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sealord37

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  1. Wird er je nach Person unterschiedlich gemacht haben.
  2. Kenn ich auch so, zwar nicht 6Monate, aber immerhin einen Monat, wo man ja auch ein paar Termine nachholen kann. War bei mit ähnlich, hatte irrigerweise angenommen, der Jagdschein reicht aus, aber die Behörde wollte dann für die Waffen, die ich auf sportlichem Bedürfnis hatte, einen Nachweis, den ich nicht bringen konnte. Hab halt kein Schießbuch mehr geführt, seit dem JS. Haben mir einen Monat gegeben um das nachzuholen oder eben die Waffen auf JS umwidmen, was ich dann gemacht habe.
  3. Alternativ könnte man die Waffe an der Feuerlinie auspacken und ablegen. Ich favorisiere das, weil damit keine unklare Situation für irgendeinen Anwesenden entsteht.
  4. Die 5Schuss Geschichte wird ja zum Glück für Viele oft nicht soo verbindlich gehandhabt. Für mich persönlich hat das beim KW schießen aber auch Vorteile: ich brauche diese Entschleunigung, zwischendurch zu laden, sonst werd ich immer schneller und die Präzi leidet. Bei Langwaffe ist das kein Problem, frag mich warum. Meine Frau dagegen macht gern mehr Murmeln rein und legt sich gefüllte Magazine bereit. Aber neben dem 5Schuss Quatsch gibt es noch mehr Blödsinn, auf einigen jagdlichen Schießständen wird immer noch der Riemen abgemacht, auch wenn das sicherheitstechnisch völliger Quatsch ist. Klar, im Waffenständer kann das blöd sein, wenn man ein 20000€ Mikado anrichtet, aber das ist eben situationsabhängig.
  5. Die Rechtsprechung möchte ich sehen. Im WaffG steht wortwörtlich drin: Jetzt erzähl mir, dass das nichts mit Diebstahl, sondern Zugriffsbereitschaft zu tun hat. Wäre dem so wie du schreibts, hätte der Gesetzgeber auch explizit verboten, dass du in deiner Wohnung mit der Pistole in der Unterhose rumläufst. Hat er aber nicht. Sicher oder nicht, da so ein Ding seine Wesen nach bestimmt ist, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und tragbar ist, geh mal lieber davon aus, dass so ein Teil als Waffe gilt. Als was auch sonst? Es mag völlig verrückt klingen, dass man so ein Stöckchen nicht neben dem Bett liegen haben darf um sich gegen einen Einbrecher in Notwehr zu verteidigen, aber eine Axt völlig in Ordnung geht.
  6. Ich weiß nicht, ob das geht, der Knüppel wäre dann immer noch bestimmungsgemäß ein Schlagstock, ich kann ja auch nicht auf nen Säbel "Obstmesser" draufschreiben und dann glauben, es wäre keine Waffe mehr. Es geht mir mehr um den Blödsinn Stock vs Machete, aber wollen wir mal die Hunde lieber schlafen lassen. Das beantwortet aber, warum es mit "Sinn und Verstand" leider nicht getan ist, man muss den Unverstand des Gesetzgebers mit einpreisen.
  7. Wenn gewollt, könnten sicher einige Leute Probleme bekommen, wenn ich nur dran denke, in wievielen Forsthäusern oder auch Gaststätten eine Saufeder als Deko an der Wand hängt.... Gerade bei Nicht-Schusswaffen wird es schnell unübersichtlich: die Machete, weil Werkzeug, darf ich neben mein Bett legen, bei einem Bo (Trainingsstock für Kampfsport) wird es schon schwierig und vermutlich Auslegungssache, ob das ne Waffe ist. Bei einem Tonfa, Schlagstock etc. ist wieder klar, dass der weggesperrt werden muss. Wie das mit einer Peitsche ist, ist dagegen unklar, denn grundsätzlich ist die ja schon zu Aua machen da, kann aber auch als Sexspielzeug durchgehen.
  8. Hast du da eine Link? Würde mich wirklich interessieren.
  9. Keine explizite Rechtsnorm. Zumindest geben AWaffV und WaffVwV dazu nichts her. Die Trennung von Mun und Waffe wird bei der normalen Aufbewahrung genannt und in der WaffVwV im § 12 in Bezug auf Reisen für die vorübergehende Aufbewahrung schreibt die WaffVwV lediglich Was die Aufbewahrung beim Tankstopp betrifft hab ich mich wohl geirrt, dennoch wäre es nicht auszuschließen, dass sich Polizei und Behörde im Zweifelsfall auf den gleichen Irrweg begeben und wenns blöd läuft ei Richter auch noch.
  10. Genau das! Denn im Grunde sind die Dinger weniger "Waffe" als ein Zielfernrohr und ganz weit weg von einem wesentlichen Teil. Das mit den den .22er vs Luftdruck Dämpfern verdeutlicht das. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit der Nachtzieltechnik: jemand, der Böses im Schilde führt, könnte damit exakt dasselbe tun, wie mit einem frei verkäuflichen Dual-Use-Gerät.
  11. Ich bin Jäger und Mitglied im BDS, völlig ohne Zwang und mit Sicherheit nicht der Einzige. Selbst wenn es Waffenbesitz ohne Bedürfnis geben würde, spräche einiges dafür, Verbände zu haben, die Interessen der Waffenbesitzer vertreten, auch wenn man nicht der vorrangig vertretenen Gruppe angehört. Man kann natürlich behaupten, die Verbände wären das Übel des LWB, weil sie nicht jede Forderung von jedem durchsetzen können oder wolleen, aber das bleibt dann eben auch nur eine Behauptung. Letztlich ist auch die neidbelastete Spaltung von Sportschützen und Jägern kontraproduktiv, denn schlussendlich kann, mit der Zeit, der Eine von den Rechten des Anderen partizipieren. So wie es @Friedrich Gepperth in Bezug auf die Dämpfer geschrieben hat. Ich bin überzeugt, dass Schalldämpfer früher als gedacht für Sportschützen erlaubt werden.
  12. Was mich ein bisschen wundert, denn gerade Edelstahl neigt in Verbindung mit Wärme zu starkem Verzug.
  13. Wie schon geschrieben, darf die Mun selbstverständlich im selben Behältnis sein wie die Waffe, auch im Magazin im Waffenkoffer. Aber nur solange die Waffe geführt wird. Ein Tankstopp, bei dem man das Auto verlässt, wäre dann wieder eine temporäre Aufbewahrung und da dürfte Mun und Waffe nicht zusammenliegen. Es sei denn, man transportiert in einem 0er Behältnis.
  14. Bei uns find ich das Onlineformular ziemlich selbsterklärend.
  15. Kann sein, dennoch hat er sie ja noch nicht erworben, kann also eigentlich den Erwerb erst hinterher anzeigen. Vorgesehen ist aber, dass der Voreintrag zum Erwerb berechtigt und die erworbene und angezeigte Waffe dann in die WBK eingetragen wird. Allerdings ist dieses Prozedere auch aus einer Zeit vor NWR und Digitalisierung. Apropos Digitalisierung: Bei uns in Brandenburg kann man alle Anträge online, über die Seite der Polizei, machen. Die Behörde hat dann quasi in Echtzeit den Antrag oder die Meldung vorliegen. Sind Ein oder Austragungen notwendig, muss man die Karte natürlich trotzdem hinschicken bzw vorbeikommen. Aber die haben dann bereits alles im System. Mit der Karte dann noch den Waffenbrief vom Händler mitgeschickt, da stehen dann nicht nur nochmal alle relevanten Daten drauf, sondern auch ein QR-Code, mit dem der SB alles in sekundenschnelle ins System einpflegt. Mein letzter Voreintrag, inkl Austragung einer alten Waffe, hat, inkl. Postweg hin und zurück der WBK, ca. anderthalb Wochen gedauert.
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