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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Ich empfehle die Protokolle der Sachverständigen Ausschüsse oder auch die letzten Stellungnahmen zu Waffenrechtsverschärfungen-

Der BDS Präsident kann aber sicher auch etwas dazu beitragen.

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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

Was genau ist in 3 Jahren (2022)...?

 

 

Soweit ich weiss bzw. gelesen habe, erstmals schon 2020 oder erst ab 2022. Mal schauen, zumindestens droht eben seitens der EU ein mögliches Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen. 

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vor 38 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

 

Wozu Aussprache?

 

Was will man von einer linksgrünen etatistischen Regierung verlangen?

 

Die sind sich eh einig.

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vor einer Stunde schrieb mühli:

Und ab wann trifft der beschlossene Entwurf in Kraft? Im August oder September 2019?

So schnell geht’s dann vermutlich nicht. Ob das vor der Sommerpause noch durchkommt wird sich zeigen. Der Ablauf ab jetzt funktioniert so:

 

Zitat

Gesetzesvorlagen der Bundesregierung (die in der Praxis am häufigsten sind) sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten und gehen mit dessen Stellungnahme an den Bundestag. [...]. Im Bundestag werden die Bundesgesetze in dreimaliger Lesung beraten. In der ersten Lesung wird i. d. R. lediglich beschlossen, den Entwurf an einen oder mehrere Bundestagsausschüsse zu überweisen. Anhand von deren Stellungnahme werden dann die zweite und dritte Lesung durchgeführt; vielfach geschieht das in der gleichen Sitzung. Über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes wird dann nach Abschluss der Beratung, d. h. am Ende der dritten Lesung, abgestimmt. 

Nach Annahme im Bundestag, für die – abgesehen von verfassungsändernden Bundesgesetzen – die einfache Mehrheit genügt, werden die Bundesgesetze dem Bundesrat vorgelegt. Dieser kann gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz innerhalb von drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen. Bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen steht auch Bundestag und Bundesregierung diese Möglichkeit offen. Schlägt der Vermittlungsausschuss eine Änderung des Gesetzes vor, so muss der Bundestag darüber beschließen, ob er sich dem Änderungsvorschlag anschließen will; auf diese Weise kann u. U. verhindert werden, dass der Bundesrat seine Zustimmung verweigert oder Einspruch einlegt. 

Ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen, so richtet sich das weitere Verfahren danach, ob es sich bei dem Bundesgesetz um ein Gesetz handelt, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf oder nicht. Zustimmungsbedürftig sind Gesetze nur, wenn dies im GG ausdrücklich vorgesehen ist. Bei solchen Zustimmungsgesetzen ist das vom Bundestag beschlossene Bundesgesetz endgültig abgelehnt, wenn der Bundesrat nicht zustimmt. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrats nicht bedürfen (Einspruchsgesetze), kann dieser nach Beendigung des Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen (suspensives Veto). Den Einspruch kann der Bundestag mit derselben (einfachen oder Zweidrittel-)Mehrheit zurückweisen, mit der der Bundesrat ihn beschlossen hat, mindestens jedoch mit der Mehrheit seiner Mitglieder; damit ist der Bundesrat überstimmt (Art. 76, 77 GG). 

Die vom Bundestag beschlossenen Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und die zuständigen Bundesminister ausgefertigt. Dabei hat der Bundespräsident zu prüfen, ob das Bundesgesetz in einem ordnungsgemäßen G. zustande gekommen ist und ob es inhaltlich mit der Verfassung in Einklang steht. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Gesetzes ist außerdem, dass das Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet worden ist. Der Tag des Inkrafttretens soll im Bundesgesetz selbst bestimmt sein; ist das nicht der Fall, tritt das Gesetz mit dem 14. Tag nach Ausgabe des entsprechenden Bundesgesetzblatts in Kraft. Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist nur in Ausnahmefällen möglich (Rückwirkung). https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22287/gesetzgebungsverfahren

 

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vor 19 Minuten schrieb Stefan Klein:

 Öffnet das das Tor für die Prüfung der regelmäßigen Nutzung jeder Waffe?

 

Gruß

 

Stefan

 

Lediglich die rechtliche Umsetzung.

Bearbeitet von chapmen
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Schalldämpfer nur für Zentralfeuerkaliber auf JJS

Keine Randfeuerdämpfer und keine fürs Ewb LG

Händler und Hersteller dürfen 1 Monat die Waffe übernehmen ohne Meldung

Vorderladerreplikas vor 1871 weiterhin meldefrei

Sportschützen müssen 10 Jahre lang die Anforderungen der Erstbeantragung erfüllen. 12/18 Ob für jede Waffe? 

Nach 10 Jahren in der WBK reicht die Vereinszugehörigkeit vorher nicht. 

 

Bearbeitet von kulli
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Zitat

Die mit der Richtlinie (EU) 2017/853 verbundenen Änderungen der Richtlinie 91/477/EWG, die mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt werden, verfolgen hauptsächlich drei Ziele:

- Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. :gaga:
- Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von ihrer Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können.

Das ist bereits heute so und bedarf keiner gesetzlichen Änderung oder Ergänzung.

- Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Nennen Sie konkrete Beispiele, bei denen in der Bundesrepublik Deutschland legal besessene Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge verwendet wurden!

Wie weich muss ein Hirn sein, um einen solchen Schmarrn hervor zu bringen!

 

Zwei Dinge in dieser Welt sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit.

Beim Universum bin ich mir aber nicht sicher.

Albert Einstein

 

CM :bad:

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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Zitat

Eine Neuerung dieser Version ist nun, dass auch ein Ausnahmetatbestand für Jäger bezüglich Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen eingeführt wird. Im Entwurf heißt es dazu: "Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt."

Die Bezugnahme auf Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 lässt hier vermuten, dass nicht nur Vor- und Aufsätze gemeint sein könnten, sondern ebenso stand-alone-Geräte. Absolute Klarheit besteht jedoch nicht.

https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-das-steht-im-entwurf-der-bundesregierung/

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vor 52 Minuten schrieb Speedmark:

Wahnsinn! Ich habe abgebrochen.

Ist beabsichtigt:

 

Zitat

Irritierende Äußerungen des Innenministers : „Man muss Gesetze kompliziert machen“

...

Sein Ansatz: Man müsse Gesetze möglichst kompliziert machen, um wenig Aufsehen zu erregen.

https://rp-online.de/politik/deutschland/horst-seehofer-irritiert-mit-aeusserung-man-muss-gesetze-kompliziert-machen_aid-39296637

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