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sealord37

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  1. Die Erfahrung wäre möglicherweise noch deutlich unangenehmer, wenn du nicht schießt. Denn wenn dich der Einbrecher mit einem Messer angreift, bestielt er hinterher wahrscheinlich deine Erben. Es sei denn du hast Glück und irgendwer kriegt es hin dich wieder zusammenzuflicken und die zerfetzten Organteile halbwegs funktionierend zusammenzupuzzeln. Dann kannst du vielleicht als Schwerstbehinderter dich darüber freuen, dass kein Gericht irgendwas negativ werten konnte.
  2. Wir sind ja hier nicht vor Gericht und Mausebär weiß genau was gemeint war. Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich. Allerdings gibts inzwischen auch genug Leute, denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen.
  3. Warst du schon immer Erbsenzähler? Du verstehst doch genau was ich meine.
  4. Nichts anderes hat er geschrieben: Das bedeutet, was sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass man eine Beleidigung nicht mit 10mm Auto beantwortet. Allerdings könnte dieser Punkt für sich auf Notwehr berufende, noch nicht so lange hier Lebende wichtig werden.
  5. Alle Mecklenburger? Nicht alle, ein junges Mädchen aus einer Stadt, ganz im Norden von McPommes hat bekannt, dass für sie Deutschland Heimat ist und nicht nur ein Ort. Aber ansonsten scheint es dort ne Menge rückgratloser Bücklinge zu geben.
  6. Was willst du dazu hören? Ob sie schön aussieht ist Geschmackssache, Präzision beim Gaser kein Thema, knallen tut sie mit Sicherheit und was Qualität angeht, da musst du Besitzer dieser Waffe fragen. Scheckschuss ist hier nicht so ein großes Thema, daher werden sich wahrscheinlich nicht allzu viele finden, die so ein Ding im Schrank haben. Ich kenn sowas von früher und in meiner Erinnerung waren die alle von mieser Quali, aber mein Nachbar hat einige SSW und benutzt eigentlich nur einmal im Jahr. Lange hatte er jedes Jahr ne neue und hat jedes mal geflucht, weil auch wieder nix taugt und max. 3 Schuss ohne Störung hinkriegt. Mit seiner letzten ist er aber scheinbar zufrieden, weiß aber nicht was das für ein Teil und von welchem Hersteller ist.
  7. Interessanterweise ist auch dort die Waffengewalt in den Staaten am höchsten, die die strengsten Waffengesetze haben.
  8. Und knallt immer noch. Was hat das WaffG da geändert? Irgendwann, ich meine 2008 wurde der §42a eingeführt und bestimmte Messer dürfen seitdem nicht mehr ohne Weiteres geführt werden. Gibt es haute mehr oder weniger Messereien?
  9. Erstens ist die regelmäßige Jagdgelegenheit nicht gefordert und zweitens hast du bei einem unentgeltlichen JES auch keine ha eingetragen, trotzdem hast du eine regelmäßige Jagdgelegenheit.
  10. Wie bei Heizung, Laufzeitverlängerung und Impfpflicht......immer Verlass auf die FDP!
  11. Na dann leg das so vor. Wenns klappt wärs ja cool.
  12. Mag sein, aber heute will doch jeder einen Zettel haben, der ihn im Zweifel von jeglicher Schuld befreit.
  13. Nur ist diese Gleichwertigkeit für den SB nicht nachzuvollziehen und ein Angebot vom Verkäufer kein unabhängiges, technisches Gutachten. Ich könnte mir vorstellen, dass dir die Behörde die Möglichkeit einräumt, ein entsprechendes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen zu bringen. Dann hätten die was in der Hand, falls im ungünstigsten Fall jemand aus deinem Schrank ne Waffe entwendet und müssten sich nicht Behördenversagen vorwerfen lassen, wenn in der Presse oder irgendeinem Forum jeder weiß, wie "die Tat" hätte verhindert werden können.
  14. Wenn dann aber ein Teil der Anzeigen, was wohl immer der Fall ist, sich als gegenstandslos erweist, dann enthält die "Kriminalstatistik" entsprechend viele Fälle, die gar keinen kriminellen Akt zur Grundlage haben, also legal sind oder nie stattgefunden haben.
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