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IGNORED

"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


LordKitchener

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vor 46 Minuten schrieb heletz:

Die

 

bestehen darin, daß der VS demnächst automatisch abgefragt werden soll, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt.

 

Damit man Reichsbürger, Neonazis etc nicht erst nachträglich entwaffnen muß.

 

Auf meine Argumente bist Du ja mit keinem Wort eingegangen.

oh wie süß,ein verweis auf den VS.

Weist du wie schnell du auf der Liste bist.

Wo lebst du ? Wie entsorgst du deinen Müll, Papiermüll in extra Säcken ? Oder bringst du das zum Altpapiercontainer?

Jetzt stell dir mal vor aus deinem Müll ragen schief gedruckte fremdenfeindliche Flugblätter, dein Auto hat auf einmal einen NPD Aufkleber, zufälligerweise wurde davon ein Foto gemacht das der Antifa im Ausland zugeschickt wird (die senden das dann an die deutschen Kumpel), vielleicht wird auch jemand mit deinen Daten Mitglied in einer verfassungswidrigen Organisation, oder dein Name und deine Adresse fließen in ausländische Listen ein die der Polizei zugespielt werden sollen.

Vielleicht lädt nachts auch jemand eine FB Seite (aus deinem Garten mittels einer auf dich registrierten Simkarte hoch) in dem du islamfeindliche Äußerungen tätigst vielleicht werden von diesem Account sogar widerliche e-mails an die betreffenden Botschaften geschickt.

 

Vielleicht schickt dir jemand auch nur aus dem Ausland eine in DE erlaubnispflichtige Waffe zu, in der eine Rechnung mit deinen Daten enthalten ist.

 

Das alles nur einmal aus Ausriss dessen was einem passieren kann ohne es selbst verbockt zu haben.

Und das meiste wird beim VS gespeichert bleiben,du hättest keine Möglichkeit dich zu wehren, vielleicht wird ein VG Richter den Umstand das so eine FB Seite mit deiner Simkarte aus deinem Haus hochgeladen wurde etwas komisch finden und dich fragen wer denn so etwas machen sollte und das du aufhören solltest zu leugnen.

 

Oder er wird dich ehrlich fragen ob du ihn verarschen willst, wer schickt denn jemand eine Waffe unaufgefordert zu in der auch noch eine Rechnung mit deinem Namen enthalten ist.

 

Soweit mal zu Auskünften von Organisationen die irgendwie zusammengetragen werden und keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegen. 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Hab ich geguggt. Und nun? Auf welche Aussagen beziehst du dich im hier genannten Zusammenhang genau?

 

Weil's gerad so schön passt. Genau wie Hans, Hubert, Klaus und Jochen das immer machen!

 

 

 

https://www.mittelbayerische.de/region/amberg-nachrichten/pruegelorgie-entsetzt-die-stadt-amberg-20847-art1734232.html?fbclid=IwAR180PWIkxDJEhOhEn7yTJf1_iXX96nr8ipQyueaogxV58CC8kxt6nYU3s4

 

Genau wie das, zwar schon älter, aber die brutale Gewalt wegen nix, ist schon erschreckend!

https://www-br-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.br.de/nachricht/oberbayern/inhalt/fluechtling-verletzt-notarzt-100~amp.html?amp_js_v=a2&amp_gsa=1&usqp=mq331AQECAFYAQ%3D%3D#referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&amp_tf=Von %1%24s

 

Bearbeitet von callahan44er
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Das ist jetzt ein bisschen billig, oder? :D

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
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vor 2 Stunden schrieb heletz:

bestehen darin, daß der VS demnächst automatisch abgefragt werden soll, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt.

Wobei ich da echt gespannt wie das in der Praxis abläuft. Der VS beobachtet jemanden der davon noch gar nichts weis (egal ob "Reichsbürger" - wer/was auch immer das dann ist - oder "Gefährder" - von woher auch immer) und wenn dieser Jemand dann einen kleinen Waffenschein beantragt, dann bekommt der die Info "der VS hat was dagegen". Wäre wohl eher nicht sehr produktiv für die Arbeit des VS.

 

Wenn ich mir https://www.verfassungsschutz.de/de/service/faq bzw. dort die folgenden Infos

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Jeder kann gemäß § 15 Abs. 1 BVerfSchG Auskunft über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten. Zur Begründung eines Auskunftsanspruches ist die Darlegung eines besonderen Interesses an einer Auskunft sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z. B. Teilnahme an einer bestimmten Demonstration) erforderlich.

 

Der Auskunftsanspruch wird unter folgenden Voraussetzungen eingeschränkt, die in § 15 Abs. 2 BVerfSchG geregelt sind:

  • Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung,
  • Gefährdung von Quellen,
  • Ausforschung des Erkenntnisstandes bzw. der Arbeitsweise des BfV,
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit,
  • Geheimhaltungsbedürftigkeit der Daten.

Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.

 

Bei Ablehnung der Auskunftserteilung kann der Betroffene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der etwaigen Datenspeicherungen zu seiner Person und der Auskunftsverweigerung bitten oder den Rechtsweg bestreiten. Unabhängig davon kann sich generell jedermann mit der Bitte um Auskunft über die ggf. beim BfV zu seiner Person gespeicherten Daten direkt an den BfDI wenden.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

durchlese, dann könnte schon die Frage bzw. die Antwort auf "Warum bekomme ich keine WBK?" interessant werden. Langt dann evtl. die Info vom VS "Besser keine WBK, aber wir sagen nicht warum"? Das wird für die Richter dann nicht einfach zu entscheiden bzw. da möchte ich kein Richter sein.

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Also ich war eigentlich davon ausgegangen, dass es sich bei der Amberger Prügel-Gang um Xaver, Loisl, Franz und Kurti handelte.

..

Bei den früher in Bayern nicht seltenen Wirtshausschlägereien wäre das wohl zutreffend gewesen.. die sind aber heute auf Grund der fehlenden Wirtshäuser und somit mangels Gelegenheit eher selten geworden.. neue Zeiten, neue Menschen, neue Sitten ;) 

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vor 16 Minuten schrieb Hunter375:

Bei den früher in Bayern nicht seltenen Wirtshausschlägereien

Naja, aus welcher Region von BY kommst du denn............?

 

Ärger gibt´s immer mal. Ich bin echt schon ein paar Jahrzehnte alt und auch in BY resident. Wirtshausschlägerreien sind mir unbekannt. Ok im Festzelt gibt´s schonmal eine hinter die Löffel, aber nur die, die einen im Tee haben.

 

Was hier Quer durch Deutschland abgeht,und das zu 90% durch Zugeroaste hat schon andere Qualitäten (Herzstillstand  und gezieltes wegsehen / verharmlosen  durch die Politik). Das ist das Neoproblem. Nicht die 3 "Schellen" auf dem Fest.

 

Einfaches Prozentrechnen kann hier weiterhelfen.

 

 

Bearbeitet von Valdez
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vor 4 Stunden schrieb HBM:

Langt dann evtl. die Info vom VS "Besser keine WBK, aber wir sagen nicht warum"? Das wird für die Richter dann nicht einfach zu entscheiden bzw. da möchte ich kein Richter sein.

Das ist doch eigentlich sehr einfach zu entscheiden. Rechtstaatlichkeit und "Glaubt mir, er ist Reichsbürger" als zulässiges Argument schließen sich eben gegenseitig aus.

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vor 11 Stunden schrieb HBM:

Wobei ich da echt gespannt wie das in der Praxis abläuft. Der VS beobachtet jemanden der davon noch gar nichts weis

 

Das dürfte nicht anders ablaufen als bisher auch.

 

Wie wir ja schon am Beispiel des Jägers aus Aschaffenburg gesehen haben, teilt entweder das FinAmt der Erlaubnisbehörde die Indizien für eine Reichsbürgerschaft mit  oder die Erlaubnisbehörde fragt sie bei anderen Behörden ab.

 

Wenn jemand bei der Führerscheinstelle geäußert hat, er nehme die Schilder nur ungern an, weil die ja gar nicht der guten alten preußischen Tradition entsprächen (wo er doch ein 1965 in Preußen Geborener sei!), so hat das die Führerscheinstelle bis zum November 2016 achselzuckend hingenommen.

 

Seit November 2016  werden offenbar die SB der Waffenerlaubnisbehörde automatisch über derartige Vorkommnisse informiert. Wie man an den Urteilen/Beschlüssen sehen kann, wird ja jetzt schon der Staatsschutz über seine Erkenntnisse zu der betreffenden Person vom SB befragt:

 

Zitat

Einer „Erkenntnismitteilung“ der Kriminalpolizeiinspektion (Z) Oberbayern Nord (Operativer Staatsschutz) vom 8. März 2017 ist folgende „ergänzende Bewertung“ zu entnehmen: Hinsichtlich einer belegbaren Reichsbürgerzugehörigkeit des Antragstellers hätten außer dem Schreiben vom 24. Oktober 2016 keine weiteren Hinweise gefunden werden können. Er besitze einen gültigen Personalausweis und einen Reisepass. Abgesehen von der erwähnten Verkehrsordnungswidrigkeit sei der Antragsteller bislang nicht erwähnenswert in Erscheinung getreten. Weitere Recherchen hätten keine ergänzenden Informationen ergeben. In einem am 15. März 2017 geführten Telefonat habe der Antragsteller wiederholt erklärt, einen Fehler gemacht zu haben. Er habe sich zumindest verbal deutlich von der Reichsbürgerbewegung distanziert. Seine Angaben erschienen soweit schlüssig und nachvollziehbar, wobei er die Personalien des Rechtsanwalts im Ruhestand, der ihn beim Verfassen des Schreibens vom 24. Oktober 2016 unterstützt habe, nicht habe preisgeben wollen. Abschließend könne eine Reichsbürgerzugehörigkeit des Antragstellers zumindest aufgrund des vorliegenden Schriftverkehrs nicht ausgeschlossen werden, gleichwohl sein aktuelles Verhalten gegenüber Amtsträgern dem jedoch eher entgegenstehe.

VGH München, Beschluss v. 25.04.2018 – 21 CS 17.2459 (einer derjenigen Fälle, bei der der VGH der Behörde nicht gefolgt war und dem als Reichsbürger verdächtigten vorläufigen Rechtsschutz gewährte wie auch schon zuvor das VG München)

 

Der VS nutzt bekanntermaßen nur öffentliche Quellen, er dürfte also - wie bisher auch schon, beispielsweise in WO - Foren und andere Netzwerke auf derartige Äußerungen durchsuchen und sie einzelnen Personen zuzuordnen suchen.

 

 

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vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 "Glaubt mir, er ist Reichsbürger"

Hallo

 

zumal mir immer noch nicht klar ist, was genau ein Reichsbürger ist und wie er sich definiert.

Muss einer sich selbst als Reichsbürger bezeichnen? Dann wäre die Identifikation klar.

Genügt es, wenn er abweichende Meinungen vertritt und Behörden dies als "Reichsbürgerschaft" werten?

Offensichtlich sind die Schleusen zur Willkür geöffnet.

Ich kenne einen Fall persönlich, in dem ein LWB als Reichsbürger von den Behörden angesehen wurde. Die Behörde war entschlossen, die Waffenrechtlichen Erlaubnisse zurück zu nehmen. Dieses Schreiben wurde vom Amt mit Unterstützung eines SEK überreicht. Dazu wurde früh morgens die Haustür brutal aufgebrochen, mit einem Blend/Blitz-Sprengsatz wurden Rolladen und Fenster gesprengt. Ein Rollkommando stürmte die Wohnung, nicht ohne einen Schrank im Flur zu zertrümmern, Tapeten von den Wänden zu reisen. Nach diesem etwas theatralischen Start beruhigte sich die Szene. Das Widerrufsschreiben wurde übergeben und die Waffen wurden beschlagnahmt. Ich muss betonen, dass gegen den Mann nichts vorlag. Offensichtlich hatte er auch keine "komischen" Briefe verfasst. Offenbar bestand sein einziges Problem darin, dass der Sachbearbeiter LWBs und im Besonderen ihn nicht mochte. Jetzt blockiert die Behörde schon längere zeit die Schadenersatzleistungen. Da die Wohnung und Eingangstür ziemlich ramponiert wurden, musste richtig Geld in die Hand genommen werden. Die Behörde setzt ihre Strafaktion durch blockieren fort.

 

Steven

 

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vor 50 Minuten schrieb steven:

 

Dieses Schreiben wurde vom Amt mit Unterstützung eines SEK überreicht.

 

Die vorher bereits per Zustellungsurkunde zugestellten sollten der Vollständigkeit halber erwähnt werden.

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Am 29.12.2018 um 19:38 schrieb Tante Dörte:

Am Ende ist doch den meisten hier noch nie was passiert.

Den meisten hier dürfte passiert sein, dass 2002, nach einem Einzelfall, die Zügel für sie innerhalb von vier Wochen stark und völlig unsinnig angezogen wurden.

 

Den meisten hier dürfte passiert sein, dass 2009, nach einem Einzelfall, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für sie eingeschränkt wurde und sie sich jetzt anhören können, dass für wildfremde Leute die Grundrechte keine Obergrenze kennen.

 

Die meisten hier dürften sich daran erinnern, wie Berichterstattung aussieht, wenn es sie betrifft (häufig: Probleme aber keine Chancen) und wie sie aussieht, wenn es Migration betrifft (häufig: Chancen aber keine Probleme).

 

Die meisten hier werden zustimmend zugehört haben, als es 2015 nach dem Bataclan hieß, dass man nun keinen Generalverdacht gegen alle Muslime hegen dürfe. Und die meisten hier dürften drei Tage später erstaunt und mit <das müsst ihr euch jetzt denken> gehört haben, dass der Grund dafür nun plötzlich was mit IHNEN zu tun haben soll.

 

Die meisten hier wissen, wie wenig man sich als LWB erlauben kann. Und die meisten hier dürften erstaunt über den vorgeschlagenen Punktekatalog gelesen haben, was man sich denn künftig alles erlauben darf, bevor man das Aufenthaltsrecht in diesem Land verliert.

 

Die meisten hier dürften einfach die Nase voll haben.

 

Am 30.12.2018 um 09:09 schrieb baer42:

Laut Aussage von verschiedenen Funktionären beunruhigt es die Behörden sehr stark das sich die Zuwächse

bei den 3 kleineren Verbänden (BDS, DSU, BDMP) seit Anfang 17 nicht mehr zu über 80% aus dem DSB

speisen sondern zum größten Teil aus dem Bereich derjenigen kommen die vorher waffenrechtlich

noch nicht in Erscheinung getreten sind.

 

Da stellt sich doch glatt die Frage, woher die Behörden das Datenmaterial für diese Auswertungen haben?

 

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vor 18 Stunden schrieb heletz:

Bereits bei seiner Klage gegen den Entzug der WHE hatte der VGH beschlossen:

 

Zitat

Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern.

Liest du eigentlich, was du da schreibst?

 

Da steht vorne, dass er "Verteidigung ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet". Und im nächsten Satz steht, dass er dass im Zusammenhang mit Straftaten getan hat, was so ziemlich das exakte Gegenteil von "ohne Ansehen der konkreten Situation" ist.

 

Und dann sollen einem bei so einem Urteil keine Fragezeichen kommen???

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vor 2 Minuten schrieb knight:

Da steht vorne, dass er "Verteidigung ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet"

 

Damit meint das Gericht z.B. den berühmten Kirschenfall.

 

Es gibt eben Fälle, die sind deshalb keine Notwehr, weil Verteidigung entweder nicht "geboten" oder nicht "erforderlich" ist.

Oder beides.

 

Der Betreffende ließ aber erkennen, daß er auf solche konkreten Situationen nichts gibt, sondern unüberlegt der angeblich nötigen Verteidigung das Wort redet.

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

Wenn jemand bei der Führerscheinstelle geäußert hat, er nehme die Schilder nur ungern an, weil die ja gar nicht der guten alten preußischen Tradition entsprächen (wo er doch ein 1965 in Preußen Geborener sei!), so hat das die Führerscheinstelle bis zum November 2016 achselzuckend hingenommen. Seit November 2016  werden offenbar die SB der Waffenerlaubnisbehörde automatisch über derartige Vorkommnisse informiert.

 

Mal unabhängig von solchen Praktiken, oder natürlich auch der Lächerlichkeit solcher Alt-Preußen:

"Schnauze halten" wird zur klugen Tugend im Staate.

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