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Ich kann verstehen, dass du das nicht soo schlimm findest und so ein bisschen Knallerei nicht weiter bestraft werden sollte. Dann müssten jedoch die Gesetze geändert werden und gleiches für alle gelten. Nicht nur für "Einmann", nicht nur an "Einmanns" Hochzeit und ganz sicher nicht weil "Einmann" seine mitgebrachte Kultur bewahren will.
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Na dann hoffen wir doch, dass demnächst alle Fremden damit durchkommen, dass sie die Bräuche aus ihrer Heimat hier ausleben. Wie sonst sollten sie uns mit ihrer Kultur bereichern? Ach halt.....irgendwie gibt es Tatsachen die die Annahme rechtfertigen, es wäre schon so
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Ne Menge Geld,wenn bedenkt, was sich bei bestimmten Anlässen z.B. bei den alljährlichen Silvesterrandalen in Berlin oder damals auf der Kölner Domplatte hätte an Geld einnehmen lassen, wenn dorr die Waffenrechtsverstöße geandet worden wären....da wär doch glatt soviel Geld für Polizei übrig gewesen, dass sie tatsächlich die Frauen vor den Übergriffen hätten schützen können.
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so haben hunderte vor dir-völlig zutreffend. argumentiert, aber wenn dein Gegenüber rationalen Argumenten nicht zugänglich ist, ist das leider vergeblich. Marder hat ja das Problem anhand einiger anderer Schwachsinnsideen unserer Machthaber geschildert.
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
sealord37 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Das liegt nicht vordergründig in deren Interesse. Ich glaube das meinte Chapman mit der rosa Brille. Wäre so, als würde man plötzlich ernsthaft erwarten dass Politiker etwas für Bürger tun. -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
sealord37 antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Gewalt schaukelt sich hoch, leider. Das macht es nicht besser und soll auf keinen Fall ein Verbrechen, egal an wem rechtfertigen. Aber es wäre naiv zu glauben, die Opfer würden sich dauerhaft nur auf einer Seite finden. -
Das ist wohl eher ein Forumgemachtes Problem, eine Mindestschusszahl lässt sich schon aufgrund der unterschiedlichen Disziplinen nicht festlegen. Und niemanf will das auch. Ich wollte damit nur andeuten, dass ein Pseudotraining mit ner handvoll Schuss, wenn überhaupt, dann wohl die Ausnahme sind und gewiss kein Grund für den Gesetzgeber da einzuhaken. Da kommen eher andere Dinge, die ich hier nicht beschreien möchte. Der Staat hat da andere Drangsalierungsmöglichkeiten. Zu überprüfen ob du auch fleißig deine Schachtel leer geschossen hast wäre auch nur schwer möglich.
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Wegen 15Schuss fahr ich nicht auf den Stand. Meist will doch der Betreiber gar nicht, dass allzuviel Schuss im Standbuch stehen.....
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Daas die Behörde ein Schießbuch vom Schützen sehen will hab ich bis jetzt auch noch nicht gehört. Als BDS-Einzelmitglied muss ich es aber dem Verband in Kopie vorlegen, zumindest für eine neue Befürwortung. Ob die Behörden mitunter vom Verband Einsicht fordern oder sich grundsätzlich mit der Bescheinigung vom BDS zufriedengeben weiß ich nicht.
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Der BDS LV1 hat vor einigen Jahren, in einem Rundschreiben, alle Einzelmitglieder ( was ich auch bin) aufgefordert Schiessbuch zu führen. Nur so könnten auch weiterhin für Einzelmitglieder waffenrechtliche Erlaubnisse befürwortet werden.
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Schusszahlen würde ich ich ins Schießbuch schreiben. Bei mir kommt nur die Disziplinnummer und ggf. noch Kaliber und wenn noch Platz ist die Entfernung mit rein, wobei das schon doppelt gemoppelt ist. 4 Stunden sog. Training würden wohl eindeutig unter "Munitionsvernichtung" fallen.
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Andererseits könnte die Alternative sich solche Situationen zu nutze machen, indem sie als einzige vollständig antritt und so mehr Gewicht hat.
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Schwer vorstellbar, bei fehlender Beschlussfähigkeit braucht diese nur durch einen Abgeordneten angemahnt werden. Zumindest eine Partei ist ja vorhanden, die solche demokratischen Prinzipien noch achtet. Allerdings sind Beschlüsse ohne Beschlussfähigkeit in der Vergangenheit durchaus vorgekommen, z.B. das Maaßsche Netzdurchzensurierungsgesetz. Allerdings gab es damals noch keine echte Opposition.
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Wo hastn das geträumt? Selbst im bösen, achso undemokratischen Ungarn kannst du wesentlich freier die Regierung kritisieren, ohne Probleme zu bekommen, als das hier möglich ist. Hier sind inzwischen Stasimethoden, sprich Zersetzung missliebiger Personen, wieder total im Trend. Zwei Beispiele gefällig? Google einfach mal " Berlin, Hanjo Lehmann, Claudia Sünde, Razzia,Lebenslauf" oder "HH, Jungfernstieg, Heinrich Kordewiner". Hier werden Hausdurchsuchung und Beschlagnahme, welche ausschließlich zur Beweissicherung bei schweren Straftaten vorgesehen sind, zur Zersetzung missliebiger Personen missbraucht. Weil diese es gewagt haben, sich zu bestimmten Fällen, in einem Fall zu vertuschten Einzelheiten eines bestialischen Mordes, im anderen Fall zu Betrügereien von Abgeordneten, zu äußern. Zur Erinnerung: das geschieht nicht im Iran, nicht im Russland, nicht in Nordkorea! Diese Fälle geschehen hier in Deutschland! Denke dran, bevor du mir nochmal mit einem ach so tollen, freien und demokratischen Deutschland kommst!
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steht da nicht drin, wollte nur das durch eine solche Forderung entstehende Paradoxon hinweisen
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interessant wird 12/18 mit jeder Waffe, wenn der erste dem für die eingestaubte Flinte auf Gelb, wegen zu geringer Nutzung, das Bedürfnis aberkannt wird, diese jemand anderem überlässt und anschließend wieder erwirbt, was ja durchaus rechtskonform wäre.
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Falls jemand darüber nachdenkt, ein nach 13.7.17 erworbenes Magazin mit älterem Herstellzngsdatum als vorher erworben zu melden, setzt er sich einem gewissen Risiko bezüglich der Zuverlässigkeit aus, besonders wenn das Magazin verfolgbar über Internet erworben wurde. Ist zwar unwahrscheinlich und aufwendig einen Abgleich zu machen, aber wenn man auf dem Kieker ist.... Evtl. lohnt es sich vorab bei der Behörde mal abzuklopfen. Und natürlich bei den bevorstehenden Landtagswahlen entsprechend zu quittieren ?
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Die entscheidende Frage lautet, wie am klügsten reagieren? Anmelden was geht und Ausnahmebewilligungen beantragen? Um dann registrierte Magazine zu besitzen? Oder vor Inkrafttreten des Gesetzes sich der Teile auf sinnvolle Art entledigen bzw. dafür zu sorgen, dass man als Besitzer einer Waffe keine unmittelbare Gewalt über den dann verbotenen Gegenstand ausüben kann und ihn damit nicht mehr besitzt.
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Es widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot, da du ja nicht dafür bestraft werden kannst, dass du vor Inkrafttreten solche Magazine besessen hast. Du musst sie nur innerhalb eines Jahres abgeben, wenn du sie nicht vorm 13.7.17 besessen hast. Das nennt sich dann großzügige Altbesitzregelung.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das IST ein ganz gewaltiges Problem, denn unabhängig wie es zu dem Urteil kam, kann dieses Urteil von anderen Gerichten herangezogen werden. Der Richter schafft damit neues Recht, von dem zukünftig betroffene noch gar nichts wissen und ggf. nichtmal drauf reagieren können, da ihr zu grundeliegendes Verhalten, hier Schießen in den vergangenen 12Monaten, ja bereits in der Vergangenheit liegt. Ein nichtbeachten von Verwaltungsvorschriften zu Gunsten des Betroffenen wäre insofern ok, das es keine Auswirkungen auf zukünftige Betroffene hätte, solange die sich weiterhin an das geschriebene Recht halten. Andersherum entsteht eine nicht klare, ja willkürliche Rechtslage, da niemand mehr weis, ob er sich rechtmäßig verhält oder in der Vergangenheit hat.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
zunächst einmal die Methoden der Gerichte, mit denen sie Recht beugen und das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage stellen, aufzeigen. Wenn derartige Skandalurteile bei uns möglich sind, sind sie es auch in anderen Fällen und können jeden treffen. Wenn die Justiz ein Eigenleben entwickelt, ist der Rechtsstaat am Ende.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
@Schwarzwälder fällt dir nix besseres ein als den Verbotsspinnern noch Tipps zu geben, wie sie uns noch ein bisschen ärgern können? Bin überhaupt erstaunt, dass die Grünlinge auf so manch naheliegende Idee uns das Hobby zu vergrätzen noch nicht gekommen sind.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wäre er an einen anderen Richter geraten, der das mit dem Gesetz ebenso locker sieht, nur vielleicht aus einer anderen Perspektive und hätte er dann gewonnen, wäre er hier gefeiert worden.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Alles gut. Das Gericht hatte aber in einem konkreten Fall zu urteilen, warum es bei der Gelegenheit den Willen des Gesetzgebers in gänzlich anders gelagerten Fällen umdeutet ist trotzdem nicht beantwortet. Bist du Jurist? Ich nicht, aber nach meinem Verständnis trifft hier eine vorsätzliche Rechtsbeugung zu. Und zwar genauso wie es sich die Väter des §339 gedacht haben. Warum hätten soe sonst so einen Paragrafen erfinden müssen. Aber wie gesagt, ich bin erstens kein Jurist und zweitens von der Rechtsstaatlichkeit mancher Vorgänge in diesem Land auch nicht mehr restlos überzeugt.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
sealord37 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
grundsätzlich nicht die schlechteste Idee, falls das Gericht das Recht in der von mir geschilderten Weise gebeugt hat. Genauere Beurteilung überlasse ich gern den darauf spezialisierten Juristen. Warum nur klingt dein Post so vorwurfsvoll/angepisst? Ich stelle etwas nach der mir bekannten Lage fest und dann kommt so ein, hier fast schon erwartbarer, Post von dir? Warum ist es hier nicht möglich Erkenntnisse und Gedankengänge zusammenzutragen und dann auf dieser Basis Schlussfolgerungen zu ziehen.- 222 Antworten
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