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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zumindest erfährt man, dass das Thema dort auf dem Tisch liegt und man dran ist. Kommunikation ist jetzt nicht soooo die Stärke des BDMP . Das ist aber in anderen Verbänden ja auch nicht besser. Ganz schlimm der WSV 1850 (DSB). Dort bekommst man zwar unzählige Newsletter mit den neusten Infos zur LM Blasrohrschießen und dass Lisa Lustig vom SSV Hintertupfingen jetzt bei der DM am Start ist, aber irgend eine relevante Information zum Waffenrecht hab ich von dort noch nie vernommen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der aktuellen V0, die gestern im Briefkasten lag, schreibt Brandenburger dazu etwas, vor allem zum Wettkampfnachweis für Überkontingentwaffen, der als nicht tragfähig angesehen wird. https://www.flipbookpdf.net/web/site/bac66a7591d1a376aaf278b01159858ae57937a7FBP23656023.pdf.html -
Weil es gerade zum Thema passt… https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neuenstein-im-hohenlohekreis-frau-kommt-mit-gestohlen-geglaubtem-wagen-nach-hause-waffen-im-auto.c9869d3e-9af9-452a-b297-df9d6c20d608.html Egal wem die Kniffte letztendlich gehört, der Frau oder ihrem Mann, da ist jetzt mal die Zuverlässigkeit hin.
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Tja, so hart es auch klingt. Wenn du keine Termine mit deiner eigenen Langwaffe hast und auch keine schlüssige Begründung warum du nicht schießen konntest, heißt es eventuell bald tschüss .308 Manchmal frage mich aber echt warum die Thematik noch nicht bis in den letzten Winkel eines Vereines vorgedrungen ist. Das wird doch schon seit 2020 breitgetreten. Informiert euch denn niemand in euren Vereinen über aktuelle Veränderungen im Waffenrecht? Zum Beispiel bei der Hauptversammlung oder per regelmäßigem Newsletter? Zudem findet sich doch bei den Verbänden genügend Infos hierzu.
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Genau darauf wollte ich hinaus was man ja an der Zahl der Teilnehmer am Briefgenerator oder den Petitionen gut erkennen kann. Umso wichtiger ist es geschlossen aufzutreten, wie @Sal-Peter ja bereits betont hat. Wie überall hängt es halt von den einzelnen Protagonisten in den Vereinen und Verbänden ab. Ich bin sportlich nur noch im BDMP unterwegs, weil ich vom Auftreten und Gebaren des DSB / WSV die Schnauze voll habe. Nichts desto trotz bin ich immer noch Mitglied in meinem „alten“ DSB Verein. Die machen es halt richtig, sind open minded, total GK affin und anderen Verbänden voll aufgeschlossen. Auch einige andere klassische DSB Vereine im Umkreis haben den Zahn der Zeit erkannt und für viel Geld ihre Anlagen modernisiert und z.B. mehrdistanzfähig gemacht, BDS Gruppen oder SLGn gekündet usw… Diese Vereine werden von neuen Mitgliedern überrannt, der Rest der Vereine dümpelt vor sich hin und stirbt früher oder später aus.
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Die dann wie lange Mitglied bleiben? Wir wissen doch alle, spätestens mit Beginn der Ausbildung oder dem Studium sind die Meisten dann wieder weg. 1,3 Mio. Mitglieder klingt zunächst stark, aber ich denke - gerade beim DSB - muss man auch besonders zwischen Mitgliedern und wirklichen Schützen unterscheiden. Wenn man bei letzteren nochmals all jene heraus rechnet, die nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind (Bogenschützen, Armbrust, Luftdruck, alle Jugenlichen bis 18 Jahre), dann relativiert sich die Zahl ganz gewaltig.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie blöd muss man als Verein sein einem Mitglied eine Art „Blanko“ Sachkunde auszustellen, obwohl er die Prüfung nicht bestanden hat. -
Die Waffe ist aber keine Pistole, sondern ein Revolver ;-) und als solche auch in der WBK des Schützen eingetragen. Wird also schwierig beim DSB. Silhouette beim BDS geht auch nicht, da sich dort die Trommel laut Sportordnung frei drehen muss. Beim BDMP gibt es auch keine Disziplin. Bei der DSU kenn ich mich nicht aus.
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Jein… Die Waffe war zunächst auf einer Erben WBK. Da er damit schießen wollte, hat er sie zusammen mit einem KK Repetierer auf Gelb (neu) umschreiben lassen, was das Amt anstandslos gemacht hat. Dort ist sie nun als Revolver im Kaliber .22 lr eingetragen. Die Waffe ist zwar einschüssig, aber das geht aus der WBK nicht hervor. Strange Sache.
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Wir haben im Verein auch jemanden, der einen solchen einschüssigen Revolver in .22lr von Röhm hat. Die Frage ist nur, gibt es dafür überhaupt eine Disziplin in der so etwas geschossen werden kann?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und weiter gehts… https://www.swp.de/lokales/reutlingen/reichsbuerger-razzia-in-reutlingen-polizist-mit-schusswaffe-verletzt-69835263.html -
Das stimmt, das ist an dieser Stelle etwas unsauber im Skript formuliert. Das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten muss natürlich vorliegen.
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Nur, um mal die Unklarheiten bzgl. Jubali, ja oder nein klarzustellen. Das folgende bezieht sich ausschließlich auf KK (und um das geht es ja hier). Ist der Schütze / die Schützin … 14 oder 15, wird folgendes benötigt: schriftliche Einverständnis- erklärung der Sorgeberechtigten oder ein Sorgeberechtigter ist selbst beim Schießen anwesend. qualifizierte Aufsicht, geeignet zur Kinder- & Jugendarbeit (Jubali) 16 oder 17, wir folgendes benötigt: schriftliche Einverständnis- erklärung der Sorgeberechtigten oder ein Sorgeberechtigter ist selbst beim Schießen anwesend. qualifizierte Aufsicht (das kann z.B. ein qualifiziertes Elternteil sein). Quelle: Lehrgangsunterlagen Jubali des BDMP (und um den geht es hier ja)
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Das meinst du doch nicht ernst? Die Antworten, die ChatGPT liefert (und nicht nur hier im Bereich Waffenrecht) sind dermaßen schlecht, da kannst du nur die Augen verdrehen. Ich habe ihn kürzlich mal mit einer Aufgabe (auf Englisch) gefüttert, die ein technischer Redakteur als Arbeitsprobe im Rahmen eines Bewerbungsprozesses abzuliefern hatte. Er sollte eine Liste zum Thema „Bikepacking Essentials - geile Parts und Equipment für eine gute Zeit mit, auf und neben dem Bike“ erstellen. Also eine von persönlichen Erfahrungen und Emotionen getragene Auswahl von coolen Produkten, für einen Artikel in einem Online- und Printmagazin. Was kam raus? Sinngemäß… du brauchst ein Fahrrad, ein Zelt, einen Schlafsack …. also eine völlig belanglose Aufzählung von grundlegenden Gegenständen. Und hier zeigt sich das große Problem des Modells. Selbst einfache Fragen, die z.B. eine emotionale Komponente enthalten, versteht es nicht und liefert nur 08/15 Antworten. Ein menschlicher Redakteur hätte hingegen auf Grund seiner eigenen Erfahrungen, sowie Gefühle und Emotionen eine persönlich gefärbte Auswahl konkreter Gegenstände getroffen, die ihn in diesem Bereich begeistert haben.
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Du fragst etwas völlig anderes. Mir ging es um den Bedürfniserhalt, dir um das erstmalige Erlangen eines Bedürfnisses. Aber ist auch egal. Auch die Antwort auf deine Frage ist unvollständiger Nonsens. Der VDB ist kein anerkannter Schießsportverband. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sind im WaffG zwei völlig verschiedene Stiefel, die der Bot völlig durcheinander wirft. Die persönliche Eignung wird nicht durch die Überprüfung der Zuverlässigkeit festgestellt, sondern ein Sportschütze muss sowohl die Zuverlässigkeit (§5) und die persönliche Eignung (§6) nachweisen. Das Ding ist von jeglicher Intelligenz soweit entfernt wie Dieter Bohlen vom Literaturnobelpreis.
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Was ich von einer guten KI in Bezug auf die Frage erwartet hätte? §14 (4) in verständlichen Worten formuliert bzw. halt was bis 2020 galt, also früher prinzipiell 12/18 wäre schon das Minimum gewesen. Die obige Antwort von ChatGPT ist nur eine sinnlose Aneinanderreihung von Aussagen aus dem WaffG im Sinne einer Schrotschusstaktik und zeigt, dass der Bot die Frage gar nicht wirklich „verstanden“ hat, was bei unserem WaffG auch nicht verwundert. Auch in anderen von mir (auch in Englisch) getesteten Bereichen, kommt oft nur oberflächliches Gebrabbel. Am besten waren noch die Antworten im medizinischen Bereich. Oft werden selbst einfache Fragen nicht in ihrem Inhalt verstanden und die Antworten fallen dann im Sinne der zitierten Schrotschusstaktik aus. Wenn irgendwelche Journalisten und Philosophieprofessoren dem Ding schon eine eigene Persönlichkeit zusprechen, dann zeigt das vor allem, wie weit das Niveau inzwischen gesunken ist. Als nächstes kommt dann Namen klatschen.
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Momentan ist ja die KI Engine ChatGPT in aller Munde. Das Wunderding soll ja Eingangsprüfungen zum Medizinstudium genauso leicht schaffen wie juristische Examen. Dann dürfte für das Maschinchen das deutsche Waffenrecht ja ein Leichtes sein. Also hab ich mal folgendes gefragt: Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt des waffenrechtlichen Bedürfnisses als Sportschütze im deutschen Waffenrecht vorgesehen? Und hier die Antwort: Ich würde mal sagen… setzen SECHS Das erschreckende daran ist, dass zumindest in BW künftig in der Justiz KI zur Verfahrensvorbereitung und -beschleunigung eingesetzt werden soll. Das lässt Böses ahnen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Du siehst also keinen Unterschied zwischen den Handlungen in Bezug auf die Sippenhaft im Dritten Reich und Israel? Das zeigt, dass du weder über die Sippenhaft im 3. Reich noch über die Umsetzung in Israel informiert bist. In Israel muss die Regierung bisher den jeweiligen Fall dem obersten Gericht, dem Supreme Court vorlegen. Dort muss nachgewiesen werden, dass die Familie von den terroristischen Aktivitäten des Attentäters wusste. Die Familien haben selbstverständlich das Recht sich zu verteidigen oder verteidigen zu lassen. Es handelt sich hierbei um einen demokratisch legitimierten Prozess, über dessen Sinn man natürlich streiten kann. Das ist aber diametral verschieden zur Vorgehensweise im 3. Reich. Als Grundlagenlektüre hierzu: Salzig, Johannes: Die Sippenhaft als Repressionsmaßnahme des nationalsozialistischen Regimes - Ideologische Grundlagen – Umsetzung – Wirkung, in: Prof. Dr. Joachim Scholtyseck u.a. [Hrsg.] - Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e.V. - Band 20, Augsburg 2015 https://www.wissner.com/produktdateien/978-3-95786-043-9/presse/9783957860439_Inhaltsverzeichnis und Vorworte.pdf Der Islam ist auch nicht so deine Stärke, oder? ;-) Von 77 Huris (Jungfrauen) steht nichts im Koran. Auch nicht von 72 (die du vermutlich meinst), sondern nur in diversen Hadith. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann solltest du einmal einen Blick in ein Geschichtsbuch werfen. Oder habe ich verpasst, dass die Israelies einen industriellen Massenmord von 6 Millionen Palestinensern betreiben? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Interessant, dass man sich aktuell auch in den USA mit genau den selben schwachsinnigen Problemen herumschlagen muss wie bei uns. Nicht deliktrevelante Teile und Waffen werden verboten und über Nacht kriminalisiert man Millionen von Menschen, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen auf die innere Sicherheit hat. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hatten wir schonmal, nannte sich „Preußisches Dreiklassenwahlrecht“ https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht Könnte man schon so einführen, nur hätten dann wirklich die „geheimen Eliten“ aus den ganzen Verschwörungsszenarien die vollkommene Macht. Wäre jetzt nicht sooooo der Brüller. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Interessanter Artikel für den ÖRR. Wenn schon die Hauspresse nicht zu 100% auf die befohlene Marschrichtung einschwenkt, wird es spannend was sich wirklich von den feuchten Träumen der Verbieter umsetzen lässt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das wäre natürlich schön, aber der Verband kann gar nicht klagen (so viel ich weiß), da er weder zu einer Musterfeststellungsklage berechtigt ist und eine Verbandsklage im Waffenrecht nicht vorgesehen ist. Man möge mich korrigieren, wenn ich hier falsch liege. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die „Forderungen“ der Behörden sind echt der Hammer. Man kann nur hoffen, dass ein Betroffener den Mumm hat Widerspruch einzulegen und die Sache vor Gericht zu bringen. Wie das dann ausgeht steht natürlich in den Sternen, aber so kann es eigentlich nicht weiter gehen. Das oben verlinkte Schreiben des LV halte ich allerdings auch für grenzwertig, insbesondere die FAQs. Einerseits kann ich das Vorgehen des LV in gewisser Hinsicht verstehen, da man ja für den Schützen die notwendigen Unterlagen bereitstellen will, damit er gegenüber seiner Behörde das geforderte vorlegen kann, andererseits zementiert man damit aber ein Verwaltungshandeln, das so nicht rechtmäßig ist, in dem man ihm insgeheim durch Erfüllung zustimmt. Ganz schwierige Sache. Ein guter auf das Waffenrecht spezialisierter Anwalt, wäre wohl aktuell der richtige Ansprechpartner für den LV und der sollte vielleicht nicht gerade in Paderborn sitzen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das sehe ich genauso. Was aus dem Video von Ken aber immer noch nicht klar heraus geht, ist genau die Frage ob die Sache „nur“ für NEUE Waffen oberhalb von 10 gilt oder auch für den Altbestand. Meine diesbezügliche Anfrage beim LV diesbezüglich blieb bisher auch noch unbeantwortet.