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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Also wie vom mir vermutet, eine kreative Behördenauslegung in BW 🙄 @Elo Bezüglich eines Rechtsgutachtens… ich glaube du hast etwas falsche Vorstellungen von den finanziellen Mitteln eines Landesverbandes im BDMP, der ja außer Startgeldern, die dann im Wesentlichen wieder für die Standmiete für die Meisterschaften draufgehen, keine eigenen Einnahmen hat, sondern am Tropf von Paderborn hängt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Genau so sehe ich das auch. Von dem her verstehe ich nicht, wie man wegen so etwas seine Mitgliedschaft im Verband kündigt oder gar ganz den Schießsport aufgibt. 🤷♂️ -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und wenn in zwei Monaten der BDS und DSB das selbe verkünden? Was dann? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Wie kann man die Mitgliedschaft im BDMP LV BW kündigen? Es gibt gar keine Mitgliedschaft im LV BW! Und wieso kündigst du deine Mitgliedschaft, wenn noch überhaupt nichts bekannt ist zum Sachverhalt.🤔 -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich habe inzwischen bezüglich des Sachverhalts mal beim Landesverband nachgefragt und um Aufklärung gebeten. Ich werde berichten, sobald ich hierzu eine Rückmeldung bekomme. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist, ob der BDMP da so mitspielt? Oder ob es heißt, lieber Mann, mach erst mal deine Gelbe voll. Keine Ahnung wie das gehandhabt wird. Interessant ist der Gedanke schon. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das wäre auch meine 4. Vermutung. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
In der Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) heißt es bezüglich des Schießbuches: Also dürfte dieses seit 2004 Usus gewesen sein. Bezüglich der Regeln bei Überkontingentwaffen nach §14 (5) weißt der Dateiname des Formulars: BDMP-WRB14-5_200831 darauf hin, dass dies seit zumindest 2008 so gehandhabt wurde. Mit 2009 liegst du also vermutlich schon richtig. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
In vielem bin ich voll bei dir, wenn es denn so ist. Da wir aber nicht genau wissen was im Hintergrund läuft, halte ich es jetzt schon etwas voreingenommen mit so Begriff wie „krassem Fehlverhalten“ um sich zu werfen. Die drei von mir genannten Punkte sind ja auch rein spekulativ und ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit, einfach meine persönlichen Überlegungen. Zum dritten Punkt kann ich allerdings sagen, dass das oben verlinkte Schreiben vom Landesverbandsvorsitzenden an die SLG Leiter mit bitte um Informationen der Mitglieder verschickt wurde und sich inzwischen auch frei zugänglich auf der LV Homepage befindet. Insgesamt und da denke ich stimmen wir alle überein, ist das kommunikativ voll in die Hose gegangen. Irgendwelche völlig abstrusen Informationen ohne erklärende Erläuterungen zu streuen, ist dann doch, sagen wir mal zurückhaltend, suboptimal. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich hoffe, dass ich am Mittwoch mal mit dem stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden des BDMP LV BW über die Sache sprechen kann. Versprechen kann ich es aber nicht, da ich aktuell etwas flach liege. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber… kennst du die Personen im Vorstand des Landesverbandes persönlich? Weißt du etwas über ihre Einstellungen? Ihre aktuelle Arbeit am Sachverhalt? Was sie bisher unternommen haben? usw. Nein…? Dann halte dich bitte mit solchen Kommentaren zurück. Danke. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich bin gestern auch fast vom Stuhl gefallen als ich das gelesen habe 🤯 Wollte aber, bevor ich das hier einstelle, nochmals vorab mit dem LV Vorstand sprechen was die da geritten hat. Meiner Ansicht nach ist das völlig haltlos und geht sogar über das hinaus, was das Regierungspräsidium als Fachaufsichtsbehörde und das IM BW wohl verlangen. Es gibt einen Auszug des Schreibens des RP an den Präsidenten des GSVBW (BDS), in dem letzterer um Klarstellung des Sachverhalts bezüglich der Bedürfnisprüfung bittet. Interessant ist in Bezug auf die aktuelle Thematik der letzte Satz. Darin heißt es: Von einem Wettkampfnachweis für „Überkontingentwaffen“ auf WBK GELB (alt), die es so gar nicht gibt, es handelt sich ja um Altbesitz nach §58 (22), weiß noch nicht mal das IM bzw. RP als Fachaufsichtsbehörde etwas. Es ist auch dort ausschließlich von Überkontingentwaffen nach § 15 (5) die Rede. Es gibt jetzt eigentlich nur drei Vermutungen was da schief läuft: Es gibt wieder eine sehr kreative Behörde in BW, die nach dem Motto… wir versuchen es halt mal… völlig haltlose Forderungen aufstellt und der LV BW versucht in vorauseilendem Gehorsam schon mal einen Prozess zu schaffen, wie das dann im Fall der Fälle zu handeln ist. In Berlin braut sich bezüglich Verschärfung des WaffG schon etwas zusammen, von dem wir noch nichts ahnen und das sind die Vorboten. Der BDMP möchte in vorauseilendem Gehorsam seinen Mittgliedern so richtig eines reindrücken. Da ich zumindest Teile des Landesvorstandes und ihre Haltung persönlich kenne, würde ich 3. (zumindest für den LV BW) ausschließen. Für Paderborn würde ich da aber keine Hand ins Feuer legen. Was allerdings sehr verwundert: kein anderer Verband in BW, weder der WSV, BSV, SBSV (alle DSB), noch der GSVBW (BDS), lassen auch nur ein Wort über die angebliche Bedürfnisüberprüfung auf Gelb verlauten. 🤔 -
Interesting Point of View on Ukraine crisis
tont antwortete auf Cannon Balls's Thema in English Language Forum
This is the English language forum. -
Mir ist aus deinem Kauderwelsch heraus immer noch nicht klar worauf du hinaus willst? 🤷♂️ Wo ist jetzt das Problem der Geldpolitik? Oder meinst du tatsächlich, dass es die einzige Aufgabe der EZB ist, die Eurobanknoten herauszugeben? Bin verwirrt 🤨
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Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?
tont antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ist doch schnurz ob mit 2,3 oder 4 Personen. Wem das wirklich ein Problem bereitet, hat wo ganz anders ein Problem… Tipp… am oberen Ende des Körpers oder besser gesagt im oberen Ende des Körpers 😉 Allein schon die Idee dafür monatelang Zeit zu verschwenden ist völlig abstrus. -
Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?
tont antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Und er hofft immer noch, dass er dadurch um eine Aufbewahrungskontrolle herum kommt. 🤣🤣🤣 Kaum ist der eine „untergetaucht“ (Colt_S), weil er den Waffenbesitzern in BaWü so richtig ans Bein gepisst hat, kommt der nächste Klon aus dem Loch. Immer wieder erstaunlich, wie viel Lebenszeit und Energie Menschen nutzlos in Dinge investieren, die in 10 Minuten erledigt sind. 🤷♂️ -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich sehe da bezüglich der VM keine großen Probleme bei den anderen Verbänden. Das Argument, dass der WSV hier eine Alleinstellung hat, weil nur durch die VM die Teilnahme an Wettkämpfen über der Vereinsebene möglich ist, ist so nicht richtig. Es gibt auch im WSV genügend Wettkämpfe über Vereinsebene, für die die Teilnahme an der VM nicht Voraussetzung ist, z.B. alle Rundenwettkämpfe. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
tont antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Diskussion hier zeigt doch vor allem eines… viele der sogenannten „Sportschützen“ sind eigentlich gar keine Sportschützen. Wäre dem so, dann würde sich hier keiner über die Regelung aufregen (die Dauernörgler mal ausgenommen), denn die über das Grundkontingent beantragte Waffe, würden genau für das eingesetzt, wofür sie beantragt wurde, nämlich mit genau dieser Waffe an geeigneten Wettkämpfen teilzunehmen. Womit es dann völlig unproblematisch für die Besitzer wäre Wettkampfteilnahmen nachzuweisen. Viel mehr drängt sich wieder einmal der Eindruck auf, dass bei vielen Foristen hier nicht der Schießsport im Vordergrund steht, sondern eher ein schnödes „haben wollen“ der wahre Bedürfnisgrund ist. Kein Wunder, dass sich manch einer jetzt ans Bein gepinkelt fühlt wenn er nun aus seiner Komfortzone heraus und abliefern muss. -
Man kann auch in Deutschland mit Schülern schießen gehen. Ganz offiziell… im grünen BaWü… und dafür sogar noch einen Preis vom grünen KuMi bekommen. Einzige Voraussetzung (und dabei mangelt es halt vielen Dauernörglern hier im Forum)… man muss halt MACHEN und nicht nur jammern und man braucht natürlich ein überzeugendes Konzept.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
tont antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe echt nicht, wie manche Mitbürger sich das Leben wissentlich und mit voller Absicht schwer machen 🤷♂️ Da muss schon ein gesundes Maß an Masochismus vorhanden oder das Leben schwer langweilig sein. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
tont antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Der Schießbuchverweigerer war von mir 😉 -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
tont antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ob alte oder neue Rechtslage ist für die Betroffenen zunächst völlig irrelevant. Die Behörde beruft sich in ihrem Schreiben ja fast wortwörtlich auf das Urteil und du hast den Ärger an der Backe. Klar kannst du dagegen Widerspruch einlegen und klagen. Was dabei raus kommt steht in Gottes Hand und die Waffen sind vermutlich erst einmal weg. Ich habe persönlich kein Problem die entsprechenden Nachweise zu bringen, was mich nur kolossal ärgert, ist, dass der Privatfeldzug eines Schützen gegen seine Behörde nun alle Schützen ausbaden müssen. 🤬 -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
tont antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wie das letztendlich ausgelegt wird, werden letztendlich die Gerichte entscheiden. Und die Stadt Stuttgart richtet sich halt nach dem VGH Urteil im Falle von @Colt S. aus dem letzten Jahr: https://openjur.de/u/2347384.html -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
tont antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Intelligenzverweigerer… in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend verbreitet. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
tont antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Bei den ganzen Schießbuchverweigerern hier würde ich dann mal gerne Mäuschen spielen wenn das Schreiben vom Amt kommt. 😬 Hier immer auf dicke Hose machen… brauch ich nicht … ist nicht vorgeschrieben … scheiß Verband … arme Mitglieder … kann entsorgt werden…, aber nachher beleidigt wie ein kleines Kind aufstampfen, wenn die Eisen weg sind. Ich bin sicher, wenn das rechtlich Bestand hat, werden in naher Zukunft sehr viele schöne Waffen günstig auf egun auftauchen 👍 Hier übrigens das Schreiben, um das es ging: