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tont

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  1. Wir verwenden in unserer SLG seit einiger Zeit easyverein: https://easyverein.com Die Software ist voll skalierbar, vom kleinen Verein bis zum kompletten Verband. Je nach Vereinsgröße und Bedarf lassen sich verschiedene Module buchen. Wer z.B. keine Buchhaltung benötigt, lässt das Modul einfach weg. Klar ist, eine Software in diesem Umfang benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit. Für mich als Schriftführer ist die Software eine große Erleichterung, die die Mitgliederverwaltung und Kommunikation sehr vereinfacht. So läuft z.B. der komplette Aufnahmeantrag digital über die Software. Das Neumitglied füllt diesen in Ruhe daheim oder am Handy aus. Mit einem Klick, können wir dann die Aufnahme genehmigen oder nicht. Alle Daten sind dann direkt in der Mitgliederkartei, nichts muss mehr von Hand eingetragen werden. Mit individuellen Feldern können wir zudem für jedes Mitglied z.B. seine vorhandenen Berechtigungen etc. speichern. Also ob z.B. Berechtigung zur Standaufsicht, Schießleiter, JubaLi etc. vorliegt. Vereinsjubiläen, Geburtstage usw. werden direkt angezeigt, so dass man auch hier nichts vergisst. Zu jedem Mitglied lassen sich individuelle Dokumente und Vorgänge ablegen, z.B. Anträge für ein WBK oder jeglicher Schriftverkehr. Die komplette Kommunikation per Mail (und Brief) lässt sich auch rechtssicher dokumentieren. Denn jede Mail oder jedes Schreiben wird der individuellen Person zugeordnet und in seiner Akte gespeichert. So lässt sich z.B. nachweisen, dass der Person XY am X.X. folgende Mail / Schreiben zuging. Auch die Terminverwaltung und der Kalender sind super. Mitglieder können z.B. ganz einfach über die zur Software dazugehörigen App alle Vereinstermine sehen, ihre Teilnahme an Veranstaltungen oder Trainings zu- oder absagen. Über ein Kalenderabo haben wir auch alle Termine des Landesverbandes in die App integriert, so dass das Mitglied nicht mehr auf zig Webseiten nach den ganzen Infos suchen muss. Das ist jetzt nur ein kleiner Ausschnitt, was die Software kann… da gibt es unzählige Möglichkeiten z.B. Verwaltung und Ausleihmanagement von Vereinseigentum (z.B. Vereinswaffen), Verwaltung aller Sitzungsprotokolle, integrierte Videokonferenzlösung usw. usw. Leider kann ich zum sehr umfangreichen Buchhaltungsmodul nichts sagen, da ich dieses nicht nutze.
  2. Wer sagt, dass der VDB sich nicht für das Schlüsselthema zuständig fühlt?
  3. Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf Punkt II.3 Mischnutzung ist das worauf sich deine Behörde bezieht.
  4. Ich frage mich schon langsam ob @Tommie der Neuaccount von colt_s ist, der seinen Lebensfrust hier loswerden muss, nachdem man ihm alle Waffen weggenommen hat?
  5. Erstaunlich, dass man das nochmals erleben darf. „Ein weiteres Gesetz hätte H.F. nicht gestoppt“, aber Nancy interessiert das in ihrer ideologischen Verbohrtheit keinen Deut.
  6. Bei der Sachkunde haben wir geschlafen???
  7. Ihr müsst das Bild schon nach rechts scrollen, wenn ihr den Text lesen wollt. Aber komische Variante hier etwas zu schreiben.
  8. So so… dann erklär das doch gerne mal dem IM in BaWü. Das schreibt nämlich in den aktuellen Vollzugshinweisen zur Bedürfnisüberprüfung… Zudem hast du gar nicht verstanden um was es geht. Es geht nicht um die Bedürfnisüberprüfung entsprechend §4 (4) in Verbindung mit §14 WaffG, sondern um die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach §4 (3). Aber Hauptsache neu hier und mal mächtig rumgetrollt.
  9. Anders kann es ja nicht sein, sonst wäre ja bei 10 Schluss (außer er kann darüber hinaus ein Bedürfnis nachweisen, dann auf grün) und er müsste die Waffen ja über 2/6 über einen langen Zeitraum erwerben.
  10. Wie im Fall colt_s kennen wir halt nur die halbe Geschichte, bzw. das was man halt davon kundtun will. Die Wahrheit liegt halt wieder vermutlich dazwischen.
  11. Kommt halt auch darauf an WAS du auf dem Jagdstand geschossen hast. Wenn es z.B. der laufende Keiler war, wird es eher schwierig mit dem sportlichen Bedürfnis. Im BDMP LV9 ist z.B. geregelt, dass nur Schießtermine anerkannt werden, die nach einer genehmigten Sportordnung irgendeines Verbandes geschossen wurden.
  12. Die mir bekannten Behörden sehen das genau so wie du bzw. noch entspannter. Von mir wurden nur die Wettkampfnachweise gefordert, 12/18 wollte niemand sehen. Für den Erwerb und den fortgesetzten Besitz für ÜK-Waffen soll ja laut Vollzugshinweisen gelten: Dröseln wir es mal auf. Für den fortgesetzten Besitz ist zusätzlich zu den Wettkampfnachweisen notwendig: Ich muss mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreiben. Mindest einmal pro Monat oder 18 mal in 12 Monaten Jahr geschossen haben. Eine Waffe beantragt haben, die für eine Disziplin nach einer genehmigten Sportordnung zugelassen und erforderlich ist. Daraus lässt sich auch unter gröbster Verbiegung der Hirnwindungen kein 12/18 mit jeder Waffe konstruieren, weil ich die 12/18 ja mit jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe erfüllen kann und nicht mit einer ganz spezifischen.
  13. Die Fälle, in denen Jäger im Alb-Donaukreis ab der dritten Langwaffe gleicher Art ein Bedürfnis nachweisen sollen, sind mir vergangenes Wochenende auf einem Wettkampf auch zugetragen worden. Besonders radikal geht hier scheinbar das RP Tübingen vor bzw. die ihm untergeordneten Waffenbehörden. So war hier im Forum ja auch schon zu lesen, dass Behörden dort 12/18 Schießtermine für jede Überkontingentwaffe einfordern. Bei einem Vereinskameraden von mir, haben sie, die zwei von seiner verstorbenen Ehefrau geerbten Kurzwaffen, per ordre de mufti kurzerhand in Sportwaffen umgewidmet und als Überkontingent deklariert (er hat nur zwei eigene Kurzwaffen). Dazu kommt noch, obwohl 30 Jahre im WBK Besitz, dass sie von ihm (wegen dem Überkontingent) noch 12/18 Schießtermine im Jahr sehen wollen. Es wird gemunkelt, dass das CDU geführte IM gerade eine aggressive Vergrämungsaktion in Bezug auf LWBs durchführt. Aber natürlich wird der WSV 1850 beim nächsten Landesschützentag IM Strobel wieder einladen und umschmeicheln.
  14. Hi, das entsprechende Formular ist doch schon seit Monaten auf der Seite des LV abrufbar. Die Klärung mit dem Bundesverband ist schon seit langem erfolgt. https://www.bdmp-lvbw.de/formulare/20230317/1_4_Antrag_Fortbestand_Beduerfnis_14_4 in Verbindung mit_14_5.pdf
  15. Hmmm, der BDMP hat die Vo, der DSB als übergeordneter Verband die Deutsche Schützenzeitung, der WSV hier in BaWü die Südwestdeutsche Schützenzeitung, ok vom BDS und Gsvbw habe ich noch nie was in Papierform bekommen. Alle diese Zeitschriften haben allerdings eines gemeinsam, neben verbandsinternen Meldungen, geht es primär um den SPORT und wenn es nur die Meldung ist, dass der SV Hintertupfingen gegen den SV Vordertupfingen in der Kreisliga bei der Lupi gewonnen hat. Was ich aber darin noch nie gelesen haben, waren völlig themenferne Bericht zur Auswirkung des Klimawandels auf Kirchenorgeln, ob der Pabst auf dem richtigen Weg ist oder etwas zur Stellung des Alkohols im Christentum und Islam. Ich bin ja eigentlich für Leben und Leben lassen. Ob Luftgewehr oder IPSC, ob Großkaliber oder Schwarzpulver… jeder nach seiner Façon. Und wenn es in Teilen Deutschlands scheinbar zum guten Ton gehört mit Lametta behängt in grünen Phantasieuniformen wie die Paradiesvögel durch den Ort zu stolzieren und sich dabei auch noch todernst zu nehmen, gerne, wem das Spaß macht. Nur fühle ich mich als SPORTschütze nicht von diesen Personen im FWR adäquat lobbymäßig in Sachen Waffenrecht vertreten und möchte nicht mit diesen „Schützen“ und ihrem verschrobenen religiösen Weltbild in der öffentlichen Wahrnehmung gleichgesetzt werden.
  16. Ich bin ja selbst BDMP-Mitglied, im Vorstand einer SLG und mit dem Sportprogramm ziemlich zufrieden. Aber wie @Glockeroo schon schreibt, die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit ist schon stark verbesserungswürdig. Das sieht beim BDS aber auch nicht wirklich besser aus und ist sogar noch schlimmer hinsichtlich der Aktualität, wenn man mal einen Blick auf die Homepage wirft. Meiner Meinung nach haben sich alle Verbände zu lange, zu intensiv auf ihre Rolle als SchießSPORTverbände konzentriert und die politische Dimension unseres Sportes sträflich vernachlässigt. Diese wurde dann an entsprechende Lobbyorganisationen wie das FWR, prolegal und Co ausgelagert, damit man sich damit nicht wirklich beschäftigen muss. Die erzielten Erfolge waren entsprechend mager. Ich bin absolut kein Fan der VDB Aktion next guneration, denn außerhalb der Blase der Waffenaficionados hat sie niemand wahrgenommen, aber damit scheint man beim FWR in ein Wespennest gestochen zu haben, denn plötzlich wird die eigene Untätigkeit für alle offensichtlich. Die Reaktion gleicht 1:1 der, die gerade in der Politik zu beobachten ist: Parteiverbote und Aberkennung der Grundrechte, anstatt sich selbstkritisch mit dem eigenen Misserfolg auseinanderzusetzen. Ob man mir dem BDHS nun einen starken Partner beim Kampf um ein faires Waffenrecht mit ins Boot geholt hat, wage ich aber stark zu bezweifeln. Auf dessen Homepage ist von 400.000 Mitgliedern in rund 1.250 Bruderschaften die Rede, also nochmals mehr als Brandenburger vom BDMP nennt. Der Anteil der Waffenbesitzer, insbesondere derer mit großkalibrigen Schusswaffen dürfte jedoch sehr überschaubar sein. Wenn man sich einmal die Artikelübersicht des Verbandsmagazins anschaut, merkt man schnell, dass das eine etwas obskure Gruppe ist, die mit Schießsport und Waffenbesitz nicht wirklich viel am Hut hat. Hier nur ein kleines Best of der Beiträge aus dem Jahr 2022: Betroffene fordern Buß-Reise des Papstes nach Deutschland Apps, die das Leben besser machen: Geniale Apps für Senioren Bräuche unserer Heimat: Heil und Heilung - Blasius als Vorbild und Fürbitter Die Bedeutung von Alkohol in Judentum und Christentum Energiekrise in Pfarrgemeinden: Von LED‘s und maroden Pfarrheimen Hochzeitsmonat Mai: Ein junges Paar erzählt von seinem Bild der Ehe NRW-Heimatministerium: Wegweisende Gespräche zum Thema Brauchtum Vatikanexperte lobt Ablass durch Papst Franziskus - Eine gute Richtung Wie der Klimawandel Kirchenorgeln beeinflusst passend zur aktuellen Diskussion: Wir stellen Bauern an den gesellschaftlichen Pranger und natürlich: Schützen und Vereinsrecht: So stoppen Sie Vielredner und Dauerschwätzer und ganz wichtig für @EkelAlfred --> Größe allein ist nicht entscheidend Schaut man sich dann noch die Cover des Verbandsmagazins an, wird klar wo der Hase rennt... Das scheint mehr ein christlich angehauchter rheinischer Karnevalsverein als zeitgemäßer SPORTschützenverband zu sein.
  17. Ah ja… z.B. recht aktuell… Nein, niemand spricht mit dem VDB. Erst informieren, dann urteilen.
  18. Nur weil du mit den Dingern nichts triffst
  19. Mein Mitleid hält sich da auch sehr in Grenzen. 92 Waffen, die nicht ins Sammelgebiet passen (das waren wohl sicher alles Versehen beim Kauf), Munition auf dem Dachstuhl, dutzende Dolche, Messer, Bajonette und Totschläger im ganzen Haus verteilt, teilgeladene Vorderladerwaffen in einer Kiste, eine geladene Schreckschusswaffe unter dem Tisch befestigt, geladene 20mm Munition die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, Hartkerngeschosse, nicht richtig gesicherte Waffen an den Wänden, 20kg Sprengstoff in der Garage (vermutliche Erlaubnis nach §27 hin oder her, keine Behörde genehmigt ein 20kg Lager in einer Garage) usw. usw. Als Inhaber von zwei Sammler WBKs und einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz, sollte man doch ein Mindestmaß an Sorgfalt voraussetzen dürfen. Alles oben genannte spricht hier offensichtlich dagegen. Das Butterflymesser, das eigentlich gar keines ist, war dann vermutlich nur noch der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Typ scheint wohl eher das gewesen zu sein, was man einen Freak bezeichnet.
  20. Nein, eher nicht. Als Jäger stehen dir i.d.R. ja nur zwei Kurzwaffen zu. Das entspricht dem Grundkontingent der Sportschützen. Es geht hier aber um Überkontingentwaffen. In vielen Fällen sind hier eher die KW das Problem als die LW. Und selbst wenn, garantiert dir keiner, dass du deine jagdlichen LW auch sportlich nutzen darfst.
  21. Dann bist du im falschen Verband. Bei mir wollte die Behörde ja auch Nachweise für Wechselsysteme bzw. wurde ein Wechselsystem aufs Grundkontingent angerechnet. Da hat der Verband der Behörde den Zahn gezogen, dass das so nicht geht. In BaWü gibt es ja die oben verlinkten Ausführungsbestimmungen des IM. Das ist die Vorgabe, an die sich die Behörden halten sollen. Wenn sie das nicht tun, dürfen sie dir ja gerne darlegen, warum sie es anders umsetzen, als ihr oberster Dienstherr es vorsieht.
  22. Ich würde sagen nur in der Grundkonfiguration, da Wechselsysteme grundsätzlich nicht zum Überkontingent zählen.
  23. Vermutlich bezieht sich deine Behörde auf den folgenden Passus in den Ausführungsbestimmungen des IM: Das ist aber sehr dünnes Eis sich auf das WaffG in der alten Fassung zu beziehen. Zudem scheint deine Behörde den Absatz nicht inhaltlich richtig erfasst zu haben.
  24. Zumindest für BW trifft das nicht zu, zumindest findet sich hier kein Passus in den Ausführungsbestimmungen des IM.
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