Kann sein, dennoch hat er sie ja noch nicht erworben, kann also eigentlich den Erwerb erst hinterher anzeigen. Vorgesehen ist aber, dass der Voreintrag zum Erwerb berechtigt und die erworbene und angezeigte Waffe dann in die WBK eingetragen wird. Allerdings ist dieses Prozedere auch aus einer Zeit vor NWR und Digitalisierung.
Apropos Digitalisierung: Bei uns in Brandenburg kann man alle Anträge online, über die Seite der Polizei, machen. Die Behörde hat dann quasi in Echtzeit den Antrag oder die Meldung vorliegen. Sind Ein oder Austragungen notwendig, muss man die Karte natürlich trotzdem hinschicken bzw vorbeikommen. Aber die haben dann bereits alles im System. Mit der Karte dann noch den Waffenbrief vom Händler mitgeschickt, da stehen dann nicht nur nochmal alle relevanten Daten drauf, sondern auch ein QR-Code, mit dem der SB alles in sekundenschnelle ins System einpflegt. Mein letzter Voreintrag, inkl Austragung einer alten Waffe, hat, inkl. Postweg hin und zurück der WBK, ca. anderthalb Wochen gedauert.