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sealord37

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  1. Die Erfahrung wäre möglicherweise noch deutlich unangenehmer, wenn du nicht schießt. Denn wenn dich der Einbrecher mit einem Messer angreift, bestielt er hinterher wahrscheinlich deine Erben. Es sei denn du hast Glück und irgendwer kriegt es hin dich wieder zusammenzuflicken und die zerfetzten Organteile halbwegs funktionierend zusammenzupuzzeln. Dann kannst du vielleicht als Schwerstbehinderter dich darüber freuen, dass kein Gericht irgendwas negativ werten konnte.
  2. Wir sind ja hier nicht vor Gericht und Mausebär weiß genau was gemeint war. Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich. Allerdings gibts inzwischen auch genug Leute, denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen.
  3. Warst du schon immer Erbsenzähler? Du verstehst doch genau was ich meine.
  4. Nichts anderes hat er geschrieben: Das bedeutet, was sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass man eine Beleidigung nicht mit 10mm Auto beantwortet. Allerdings könnte dieser Punkt für sich auf Notwehr berufende, noch nicht so lange hier Lebende wichtig werden.
  5. Alle Mecklenburger? Nicht alle, ein junges Mädchen aus einer Stadt, ganz im Norden von McPommes hat bekannt, dass für sie Deutschland Heimat ist und nicht nur ein Ort. Aber ansonsten scheint es dort ne Menge rückgratloser Bücklinge zu geben.
  6. Was willst du dazu hören? Ob sie schön aussieht ist Geschmackssache, Präzision beim Gaser kein Thema, knallen tut sie mit Sicherheit und was Qualität angeht, da musst du Besitzer dieser Waffe fragen. Scheckschuss ist hier nicht so ein großes Thema, daher werden sich wahrscheinlich nicht allzu viele finden, die so ein Ding im Schrank haben. Ich kenn sowas von früher und in meiner Erinnerung waren die alle von mieser Quali, aber mein Nachbar hat einige SSW und benutzt eigentlich nur einmal im Jahr. Lange hatte er jedes Jahr ne neue und hat jedes mal geflucht, weil auch wieder nix taugt und max. 3 Schuss ohne Störung hinkriegt. Mit seiner letzten ist er aber scheinbar zufrieden, weiß aber nicht was das für ein Teil und von welchem Hersteller ist.
  7. Interessanterweise ist auch dort die Waffengewalt in den Staaten am höchsten, die die strengsten Waffengesetze haben.
  8. Und knallt immer noch. Was hat das WaffG da geändert? Irgendwann, ich meine 2008 wurde der §42a eingeführt und bestimmte Messer dürfen seitdem nicht mehr ohne Weiteres geführt werden. Gibt es haute mehr oder weniger Messereien?
  9. Erstens ist die regelmäßige Jagdgelegenheit nicht gefordert und zweitens hast du bei einem unentgeltlichen JES auch keine ha eingetragen, trotzdem hast du eine regelmäßige Jagdgelegenheit.
  10. Wie bei Heizung, Laufzeitverlängerung und Impfpflicht......immer Verlass auf die FDP!
  11. Na dann leg das so vor. Wenns klappt wärs ja cool.
  12. Mag sein, aber heute will doch jeder einen Zettel haben, der ihn im Zweifel von jeglicher Schuld befreit.
  13. Nur ist diese Gleichwertigkeit für den SB nicht nachzuvollziehen und ein Angebot vom Verkäufer kein unabhängiges, technisches Gutachten. Ich könnte mir vorstellen, dass dir die Behörde die Möglichkeit einräumt, ein entsprechendes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen zu bringen. Dann hätten die was in der Hand, falls im ungünstigsten Fall jemand aus deinem Schrank ne Waffe entwendet und müssten sich nicht Behördenversagen vorwerfen lassen, wenn in der Presse oder irgendeinem Forum jeder weiß, wie "die Tat" hätte verhindert werden können.
  14. Wenn dann aber ein Teil der Anzeigen, was wohl immer der Fall ist, sich als gegenstandslos erweist, dann enthält die "Kriminalstatistik" entsprechend viele Fälle, die gar keinen kriminellen Akt zur Grundlage haben, also legal sind oder nie stattgefunden haben.
  15. Ich habe gehört, die lassen sich vom FSB die WhatsApp Verläufe geben.
  16. BW ist lange her und IPSC ist nicht vergleichbar. Und selbst wenn, im Training schießt niemand zurück, insofern ist alles nicht vergleichbar. Aber wofür soll das eine Ausrede sein? Am 7.10. hat man gesehen, dass weiße Fahne schwenken nicht unbedingt dazu führt, dass man verschont wird.
  17. Nein, eigentlich ist nur vorgeschrieben, dass das Schießen ständig beaufsichtig werden muss, außer, eine zur Aufsicht befähigt Person ist allein auf dem Schießstand. (§11 AWaffV) In §10 ist dann noch geregelt, wer Aufsicht sein darf. Es kann also sein, dass zwei Gastschützen, die einem Verband angehören und da als Aufsicht registriert sind, sich gegenseitig beaufsichtigen, was auf vielen Ständen der Regelfall ist. So z.B. auch bei der Deva. Analog gilt das auch für Jäger. Es gibt auch Stände, wo man der Meinung ist, das Thema Aufsicht sollen die Schützen mal unter sich auslosen und sich gar nicht drum kümmert, aber das klappt nur solange gut, wie keine nach dem Schießen ein Loch hat, wo vorher keins war.
  18. Und auf die jeweilige Standaufsicht selbst. Wenn ich der Meinung bin, dass ich die anwesende Gruppe Schützen nicht (alleine) angemessen beaufsichtigen kann, dann muss und werde ich das ablehnen. Dann muss sich der Standbetreiber nen Kopf machen oder das Schießen kann in der Konstellation nicht stattfinden. Jedenfalls nicht mit mir.
  19. Na das trifft sich ja dann gut. Besonders erhellend waren deine Ergüsse ja bisher auch nicht. Aber dafür laut, wie immer, wenn jemand mit viel Meinung, die weniger Ahnung zu überspielen versucht. Dann noch dein kindischer Hinweis auf Rechtschreibfehler....
  20. In einer Konfrontation mit einer organisierten Armee sicher nicht, aber in Israel hat sich gezeigt, dass die Waffe in Privathand den entscheidenden Unterschied machen kann. Besonders gegen marodierende Horden und Mörderbanden.
  21. Schon geil, du fragst was rechtliches im Forum, dann kommt als Antwort "frag den SB". Was richtig, sobald es speziell wird. Fragst du nen SB kommt der Spruch mit dem Fürst und irgendwelche Gehirnskrobaten unterstellen dann auch noch Arschkriecherei. Ich weiß auch nicht, was die ganze versuchsweise Analysierei soll, ich wollte ne einfache Antwort, ob das so wir es bei mir gelaufen ist, ein Jahr nach JS Verlängerung Nr Überprüfung, gängige Praxis ist. Wie es aussieht, scheint es durchaus öfter vorzunehmen. Grundsätzlich kann das ja auch plausibel sein, nämlich wenn bei der JS Verlängerung gar keine Überprüfung stattgefunden hat und die Waffenbehörde der UJB einfach so das OK durchgerungen hat. Möglicherweise weil es zeitlich gar nicht anders möglich gewesen wäre bis 31.03. Alle Jagdscheine frei zu bekommen. Wenn dann jemand, auch noch mit dem Textverständnis eines Hilfschülers und ohne Jäger zu sein, versucht sein eigenes rudimentäres Rechtsverständnis als Stand der Dinge zu verkaufen und das in quasi jedem seiner handvoll Posts, dann wird es ein bisschen albern.
  22. Du meinst Herbert ist Tommie und Tommie ist dieses Lisadingsbums mit den rumliegenden Waffen vom Göttergatten? Hab ich auch schon dran gedacht, als es im anderen Thread sehr überzeugten Blödsinn schrieb.
  23. "die darin eingetragenen Schusswaffen" ist Plural, daraus kann man auch schließen, dass ein Stempel hinter einer Waffe für alle, die die gleiche Mun verschießen, reicht. Was ja auch so ist. Wenn nun die Waffe mit dem Stempel dahinter überlassen wurde und der Stempel nicht entwertet wurde, warum sollt er nicht weiterhin für die kalibergleichen Waffen gelten? Das, zugegeben interpretationswürdige, Waffengesetz gibt dazu erstmal nix her.
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