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Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben
Am 22.9.2021 um 13:45 schrieb Klobürste von Esstisch:

 

Also alles von vor dem Stichtag im Jahre 2017: Aufbewahrung im "Bücherregal"

Im Prinzip ja, da nach rechtzeitiger Anmeldung die Aufbewahrungsbestimmungen nicht greifen. Da für Dritte aber das Verbot besteht, wäre wohl wie für Munition zumindest ein verschlossenes Behältnis zu empfehlen.

Am 22.9.2021 um 13:45 schrieb Klobürste von Esstisch:

Und alles nach dem Stichtag im Jahre 2017 übers BKA im Erste-Klasse Tresor.

 

So ist der aktuelle Stand. Oder?

 

Jopp

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 18.9.2021 um 01:22 schrieb bulli357:

Hallo hat von euch jemand eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben müssen für die Magazine die er als altbesitz angemeldet hat? 

Mein SB möchte das von mir 

Wollte mein SB auch von mir. Habe auf den Wunsch nicht reagiert und den Schrieb mit dem Wunsch als Bestätigung an der Anmeldung abgeheftet.

Ohne Rechtsmittelbelehrung kein Verwaltungsvorgang.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb greyman:

Ohne Rechtsmittelbelehrung kein Verwaltungsvorgang

Das ist falsch. Lediglich die Widerspruchsfrist verlängert sich.

 

Mit der Bitte um Ergänzung Deiner Unterlagen kann es aber noch nicht zu einem Bescheid.

Geschrieben
Am 22.9.2021 um 21:34 schrieb IMI:

alles weit vor 2017 gekauft - kann ich nun wieder aus dem 1er Schrank zurück ins Bücherregal neben neben George Orwell stellen?

 

p.s.: Bestätigung über die Anmeldung der Magazine kam von meiner Behörde in Bayern innerhalb weniger Tage und vor allem kostenfrei.

Stand in Deiner Bestätigung nichts zur Aufbewahrung? Wenn nein, dann gilt, zumindest in Bayern folgendes:

"Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. "

Siehe PDF: fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf

 

Am 22.9.2021 um 21:39 schrieb Klobürste von Esstisch:

... oder es muss gewartet werden, auf ne Waffenkontrolle. Risiko )-:

... und dann hat man wahrscheinlich das nächste Problem, dass jede Waffenbehörde unterschiedlich interpretiert,
was wie vor Stichtag 2017 und danach zu lagern ist.

Zumindest in Bayern sollten sich die Kontrolleure an die Vorgaben der Waffenbehörde und diese an die Vorgaben des Ministeriums halten - siehe PDF fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf

  • 2 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hat denn inzwischen jemand für die (vor dem 13.06.2017 erworbenen und korrekt bis zum 01.09.2021 gemeldeten) Magazine eine Rechnung erhalten?

Konkreter für die Ausstellung der Anzeigebestätigung nach §37h WaffG?

In der Summe pro Mag 20,- Euro??? :confused:

Hab über die Suche nichts vergleichbares gefunden.

20,- Euro pro Magazin???

Bearbeitet von mark28
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb mark28:

Hat denn inzwischen jemand für die (vor dem 13.06.2017 erworbenen und korrekt bis zum 01.09.2021 gemeldeten) Magazine eine Rechnung erhalten?

Konkreter für die Ausstellung der Anzeigebestätigung nach §37h WaffG?

Bei uns war die Anmeldung kostenlos, also quasi ein Service des Amtes

Geschrieben

Hallo

 

die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss widerruft schon mal die Anzeigenbestätigung der Magazine und fordert die Herausgabe derselbigen um sie zu vernichten.

 

Steven

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb steven:

die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss widerruft schon mal die Anzeigenbestätigung der Magazine

 

Wie soll das gehen? Die Bestätigung das jemand etwas angezeigt hat zu wiederrrufen geht nur bei einem Bürofehler, z.B. Verwechslung von Personen. Aber die Bestätigung zu widerrufen weil man nicht will das jemand von einem Verbot ausgenommen ist! 

Geschrieben
Zitat

Die fristgerechte Meldung der Magazine bitte ich Sie auf dem Doppel dieses Schreibens zu bestätigen.

Das war die letzte Zeile meines Anschreibens an die Behörde. Kam dann auch gesiegelt zurück, Kosten (ausnahmsweise) 0.

Geschrieben

Ok, Danke für die Antworten.

 

Ich hatte die 9 Magazine fristgerecht gemeldet, kosten keine.

2023 kam dann die Anzeigebestätigung nach §37h, ohne Kostenbescheid anbei.

Diese Woche kam unerwartet Post, Vollzug WaffG Gebührenfestsetzung: Ausstellung einer Anzeigebestätigung nach §37h WaffG (20,- Euro je Magazin oder Magazingehäuse) = 180,- Euro Gesamtbetrag.

Als Rechtsmittelbelehrung wird die Klage vorm VerwG angegeben.

 

 

Geschrieben

Steht nicht viel da, nur: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Adresse des Gerichts ist freundlicherweise auch angegeben.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb heinzaushh:

Welche?

 

Das gilt in Bundesländern (u.a. NRW) in denen das Widerspruchsverfahren zwecks Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde...:redface1:

Da bleibt als einzige Option die Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Ist aber schon seit gefühlt 15-20 Jahren so.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb mark28:

Diese Woche kam unerwartet Post, Vollzug WaffG Gebührenfestsetzung: Ausstellung einer Anzeigebestätigung nach §37h WaffG (20,- Euro je Magazin oder Magazingehäuse) = 180,- Euro Gesamtbetrag.

 

In welchem Bundesland bist Du?

 

In Niedersachsen wollte der VDB eine Klage gegen einen Gebührenbescheid zu einer Aufbewahrungskontrolle begleiten.

Ist zwar nicht identisches Thema, aber vielleicht hilfreich/interessant.

Magst Du Deinen Bescheid mal - ggf. anonymisiert - zum VDB schicken?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb mark28:

2023 kam dann die Anzeigebestätigung nach §37h, ohne Kostenbescheid anbei.

Diese Woche kam unerwartet Post, Vollzug WaffG Gebührenfestsetzung: Ausstellung einer Anzeigebestätigung nach §37h WaffG (20,- Euro je Magazin oder Magazingehäuse) = 180,- Euro Gesamtbetrag.

Hallo mark28

 

wann genau hast du die Magazine angemeldet?

Sieht mir nach Vergrämung durch Kostendruck aus.

Den VDW zu kontaktieren ist nicht die schlechteste Idee.

 

Steven

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