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tont

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  1. @geissi Wird leider nix ;-)
  2. Mein Mitleid hält sich da auch sehr in Grenzen. 92 Waffen, die nicht ins Sammelgebiet passen (das waren wohl sicher alles Versehen beim Kauf), Munition auf dem Dachstuhl, dutzende Dolche, Messer, Bajonette und Totschläger im ganzen Haus verteilt, teilgeladene Vorderladerwaffen in einer Kiste, eine geladene Schreckschusswaffe unter dem Tisch befestigt, geladene 20mm Munition die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, Hartkerngeschosse, nicht richtig gesicherte Waffen an den Wänden, 20kg Sprengstoff in der Garage (vermutliche Erlaubnis nach §27 hin oder her, keine Behörde genehmigt ein 20kg Lager in einer Garage) usw. usw. Als Inhaber von zwei Sammler WBKs und einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz, sollte man doch ein Mindestmaß an Sorgfalt voraussetzen dürfen. Alles oben genannte spricht hier offensichtlich dagegen. Das Butterflymesser, das eigentlich gar keines ist, war dann vermutlich nur noch der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Typ scheint wohl eher das gewesen zu sein, was man einen Freak bezeichnet.
  3. Nein, eher nicht. Als Jäger stehen dir i.d.R. ja nur zwei Kurzwaffen zu. Das entspricht dem Grundkontingent der Sportschützen. Es geht hier aber um Überkontingentwaffen. In vielen Fällen sind hier eher die KW das Problem als die LW. Und selbst wenn, garantiert dir keiner, dass du deine jagdlichen LW auch sportlich nutzen darfst.
  4. Dann bist du im falschen Verband. Bei mir wollte die Behörde ja auch Nachweise für Wechselsysteme bzw. wurde ein Wechselsystem aufs Grundkontingent angerechnet. Da hat der Verband der Behörde den Zahn gezogen, dass das so nicht geht. In BaWü gibt es ja die oben verlinkten Ausführungsbestimmungen des IM. Das ist die Vorgabe, an die sich die Behörden halten sollen. Wenn sie das nicht tun, dürfen sie dir ja gerne darlegen, warum sie es anders umsetzen, als ihr oberster Dienstherr es vorsieht.
  5. Ich würde sagen nur in der Grundkonfiguration, da Wechselsysteme grundsätzlich nicht zum Überkontingent zählen.
  6. Vermutlich bezieht sich deine Behörde auf den folgenden Passus in den Ausführungsbestimmungen des IM: Das ist aber sehr dünnes Eis sich auf das WaffG in der alten Fassung zu beziehen. Zudem scheint deine Behörde den Absatz nicht inhaltlich richtig erfasst zu haben.
  7. Zumindest für BW trifft das nicht zu, zumindest findet sich hier kein Passus in den Ausführungsbestimmungen des IM.
  8. Ich habe das Thema in BW auch schon durch. Besonders radikal und federführend scheinen, wie von @PPC Sniper beschrieben, hier die Ämter im Bereich des RP Tübingen zu sein. Welche Waffen dem Überkontingent zugeordnet werden, ist dem Schreiben der Behörde zu entnehmen. Dort findet sich eine Tabelle mit Waffen und Seriennummern. Sortiert wird i.d.R. nach Erwerbsdatum. Wird etwas verkauft, rutsch der Rest halt von oben nach. Bei mir wollten sie auch, entgegen den Ausführungsbestimmungen des IM, Nachweise für ein Wechselsystem. Ein anderes Wechselsystem habe sie, ebenfalls nicht zulässig, dem Grundkontingent zugeordnet und als Waffe gewertet. Bei beidem hat der BDMP Landesverband für mich beim LRA auf die richtige Rechtslage hingewiesen und denen den Zahn gezogen. Laut LRA war das naaaaatttüüürlich alles nur ein Versehen und man hat mir aus versehen einen falschen Bescheid zugeschickt. Die Bescheinigung vom BDMP wurde letztlich ohne Probleme anerkannt und ich musste weiter nichts unternehmen.
  9. Das Mechtechsystem sieht interessant aus. Kannte ich noch gar nicht. Wo gibts in D so was zu kaufen? Fun haben ist gut und recht. Aber ich möchte damit sportlich an Wettkämpfen im BDMP teilnehmen und da ist nun einmal die Sportordnung relevant. Und hier sind die entsprechenden Sportscarbine Disziplinen nun einmal Langwaffendisziplinen. Aber, wie du ja richtig schreibst, ist das Teil rechtlich eine Kurzwaffe und daher die Frage, wie das mit dem Norlite im BDMP geregelt ist. Im BDS wird es meines Wissens als PCC eingeordnet und man kann an den entsprechenden Langwaffendisziplinen teilnehmen.
  10. Den habe ich mir dieses Jahr schon „gegönnt“, allerdings unfreiwillig aus gesundheitlichen Gründen. Daher muss ich in diesem Jahr meinen Waffenbestand etwas konsolidieren / verkleinern, da ich in Zukunft vermutlich nicht mehr in der Lage sein werde hier in BaWü alle Überkontingentwaffen auf Wettkämpfen auszuführen. Daher dürfen folgende Kurzwaffen gehen… mein Sig Sauer X6 KK Wechselsystem, die Glock 30, die Beretta 92FS, der Ruger Superblackhawk, vermutlich der Ruger GP100 in 4 Zoll und eventuell sogar meine STI Targetmaster 1911 mit dem STI KK Wechselsystem. An Langwaffen stehen die Winchester 94 AE und die Remington Rolling Block auf der Abschussliste. Dafür soll eventuell eine KMR KK Pistole und ein PCC einziehen, vermutlich eine CZ Scorpion Evo 3.
  11. Hast du dich schonmal erkundigt, wie das im BDMP LV BW eingeordnet wird? Als PPC? Als Schaftsystem? Würde mich interessieren.
  12. Nur noch als Ergänzung, weil hier immer wieder die Begrifflichkeiten wild durcheinander fliegen… Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und ein Psychologischer Psychotherapeut sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe. Ersterer ist Arzt und hat somit ein Medizinstudium absolviert und anschließend eine Facharztausbildung. Er darf, im Gegensatz zum Psychologischen Psychotherapeuten, daher z.B. Medikamente verschreiben, Laboruntersuchungen vornehmen usw.
  13. Die Arbeit mit standardisierten Fragebögen nach Leitlinien der entsprechenden Fachgesellschaften ist immer die Grundlage für einen ADHS Diagnose und somit vollkommen normal. Die Krankheit ist äußerst vielgestaltig und nicht alle Symptome zeigen sich bei allen Patienten gleichermaßen. Auch bei der Diagnose und Einschätzung der Schwere einer Depression werden standardisierte Fragebögen verwendet z.B. die Hamilton Depression Scale oder PHQ-9. Die Ergebnisse, ergänzt durch die Gespräche mit dem Patienten im Rahmen der probatorischen Sitzungen am Beginn einer Psychotherapie, bilden die Grundlage für eine Diagnoseerstellung und eine Festlegung therapeutischer Ziele. Was mich erschreckt, ist deine Haltung der Person gegenüber, die hier scheinbar auf Unterstützung angewiesen ist und deshalb einen Psychotherapeutische Praxis aufsucht. Depressionen und das Borderline Syndrom sind ernste, zum Teil lebensbedrohende Erkrankungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind Suizide infolge von Depressionen, nach Unfällen, die zweithäufigste Todesursache.
  14. Äh nein. Ein Psychologe frisch von der Uni stellt gar keine Diagnose, weil er das gar nicht darf, weil ihm die Approbation fehlt. Diese erfordert eine dreijährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Inzwischen ist jedoch auch eine komplett universitäre Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten möglich. Ach so und ADHS und eine Autismusspektrum-Störung sind zwei völlig unterschiedliche Diagnosen.
  15. Ach seid doch nicht so kleinlich, das ist des Lehrers täglich Brot. Ihr kennt doch die neusten Pisa-Ergebnisse. Da muss man die Erwartungen schon etwas drosseln. Und das war noch 2019 vor Corona.
  16. Ich zahle für meine Bedürfnisbescheinigungen und eventuell Bescheinigungen nach §14 (5) im BDMP LV BaWü genau gar nichts. Die Kosten trägt alle der Verband und dieser verdient weder an den Bescheinigungen noch sonst irgendwie etwas. Hier gibt es auch keine hauptamtlich Beschäftigten, sondern nur Ehrenamtliche, die mit viel Engagement ein beeindruckendes Wettkampfangebot auf die Beine stellen. Das Ganze ist finanziell ein ziemliches Nullnummernspiel. Die Einnahmen für die Startgebühren reichen gerade so für die Standmieten, Scheiben, Organisationsgebühren, Medaillen etc. Vom jährlichen Zuschuss aus Paderborn, geht auch meist wieder ein guter Batzen zurück, weil sparsam gearbeitet wird.
  17. Verstehe ich dich richtig? Kosten von 800€ alle vier Jahre [Sic!] führen dazu, dass ihr eure Mitgliedsbeiträge um 20% erhöhen müsst? Kann es sein, dass es bei euch einen massiven Sanierungsstau gibt und es sich hier um den verzweifelten Kampf handelt, ja nichts investieren zu müssen, da ihr sonst den Laden dicht machen müsst?
  18. Dass, die Entscheidung der Behörde falsch ist und zudem noch falsch begründet, ist vollkommen klar. Die entsprechende Vorgehensweise wurde ja schon mehrfach erwähnt (Widerspruch, geg. Fachanwalt etc.). Was bis dato aber immer noch nicht klar rüber kam, woher weiß der SB mit welchem Kaliber geschossen wurde. Mein Kritik bezüglich des passenden Umfeldes halte ich aufrecht. Wer modernen Großkaliberschießsport betreiben will und das scheint der Antragsteller ja zu wollen, ist in diesem (Kreis)verband und evtl. Verein falsch am Platz und darf sich bezüglich mangelnder Beratung / Unterstützung durch diesen nicht beschweren. Da Pflege ich auch gerne Vorurteile. Eine kleine Recherche in der Lokalpresse bestätigt meine Vorahnung. Unter der Überschrift: „Schützenvolk beim Verbandsfest restlos aus dem Häuschen“ findet man eine nette Bildstrecke, bei der sich jeder selbst sein Urteil bilden darf… hier nur exemplarisch… Sorry, aber zeitgemäßer Schießsport sieht für MICH so nicht aus. Alleine bei der Größe der Bierkrüge sieht man, dass hier etwas ganz gewaltig schief läuft
  19. Das Verhalten der Behörde ist ja eine Sache (die versuchen es halt mit allen Mitteln), aber was viel erschreckender ist und worauf @ASE ja schon hingewiesen hat, ist, dass ein Verein zusammen mit dem Kreisschützenverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt . Da scheint doch im Verein / Kreisverband so einiges schief zu laufen. Warum drängt sich mir dabei das Bild von grün geschürzten „Schützen“ auf, die sich mehr um die Organisation des nächsten Schützenfestes und die Wahl des Schützenkönigs kümmern, als um ihren Sport. Man kann dem Antragsteller nur den Rat geben, sich schnellstmöglich einen anderen Verein und Verband zu suchen.
  20. Ich kann mir nicht helfen, aber da werden doch noch einige Informationen zurückgehalten , um den Sachverhalt bewerten zu können. Zum Beispiel, warum wurden die Schießbücher der Behörde vorgelegt, obwohl anscheinend schon eine Bescheinigung vom Verband vorlag? Weshalb wurde der Voreintrag auf Grund der Bescheinigung des Verbandes nicht vorgenommen? usw.
  21. Bei mir in BaWü seit neuestem auch 30€, bisher war es kostenfrei. Im Bescheid wurde genau aufgelistet, was abgefragt wurde. Seitdem die neuen „Durchführungsbestimmungen“ (mir fällt gerade der richtige Terminus nicht mehr ein @ASE weiß was ich meine) des IM in den Behörden eingeschlagen sind, rotieren die wie blöd. Ich bekomme inzwischen jede Woche von Vereinsmitgliedern Schreiben bezüglich einer Überprüfung nach §14 (4) oder (5).
  22. tont

    Waffe im NWR

    Das wird dann sicher lustig, wenn bei euch - wie in BaWü - für jede Waffe im Überkontingent Wettkampfnachweise erforderlich werden.
  23. Hab ich vor kurzem gemacht. Waffe bis auf die wesentlichen Teile geschlachtet. Termin vereinbart. Waffe vorbeigebracht. WBK da gelassen.Das Austragen war kostenlos, der Rückversand der WBK auch. Alles easy.
  24. Mir scheint hier wollte jemand (entsprechend dem BKA Lagebild) groß in die Produktion illegaler Waffen einsteigen. Im Übersichtsbild erkennt man vorne links eine ganze Menge Laufrohlinge. Auch scheint es, dass bei den Scorpions einige schon neue Läufe haben. Würde auch zu den ganzen Griffstücken und Teilen passen.
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