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sealord37

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  1. Ich blase jeden Herbst meine Gartenleitungen mit Pressluft aus.... Mir ist schon klar, dass wir hier vom hundertsten ins tausendste kommen. Aber es drängt sich auch der Gedanke auf, dass der Gesetzgeber ,in der Intention solchen Blödsinn wie oben beschrieben zu verbieten, ein Regelwerk geschaffen hat, das geeignet ist, alle möglichen Tätigkeiten ohne Waffenbezug bei Bedarf in eimen solchen zu setzen.
  2. Wenn man es ganz streng auslegt....ist dann ein Gartenschlauch auch illegal, wenn ich ihn an den Wasserhahn anschließe?
  3. @Kanne81 da hast du absolut recht! Nur geht das schwer in so einen verbohrten Grünling rein. Die meinen, alles was nach Waffe,Militär p.Ä. aussieht oder sicj anhört ist ganz furchtbar böse. Sieht man ja auch an der ganzen Anscheinsproblematik. Vielleicht können die mit einem rosa Hello Kitty Gewehr eher leben als mit nem Black Rifle. Btw, wie ist eigentlich so ein knallrotes Hornady-AR einzustufen? Ist das noch böses Anscheinsgewehr? Gibts da was vom BKA? Ok, hat mit dem Thema jetzt nix zu tun, aber würde mich trotzdem mal interessieren.
  4. Die ganze Diskussion über den privaten Waffenbesitz erinnert mich irgendwie an die Debatte und darauf folgenden jährlichen Verschärfungen der Hundehalterveeordnungen in den 90ern. Damals wurden sogenannte"Kampfhunde" als großes Problem betrachtet, seit nun alle Pitbulls zu Alano-Mischlingen mutiert sind, scheint es kein Problem mehr zu sein. Nur leider können wir unsere Sportgeräte nicht so einfach in "Teilchenbeschleuniger" o.Ä. umtaufen.
  5. In jedes mir bekannte 10er oder auf 10 Schuss begrenztes größeres Magazin bekomme ich 11 Murmeln rein. Dann gehts halt nicht mehr in die geschlossene Waffe, weil die Feder keinen Platz mehr zum nachgeben hat. Insgesamt sind damit zwar auch nur die erlaubten 11 Schuss in die Kanone zu bekommen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer Kontrolle so ankommt. So oder so birgt die Magazingeschichte jede Menge Potential für mächtigen Ans**ss. Hier muss, wenn es nicht gelingt den Quatsch komplett zu entsorgen, von fachkundiger Hand eine eindeutige Lösung gefunden werden, die für den Schützen Rechtssicherheit bringt. Idealerweise vor Verabschiedung als Gesetz, anderenfalls durch klagen. Was den Stichtag 13.07.17 betrifft, so würde mich mal interessieren, ob das überhaupt rechtlich möglich ist, so rückwirkend. Bis zum Bekanntwerden des Referentenentwurfs kann doch noch jeder in Treu und Glauben Magazine gekauft haben und davon ausgegangen sein, dass er sie mit Begrenzung weiter nutzen darf. Auch hier vermute ich sehr dünnes juristisches Eis. Mal davon abgesehen, wie das nachgewiesen werden soll. Wer hebt denn einen Kaufbeleg von einem Magazin auf? Auch hab ich auf meinen Magazinen noch keine eindeutigen Seriennummern für die Verfolgbarkeit entdecken können. Lediglich die PMags haben sowas drauf, was aussieht wie ein Herstellungsdatum (so ähnlich wie auf ner TÜV-Plakette nur in klein). Auf GMags hab ich sowas noch nicht gesehen. Außerdem sagt ein Herstellungsdatum noch nicht aus, ab wann das Teil in meinem Besitz war. Aber vielleicht reicht es der Behörde auch aus, wenn du erklärst , dass du das Mag schon länger hast. Dann immer mit der Drohung: "wenn du lügst bist du nicht zuverlässig". Das dürfte einige abschrecken und vielen den Spaß verderben.
  6. Kohleausstieg, Fahrverbote wegen schwachsinniger Grenzwerte, Klimakirche, Waffenverbote, Tempolimits und Merkels Einladung an die ganze Welt......na dann bin uch eben starrsinnig und meinetwegen auch rächtz
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