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sealord37

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  1. Grenzwertig, ein 2Moa Punkt ist dann schon so groß wie das Ziel. Aber darum geht es nicht. Ob das mit einem Falke möglich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt
  2. Mag so sein, verlassen würde ich mich in ähnlich gelagerten Fällen darauf nicht. Denn die Terrorismusbekämpfung ist jetzt nicht explizit als Entschuldigung für irgendwelche Taten im StGB festgehalten. Und die Verteidigung des Grundgesetzes wird ja bisweilen schon als Verbrechen an sich gesehen.
  3. Die Frage ist, wie bewertet man, dass der Schütze den genauen Tathergang und die eventuellen Gefährdungen/Verletzungen von Rechtsgütern nicht wirklich beurteilen kann. Ich könnte mir gut vorstellen, dass du, wenn du einem flüchtenden Ladendieb ein Bein stellst, eine Verurteilung wegen KV riskierst. Zumindest, wenn du hinterher sagst, dass du den Dieb für die Polizei dingfest machen wolltest. Wenn du allerdings weißt, dass er die Beute bei sich trägt und du nur dem Ladenbesitzer sein Eigentum zurückbeschaffen wolltest, sieht das natürlich anders aus, weil ja der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum eines Dritten noch anhält.
  4. Nach dem, was mir ein befreundeter Polizist, der momentan im Auswärtigen Amt Dienst tut, erzählt hat, würde mich das nicht wundern. Zumindest, wie er die theoretisch vorgegebene Herangehensweise beschreibt.
  5. Vergrößerung für 50m kann Sinn machen, einen menschlichen Körper trifft der geschulte Polizist aber sicher auch mit Dot. Außerdem lässt sich das 1-6 ja verstellen und auf sehr kurze Entfernung trifft man auch ohne.
  6. Ich weiß, ist kein schlechtes Auto, aber eben eine nicht so hochpreisige Marke wie VW oder BMW Vielleicht ist es ein Zeiss, hat nur unbemerkt den Eigentümer gewechselt und ist auf dem Flohmarkt gelandet.
  7. Ich mache es nicht fest, mir fällt nur keine Vorschrift ein, die dafür in Frage käme. Notwehr/Notstand, da gehts immer um individuelle Rechtsgüter und eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr. Selbst wenn eine solche Gefahr hier bestünde, wäre sie von dem Herrn, für den ich mich persönlich freue, dass er freigesprochen wurde, nach allem was der Artikel hergibt, nicht zu überschauen. Daher würde mich wirklich interessieren, welcher § hier anwendbar wäre.
  8. Also entweder oder. Die schießen doch keinen IPSC-Wettkampf. Ein Gefecht, wo die Entfernung zum Ziel ständig zwischen 2 und 200m wechselt dürfte doch extrem selten für die Polizei sein.
  9. Vielleicht sind die inzwischen besser als Swarowski und wir wissen es nur noch nicht. Aber dann bitte auch einen Dacia als Polizeiauto
  10. Bekämpfung von Straftaten ist ja nicht Bürgersache und dass da jemand einen Schuss entschuldet ist schon unglaublich. Es müsste ja irgendwie eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden, nicht nur eine abstrakte. Aber natürlich kennen wir ja nicht den ganzen Sachverhalt.
  11. wird durch die hochwertige Visiereinrichtung so teuer
  12. Würde mich auch interessieren. Ebenso, welcher Tatbestand hier zur Straffreiheit geführt hat.
  13. Ein Dot von Falke?
  14. Und falls nicht, evtl. Schwarz-Grün
  15. ....gleich nachdem sie die Energieversorgung wieder auf die Füße gestellt haben
  16. Es gibt aber nunmal beide Urteile, was heißt, es sind auch für Richter verschiedene Auffassungen möglich. Außerdem wurde in Bayern geschossen und in BRB fotografiert, was unterschiedliche Sichtweisen nachvollziehbar macht
  17. Unbestimmt? hier: in Verbindung damit: unbestimmt ist hier die "tatsächliche Gewalt". denn hier kann man von tatsächlicher Gewalt in physischer Form ausgehen, also der Möglichkeit nach Belieben damit zu verfahren. Quasi wie mit bei allen anderen Gegenständen auch. Oder so wie es das 1976er Urteil sieht, wenn man quasi einen Finger dran hat. Natürlich könnte genau das die Intension des Gesetzgebers gewesen sein, also weit ab von der üblichen Definition tatsächlicher Gewalt, für Waffen eine viel strengere Auslegung zu verlangen. Nur was hat ihn daran gehindert, das dann auch genauso und mit erkennbarem Unterschied zur gelebten Praxis in allen anderen Bereichen auch aufzuschreiben?
  18. Drum werden gerade diese Kartelle nicht begeistert sein, wenn all das Zeug legal und auf legalen Vertriebswegen zu haben ist. Die gegenwärtige Situation ist nämlich äußerst profitabel. Der Rest deines Textes lohnt nicht näher drauf einzugehen. Auch wenn du es immer wieder propagierst: es wird nicht richtiger. Du vereinfachst komplexe Zusammenhänge, die übrigens nicht (nur) "unser" Staat in irgendeiner Form etabliert hat und die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Auch wenn an etlichen Stellen übers Ziel hinausgeschossen wurde. Aber das ist schon wieder Lichtjahre vom Thema entfernt.
  19. Das klappt ja gut. Seit Jahrtausenden ist dem Menschen eigen, dass er niemanden verletzt, tötet oder beraubt.... komisch: Denen, die trotz Verbot zum Täter werden. Andere haben schlicht keine Lust bestraft zu werden, obwohl sie eigentlich gern mit ihrem Einkauf einfach an der Kasse vorbei gehen würden und sich das lästige Bezahlen sparen. Oder auch einfach dem Großmaul in der Kneipe eine reinhauen würden. Auch wenn einige Dinge tatsächlich grundlos verboten sind, nicht alles, was du für unsinnig hältst, ist es auch. Und auch nicht immer opferlos, auch wenn es auf den ersten Blick so scheint. Darf ich vor deiner Einfahrt eigentlich parken?
  20. hat ja gut geklappt
  21. Eigentlich eines der Besseren. Viel Wald, Wasser...ganz sicher kein typischer Brennpunkt in Berlin. Aber irgendwie scheint "bessere Gegend" nichts mehr zu bedeuten. Die Täter sind ja mobil und müssen nicht am Wohnort tätern. Außerdem zieht es neuerdings immer mehr ClanKlientel ins Grüne. Erinnert sich jemand an Kleinmachnow? Wo der "Löwe" aus der Clan-Villa ausgebrochen sein sollte? Geldautomaten sprengen, nicht auf der Straße, sondern in Einnkaufzentren wird scheinbar immer beliebter.
  22. Ich auch. Aus dem selben Grund wie du und weil ich keine DNA Datenbanken freiwillig füttern will. Ganz so ist es ja nicht. Du entkräftest nicht einen tatsächlichen Verdacht gegen dich. Anderenfalls müsstest du als Beschuldigter behandelt werden und hättest ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dass eine Waffe überprüft wird, die sich zufällig in der Nähe eines Schusswaffenopfers zur ungefähren Tatzeit befunden hat, halte ich aber für nachvollziehbar, gerade weil hier Waffen eher selten sind. Ob das tatsächlich immer die übliche Vorgehensweise ist, weiß ich nicht, kann vielleicht einer der hier anwesenden Polizisten beantworten. Da mir aber Fälle bekannt sind, wo Waffen von LWB, die in Tatortnähe wohnen, überprüft wurden, halte ich es für wahrscheinlich. Genau, vor Ort würde ich erstmal auch nichts sagen. Deshalb, wenn Zeugenaussage verpflichtend, nach Vorladung. Da kann man dann den Anwalt mitnehmen. Grundsätzlich gar nichts sagen zu wollen ist aber auch blöd. Man kann ja auch ein eigenes Interesse an der Aufklärung haben. Z.B. wenn man Geschädigter ist oder einfach will, dass die im Wohngebiet aktive Einbrechertruppe gefasst oder vertrieben wird. Oder aus tausend anderen Gründen. Die Aussagepflicht gibt es mit Sicherheit bei euch auch, zumindest vor Gericht. Auf Sizilien, in Kolumbien, Mexico...denen würde dann auch nicht die Zunge unter dem Kinn raushängen
  23. Falsch. Regeln und deren gerichtliche Durchsetzung, gibt es schon sehr lange. Die Verfolgung von Rechtsbrechern oblag lange Zeit allen freien Bürgern, sie waren dazu verpflichtet und mussten teilweise die Kosten dafür tragen. Wenn so ein Täter dann irgendwo Unterschlupf gefunden hatte, in der eigenen oder fremden Burg zum Beispiel, dann waren alle, vom Bauern bis zum Grafen verpflichtet, diese mehrere Tage zu belagern, notfalls zu stürmen und durften sich, anders als im Krieg, nichts plündern oder auch nur mitnehmen. Ist natürlich blöd, wenn du nicht mehr dazu kommst, dein Feld zu bestellen und nix zu futtern hast. Noch blöder für den Grafen, der sich dann von dir nix mehr holen kann. Und so wurden die, ursprünglich von allen wahrgenommenen, Polizeiaufgaben in übergeordnete Hände gelegt. Nicht um den Pöbel zu unterdrücken, sondern auch um ihn zu schützen und seine Aufgaben erledigen zu lassen. Ja, leider kann die Polizei nicht oft im Einzelfall schützen, so wie die Justiz auch keine Einzelfallgerechtigkeit herstellen kann. Aber dafür kann die Strafverfolgung, so sie denn konsequent und ohne Ansehen der Person durchgeführt wird, Taten von vornherein verhindern, bei denen jemand Opfer wird. Ganz im Gegenteil, siehe oben.
  24. Wie so oft, ist der Gesetzestext unbestimmt, aber der Vergleich mit anderen Gegebenheiten, im Urteil vom AG Zossen sehr gut herausgearbeitet, wenn auch, für ein Gerichtsurteil, fast ein bisschen polemisch, zeigt aber deutlich, dass der Übergang der tatsächlichen Gewalt hier nicht vorgelegen haben kann.
  25. Zu unterstellen, dass jemand der eine (ungeladene) Waffe in geschlossenen Räumen in der Hand hält die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, ist konstruiert. Auch wenn Gerichte das so sehen, dann resultiert das eben nicht auf der besonderen Restriktivität des WaffG, sondern auf seiner Unbestimmtheit und der persönlichen Auslegung dieser Richter. Nützt einem Betroffenen nur eben nichts. Das es auch anders geht, zeigt das Urteil des AG Zossen, welches du verlinkt hast. Da wird ja recht deutlich erklärt, warum ein Überlassen in dem Fall, nach dem Willen des WaffG, nicht vorliegen kann. Denn eine tatsächliche Gewalt, also Verfahren können nach Belieben, ist nicht gegeben. Nur festhalten. Sehr schön im Urteil dargelegt, der Vergleich mit dem Diebstahl. Aber gut, es liegt ja bisweilen auch eine Körperverletzung vor, wenn die Polizei jemanden von der Fahrbahn entfernt, der sich mit Pritt-Stift die Hände beschmiert an die nasse Straße "geklebt" hat.
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