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heinzaushh

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Alle Inhalte von heinzaushh

  1. Um die 800 Waffen haben einen Wert von mehreren Millionen €- das müssen durchweg exquisite Waffen gewesen sein.
  2. Achso, die Lügenpresse. Meine Lebenserfahrung ist eine andere. Aber- egal, nicht meine Baustelle.
  3. Achso. Na dann ist ja alles gut. Es gibt zwar das gute alte Sprichwort "keine Regel ohne Ausnahme", aber auch dies wirst du argumentativ widerlegen..... Fazit: Mercedes rules!
  4. und die Firma so wie deren CEOs im Internet auch ohne Sachbezug niedermachen lassen ohne zu murren. Interessante Einstellung. Schöne neue Welt, gut das es die KI gibt. 1997 ist ein schlechtes Beispiel, es fehlt der rechtsfreie Raum Internet/"soziale Medien", wenn dies in heutige Betrachtungen nicht einbezogen wird nutzt die gesamte Betrachtung nichts. Aber wem sag ich das.......
  5. Ach so, Verkäufer von Drogen sind "angreifbar", die von Waffen aber "unangreifbar"? Interessante These. Das die Abwicklung überwiegend via Post läuft ist dir bekannt? Das innerhalb D der Postversand nahezu nicht überwacht wird ebenfalls? Wo ist dann der Unterschied zwischen Drogen und einer Glock in einem Päckchen das an eine entspr. Adresse geht? Empfehlung: setzt dich mal bei entspr. Verfahren in den Gerichtssaal und staune..... Eigentlich ist jedoch das "wie" an Waffen kommen nebensächlich, sie sind verfügbar, auf welchem Weg auch immer. Wer das abstreitet und/oder schönredet hat den Bezug zur Realität verloren.
  6. Von bestimmten Protagonisten zum Problem stilisiert wird und man sich in der beliebten Opferrolle darstellen kann. Zudem- günstiger ist Werbung kaum zu bekommen.
  7. Weil er im Gegensatz zu anderen versteht mit dem "Fernsehen " umzugehen. Ist keine Frage der Kompetenz, ist eine Frage wie man sich verkauft. Die "LWB" oder "Waffenlobby" hat dem nichts entgegen zu setzen, ganz einfach.
  8. "Illegale Waffen" sind hüben wie drüben allein schon übers Darknet beliebig verfügbar, wie auch alles andere. Die Möglichkeit an eine Schusswaffe zu kommen ist in den US of A wohl unbestreitbar einfacher wie in D, obwohl es oft anders dargestellt wird. (Ja, ich weiss, geh an den nächsten Bahnhof, da bekommst du alles. Zumindest im Fernsehen. Und ja, ich weiss auch das vor Jahrzehnten Russen alles verscherbelt haben. Nützt Hänschen Klein allerdings nichts. ) Eine Eigenheit in US of A ist der Umstand das auch "legale" Waffen nur mir erheblichen Aufwand, wenn überhaupt rückverfolgbar sind. Der Unterschied "legal" zu "illegal" ist schwimmend, spielt aber aufgrund der jederzeitigen Verfügbarkeit auch nicht wirklich eine Rolle, auch ist die Bereitschaft eine Schusswaffe im "Milleu" mitzuführen und einzusetzen wesentlich höher.
  9. Flieg hin und erklär ihnen was du möchtest, charter einen Container und mach das grosse Geschäft. Geht in anderen Bereichen auch.
  10. Ich komm aus dem Lachen nicht mehr raus......eher glaub ich an den Weihnachtsmann.
  11. Was hier von einigen als durchaus ok hingestellt wird. Ich finde es ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber.
  12. Und nu lies noch mal meine Kritik. Es kann nicht sein das ein Nutzer Urteile zur Findung studieren muss, die grundsätzlichen Vorgaben müssen auch für Rechtslaien zugänglich sein. Da kann es ebensowenig sein das die Behörde x abweichend zur 20 Kilometer entfernten Behörde y Vorgaben erstellt oder Sachverhalte nach Ihrer Ansicht interpretieren. Für mich nicht nachvollziehbar und alles andere wie das gerne verwendete "Bürgernah".
  13. So so. Die da genau wären?
  14. Manche Beispiele bringen sich selbst ins Rampenlicht..... Auch das OVG hat auf fehlende eindeutige und dezidierte Vorgaben hingewiesen. Aber egal, anscheinend ist es auch bei Juristen (?) beliebt das hätte hätte Fahhradkette Argument zu nutzen. Spricht für sich. Dazu- es geht mir Null um den Inhalt des (der) Gesetze, ich finde es lediglich falsch davon auszugehen das die Möglichkeit gegeben ist diese in eindeutiger Weise für sich erschließen zu können, noch dazu wenn sich selbst Gerichte, Bundesländer und Behörden nicht einig sind. Das auf den Bürger mit den evtl. Konsequenzen abzuwälzen ist nicht richtig. Dabei steht das WaffG pp nicht alleine, es ist ein Problem das sich stetig vermehrt, da fast nur noch schlampige und handwerklich schlechte Arbeit vom Gesezgeber kommt.
  15. Dem ist voll zuzustimmen. Aber.... Woher soll ein Bürger für sich rechtsverbindlich die Information beziehen? "Fachzeitschriften"? 5 Hefte, 8 Meinungen. Internet? Siehe oben. "Fachforen" Zwei Juristen (?) vertreten vehement Ihre teils diametralen Ansichten, alle anderen sind Trolle. Merkblätter von Behörden ? Widersprechen sich teilweise und lassen mannigfaltige Interpretationen zu. Behördenaussagen? Das Papier nicht wert, da selbst dort in vielen Bereichen Unwissenheit, bzw. eigene Interpretationen zu Recht erklärt werden. Aussagen von Politikern? Heute so, morgen so, je nach Lust und Laune, den eigentlich interessiert es sie überhaupt nicht. Nein, es ist Sache des Gesetzgebers verbindliche, Bundesweit geltende und rechtssichere Grundlagen zu schaffen nach denen sich der Nutzer richten kann. Nicht in einem Jahr, nicht in zwei, sondern zeitgleich zur Gesetzgebung oder Gesetzesänderungen. (Etwaige Übergangsvorschriften vorausgesetzt ) Juristen sehen das naturgemäß anders, denn es ist Ihre Verdienstgrundlage.
  16. Hier auf WO? Hat rein garnichts mit der Fragestellung zu tun.
  17. Das, und nichts anderes war und ist meine Frage......
  18. Ok, dem entnehme ich das lediglich Anweisungen etc. existieren, in welcher Form diese praktisch umgesetzt werden ist bis dato nicht bekannt, bzw. es gibt keine Erfahrungsberichte von "LWB" Seite. Danke an alle Beteiligten, thread kann zu.
  19. Willst du nicht verstehen? Mich interessiert weder eine Anweisung, fragliche Aussagen von Politikern oder schreiben jeglicher Art. Mich interessiert die praktische Umsetzung und Erfahrungen von Leuten die kürzlich überprüft wurden. Ist so schwer nicht.
  20. Meine Frage bezieht sich auf aktuell durchgeführte Kontrollen im Rahmen der Aufbewahrung von Waffen und Munition. -Wird dabei durch die Kontrollierenden aktiv nach der Aufbewahrung von Schlüsseln gefragt? Wenn, wie wird die Frage begründet ? - Wird die Aufbewahrung des Schlüssels visuell überprüft ? - Wird die Aufbewahrung des Schlüssels dokumentiert? Bevor jetzt die üblichen WO Spassvögel mit "Ich hab ein Zahlenschloss" antworten- es geht um Behältnisse mit ausschliesslichen Schliessmechanismus via Schlüssel.
  21. Eben, und geht ab Seite 2 in die übliche "Diskussion".......... Aber wie bereits bemerkt, kann gerne gelöscht werden bevor 63 Seiten ohne Substanz dazu kommen. Interessant wäre ob in NRW (u. a) aktuell die "Schlüsselaufbewahrung" überprüft wird.
  22. Mir war dieses Urteil nicht bekannt, insbesondere das die Zuverlässigkeit trotz Verstoss im Bereich Aufbewahrung bejaht wurde. Kann ein Mod ja löschen wenn kein Bedarf besteht. PS. Reul ist Politiker- so what?
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