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Balam

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  1. gerade reingeguckt, die vorigen Versionen sind jeweils in den Dokumenten verlinkt, Bezeichnungen teilw. doppelt und durcheinander, aber man findet da: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-InnMinVwKostOHE2013V4Anlage (Fassung vom 11.12.2018, gültig ab 03.01.2019, gültig bis 27.01.2022) Da steht noch kein Wort über irgendwelche Magazinmeldebestätigungen.
  2. Bremsscheibe wechseln habe ich auch schon mal selber versucht. Genau wie beim Schrank das Verdübeln oder den Batteriewechsel. Mit meinem Tresorschloss bin ich eigentlich ganz zufrieden, aber im Auto hätte ich jetzt gerne einen anderen Motor! Habe mich mal informiert: den Umbau darf man wohl tatsächlich selber machen, auch ohne Kfzmechaniker zu sein. Damit alles korrekt ist, nehme ich einen vom gleichen Hersteller, mit Zulassung für diese Modellserie, serienmäßig in der gleichen Variante und Baujahr verkauft usw. Ist also nichts dabei, außer dass ich zwei offiziell zugelassene und sogar füreinander zugelassene Teile zusammenfüge. Auch hier müsste die Betriebserlaubnis doch nahtlos weiterlaufen, nachdem ich den passenden Motor korrekt eingeschraubt habe??!
  3. Für wen es interessiert, tieferer Einblick in das Thema factory/master/master-master/backdoor/reset codes und wie man sie alle nennen mag. Auch welche Gründe seitens der Hersteller dahinterstecken. Ist wohl doch komplexer als nur "die haben 1 geheimen Universalschlüssel für all ihre Tresore". Frage: Wer liefert eigentlich die elektronischen Komponenten für unsere hiesigen Kuchenblechkästen, und was mag da alles an undokumentierten Funktionen drinstecken? Da wäre es noch das kleinste Problem, wenn Behörden diese Zugangsmöglichkeit erfragen könnten, denen stehen sowieso alle anderen Optionen offen. Das Problem wäre, wenn Unbefugte unter der Hand da rankommen würden, aber Behörden/Justiz/Versicherungen nicht mal Kenntnis hätten, dass solche Zugänge überhaupt existieren. Sollte es dann tatsächlich mal zu zerstörungsfreien Öffnungen im Rahmen von Einbrüchen kommen - was beim E-Schloss u.U. als unmöglich erachtet würde, außer der Benutzer hätte geschlurt -, wie hoch wären die Chancen für letzteren, den Nachweis zu führen dass ihn selber tatsächlich kein Verschulden trifft? Exakt Null, wenn man das Szenario durchdenkt. Das wäre wahrscheinlich das Hauptrisiko, wo immer irgendwelche 'geheimen Nachschlüssel' existieren, deren Existenz offiziell nicht bekannt ist. Wenigstens lassen sich nach dem Fauxpas, den Liberty Safe da hingelegt hat, Überlegungen zu Backdoors nicht mehr als rein hypothetische Szenarien wegwischen. Im Video noch viele weitere technische und (US-)rechtliche Betrachtungen zu Kombinationsschlössern. z.B. wie sogar ggü. einer Behörde, die technisch gesehen einfach aufbrechen könnte, die Kenntnis des Codes entscheidend für das weitere Verfahren sein kann usw., finde ich zumindest alles mal höchst interessant zu hören.
  4. Pistole wird durch Roni oder sonstwas nicht zur LW, aber mit der Frage war wohl eigentlich 10 gemeint? Denn seit der deutschen Überinterpretation des bekannten EUnsinns gilt kleiner/gleich 20 ja tatsächlich für quasi alle GK Kurzwaffenmagazine, auch ohne Schaftsystem.
  5. Dürfte ein Экскаватор Э-156 ab 1957 sein, sieht jedenfalls exakt genauso aus. Die längere Seite des asymmetrischen Kettenglieds ist hier abgebrochen. Die Kette wird nicht für jedes Fahrzeug neu erfunden, wer weiß ob dieser Typ nicht auch an unbekannten BT Prototypen verbaut war und für den späteren Bagger dann nur übernommen wurde...
  6. An die Wand hängen, sich dran freuen - oder als Anschauungsobjekt und Anlass nehmen, um sich näher mit den alten Schnapphahnschlossen zu befassen (kannte ich z.B. vor diesem Thread nur dem Namen nach, finde ich aber jetzt technisch ziemlich interessant. Der Vorgänger des eigentlichen Steinschlosses scheint generell nicht einfacher aufgebaut, sondern sogar komplexer?). Mit dem Wissen vllt. weiter gucken: was ist an dem Teil funktionsfähig oder nicht, ist es von vorneherein als Deko entstanden oder als ehemals funktionierendes Hinterhofwerkstattprojekt, oder aus verschiedenen Teilen zusammengestückelt, oder welche Geschichte auch immer dahinterstecken mag. Das lässt sich nur von den Fotos sicher nicht definitiv sagen. Und nicht auf gehässige Vernichtungsempfehlungen achten! Hoffentlich war deine Antwort genauso böse Ironie wie die "netten Tips" des Schreibers?... Mach die Pistole nicht kaputt! Jede Waffe hat ihr Existenzrecht, egal wie alt/schön/echt oder vllt. auch nicht sie nun sein mag
  7. ?Ist da denn ein Zündloch im Lauf wo die Pfanne ansetzt, oder sind das nur Macken außen drauf?
  8. Diese hier hat genau so eine "Pfanne", die von der Seite erstmal nur wie ein Schlosschraubenkopf aussieht: https://www.ambroseantiques.com/mideast/1850b.htm Auf dem letzten Foto kann man in die Pfanne gucken, das in der Auktion ist offenbar ein schussfähiges Exemplar? Auch ansonsten die gleiche Konstruktion von Batterie & Feder. Bildersuche "snaphance lock" liefert mehr von dieser Schnappschloss-Bauart. (Habe von Steinschlössern keine Ahnung, nur der Identifizierung von @horidoman gefolgt und beim Gockel die o.a. Sachen mit auffallenden Ähnlichkeiten gefunden...:)
  9. Das hier war als "Webinar" aufgemacht, demnach wären max. 10k (passive) Zuschauer möglich. Falls diese Zahl hier vorgesehen und erreicht wurde wäre das super. In den späteren YT Mitschnitt muss ich dann auch nochmal reingucken, habe ein paar Lücken durch Verbindungsabbrüche. Die Struktur des Ganzen, die vertretenen Positionen und auch wie es erklärt und dargestellt wurde fand ich sehr prima. Aber erst mal abwarten, ob auf die schönen Worte diesmal ein entsprechendes Ergebnis folgt, erst dann würde ich nochmal überlegen... vielleicht... Der kursierende Text - in Teilen von derart absurder und offensichtlicher Unlogik, dass rein fachbezogene Nullkompetenz als alleinige Erklärung nicht mehr hinreichend erscheint -, dürfte demnach wirklich der "echte" Entwurf sein der offiziell vorgelegt wurde, zumindest wurde nichts Gegenteiliges gesagt. Die wichtigste Frage sehe ich immer noch nicht ganz klar beantwortet, kenne mich im Polit-Zirkus aber nicht wirklich aus. Aussage Kuhle in der Konferenz, etwa sinngemäß: Umsetzung Gesetzesvorlage braucht Einigkeit, aber die ist hier nicht gegeben. ... Ist aus unserer Sicht an einem Punkt, wo es nicht weiterverfolgt wird. Aber es ist wichtig, weiter Druck zu machen. Kollberg in Q&A: 'Der Entwurf befindet sich noch nicht in der Ressortabstimmung. Er wurde durch das BMF im sog. Vorhabenclearing blockiert.' (Hervorhebung ich). Also nicht im Papierkorb, sondern nur vorerst auf Eis? Heißt, bezogen auf den parlamentarischen Status und eventuelle zukünftige Erfolgsaussichten des Machwerks: was denn eigentlich genau?? Das wäre auch bzgl. der Frage offensiv angehen vs. keine schlafenden Hunde wecken sicher wichtig zu wissen.
  10. Interessant. Alle diese Aussagen habe ich vereinsintern auch fast wortwörtlich vernommen, dazu noch "ich will es gar nicht hören!". Allgemein habe ich seit gewisser Zeit den Eindruck im eigenen Umfeld, dass mehr Leute als je zuvor sich nach dem 3-Affen-Prinzip in eine beschränkte kleine Wohlfühlblase zurückgezogen haben, nichts mehr wirklich mitkriegen und sich beharrlich bis aggressiv weigern, irgendwelche störenden Informationen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Durch alle Themen und Lebensbereiche, egal wie sehr es sie privat oder beruflich selber betrifft. Nur so als unmaßgebliche persönliche Beobachtung nebenbei... Auch die zuletzt kursierenden Aussagen, ein Herr L. habe den Entwurf einfach vom Tisch gefegt und die Sache sei gegessen, haben natürlich (gewollt??) den Rest von verbleibendem Schwung aus den Aktionen rausgenommen. Dagegen in der Ankündigung der digitalen Veranstaltung 'Waffenrecht mit Augenmaß': "Wir möchten Ihnen unsere Haltung zu den Änderungswünschen aus dem Innenministerium erläutern" usw., das liest sich für mich gerade nicht so als wären die Phaserphantasien schon Schnee von gestern. Bin sehr gespannt, was man morgen konkret erfährt oder auch nicht. Sind Rückschreiben des BMI eigentlich nur auf individuelle Briefe gekommen? Ich habe vorerst "nur" den Briefgenerator genutzt, statt endlos weiter über einen eigenen Entwurf zu brüten, würde aber dann doch gerne antworten und nachhaken. Bin gespannt ob da noch was kommt.
  11. Oder als Methode #3: schaut bei https://archive.is vorbei. Da soll es Lesestoff aus diversen Quellen geben, kostet nicht mal die Welt. -> Die URLs kommen selbstverständlich ins Suchen-Feld, nicht in das was ganz oben steht. -> eventuellen '?reduced=true' Parameter dabei nicht mitkopieren (nur für den Fall, dass der automatisiert drangetatzelt wurde und noch am Link hängt...)
  12. Kurzer Einwurf: Dieser Thread ist immer noch öffentlich sichtbar, d.h. sogar ohne Account. Es geht hier doch in erster Linie um objektiv völlig absurde Details des aktuellen Vorstoßes, die keinerlei sachlichen Bezug zu irgendeiner Sicherheitsthematik erkennen lassen. Und um die Frage, warum Einzelfälle unglaublichen Behördenversagens bei Anwendung der bereits bestehenden, extrem umfassenden Kontrollmechanismen hier als Vorwand genommen und dem fachfremden Wahlvolk so präsentiert werden, als sollten mittels des genannten Unsinns diese Rechtsnormen jetzt erst eingeführt werden. Etwa so, als hätte das Amt einem bekannten und mehrfachen Volltrunkenfahrer den Führerschein nicht entzogen, obwohl dies zwingend hätte erfolgen müssen, und wenn dieser am Ende dann wirklich in den Gegenverkehr kracht: "Es gibt offenbar immer noch ein paar bekannt straffällige Alkoholiker mit Fahrerlaubnis, wir müssen daher UNBEDINGT den Besitz von schwarzen KFz mit Doppelkupplungsgetriebe verbieten und den Erwerb von Fahrrädern MPU-pflichtig machen. Das gesamte Personal der Verkehrsbehörden wird ab jetzt zum Identifizieren und Verschrotten von Kleinwagen mit renn-ähnlichem Aussehen eingesetzt, deren optische Ähnlichkeit zu Formel-1-Boliden NIEMAND BRAUCHT und die aus diesem Grund die öffentliche Sicherheit gefährden." Ja, das scheint Sinn zu machen. Zumindest für alle, die nicht den leisesten Hauch eines Schimmers von der Materie oder bestehenden Rechtslage haben, aber gaaanz viel Meinung und Bauchfühlis zum Thema. Ich glaube nicht, dass die rein theoretischen und thematisch abweichenden Diskussionen über hypothetische Effekte eines Totalverbots von allem und jedem, so wie es in Diktaturen üblich ist, hier Sinn machen. Die werden von evtl. mitlesenden Aktivistenden gewisser ideologischer Milieus sicher interessiert aufgenommen. Um die Argumentationsfragmente dann dankbarst in die öffentliche Diskussion zukünftiger Runden einzubringen. Wenn es mit der nächsten Salamischeibe z.B. um Idiotentest und Registrierung zum Kauf von Küchenmessern geht oder ähnliches. (Mit auf der Klinge eingeflaserter Personen-ID und behördlichem Voreintrag, das macht die chinesische KP wohl schon so bei den Uiguren...). Man muss gewissen Anhängern der totalen Kontrollstaatlichkeit sicher nicht noch argumentative Munition für neue Ideen liefern, denke ich...
  13. Naja, auch unsere eigenen Briefvorlagen beginnen ja schon in vorauseilender Reverenzerweisung grunds. mit 'Ich möchte zuerst untertänigst klarstellen, dass ich kein Krimineller und Extremist bin, dass ich selbstverständlich die Bekämpfung von Straftätern gutheiße...' usw. Warum muss etwas völlig Selbstverständliches (speziell wenn man dazu noch x-fach überwacht und kontrolliert ist) jedesmal extra vorgetragen werde, so als bestünde da irgendein ein Anfangsverdacht? Damit zieht man sich den Schuh doch erst an. Schreiben ans Finanzamt beginne ich ja auch nicht mit 'ich bin sicher kein Steuerhinterzieher oder Insolvenzverschlepper, aber darf ich mir trotzdem den Hinweis auf einen möglichen Rechenfehler in Ihrem Bescheid erlauben?' Der einzige Bezug zu politischen und sonstigen Extremisten ist die bodenlose Unverschämtheit, Hunderttausende nur aufgrund der Sport- und Hobbyausübung mit so was in einen Topf zu werfen. Einzig aus politischem Kalkül und aus einer Gesinnung heraus, die der subtil unterstellten selbst erstaunlich ähnlich ist. ! Der ganze jagdliche Abschnitt erscheint mir mit Kursiv-Ironie und noch anderem eine perfekte Vorlage, um es in voller Absicht misszuverstehen und umzudeuten. Kompletten Absatz besser raus?! Aber ansonsten genial formuliert. Endlich mal Klartext. Würde ich genau so lassen! [Wobei, würde ich persönlich damit so unverblümt direkt zum Fürst*in gehen? Hmm, naja, also ganz ehrlich?...] Aber vielleicht ist wirklich mal langsam Zeit, aus der devoten Untertanenhaltung aufzustehen und offen zu sagen was Sache ist. Sonst betteln wir in ein paar Jahren nur noch auf Knien darum, wenigstens unsere rosa umlackierten Luftgewehre behalten zu dürfen.
  14. Mehr als seltsam. Auf der BMI-Seite ist nichts veröffentlicht. Irgendwelche Zeitungen zitieren andere Zeitungen, die den Entwurf schon kennen wollen bevor es ihn offiziell gibt. Dann kommt ein Gerücht, man solle die gefährlichen und aufwendig ausgearbeiteten Verbotseigenschaften einfach selber mit der Spraydose beseitigen können. Indem man die Kriegsanscheinswaffe mit einer neonfarbenen Lackierung als Spielzeug tarnt. Und so weiter. @ASE hat dazu und zum neuen "Entwurf" schon einen ganzen Haufen Absurditäten rausgearbeitet (danke dafür). Auch das neue Dokument wirkt komplett wie ein Aprilscherz. Nicht im Bezug auf sachliche und rechtliche Inkompetenz, sinnlose Zielsetzung usw., das ist ja inzwischen der amtliche Normalfall. So gesehen halte ich inzwischen nichts mehr für unmöglich. Nur dieses hier, wenn es denn echt wäre, hätte dann ein bisher beispielloses Level an intrinsischer Unlogik erreicht. So extrem, dass es aus der Feder jedes normalen Menschen (der nicht gesetzlich vor Majestätsbeleidigung geschützt ist), tatsächliche medizinische Anhaltspunkte für geistige Unzurechnungsfähigkeit oder Substanzmissbrauch vermuten lassen könnte. Wo kommt dieses groteske Pamphlet denn nun wirklich her? Einiges beginnt zunächst noch rational im zumindest formalen Sinn, danach folgt "vollkommen hinverbrannter Blödsinn" wie @switty es im Nachbarthread sagte. Wie die absurde SSW-Regelung für das Jahr 2000, die anders als die Magazingeschichte nicht nur gemeldeten Altbesitz freistellt, sondern auch gleich von der Meldepflicht an sich entbindet. Die altbeliebten "offeneren" PTBs sind damit schon raus, und jeder der älter als Jahrgang '82 ist kann dann jederzeit im Nachhinein sagen 'hatte ich schon vorher'. Jüngere vllt. auch, wäre der nicht alterskonforme Besitz inzwischen verjährt? Von Reichsheinis und Böllerschweinen als vorgegeben Gründen steht gar nichts mehr drin, stattdessen jetzt wieder Hanau. Der eigentliche Hammer - die milliardenschwere Enteignung der Selbstlader - kommt nur mal als Unterpunkt zwischen Verwaltungs-/Kontrollkram, Armbrüsten und thematisch gar nicht dazupassenden jagdrechtlichen Sachen. Um welche Anscheinsmerkmale es hier geht, wird gar nicht definiert. Ebensowenig die hier im Thread schon hinterfragte "Gelbmarkierung". Wobei es sich tatsächlich um eine Lackierung handeln soll, die vom BKA selber vorgenommen wird. Und zwar in jedem Einzelfall. Weil andernfalls müssten die "Bürgerinnen und Bürger die Waffe unbrauchbarmachen"(sic!), also im eigenen Hobbykeller? Um das zu umgehen, wird *jede* betreffende Waffe per Paket ans BKA geschickt. In der falschen Hoffnung, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Obwohl im Entwurf schon explizit vorweggenommen wird, dass diese grundsätzlich nie erteilt wird (was die gesetzliche Einführung der Ausnahmegenehmigung an sich ad Absurdum führt.) Es erfolgt danach "in allen 135 000 Fällen" (von mir hervorgehoben) die ominöse Gelbmarkierung. Und das ist dann doch keine Enteignung: Die zuvor ach so gefährliche Waffe wird nach der amtlichen Anmalung wieder zurückgeschickt, und zwar zu "3,50 € Versandkosten" (so im Dokument), d.h. als unversichertes Päckchen? Hoffentlich kommt das mit Gewicht und Größe hin. Ob für Vereine auch Kombiversand angeboten wird? Müsste dann nur jeden Tag mal einer vorbeifahren und gucken, ob DHL den Kram schon vor die Tür gestellt hat. Also nochmal: für unmöglich halte ich inzwischen gar nichts mehr. Aber ganz ehrlich, hier blinken erstmal alle Bullshitalarm- und Fakeradar-Warnleuchten... -- EDIT: bei nochmaligem Lesen könnten sich "5 Euro für die Farbe und 3,50 Euro Versandkosten" auch auf Lackierung durch "den Bürger" in Heimarbeit beziehen, die vorher im Dokument ja gar nicht vorgesehen ist: Da steht nur "unbrauchbarmachen" oder Abgabe, welche sich nur umgehen lassen durch Antragstellung, deren zwingende Ablehnung dann wiederum automatisch zur "Gelbmarkierung" führt 🥳 Irgendwer hat hier hier dermaßen viel Lack gesoffen, dass selbst ich mir eine offizielle Herkunft nicht ganz vorstellen kann.
  15. Hoffentlich nicht zu sehr OT an dieser Stelle, mal eine praktische Frage zu dem immer wieder diskutierten Überlagerungsproblem: 4000 Liter altes Heizöl - "noch ungefärbt" ohne Biozusätze lt. Aussage -, in dunklem kühlem Raum unterhalb Keller, in Kunststofftanks die seit 40 Jahren oder so nicht geöffnet wurden. Die Besitzer können es nicht mehr brauchen, Ölheizung ist lange raus, und wissen nicht ob es überhaupt noch verwendbar/verkaufbar ist. Ich beides ebenfalls nicht. Kann man solchen (vielleicht noch) guten Stoff irgendwie testen und sinnvoll verwerten? Oder bleibt am Ende nur die Entsorgung?
  16. Balam

    Stromausfälle

    kleiner Ausschnitt aus dem was sich so angesammelt hat -> Die "großen" mit Li Ion und bis 2000 Lm sind zwar toll für draußen. Nitecore TIP als EDC. Rubytec KAO Solarkurbel als letztes Aufgebot. Usw. Indoor bewährt haben sich dagegen vor allem die billigsten die man da sieht! Allen voran leichte COB (=diffuses Licht) Mini-Stirnlampen wie die blaue im Bild. So was um den Kopf gebunden kann ich durchs dunkle Haus wandern, die Zimmerbeleuchtung wandert einfach mit. Sehr angenehm für arbeiten, kochen usw.. Macht viel mehr Sinn als ein weit reichender aber seitlich begrenzter Strahl. Und Stirnlampe generell macht maximal mehr Sinn, als sich die Häfte der vorhandenen Hände durchgehend mit Lampenhaltefunktionen zu blockieren. Die silbernen runden Batterielampen werden bei Bedarf in Schlaf- und Badezimmern angebracht. So was gibts auch schon mal bei Action Markt oder Thomas Philipps, sind im Prinzip alles die gleichen. Die Klebeflächen teilw. durch Magnete ersetzt, dann kann man es z.B. im Bad direkt an die Heizung pappen. Die weißen viereckigen mit Bewegungssensor an den Treppen. Betrieb mit 3x AAA, die leeren Notlampen man also einfach einlagern und braucht sich nicht drum zu kümmern. Statt Einwegbatterien gehen alternativ Ni-Mh rein, die ggf. später per Solarpanel oder notfalls Autobatterie nachgeladen werden. Als einfache Haus- und Gartenlampen die bekannten SK68 unten Mitte, die machen nur mit 14500 Akkus wirklich Spaß & Licht, funze(l)n notfalls aber auch mit AA. Preislich inzwischen auf ganze 2,50€ gestiegen, unter diversen Phantasienamen auch für mehr als das 10fache angeboten. Solche - und die wirklich genialen, aber leider nicht mehr erhältlichen Zanflare F2 - liegen griffbereit an mehreren Stellen bereit. Auch und v.a. in Schlafzimmern, man braucht nachts ja akut erstmal Licht um die weiteren Lampen zu finden und betriebsbereit zu machen. ! Wenns nur um 1 oder 2 Tage geht, da würden schon die Stirnlampen alleine völlig reichen (ja, wir testen so was wohl manchmal...). Plus ein paar USB Notebooktastatur- und Leselämpchen. Mehr ist innerhalb der 4 Wände nicht zwingend nötig. Petromax & Co sind gut für Camping-Abende, strahlen ja auch noch ordentlich Wärme und Gemütlichkeit ab. Für kleine Wohnungen sicher eine Überlegung. Aber mal unabhängig von der zusätzlichen Heizleistung: Im Blackoutszenario mit Petroleumlampen, Kerzen oder Kienspänen als Lichtquelle durchs Haus zu stolpern ist mir noch nie in den Sinn gekommen. Genausowenig wie ich indoor den Spiritus- oder gar Esbitkocher auspacken würde. Wo es doch so viel effektivere Einzellösungen jeweils für Licht, Wärme, kochen usw. gibt. Oder übersehe ich irgendeinen Vorteil des altbeliebten Flüssigbrennstoffkrams? 🤔
  17. Ohne die 30 genauer zu kennen, eine Sache verstehe ich bisher gar nicht: Die kaputte Kolbendichtung ist soweit nachvollziehbar, nur warum dann bei den Folgeschüssen anders als beim jeweils ersten Schuss aus vollem Magazin? Falls die Dichtung das einzige Problem ist, ergibt dieses Verhalten technisch keinen Sinn?! Dann müsste zumindest ein zusätzlicher Defekt in der Zuführung bestehen. Klingt vllt eher nach dem was @rwlturtle - mit gleicher Begründung - schon vermutete, dass der (tatsächliche/gemessene) Durchmesser der hier verwendeten Rundkugeln von der Angabe abweicht und es dadurch zum Schluckauf kommt, nachdem die 1. Kugel zugeführt wurde. (Bleiben die Folgenden tatsächlich "im Lauf" stecken, oder schon auf dem Weg dahin?...)
  18. Artikel sind noch online, erscheinen aber selbst bei gezielter Suche kaum mehr auf Google, seit die sich offen zum Filtern unerwünschten Wissens bekannt haben. SA Health plans regional quarantine camps for Indigenous close contacts https://www.abc.net.au/news/2021-11-23/regional-quarantine-camps-south-australia-indigenous-covid/100644212 https://dailyexpose.uk/2021/11/22/breaking-australian-army-begins-transferring-contacts-of-covid-19-positive-cases-to-quarantine-camps/ 'Northern Territory Chief Minister Michael Gunner announced today that the “Residents of Binjari and Rockhole no longer have the five reasons to leave their homes,.” ' Hausarrest für alle, Ausnahme nur wenn sie Impfen gehen 'wollen'. Positive und ihre Angehörigen mit LKW zur Police Quarantine in Sammellager verbracht. "support of about 20 ADF personnel, as well as army trucks to assist with the transfer of positive cases and close contacts" Das nur mal zwischengeschoben, da die Aussage angezweifelt wurde.
  19. Ist doch bis dahin alles korrekt. Der Kaufvertrag plus Vorkasse spielt hier wohl gar keine Rolle, waffenrechtlich war das Teil nach wie vor auf Dich eingetragen und in Deinem Besitz. Nur zwischendurch mal zum Ausprobieren per Leihschein an den K gegeben - eigenes Thema, aber gehen wir erstmal davon aus dass das ebenfalls korrekt gelaufen ist. Der K legt jetzt seinen Antrag auf Voreintrag samt Bewilligung beim SB vor. Um den Vorgang zu verkürzen, will er auch gleich die Erwerbsanzeige mit einreichen. Problem dabei: im Formular muss er angeben, wann er die Waffe erworben hat. Der tatsächliche Erwerb liegt da noch in der Zukunft, also hätte er besser vorher den SB fragen müssen wie er das ausfüllen soll. Wie es scheint hat er das aber nicht abgesprochen, sondern möglicherweise den (in der Vergangenheit liegenden) Kaufzeitpunkt fälschlicherweise als Erwerbsdatum eingetragen? Dieses dann auf Rückfrage nochmal bestätigt und dazu noch völlig unnötigerweise angegeben, die Waffe gerade sogar tatsächlich in Besitz zu haben? Erst im weiteren Verlauf wurde dann vom ihm oder Dir die Erklärung mit dem Leihschein nachgeliefert, aber da war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Wie gesagt, alles bisher nur Vermutungen: deshalb ja die Frage nach dem genauen Ablauf bzgl. Formularen und mündlichen Angaben.
  20. Bleiben einige Fragen offen, z.B. was hat der Käufer denn im Formular "Anzeige des Erwerbs" genau eingetragen? Das hat er ja wohl eingereicht, und darin geht es ausdrücklich nur um den dauerhaften Erwerb. ...mal angenommen, K (Käufer) hätte darin als Erwerbsdatum "November 2021" angegeben, weil er selber Kauf und Erwerb durcheinanderbringt. SB fragt nach: haben Sie die etwa schon gekauft? (er meint Erwerb nach WaffG). K: ja klar, die hab ich schon letztes Jahr von S. erworben (er meint Kauf nach BGB). SB: also d.h. Sie haben die die Waffe die sie erst beantragen wollen bereits in Besitz? K: ja, die liegt hier schon im Tresor, nur die Bewilligung hatte sich etwas verzögert, deshalb reiche ich jetzt beides zusammen ein. SB: &§$#?!!! usw. In so einem - möglichen - Fall wäre die Reaktion des SB verständlich. Auch wenn letztlich wohl kein Tatbestand vorliegt, sondern nur ein falsches Ausfüllen des Formulars, plus ungünstige Konstellation mit Besitz-/Leihverhältnissen, plus schiefgelaufene Kommunikation evtl. auf beiden Seiten... Ohne Kenntnis der Details bleibt das hier alles reinste Spekulation und führt zu nichts, denke ich. Vielleicht mag @steven da noch etwas Licht ins Dunkel bringen?
  21. Was ist nun das Ergebnis der ganzen Diskussion? Es ging um eine Statistik aus UK, aus der wie erwartet ein gewisser Schutz vor Hospitalisierung hervorgeht. In der Gruppe 40-49 z.B. 7,6 zu 29,1 Fälle per 100.000 oder ein Erkrankungsrisiko von 0,076% zu 0,029% pro jeweils 100.000 Personen, d.h. ungefähr 1:4. Also genau die Verhältnisse, die bereits seit gefühlten 1001 Coronathread-Seiten so kommuniziert wurden, auch und vor allem von @joker_ch. Ob man diese Wirksamkeit nun als ganz toll oder kaum vorhanden einordnet, bleibt jedem selbst überlassen. Und leider nein @Sgt.Tackleberry, die Wahrscheinlichkeit verdoppelt sich nicht dadurch dass Ungeimpfte nur die Hälfte der geimpften Infizierten darstellen, denn sie haben eben deshalb ja nur das halbe Risiko sich überhaupt zu infizieren, was Voraussetzung für die Hospitalisierung ist. Gleicht sich genau aus: der Risikofaktor pro 100k bleibt genau so wie er da steht. Das einzig Interessante - worum es hier ja ging - ist die seltsame Beobachtung der deutlich höheren, je nach Gruppe sogar doppelt so hohen Infektionszahlen bei Geimpften. Und zwar pro jeweils 100.000 Geimpfte/Ungeimpfte, der Störfaktor der unterschiedlichen Gruppengröße ist hier schon rausgerechnet. Also: Bei reiner Infektion weicht die Beobachtung nicht nur von der Prognose ab, sondern stellt sogar das Gegenteil davon dar. Statt des in Studien vorhergesagten 70%igen Infektionsschutzes beobachtet man eine bis zu 100%ige Infektionssteigerung bei Geimpften. Zwangsläufig muss einer der beiden Werte komplett falsch sein. In UK führt man dazu u.a. eine massive Unvorsicht der Geimpften an, die sich offenbar jetzt allesamt im Pub zum Gruppenkuscheln treffen. Was teilweise zutreffen mag, aber die derart extreme Differenz nicht erklärt (sone und solche gibt es in beiden Gruppen) und zudem Fragen zur Sinnhaftigkeit der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte aufwirft. In DE geht man deshalb den umgekehrten Weg und erklärt es mit der massiven Unvorsicht der Ungeimpften, die quasi per asymptomagischer Fernübertragung für fast alle Impfdurchbrüche verantwortlich sind. Noch unlogischer, aber besser geeignet um 3/2G zu rechtfertigen. In beiden Fällen lautet die Devise ganz offensichtlich: die beobachtete Realität muss falsch sein, wenn sie nicht mit der sakrosankten Vorhersage übereinstimmt. Wer die EinzigeWahrheit™ sowieso schon kennt, wird mit den amtlichen Zweifeln an den real gemessenen Werten natürlich absolut konform gehen. Wer die Wahrheit in den widersprüchlichen Zahlen weiterhin sucht, wird natürlich Zweifel an den theoretisch vorhergesagten Werten anmelden. Spielt ohnehin keine Rolle, solange jeder seine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung treffen darf, wie es bis vor kurzem selbstverständliche Normalität war. Aus den gegebenen Zahlen einen staatlichen Impfzwang abzuleiten liegt allerdings nicht mal mehr ansatzweise im Bereich des Normalen und Rationalen. ---- Zurück zur Ausgangsfrage: wo in NRW oder Umgebung kann ich denn noch normal schießen gehen ohne mir irgendwas spritzen zu lassen?
  22. Ja, Spiegeltest hin oder her, die Taube gewinnt immer. Egal wie oft man ihr schon das Buch "Schach für Dummies" for den Schnabel gehalten hat mit der Bitte, doch wenigstens mal das Grundlagenkapitel anzuschauen. Das wird die Taube niemals tun. Sie muss gar nichts lesen oder sich mit irgendwas befassen, sie weiß ohnehin schon alles, und zwar besser. Hat der ganze Taubenschlag so bestätigt. Und nächstes- und übernächstesmal kommt sie erneut mitten in der Partie hereingeflattert, schmeisst die Figuren um und stolziert als Gewinnerin übers Brett. Um sich dann - selbstgefällig gurrend - über die anwesenden Schachmaten zu mokieren, die einfach keine Ahnung von der Materie haben: die sollen gefälligst ihr blödes Maul halten, mit denen ist keinerlei fachliche Diskussion möglich!
  23. Scheint in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Was wo gilt würde mich auch interessieren. In NRW z.B. scheint die neue Coronaverordnung anders formuliert als die vorige und sagt jetzt "gemeinsame Sportausübung". Wie das auszulegen ist bzw. im Einzelfall ausgelegt wird, darüber ist bisher nicht viel hören oder online zu finden. Eigentlich müsste doch jeder Verein daran interessiert sein, die Bestimmungslage zu klären und zu kommunizieren. Auch für geimpfte Mitglieder, denn falls sogar für Einzelschützen 2G gilt, wer ist dann bei denen rechtlich für die Kontrolle von Impfpass und Perso verantwortlich? Wenn es demnächst im 6-Monats-Takt ablaufen soll, dann müsste der Betreiber bzw. Vorstand zur eigenen Absicherung ein internes Impfregister der Belegschaft führen?
  24. Interessant! Hatte ich selber noch nie gesehen, aber gerade auch online bei Schmidt & Bender gefunden: gibt es tatsächlich als CW Version, also nicht nur anders beschriftet, sondern technisch komplett "andersrum". Wieder was gelernt...
  25. Da gucke ich gar nicht mehr drauf, sondern habe die Drehrichtung verinnerlicht. Gegen den Uhrzeigersinn, also "aufdrehen", wandert der Trefferpunkt aufwärts bzw. nach rechts. Und umgekehrt. Oder als Gedächtnisstütze sich den Verstellturm wie eine Schraube vorstellen, die man in den Tubus rein- oder rausschraubt. Der Trefferpunkt bewegt sich in gleicher Richtung wie der imaginäre Schraubenkopf. Es gibt ja auch Gläser "umgekehrter" Beschriftung, aber das ist nur eine andere Denklogik, die tatsächliche Drehrichtung und Funktion ist offenbar immer gleich. Zumindest bei allen Gläsern die ich kenne. (Frage in die Runde: Kann man das guten Gewissens verallgemeinern, oder existieren irgendwelche Gläser mit gegensätzlichen internen Aufbau / Linksgewinde?)
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