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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Drum werden gerade diese Kartelle nicht begeistert sein, wenn all das Zeug legal und auf legalen Vertriebswegen zu haben ist. Die gegenwärtige Situation ist nämlich äußerst profitabel. Der Rest deines Textes lohnt nicht näher drauf einzugehen. Auch wenn du es immer wieder propagierst: es wird nicht richtiger. Du vereinfachst komplexe Zusammenhänge, die übrigens nicht (nur) "unser" Staat in irgendeiner Form etabliert hat und die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Auch wenn an etlichen Stellen übers Ziel hinausgeschossen wurde. Aber das ist schon wieder Lichtjahre vom Thema entfernt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das klappt ja gut. Seit Jahrtausenden ist dem Menschen eigen, dass er niemanden verletzt, tötet oder beraubt.... komisch: Denen, die trotz Verbot zum Täter werden. Andere haben schlicht keine Lust bestraft zu werden, obwohl sie eigentlich gern mit ihrem Einkauf einfach an der Kasse vorbei gehen würden und sich das lästige Bezahlen sparen. Oder auch einfach dem Großmaul in der Kneipe eine reinhauen würden. Auch wenn einige Dinge tatsächlich grundlos verboten sind, nicht alles, was du für unsinnig hältst, ist es auch. Und auch nicht immer opferlos, auch wenn es auf den ersten Blick so scheint. Darf ich vor deiner Einfahrt eigentlich parken? -
hat ja gut geklappt
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Eigentlich eines der Besseren. Viel Wald, Wasser...ganz sicher kein typischer Brennpunkt in Berlin. Aber irgendwie scheint "bessere Gegend" nichts mehr zu bedeuten. Die Täter sind ja mobil und müssen nicht am Wohnort tätern. Außerdem zieht es neuerdings immer mehr ClanKlientel ins Grüne. Erinnert sich jemand an Kleinmachnow? Wo der "Löwe" aus der Clan-Villa ausgebrochen sein sollte? Geldautomaten sprengen, nicht auf der Straße, sondern in Einnkaufzentren wird scheinbar immer beliebter.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich auch. Aus dem selben Grund wie du und weil ich keine DNA Datenbanken freiwillig füttern will. Ganz so ist es ja nicht. Du entkräftest nicht einen tatsächlichen Verdacht gegen dich. Anderenfalls müsstest du als Beschuldigter behandelt werden und hättest ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dass eine Waffe überprüft wird, die sich zufällig in der Nähe eines Schusswaffenopfers zur ungefähren Tatzeit befunden hat, halte ich aber für nachvollziehbar, gerade weil hier Waffen eher selten sind. Ob das tatsächlich immer die übliche Vorgehensweise ist, weiß ich nicht, kann vielleicht einer der hier anwesenden Polizisten beantworten. Da mir aber Fälle bekannt sind, wo Waffen von LWB, die in Tatortnähe wohnen, überprüft wurden, halte ich es für wahrscheinlich. Genau, vor Ort würde ich erstmal auch nichts sagen. Deshalb, wenn Zeugenaussage verpflichtend, nach Vorladung. Da kann man dann den Anwalt mitnehmen. Grundsätzlich gar nichts sagen zu wollen ist aber auch blöd. Man kann ja auch ein eigenes Interesse an der Aufklärung haben. Z.B. wenn man Geschädigter ist oder einfach will, dass die im Wohngebiet aktive Einbrechertruppe gefasst oder vertrieben wird. Oder aus tausend anderen Gründen. Die Aussagepflicht gibt es mit Sicherheit bei euch auch, zumindest vor Gericht. Auf Sizilien, in Kolumbien, Mexico...denen würde dann auch nicht die Zunge unter dem Kinn raushängen -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Falsch. Regeln und deren gerichtliche Durchsetzung, gibt es schon sehr lange. Die Verfolgung von Rechtsbrechern oblag lange Zeit allen freien Bürgern, sie waren dazu verpflichtet und mussten teilweise die Kosten dafür tragen. Wenn so ein Täter dann irgendwo Unterschlupf gefunden hatte, in der eigenen oder fremden Burg zum Beispiel, dann waren alle, vom Bauern bis zum Grafen verpflichtet, diese mehrere Tage zu belagern, notfalls zu stürmen und durften sich, anders als im Krieg, nichts plündern oder auch nur mitnehmen. Ist natürlich blöd, wenn du nicht mehr dazu kommst, dein Feld zu bestellen und nix zu futtern hast. Noch blöder für den Grafen, der sich dann von dir nix mehr holen kann. Und so wurden die, ursprünglich von allen wahrgenommenen, Polizeiaufgaben in übergeordnete Hände gelegt. Nicht um den Pöbel zu unterdrücken, sondern auch um ihn zu schützen und seine Aufgaben erledigen zu lassen. Ja, leider kann die Polizei nicht oft im Einzelfall schützen, so wie die Justiz auch keine Einzelfallgerechtigkeit herstellen kann. Aber dafür kann die Strafverfolgung, so sie denn konsequent und ohne Ansehen der Person durchgeführt wird, Taten von vornherein verhindern, bei denen jemand Opfer wird. Ganz im Gegenteil, siehe oben. -
Wie so oft, ist der Gesetzestext unbestimmt, aber der Vergleich mit anderen Gegebenheiten, im Urteil vom AG Zossen sehr gut herausgearbeitet, wenn auch, für ein Gerichtsurteil, fast ein bisschen polemisch, zeigt aber deutlich, dass der Übergang der tatsächlichen Gewalt hier nicht vorgelegen haben kann.
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Zu unterstellen, dass jemand der eine (ungeladene) Waffe in geschlossenen Räumen in der Hand hält die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, ist konstruiert. Auch wenn Gerichte das so sehen, dann resultiert das eben nicht auf der besonderen Restriktivität des WaffG, sondern auf seiner Unbestimmtheit und der persönlichen Auslegung dieser Richter. Nützt einem Betroffenen nur eben nichts. Das es auch anders geht, zeigt das Urteil des AG Zossen, welches du verlinkt hast. Da wird ja recht deutlich erklärt, warum ein Überlassen in dem Fall, nach dem Willen des WaffG, nicht vorliegen kann. Denn eine tatsächliche Gewalt, also Verfahren können nach Belieben, ist nicht gegeben. Nur festhalten. Sehr schön im Urteil dargelegt, der Vergleich mit dem Diebstahl. Aber gut, es liegt ja bisweilen auch eine Körperverletzung vor, wenn die Polizei jemanden von der Fahrbahn entfernt, der sich mit Pritt-Stift die Hände beschmiert an die nasse Straße "geklebt" hat.
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Ich hab ja auch die physische Realität beschrieben. Ist natürlich schon pervers, wenn ein Richter dann sowas konstruiert, aber passt zu anderen Dingen.
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Verstehe ich, nur zeigt die Erfahrung, dass eine Meldung in Medien, ein Zeitungsartikel o.Ä. fast immer fehlerhaft und/oder unvollständig ist. Merkt man schnell, wenn man selbst irgendwie in eine Sache involviert ist bzw. den Sachverhalt aus erster Hand kennt oder bei technischen/fachlichen Dingen, eine Kenntnis hat, die dem Normalbürger fehlt.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auf was da jemand vereidigt ist, spielt doch keine Rolle, wenn das Vergehen selbst eh viel schlimmer ist als der Eidbruch. Du sagst es ja selbst, jedes Fehlverhalten lässt sich nicht verhindern. Man muss aber aufpassen, dass Polizei, Armee, Gerichte oder andere Behörden nicht durch die Regierung zum Machtausbau missbraucht werden. Ein paar Entwicklungen der letzten Jahre geben da Grund zur Sorge. -
Ist bei uns an so einer Art Rolle, wie ne Flexileine beim Hund, kannst du rausnehmen, aber nicht mit weggehen. Seh ich auch so. Wobei da noch eine gewisse Abstreitbarkeit besteht, wenn nicht grad die Seriennummer zu erkennen ist.
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Kannst natürlich gerne so eine Korrektur der, auch meiner Meinung nach falschen bzw unlogischen, Rechtsauffassung der verlinkten Urteile versuchen zu erwirken.
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Das ist ja ne ganz neue Weisheit. Blöderweise nutzt es nicht viel, wenn die unbedeutende Meinung eines Richters die Einziehung meiner Waffen verfügt oder er der Meinung ist, dass ich ne Weile in gut gesicherter staatlicher Obhut bleiben sollte. Nebenbei kann aus dem gesprochenen Recht auch allgemeingültiges Recht werden. Und selbst wenn kein Grundsatzurteil vorliegt, orientieren sich Richter in zukünftigen Prozessen schon mal an älteren Urteilen. Objektiv richtig oder nicht. Gern werden auch Fachgutachten hinzugezogen, die den relativ unbestimmten und nicht auf jeden Fall anwendbaren, Gesetzestext für den Einzelfall präzisieren. Da kann dann im Anschluss was rauskommen, was logisch ist oder auch nicht, aber vom geschriebenen Gesetzestext deutlich abweicht.
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Das haben Gerichte so bestätigt, soweit klar. Allerdings entspricht das nicht der Realität: es kann immer nur einer die tatsächliche Gewalt ausüben, jedenfalls physisch. Wenn du und ich jeder an einem Ende an der Waffe ziehen, kann keiner damit schießen, in Anschlag gehen oder im Ameisenhaufen rumstochern. Erst wenn einer nachgibt, hat der andere wieder die tatsächliche Gewalt.
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Findest du einen Link, wo jemand sein Hörensagen aufgeschrieben hat, vertrauenswürdiger als die Aussage von Leuten, die dabei waren?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was mich hier interessieren würde: Pfefferspray, zur Tierabwehr, ist ja nicht waffenrechtlich erfasst. Das dürfte ja dann auch nicht unter die neuen Verbote bzgl. Führen in der Bahn etc. fallen? Oder irre ich mich? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Allein die Tatsache, dass die Polizei in Deutschland Ländersache ist, macht solchen Träumen einen Strich durch die Rechnung. Hat man übrigens auch gut bei Corona gesehen: nicht überall wurden kritische Demos niedergeknüppelt. So wie die Maßnahmen unterschiedlich ausgeprägt waren, so unterschiedlich auch das Verhalten der Polizei. Hier wurden Montagsspaziergänge von der Polizei freundlich begleitet. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man darf sie nicht gleichsetzen, allerdings allerdings ist die Polizei erstmal verlängerter Arm des Staates, egal in welchem Land und geniest damit eine Art Vertrauensvorschuss. Sieht man, wenn Aussage gegen Aussage steht gerne mal. Natürlich ist zu erwarten, dass bei Dienstvergehen Konsequenzen folgen und das nicht noch vom Staat gedeckt wird, allerdings ist seit Corona viel Vertrauen in diese Mechanismen verloren gegangen und eine weniger rechtsstaatlich orientierte Regierung, welcher Couleur auch immer, kann sich der Polizei bedienen. Insofern halte ich es auch für legitim, sich über die Entwicklung im Land Gedanken zu machen und sein Vertrauen in staatliche Institutionen stets aufs neue zu überprüfen. Ein Leiche nicht zu melden ist allerdings absurd und führt aller Wahrscheinlichkeit nach eher zu Problemen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn du auf der Jagd bist, kann das Messer so lang sein wie es will. Wenn die Leiche ein Loch im Körper hat, wird man prüfen, ob der Schuss aus deiner Waffe kam. Nicht ganz zu Unrecht, oder? Wenn du die Polizei nicht rufst und deine Anwesenheit mit Waffe vor Ort irgendwie möglich erscheint, erhöht das deine Verdächtigkeit eher. Verhalte dich nicht komisch. Polizei impliziert nicht, wenn du tatverdächtig bist, wird sie dir das sagen und dich belehren, ab da heißt es natürlich Klappe halten. Sie werden dich aber so lange es geht als Zeugen behandeln, weil du dann kein Zeugnisverweigerungsrecht hast. Ich weiß nicht, zu welchen Dingen sie dich auffordern sollten, aber du kannst ja fragen, ob du festgenommen bist (falls du verdächtig bist), und wenn nicht, nach Hause fahren. Die können dich dann vorladen. Schließen Paranoia und Waffenbesitz sich eigentlich aus? Du kanns natürlich dein Handy alle Gespräche aufzeichnen lassen und automatisch in eine Cloud laden. -
Was waren das noch für Zeiten, als Kinder im Rahmen von Schulprojekten Armbrüste gebaut und mit auf Klassenfahrt genommen haben...... Aber sicher hatten die geschätzte 0,5J
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Sowieso nicht, dürfen ja keinen Umgang mit Waffen haben. Ausnahme Schießstätte. Bedeutet auch, ich kann die ganze Verwandtschaft auf dem Stand mit meinen Waffen schießen lassen und muss sie doch zu Hause alleine putzen. Wobei das Urteil aus Brandenburg ja schon zeigt, dass die Rechtslage und der Wille des Gesetzgebers eben nicht so eindeutig ist, dass nicht auch Richter es anders sehen können. Was es eigentlich für den Normalbürger unmöglich macht, rechtlich einwandfrei zu handeln, wenn er nicht immer von strengst möglicher Auslegung plus noch ne Schippe oben drauf ausgeht.
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Die Auffassung des Gerichts ist ja auch logisch. Aber natürlich bedeutet das nicht, dass nicht wer anders, das anders sieht. Dein Hinweis auf kompromittierende Bilder in Social Media sollte eigentlich unnötig sein. Ist es aber leider nicht.
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Man könnte natürlich auch zu dem Schluss kommen, dass jemand, der mit einer Waffe schießen kann, auf jeden Fall die tatsächliche Gewalt darüber hat. Schließlich ist das ja Zweck einer Schusswaffe. Halten für ein Foto als tatsächliche Gewalt zu interpretieren ist schon sehr abenteuerlich, denn nach Belieben über die Waffe verfügen kann der Haltende sicher nicht.
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Du kannst aber jederzeit in einen Frankonia marschieren und ohne Kontakt zu einem Mitarbeiter aufzunehmen, alle möglichen Gewehre befummeln. Klar, die sind durch einen Draht, vermutlich mit Alarm, an der Wand befestigt. Und du bist in einem Geschäft. Aber eine einschlägige Vorschrift, die das erlaubt, hab ich jetzt nicht gefunden. Evtl. ergibt sich ein Unterschied daraus, dass in eigenen Geschäftsräumen kein Führen vorliegt und man nicht wirklich von tatsächlicher Gewalt reden kann. Allerdings müsste das dann in den eigenen 4 Wänden ja genauso gelten. Als wenn noch nicht genug reglementiert wäre, wird auch das wahrscheinlich durch ein Gerichtsurteil entschieden werden müssen.