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heinzaushh

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Alle Inhalte von heinzaushh

  1. Wofür gibts eigentlich die Suchfunktion? Das Thema verdient schon mehr wie eine Tüte Chips.
  2. Auf den Anträgen "meiner" zuständigen Behörde findet sich zum Punkt "Erwerbsdatum" der Hinweis: "Hinweis: Maßgeblich ist das Datum an dem Sie die Waffe tatsächlich vom Überlasser erhalten haben. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen" Nach meiner Ansicht volkommen richtig.
  3. Der Wink mit dem Zaunpfahl wird eine gesetzliche Regelung sicherlich beschleunigen......
  4. Ohne Frage richtig, wenn man auf das Wort " Bedürfnis " abstellt. Eine Regulierung des Waffenbesitzes ist jedoch wesentlich früher feststellbar, so z. B. durch Dekrete oder polizeiliche Anordnungen.
  5. Wenn "wir" eine solche hätten. Genau da fangen die Hirngespinste oder die Selbsttäuschung an.
  6. Meine Fantasie reicht wesentlich weiter - bis hin zum Verbot des privaten Besitzes von Waffen in Deutschland, nach meiner Ansicht eine reine Frage der Zeit. Übrigens gibts auch dafür Länder als "Vorbild" - und nun?
  7. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14072026_vgh_muenchen_keine_beduerfnispruefung_bei_jagdscheininhabern.html
  8. Der Begriff "Bedürfnis " hatte sowohl im 1928er und 1938 Gesetz eine andere Intention, ebenso wie "So wenig Waffen...... ". Neben den von dir angeführten "Ausnahmen" wurde als Bedürfnis z. B. der "Selbstschutz" regelmäßig anerkannt- auch ohne priviligiert zu sein. Das BVG hat die Vorgabe aus freien Stücken interpretiert, eine direkte Ableitung aus den früheren Gesetzen ist kaum abzuleiten- wenn dann schon eher aus dem 1928er Gesetz- das unter den Eindrücken der Zeit nach 1918 entstanden ist. Ist in diesem thread völlig irrelevant, hier gehts eher um das ausmalen verquerer Hirngespinste und die Legitimierung des vorauseilenden Gehorsams anhand fragwürdiger Querverweise ins Waffenrecht.
  9. Abenteuerliche Interpretation.......
  10. Chips, was zu trinken und genießen.....
  11. Das kannst dann wahllos auf nahezu jeden Fehler von Schützen, Jägern und Sammler anwenden- dummerweise sehen genau das Behörden und Gerichte komplett anders.
  12. Ah, die "kriminelle Energie" beinflusst somit die Durchführung des WaffG pp?
  13. Wenn du es unbedingt falsch verstehen möchtest, bitteschön. Stöckchenzeiten sind vorbei.
  14. Na wenn dich lediglich die Mediendarstellung stört (aus welchen Gründen auch immer) ist es doch nicht weiter tragisch. Wäre gleiches mit "Clanmitgliedern" erfolgt wäre der Beifall gross. Ansonsten sagt die Überschrift dieses threads alles zum eigentlichen Problem.....
  15. Seit Jahren, ebenso wie Uniformen und Co.........
  16. Mir auch, wäre aber zu unspektakulär für WO............
  17. Nö, es ist die Umsetzung geltender Rechtsnormen.
  18. Seit längeren kursieren die orginalen Fotos seiner Veröffentlichungen auf ebay- haben will sie keiner.......
  19. Bei den von mir angesprochenen Archiven bin ich davon ausgegangen das der Erblasser den Verbleib geregelt hat. ich zitier mich mal selbst:
  20. Auch "deutsche"Jagdpatronen oder beschränkt auf Ordonnanz?
  21. In der Tat Derivate der T-online Mitteilungen, eine der merkwürdigen Dinge in diesem "Fall".
  22. Die Besatzungszeit endete 1955, die hier zitierte Anordnung, bzw. das Gesetz Nr.70 wurde 1952 durch die Allierte Hohe Kommission erlassen.
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