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Ton6

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  1. Seit heute habe ich die WBK wieder zurück, darin eingetragen ist nun eine Pistole in .45 ACP und 3 Wechselsysteme. 2x 9mm Luger und 1x .22lr Zum Erwerb, hat meine Behörde ein Schreiben ausgestellt, mit dem Wortlaut: "Sie haben eine grüne WBK mit Erwerbserlaubnis für eine halbautomatische Pistole Kaliber .45Auto erhalten. Sie beabsichtigen den Erwerb einer halbautomatische Pistole 9mm Luger mit Wechselsystem im Kaliber 9mm Luger, .45Auto und .22lr. Der Erwerb der Waffe und der Wechselsysteme ist mit der Erteilung der Erwerbserlaubnis genehmigt." Das Schreiben habe ich dann an den Verkäufer geschickt, als Handlungslegitimation sozusagen. Der Voreintrag war für eine Pistole in Kal .45 ACP. Mit dem Schreiben in der Hand, hat mir der Verkäufer die Waffe samt Wechselsysteme geschickt. Die Behörde hat anschließend den Voreintrag vervollständigt und die Wechselsysteme eingetragen. Zudem wurde die Waffe im NWR neu zusammenzusetzen. Heißt also, die Pistole in 9mm Luger wurde zerlegt und mittels dem .45er Wechselsystem zu einer .45 ACP Pistole neu zusammengesetzt. Das 9mm System ist nun als WS eingetragen. Preis für den Spaß: 123€ für Voreintrag + Ausstellung WBK + Mun. Erwerb .45 ACP 154€ für Nachtrag des Voreintrags (25€) + Eintrag der 3 WS (je 11€ = 33€) + Mun. Erwerb für 3 WS (je 25€) + "sonstige Änderungen der WBK" (21€). ____ 277€ in Summe für Behördenkosten An sich bin ich sehr zufrieden wie alles lief. Außer: warum die Behörde mir 2 mal den Mun. Erwerb für 9mm Luger berechnet hat finde ich ... naja. Es sind 2 Wechselsysteme, einmal 5" einmal 6" - ok, kann man machen. Sollte ich ein 9er WS mal verkaufen, kann ich so weiter 9mm erwerben. Außerdem: Beim Munitionskauf habe ich nochmal direkt nachgefragt. Für jeden Eintrag muss der Munitionserwerb gestempelt sein. Ansonsten gibt es keine Munition. Egal ob Wechselsystem oder kleineres Kaliber. (Aussage vom Apotheken-Händler "F") Hoffe das ist für andere Personen hilfreich. Sonntag geht es hoffentlich das erste mal auf den Stand mit dem ersten eigenen Eisen Ich möchte mich nochmal bei allen Beteiligten für die Hilfe bedanken. Hoffe, ich kann auch irgendwann meinen Beitrag leisten. Edit: mit der SB besteht übrigens ein gutes Verhältnis. Sie hat offensichtlich hier nichts übel genommen.
  2. Ton6

    Frage zu Tresor

    https://dsb.de/fileadmin/dsb/sportordnung/6/ schnelle Übersicht bzgl. der Klassifizierung S1 nach EN 14450 siehe hier: 17 Uebersicht Waffenschraenke_0.pdf (Quelle: Polizei NRW) Allerdings würde ich einfach die Finger von allem, was nicht nach EN 1143-1 zertifiziert ist, lassen
  3. Also der Herr von meiner Behörde hat auch nochmal bestätigt: Voreintrag für .45 Auto und dann kann die Behörde es im NWR "zerlegen" und wieder entsprechend "zusammensetzen". Sobald Tag x ansteht bleibt es nur noch der SB das so zu vermitteln / beizubringen, dass Sie sich nicht angegriffen o.ä. fühlt
  4. Es geht ja nicht darum die SB schlecht zu machen oder zu übergehen. es geht ja nur drum, dass jemand in meiner Behörde sagt: das geht. Außerdem werde ich dieses Jahr noch meinen Wohnort wechseln, totzdem bin ich nicht der Typ "nach mir die Sintflut" Ansonsten würde ich das auch nicht machen - mir ist bewusst, dass man immer eine möglichst gute Beziehung zu seinem/r SB pflegen sollte.
  5. Vielen lieben Dank erstmal. Die Waffe ist gebraucht von Privatperson. Aber ich werde weitere BüMas mal abklappern und mich erkundigen. Update: Samstag bei Frankonia gewesen: Aussage Büchsenmacher war "wir können das nicht, wenn dann die Behörde und da kann es sein, oder eben auch nicht." - Tolle Aussage. Zudem habe ich bei der Behörde nebenan nachgefragt hier hieß es: Umtragung kein Problem, wir machen dir das. nur passt leider mein Wohnsitz nicht :/ Man ist ja an seine zuständige Behörde gebunden, korrekt? Morgen werde ich versuchen einen anderen Ansprechpartner meiner Behörde zu erreichen (steht wohl über meiner SB), der soll motivierter sein. Außerdem habe ich erfahren, dass so ein Voreintrag auch nicht selten mehrere Monate in seiner Bearbeitung dauern kann. Ich werde also möglichst schnell einen Tresor anschaffen und hoffen, dass der Herr mir morgen weiterhelfen kann, um den Antrag möglichst
  6. Ich wollte keine Diskussion über die Waffe/Hersteller vom Zaun brechen, daher habe ich es nicht erwähnt. Aber es ist eine Tanfoglio Limited Custom. Habe sie auf der IWA nochmal ausgiebig befummelt, was mich in der Entscheidung nochmal bestärkt hat. Wie gesagt in 9mm Luger mit .45 ACP WS. Dann nehme ich als Hausaufgabe mit: Montag freundlich bei SB nachfragen. Zudem beim Apotheken-BüMa (Frankonia) nachfragen, was die für die Umtragung verlangen. Vielen Dank aber bereits für die Hilfe und den Input.
  7. Was Recht ist und was gelebt wird, ist nicht immer dasselbe. Bestes Beispiel: Wenn SB nicht will, dann will nicht. Auf rechtliche Schritte habe ich ehrlich gesagt keine Lust. Aber nenn doch bitte deine Bedenken. Um das vorwegzunehmen, ja, ich habe die Waffe noch nicht erworben, nur gekauft. Korrekt. Ich gehe schwer davon aus, aber werde nochmal explizit nachhaken. Generell ist der Grundtenor aber so, dass man die Waffe umtragen lassen sollte, wenn ich das hier richtig entnehme.
  8. BüMa meinte er müsse ggf. Die Kennung an der Waffe selbst ändern. Aber konnte es nicht sicher sagen. Könnte auch wirklich nur Papierkram sein. Meinst du @Tauri ich sollte bei der SB nochmal vorsprechen?
  9. Habe mit meine Sachbearbeiterin gesprochen, die kann nur eintragen, was sie bekommt. Sprich aus dem NWR und da ist es eben in T-Nummern (Teile = WS) und W-Nummern (Waffe = mit Griffstück) geteilt. Sie kann also nichts machen. Lt. ihrer Aussage. Muss über den BüMa gemacht werden. bisher ist noch nichts dergleichen passiert. Ich habe die Waffe inkl. System bisher nur gekauft und diese wird verwahrt, bis ich die WBK habe. BüMa hat gesagt, dass die Transaktion auch erstmal über ihn laufen kann. Er die Umtragung macht und der Erwerb über ihn läuft.
  10. Moin zusammen. Mittels der Suchfunktion konnte ich leider nichts treffendes zu dem Thema finden und ich muss zugeben, dass nicht alle 386 Seiten durchsucht zu haben. Noch vor dem Erhalt meiner WBK habe ich eine Pistole in 9x19 erworben, samt Wechselsystem in .45 Somit brauche ich 2 separate Erwerbsberechtigungen. Mein Büchsenmacher könnte die Waffe auf .45 ändern und das 9mm System als WS eintragen, bzw. die Teile im NWR umtragen. T(Teile)-Nummer und W(Waffen)-Nummer Die Frage nun an die erfahrene Runde: Ist es sinnvoll die Waffe in .45 ändern zu lassen, oder lieber in den sauren Apfel beißen und zwei Anträge stellen? Weitere Bedenken meinerseits: -2/6 Regel greift und es ist erstmal ein halbes Jahr kein weiterer Erwerb mehr möglich -BüMa konnte mir nicht sagen, wie lang er für so eine Umtragung braucht, aber schätzungsweise 2h, was 200€ wären. -Ist ein Bedürfnisantrag auf ein Wechselsystem problematisch? Unüblich ist es allemal, da man meist kein größeres WS erwirbt. Ich danke für eure Erfahrung und Meinungen
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