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heinzaushh

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Alle Inhalte von heinzaushh

  1. Qualität und Quantität......
  2. Du bist doch der clevere-der cleveren: habe ich mit einer Silbe erwähnt das meine (die dir nichtmals bekannt ist) Definition relevant wäre? Auch du tätest gut daran die Meinung anderer zu akzeptieren.
  3. Dachte nicht das YT vids und co ausreichen- hat mit "Waffentechnik" für mich nicht viel zu tun, aber wenn es der Behörde reicht ist es wohl ok. Tactical Dad ist für mich kein Maßstab, auch teile ich seine Definition des SV nicht.
  4. Ist die öffentlich einsehbar? Und, mal so völlig wertfrei- eine 18er WBK macht aus keinem einen Sachverständigen.
  5. Es ist ganz einfach. Jagdwaffen müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände und Handwerkszeug. Die Sport- und Sammlerwaffen kannste selber einfügen.
  6. Der oftmals Staatsdiener ist, so schliesst sich der Kreis.
  7. Richtig. Auch wenn "der" Anwalt es weiß muss das Gericht / Richter / Kammer diesem nicht folgen. In dem hier gegenständlichen Verfahren wohl eher schwierig in der Argumentation.
  8. Und sie müssen dann auch nicht nachweisen, dass sie überhaupt etwas jagen? Zählt der vergebliche Ansitz auch? Der nächtliche Anruf wegen Wildunfall? Die Arbeit in der rollenden Wildschule? Das Neuanpflanzen von Bäumen? Die Anlage von Wildwiesen? Blinde über Farben....
  9. Endlich mal einer der die Einstellung nach 153 praxisgerecht einstuft. Danke!
  10. Gibt so nen Ding da kann man Nummern reintippen und mit Menschen sprechen........ Oma sagte immer: "Sprechenden Menschen kann geholfen werden" - hat auch heute noch Gültigkeit.
  11. Darum ging es nicht. Die Frage ist ob dein Hinweis auf das WaffG in den Verfahren eine Rolle spielte oder nicht und wie dies bewertet wurde.
  12. Ich mag dich auch, das weisst du doch inzwischen. Ich kann mir vorstellen was du dir so an Bildchen reinziehst.....
  13. Meinst du in den entspr. Gerichtsverfahren wurde dies nicht argumentativ verwendet?
  14. Hab ich auch nicht implementiert.
  15. Den momentan "kritischen" Behörden reichen die ergangenen Urteile zur Begründung.
  16. Woraus leitest du dies ab?
  17. Ich denke nicht das du als Querschnitt der Jäger anzusehen bist- "ich" ist bei diesen Diskussionen sicherlich nicht die Grundlage.
  18. Warum begrenzt du das Problem bitteschön immer auf die Selbstlader? WO Mantra: Willst du HAs mach den Jagschein. Daneben gibts inzwischen Jäger die ausschliesslich HAs besitzen.
  19. Dann müsste man auch diesen einfordern, von allein wird da nichts passieren.
  20. Warum sollte es auch, lediglich eine der Sichtweisen, nicht mehr und nicht weniger.
  21. Ist dann die Frage wessen Fanboy du bist......
  22. Es wäre sicherlich ein erfolgreiches Real Life Format auf RTL2 - "ASE und MarkF - Das Ferienhaus der Juristen".......
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