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heinzaushh

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  1. Hallo Stevilein, hast bei dem Satz in einen Spiegel geschaut? Du bist echt mein Hero, alter Mann!
  2. Nochmal: Ich nicht, such dir jemand anderes für deine Spielchen.
  3. Ja klar, die wurden auch alle von BKA Personal persönlich gestempelt..... Fantasie hast du ja. Der Hintergrund der BKA Raute lässt sich googeln, vielleicht erschliesst sich dann mehr für dich. Ob Deko Teilesatz, scharfe Wumme oder Kaugummipistole- ohne das Ding zu sehen wird dir niemand ausser Forenspezialisten mit Glaskugel eine Aussage dazu geben.
  4. Was meinst du warum das BKA ohne das Ding zu sehen keine Aussage dazu macht? In der normalen Welt, nicht in deiner?
  5. Kannst du nicht oder willst du nicht verstehen? Nochmal: Stempel wie die BKA Raute können bei der zeitlichen Einordnung von Deko- und Salutwaffen hilfreich sein. Lesen und mich nicht in falschen Zusammenhang zitieren!
  6. Die muss doch auf WO nicht explizit beim Namen genannt werden....
  7. Sorry für das Voll quote. Ist durchaus bei einem grossen Teil, sicherlich nicht bei allen, durch die vorhandene Stempelung einzuordnen. PTB, BKA Raute und co geben da schon einen guten Rahmen.
  8. Nö, aber du anscheinend. Grundsätzlich ist bei der Wertung von abgeänderten Deko- und Salutwaffen der Zeitpunkt der vorgenommen Änderungen zu betrachten, daraus ergibt sich der Status zu eben diesem Zeitpunkt als Grundlage der Konformität sowie der rechtlichen Bewertung. Dabei ist zwischen "Teilesätzen" und "Deko-/Salutwaffen", bei letzteren eben auch zeitlich, zwingend zu unterscheiden. Und eben dies ist das Problem der meisten "Diskussionen" mit Bezug zu "Dekowaffen": die saubere und zwingende Definition der Begrifflichkeiten. Es sind zwei Blöcke, mit völlig anderen Wertungen. Da der TS lediglich von "Dekowaffe" spricht ist es Glaskugel und Kaffeesatz ohne weitere Informationen weiter diese Diskussion zu führen.
  9. Interessanter wäre wann die Abänderungen erfolgt sind- denn daraus ergibt sich das zum Zeitpunkt der Abänderungen gültige Gesetz und daraus dessen Vorgaben zur Abänderung......
  10. Nu nimm ihnen doch nicht alle Illusionen.....
  11. Wesentlich mehr wie ein Buch bringt das Militaria Fundforum- da hast du Lektüre genug über den kommenden Winter hinaus...... https://www.militaria-fundforum.de/
  12. Eben aus diesem Grund sollte eine Stellungnahme überlegt und fundiert sein, so doof wie meist behauptet sind die Behörden nun auch wieder nicht, bzw. haben durchaus Möglichkeiten entspr. Sach- und Fachkundige einzubinden.
  13. Ändert nichts daran das du in der Pflicht bist. Aber kann jeder so handhaben wie er möchte, jeder kann so argumentieren wie er möchte, ob es Erfolg hat zeigt letztlich die erfolgte Eintragung in eine WBK. Der Ausgang eines entspr. Verfahrens in NRW "untere Ebene" ist mit etwas Erfahrung vorhersehbar. Der Rest ist Forumstheorie und ändert für den damit konfrontierten nichts.
  14. Na dann empfehle ich die Lektüre des (der) in dem Zusammenhang ergangenen Urteile, auf der Basis deiner Aussage ist die Diskussion sinnlos und einige Zeit überholt. Du kannst aber gerne gegenüber der Behörde so argumentieren, da bist du nicht der erste, allerdings nicht wundern wenn du Schiffbruch erleidest.
  15. Auch weiter vorn bin ich beim Bedürfnis - das durch wen erbracht wird? Ob es nun um die Anzahl oder "Kalibergleich" geht ist dabei nicht der Punkt. Als "Kaliber" wird bei den überwiegenden Behörden die Patrone an sich, definiert nach den NWR Kriterien bzw . X Waffe, angesehen. So oder so bist du in der Bringschuld, ob es dir gefällt oder nicht. Nichts anderes beinhaltet dein aktueller Vorgang. Daher auch der gutgemeinte Rat zu überlegen wie man sich in der Sache äussert und auf welcher Basis man argumentiert. Mit "Schludrigkeiten" der Behörde zu kontern ist da eher kontraproduktiv, macht mit viel Glück bei einem Verfahren Eindruck auf den Richter, ist aber ansonsten jetzt schon verschossen verlorene Munition. Aber, jeder wie er möchte.
  16. Wozu sollte der SB etwas "auslegen". Der Antragsteller muss das Bedürfnis nachweisen, der SB kann sich beruhigt zurück lehnen und abwarten. Klappt das nicht gehts eben vor ein VG.
  17. Garnicht, aufgrund des nicht erbrachten Nachweises hat es sich dann eh erledigt. Mal im Ernst- du gehst nicht wirklich davon aus das sich jemand im Ministerium über eine solche Frage auch nur im Ansatz Gedanken gemacht hat? Träum weiter.
  18. Ah, mal wieder einer mit Glaskugel. Meine Meinung "über Leute" hat recht wenig mit deren Wahlverhalten zu tun sondern sehr viel eher mit der Person an sich, wobei es da echt interessante Überschneidungen gibt. So, versuche andere von ihrem Unglück abzuhalten und erklär denen wer zu wählen ist.
  19. Wann habe ich hier gejammert? Ich wähle so wie ich es möchte, ob das jemanden in einem Forum passt oder nicht geht mir am Arsch vorbei.
  20. Das wird die wahnsinnig beeindrucken. Selbst wenn sie lächelnd zusagen - spätestens wenn du durch die Tür bist interessiert du und dein Anliegen null. Das ist bei allen so, ohne Ausnahme.
  21. Doch, Godfather of AxD Steven bestimmt. Ich schwör.
  22. Na ja, einfach mal so auf Verdacht Waffen sicher stellen zu können find ich schon eine recht heftige Restriktion. Und nein, es geht dabei nicht um Messer, es geht um legal besessene Schusswaffen. Artikel 3, §45 des Pakets.
  23. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792 Artikel 5, §45..........
  24. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024792
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