heinzaushh
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genauso ist es, insbesondere ändert Fettschrift auch nichts daran. Man wird bis zu einer evtl. Klarstellung abwarten müssen, ansonsten bleibt es bei Vermutungen und Interpretationen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Rechtssicherheit sollte man verlangen können, auch wenn es schwer ist. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eure Argumentation ist sicherlich richtig, aber ebenso steht das Merkblatt im Raum. Dieses spricht eindeutig von "oder", ob das nun sinnvoll, hirnrissig, unlogisch oder sonstwas ist. Die Behörde (n) richten sich eher nach einem Merkblatt, weniger nach Interpretationen in einem Online Forum. Ich bin da völlig bei euch, es ist keinerlei persönlicher Angriff oder sonstwas, aber für mich zählt das was ich da lese. Wenn es nicht so gemeint ist sollte es von offizieller Stelle vernünftig formuliert werden- von wem auch immer. Merkblätter werden auch von Gerichten in die Verfahren einbezogen, ich hab vor Gericht schon genug "Blödsinn" erlebt. Wenn der Richter, Staatsanwalt oder Behördenvertreter gut drauf ist wird er auf die deutsche Sprache verweisen, ebenso auf die Bedeutung des Wortes "oder"-fertig, Drops gelutscht, erste Instanz durch und mächtig Ärger sowie Kosten an der Backe. Im Bereich der Waffenräume und deren Anforderungen gibt es ähnliche Irritationen durch unsaubere "Merkblätter" die willkürliche Interpretationen zulassen. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das legt neuerdings eine Waffenrechtlich zuständige Behörde fest? Verwahrung in gleichwertigen Klassifizierten Behältnis in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz gemeldet), daran ändert auch dieses Schreiben zunächst nichts. Es bleibt dabei, es ist wie das gesamte WaffG (und zig andere) handwerklich unter aller Kanone zusammengeschustert und mit der Möglichkeit jedweder Interpretation für jede Situation negativ für den "LWB" anwendbar. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bonne chance! Wäre aber nicht schlecht wenn es einer durchzieht und ein Urteil erreicht (wie auch immer es lautet), bis zu einer eindeutigen Formulierung des Gesetzgebers wird es vermutlich sehr viel länger dauern. Allerdings sehe ich hier klar die Vergleichbarkeit zum Altbesitz Behältnis, mit der Duldung der weiteren Verwendung ist es für mich gleichwertig im Sinne des Gesetzgebers. Die Begründung liefert das Wort "oder" im Merkblatt. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Achso, na dann. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das einseitige Schreiben war ein paar Seiten vorher bereits hier eingestellt. Für mich ist nicht ersichtlich das dieses Schreiben ("Merkblatt") vom LKA sein soll. Im allgemeinen sind derartige Schreiben an untergeordnete Behörden und Dienststellen eindeutig erkenntlich. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Logisch weitergedacht zählt ein Schlüssel somit eine Waffe. Auch nicht so richtig schlüssig, würde aber im echten Altbesitz B/A bedeuten das auch dort die Aufbewahrung Waffe und Schlüssel möglich ist. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die mir bis jetzt bekannten Schreiben kommen von den örtlichen Behörden und sind von diesen formuliert. Ich würde mich freuen "das Schreiben" des LKA zu sehen- so wüsste man wenigstens was die örtliche Behörde hinein formuliert und was nicht. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Warum schreibst du dann? Es geht hier eben nicht um glauben, es geht um Wissen. Du siehst ja selbst das das Wort "oder" jeder für sich interpretiert, allerdings hilft das keinem weiter. Ich denke kaum das ein Richter folgen wird wenn es mit "ich glaube" auf Seiten des Klägers beginnt. Deswegen ist der Gesetzgeber gefordert eindeutig zu formulieren. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
So schwierig ist es eigentlich nicht, das ergangene Urteil "gilt" nur für den Angeklagten. Was aber auch bayerische Behörden nicht davon abhalten könnte es zu verwenden. Auch für mich persönlich (ansässig in NRW) gilt dieses Urteil nicht, trotzdem, und auch ohne irgendwelche behördlichen Schreiben, betrifft es mich und dich. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Findet in der Kirche statt. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mit der Betonung auf : oder -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Sicher kann der Gesetzgeber es anders betrachten, wenn er möchte. Er muss es lediglich sauber formulieren, das kann oder will er aber nicht. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Den Schlüssel als Waffe bzw. wesentliches Teil interpretieren? Schräg, zumal wenn ich dann Schlüssel für mehrere Schränke lagere. Da geh ich nicht mit dir konform. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ebend, Zauberwort "oder", lässt sich auch mit Fantasie aus dem Urteil lesen bzw. interpretieren. Die Problematik der sauberen Wortwahl bzw. eindeutigen Formulierung die zu Lasten des Betroffenen geht, passend zum WaffG -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Vorausschauend wäre die Klärung ob Schlüssel und Waffen im gleichen Behältnis möglich sind, das würde für den ein oder anderen im Bezug zur Größe sehr interessant sein. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es geht hier um eine Gerichtsentscheidung im Einzelfall, aus der Behörden nun ihr Ding machen. Die Kammer hat bewusst darauf Bezug genommen das eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt, genau das ist das Kernproblem. Wie du richtig bemerkst war auch die Magazin Geschichte ein Einzelfall- wie es weiter ging wissen wir. Das der jetzige Zustand nicht zwingend zu erzielen war dürfte auch jedem klar sein. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ging nu aber schnell. Nichts anderes war mein Einwand....... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
heinzaushh antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Verblüffend einfach.... -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nochmals abschließend an @Wauwi Ich trenne strikt zwischen WaffG und Rest, mein Einwand hatte keinerlei Bezug zum WaffG und bezog sich ausschliesslich auf deine Aussage "im Versicherungsfall völlig problemlos"- eben dies ist es in meiner täglichen Praxis nicht. Ende, aus. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ist ot, aber ich sitze zwischen den streitenden "spezialisierten" Juristen der beiden Seiten. Täglich "Extremfall" ist seit einigen Jahren die Regel. Da bekommt man mit der Zeit einen recht skeptischen Blick....... -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf Aussagen von Versicherungen und deren Vertretern, eine Sache die ich in den letzten 40 Jahren gelernt habe. Aber back to topic, hier gehts um Waffen. -
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heinzaushh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nicht anders wie im Fall der 2- Schuss Magazine, und dies nicht nur in NRW. Eine "gerichtliche Überprüfung" ist leicht gesagt, zumal mir hier Fakten zu den vermutlichen Auslösern in Form vom IM NRW / LKA NRW fehlen. Die "Vor Ort" Behörden werden kaum ein eigenes Süppchen gekocht haben, die Frage ist wer was wie interpretiert.