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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Zitat:

"Wird eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu einer verbotenen Schusswaffe, wenn ein

verbotenes Wechselmagazin eingesetzt wird, für das z.B. eine Ausnahmegenehmigung

erteilt worden ist?

Nein. Eine Repetierbüchse (Kategorie C) bleibt eine Repetierbüchse der Kategorie C, auch wenn in ihr

ein verbotenes Wechselmagazin verwendet wird."

 

Super, genau das Fallbeispiel, welches niemanden interessiert :rofl:

 

 

Und die falsche 0er-Klasse wird auch bis zum Erbrechen wiederholt.

Bearbeitet von Raiden
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vor 8 Stunden schrieb karlyman:

D hat (in der Tat) selbst die an sich schon bescheidene  EU-FwR noch bescheidener  umgesetzt ...

Ich muss jetzt selbst mal voll-zitieren, da sich dieser Unfug immer noch hartnäckig in vielen Köpfen hält.

Das, was man den EU-Bürgern 2017 als angebliche Reaktion auf die islamistische Anschlagsserie vom November 2015 in Paris als gesetzliche Maßnahme zum Schutz gegen weitere Terrorakte unter dem Titel "Europäische Feuerwaffen-Richtlinie" präsentiert hat, wurde bereits im Jahr 2014 aus dem bundesdeutschen Innenministerium als Entwurf auf dem Tisch der seinerzeit (nicht!) zuständigen EU-Kommissarin für Inneres Malmström plaziert.

Wie schon in anderen Fällen zuvor sollte über diese EU-Richtlinie ein Vorwand geschaffen werden unter dem man das nationale deutsche Waffenrecht planmäßig weiter verschärfen konnte.

Mit dem Verweis auf die fehlende Zuständigkeit blieb dieses Papier dann zunächst auch unbearbeitet in der untersten Schublade von Frau Malmströms Schreibtisch liegen.

Die Pariser Terroranschläge vom 13. Nov. 2015 waren ein willkommener Anlass um diesen Entwurf wieder ans Licht zu holen und in der Folge daraus die EU-Feuerwaffen-Richtlinie 2017 zu machen.

Das was wir seit dem hier bei uns erleben und was in der nationalen Umsetzung weit über die Forderungen der "Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017"  hinaus geht entspricht 1:1 dem deutschen Vorschlag aus dem Jahr 2014 und wer in den letzten Jahren das innereuropäische Politikgeschehen in Sachen Waffenrecht aufmerksam beobachtet hat, der wusste schon 2014 sehr genau, was da auf uns zu kam, dies gilt insbesondere für das Gremium des FWR.

 

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vor 2 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich muss jetzt selbst mal voll-zitieren, da sich dieser Unfug immer noch hartnäckig in vielen Köpfen hält.

Der Unterschied zwischen Grund und Anlass sollte doch allen in der Schule vermittelt worden sein...

 

In praktischer Anwendung: Die meisten Historiker gehen wohl inzwischen davon aus, dass der Reichstag tatsächlich von einem minderintelligenten Einzeltäter angezündet wurde und die Nazi da Muffensausen kriegten. Das war der Anlass, aber nicht der Grund, warum die Bürgerrechte suspendiert wurden. Auf dem Weg zur Terrorherrschaft waren sie nämlich schon vorher, weil sie sie wollten.

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@cartridgemaster

Ja und? :confused:

 

Dass die EU von vielen Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten gebraucht wird, um indirekt nationale und ideologische Interessen umzusetzen, ist nichts Neues - schon gar nicht Deutsche Regierungen und Waffenrecht. Trotzdem sind es Organe der EU die sich hier gebrauchen lassen und im Vergleich zu dem was dann über die EU erreicht wurde ... :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
ss vergessen
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vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das, was man den EU-Bürgern 2017 als angebliche Reaktion auf die islamistische Anschlagsserie vom November 2015 in Paris als gesetzliche Maßnahme zum Schutz gegen weitere Terrorakte unter dem Titel "Europäische Feuerwaffen-Richtlinie" präsentiert hat, wurde bereits im Jahr 2014 aus dem bundesdeutschen Innenministerium als Entwurf auf dem Tisch der seinerzeit (nicht!) zuständigen EU-Kommissarin für Inneres Malmström plaziert.

Wie schon in anderen Fällen zuvor sollte über diese EU-Richtlinie ein Vorwand geschaffen werden unter dem man das nationale deutsche Waffenrecht planmäßig weiter verschärfen konnte.

 

 

Ja. Wer sich mit der Materie befasst, weiß, dass das als "Schwarzbuch" schon länger in der Schublade schlummerte, auf entsprechende Anlässe für den "politischen Drive" wartend, und portionsweise umzusetzen...

 

Wobei dies aber dem, was ich schrieb, nicht widerspricht, sondern es erklärt. 

 

Der Verweis auf "Brüssel", danach die vollmundigen Versprechen in D, in der nationalen Umsetzung werde Maß gehalten und komme es nicht so schlimm, waren schlicht Verarxxxe. 

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Diese ganze Beschriftungsmeldeonanie ist doch m.E. nur die Fortsetzung des höheren Blödsinns mit anderen Mitteln.

Die angeblich geforderte "eindeutige Identifizierbarkeit" (wer hat die eigentlich gefordert?) eines Gegenstandes wäre nur über eine Seriennummer (S/N) möglich, eine solche gibt es aber i.d.R. bei Magazinen nicht.

Ausnahmen sind möglich:

S&W Mod 41 Mag (sm-v).jpg

 

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Bei mir war die Anmeldung ganz entspannt:

ich habe die Anzahl der jeweiligen Magazine aufgeschrieben, Kunststoff/Alu/Stahl, Kapazität, für welche Waffe.

 

Keine Auskunft zum Hersteller oder irgendwelchen Beschriftungen / Farbe.

 

Hat der SB auch so übernommen.

Gut, bei weit mehr als 100 Magazinen, ist er froh, wenn er nicht soviel tippen musste.

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vor 15 Stunden schrieb karlyman:

 

Entweder hättest du den ganzen Detail-Mist mit den "Romanen" bleiben lassen und dich auf die wirklich essentiellen Beschriftungs-Merkmale beschränken sollen (die das Mag. am Ende einigermaßen identifizierbar machen; darauf kam's z.B. meinem SB auf Nachfrage an, der will keine Bediienungsanleitung lesen...).

Das steht z.B. in der Anmeldung (und ich halte das für einen Roman, aber essentiell): "Magazine Type "L" Thompson Submachine Gun 50 Cartridges Cal. .45" Wenn ich richtig Spaß gewollt hätte, stünde auch das direkt darunter befindliche "For 1928 Model wind to 9 or 11 clicks" noch dabei, oder bei den M16-Mags die Aufschrift auf dem Magazinboden (ist aber nicht der Körper, auf den die Kasperei abstellt).  Jetzt zufrieden?

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vor 4 Stunden schrieb cartridgemaster:

Und wie groß ist jetzt der Magazinkörper nach Deinem "chirurgischen Eingriff"?

 

vor 4 Stunden schrieb Leinad82:

Gleiche Größe wie der MagPul 10er...

... werde einfach beim BKA nachfragen, dann bin ich auf der sicheren Seite...

Warum BKA nachfragen??

Wenn nicht mehr als 10 des kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers reingehen ist doch alles perfekt! Der Rest ergibt sich aus den Fotos.

 

Wobei es übrigens nicht mal eine "Gehäusekapazität" im Gesetz gibt, sondern nur das das Gehäuse als Teil eines zugrundeliegenden Magazins mit bestimmter Kapazität. Wie man das in Bezug auf Einsteck-Begrenzer auslegen könnte ist eine spannende/gefährliche theoretische Frage in beide Richtungen (auch die Zwischenböden kommerzieller 10er Magazine sind oft nicht anderes als kurze "Begrenzer" die man abknipsen könnte) - das spielt in diesem speziellen Fall aber nun gar keine Rolle.

 

Deiner Konstruktion hat offenbar nicht nicht mal einen Innenboden, müsste daher sogar 110%ig gesetzeskonform sein.

Gute Idee übrigens, sieht deutlich besser aus als wenn man ein abgesägtes Magazin für den Originalboden zurechtfeilt.
Ist noch genug Spiel dass man das mit 10 Schuss drin auch bei zuem Verschluss einführen kann?

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vor 17 Stunden schrieb cartridgemaster:

Die Pariser Terroranschläge vom 13. Nov. 2015 waren ein willkommener Anlass um diesen Entwurf wieder ans Licht zu holen und in der Folge daraus die EU-Feuerwaffen-Richtlinie 2017 zu machen.

Das was wir seit dem hier bei uns erleben und was in der nationalen Umsetzung weit über die Forderungen der "Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017"  hinaus geht entspricht 1:1 dem deutschen Vorschlag aus dem Jahr 2014 und wer in den letzten Jahren das innereuropäische Politikgeschehen in Sachen Waffenrecht aufmerksam beobachtet hat, der wusste schon 2014 sehr genau, was da auf uns zu kam, dies gilt insbesondere für das Gremium des FWR.

 

 

Der Gipfel ist ja noch, dass uns der ganze Dreck unter dem Aspekt der "Handelsharmonisierung" verkauft wurde...

 

Jetzt ist es soweit, wo sind sie denn alle, die originalen L1A1, SIG 90 PE, AUG-SA, FN FAL aus den Niederlanden, Luxemburg, usw. ? Ich habe sie bislang nicht im Handel in DE bestaunen können.

 

Soviel zum Thema Abbau von Handelsbarrieren...

 

Meine Bestätigung über die Anmeldung der Magazine habe ich übrigens heute von der Behörde erhalten, vollkommen problemlos und vor allem gratis...:icon14:

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