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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Hab jetzt von meinem Kreis von ein paar Kollegen Rückmeldungen wegen Magazinmeldung. Ohne Probleme alles registriert ohne besondere nachfragen. Das ca. Datum des Erwerbs wurde jeweils angegeben. Von Kosten hat keiner berichtet. Einer hatte die Magazine schon lange bevor eine passende Waffe , gab auch keine besonderen Fragen dazu .Von den Kollegen die Lowereintragungen beantragt hatten habe ich noch keine Rückmeldungen. Die hielten sich alle bis kurz vor Schluss zurück mit den Meldungen...............

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Hier (western plains jwd) ebenfalls so. Magazine ganz ohne zugehörige Waffe darunter oder lange vor dieser gekauft, Erwerbsdatum nur noch auf Dekaden eingrenzbar, oft unbeschriftet, ... Bearbeitungszeit inkl Postversand war so gefühlte dreieinhalb Stunden :). Keine Fragen, keine Nachweise, keine Kosten. Gibt mancherorts halt auch noch super Behörden.

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vor 19 Stunden schrieb IMI:

...eine einfache Bequemlichkeit der "Staatsdiener" zu sein.

Nichts zu machen ist immer noch bequemer, als etwas zu machen/verlangen, was rechtlich gar nicht ausdrücklich gefordert wird.

 

So, nun Du wieder! ;)

 

Dein

Mausebaer

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Wie ist das jetzt eigentlich mir der Aufbewahrung?
Die VOR 17 dürfen weiter im Regal liegen?

Die NACH 17 müssen in den 0/1 Schrank oder weg, aber erst wenn die Entscheidung vom BKA da ist?

Bis dahin müssen die in den Schrank oder dürfen die noch im Regal wohnen?

 

Hab die im Moment alle im Schrank, aber der Schüttwinkel nervt gewaltig....

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vor 30 Minuten schrieb chapmen:

Wie oft noch?

 

vor 5 Minuten schrieb Roter-Baron:

Danke

 

ganz deiner Meinung..........

 

109 Seiten  jetzt

Danke Jungs für die schnelle Antwort! Genau wegen Leuten wie euch hat der Beitrag doch schon 109 Seiten! Anstatt kurz die Antwort zu geben, ggf. zu widerholen provoziert ihr 8 weitere Beiträge und klopft euch gegenseitig auf die Schulter!
Auf den letzten 15 Seiten konnte ich jedenfalls keine Antwort finden wie bis zur BKA Entscheidung mit den Magazinen nach 2017 umzugehen ist!
Sobald das BKA sich zu einer Meinungsäüßerung herabgelassen hat ist mir die sache klar, aber was ist bis dahinn?

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Am 10.9.2021 um 15:34 schrieb Gutachter:

Gebührenbescheid 200,00 €

für 219 Magazine sind das 91€ent pro Magazin. Hm.

Stell Dir vor Du wolltest sie alle noch sportlich begrenzen 😳

 

Jedenfalls halte ich das für ziemlich übertrieben teuer. Selbst der Kostenvoranschlag bei Schattenspeer war schon utopisch.

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vor 4 Stunden schrieb litle:

 

Danke Jungs für die schnelle Antwort! Genau wegen Leuten wie euch hat der Beitrag doch schon 109 Seiten! Anstatt kurz die Antwort zu geben, ggf. zu widerholen provoziert ihr 8 weitere Beiträge und klopft euch gegenseitig auf die Schulter!
Auf den letzten 15 Seiten konnte ich jedenfalls keine Antwort finden wie bis zur BKA Entscheidung mit den Magazinen nach 2017 umzugehen ist!
Sobald das BKA sich zu einer Meinungsäüßerung herabgelassen hat ist mir die sache klar, aber was ist bis dahinn?

Das BKA bezog sich nur lapidar auf § 36 WaffG und überließ den Rest der zuständigen Waffenbehörde und damit die ganze Bandbreite.

 

Das BMI hat mittlerweile aber klargestellt, dass die Magazine, für die beim BKA eine Ausnahmegenehmigung nach § 58 Abs. 17 Satz 2 WaffG eingeholt worden ist, die Freistellung von der Tresorpflicht nur bis zur Entscheidung über den Antrag besteht und danach Widerstandsgrad I benötigt wird.

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Warum das BMI was klarstellen muss, was ausnahmsweise mal klar in der AWaffV steht versteh ich jetzt nicht....

 

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

"in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )5 entspricht:

b)
eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen"
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vor 5 Stunden schrieb litle:

Danke Jungs für die schnelle Antwort! Genau wegen Leuten wie euch hat der Beitrag doch schon 109 Seiten! Anstatt kurz die Antwort zu geben, ggf. zu widerholen provoziert ihr 8 weitere Beiträge und klopft euch gegenseitig auf die Schulter!

Ist in diesem thread und einigen paralellthreads zigfach mit unterschiedlichsten Meinungen, theoretischen Ausführungen und gegenseitigen unterstellen von Falschinterpretationen "diskutiert" wurden.

Und eben weil zigfach gleichgestellte Frage sind wir jetzt bei Seite 109.........

 

vor 5 Stunden schrieb litle:

Sobald das BKA sich zu einer Meinungsäüßerung herabgelassen hat ist mir die sache klar, aber was ist bis dahinn?

Glaskugel?

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vor 51 Minuten schrieb CZM52:

Aber auch die stehen halt auch nicht über dem WAffG

Daher habe ich, weil mich das gewundert hat, hier öfter nachgefragt. Da kamen auch Antworten von sachkundigeren Personen wie ich es bin, dass das BKA auch Ausnahmen bei der Aufbewahrung zulassen könnte. Daher für mich erledigt.

vor 53 Minuten schrieb CZM52:

hast du ne Erlaubnis wo das BKA schreibt "0"

Nein da ich keine bösen Magazine besitze. Aber hier wurden anfangs entsprechende Anträge mit der Tresorangabe 0 gepostet.

vor 54 Minuten schrieb CZM52:

und ich kenne auch nur Erlaubnisse mit Hinweis auf WAffG §6, der ja dann auf §13 AwaffV verweist

Eben aus diesem Grund hatte ich ja hier gefragt, wie das geht.

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vor 20 Stunden schrieb CZM52:

Warum das BMI was klarstellen muss, was ausnahmsweise mal klar in der AWaffV steht versteh ich jetzt nicht....

 

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

"in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 )5 entspricht:

b)
eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen"

Die Fragestellung war halt, ob sich das für die anmeldenden Personen nicht wirksam werdende Verbot auch auf die Aufbewahrungsbestimmungen nach § 13 AWaffV auswirkt oder nicht.

 

Erstaunlicherweise trennt das BMI hier die Fälle des § 58 Abs. 17 Satz 1 WaffG von denen nach Satz 2, obwohl in beiden Fällen das Verbot nicht wirksam wird. Je nach Stichtag soll das nun also unterschiedlich gehandhabt werden. Denn Sinn dahinter habe ich allerdings nicht wirklich verstanden.

 

Gruß SBine

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vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

obwohl in beiden Fällen das Verbot nicht wirksam wird. Je nach Stichtag soll das nun also unterschiedlich gehandhabt werden.

 

Also alles von vor dem Stichtag im Jahre 2017: Aufbewahrung im "Bücherregal"

Und alles nach dem Stichtag im Jahre 2017 übers BKA im Erste-Klasse Tresor.

 

So ist der aktuelle Stand. Oder?

 

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Die Fragestellung war halt, ob sich das für die anmeldenden Personen nicht wirksam werdende Verbot auch auf die Aufbewahrungsbestimmungen nach § 13 AWaffV auswirkt oder nicht.

 

Erstaunlicherweise trennt das BMI hier die Fälle des § 58 Abs. 17 Satz 1 WaffG von denen nach Satz 2, obwohl in beiden Fällen das Verbot nicht wirksam wird. Je nach Stichtag soll das nun also unterschiedlich gehandhabt werden. Denn Sinn dahinter habe ich allerdings nicht wirklich verstanden.

 

Gruß SBine

 

Klar wird das Verbot bei nach 2017 WIRKSAM; daher ja ne Ausnahmegenehmigung des BKA

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Ohne jetzt die 109 Seiten nochmal durchzustöbern:

KW Magazine über 20 Schuss Kapazität 

LW Magazine über 10 Schuss Kapazität und auch brav angemeldet,

alles weit vor 2017 gekauft - kann ich nun wieder aus dem 1er Schrank zurück ins Bücherregal neben neben George Orwell stellen?

 

p.s.: Bestätigung über die Anmeldung der Magazine kam von meiner Behörde in Bayern innerhalb weniger Tage und vor allem kostenfrei.

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vor 23 Minuten schrieb IMI:

alles weit vor 2017 gekauft - kann ich nun wieder aus dem 1er Schrank zurück ins Bücherregal neben neben George Orwell stellen?

 

 

Also, wenn S-Bine tatsächlich so Recht hat, dann wäre das so.
Aber irgendwer wirds mit irgendwas wieder in Abrede stellen und wir sind wieder am Beitrag 1 des Freds.

 

... oder es muss gewartet werden, auf ne Waffenkontrolle. Risiko )-:

... und dann hat man wahrscheinlich das nächste Problem, dass jede Waffenbehörde unterschiedlich interpretiert,
was wie vor Stichtag 2017 und danach zu lagern ist.

 

Bearbeitet von Klobürste von Esstisch
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