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IGNORED

"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

§5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG.

 

Sich dann nachträglich versuchen rauszureden funktioniert halt nicht immer, wenn man vorher 'ne große Fresse hat...

 

...an irgend einem Punkt muss man sich überlegen, ob man - ggf. mit entsprechenden Konsequenzen - ernstgenommen werden will oder eben auch nicht. 

 

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vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

Ich weiß, aber ich würde trotzdem gerne die Hintergründe wissen.

 

Dazu hatte ich ausführlich das Urteil und die Begründung gepostet.

 

Wurde aber alles von der hochweisen Moderation gelöscht.

 

Vermutlich, um die Leser nicht überzuinformieren.

 

Daher nicht ein zweites Mal.

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vor 27 Minuten schrieb heletz:

Wurde aber alles von der hochweisen Moderation gelöscht.

 

Warum verbreitest Du hier schon wieder Fakenews?

Der Thread wurde nicht gelöscht sondern geschlossen, unter anderem weil Du kräftig dafür gesorgt hast, dass er nach OT abgeleitet.

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vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

Ich weiß, aber ich würde trotzdem gerne die Hintergründe wissen. War der Entzug illegale Willkür oder zurecht aufgrund von Sachen die in dem Artikel nicht erwähnt wurden.

In dem Artikel ist doch zu lesen was der Mensch auf Facebook gepostet hat, wo siehst du da die "illegale Willkür"?

Man kann zwar jede Meinung haben, darf aber nicht jede Meinung bei Facebook veröffentlichen. Das was der Mann getan hat war ausgesprochen dumm, die Folgen hat er sich selber zuzuschreiben.

Bei uns in Belgien ist es nach dem geänderten Waffengesetz gar so, das man nicht einmal am Wohnhaus von aussen auf Waffenbesitz hinweisen darf. Ich käme daher nicht einmal auf die Idee eines dieser allseits bekannten Jux-Schilder die auf Waffen hinweisen ans Haus zu hängen (obwohl ich die selber herstelle).

Also, "Hunde die bellen beißen nicht" ist in diesem Fall nicht anzuwenden, im übrigen ist es besser zu beißen ohne zu bellen. Dann kann das Beißen auch nicht irgendwann als "angekündigt" vor Gericht ausgelegt werden!

Smith&Wesson-EGUNSticker01.jpg

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Ich fasse mal zusammen: Der legale Waffenbesitzer sollte besser auf seine grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäußerung *freiwillig* verzichten (die laut Bundesverfassungsgericht übrigens auch grenzwertig sein darf und dennoch im legalen Rahmen bleibt), da selbst legale Meinungsäußerungen schlimme Folgen für ihn haben können?

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vor 31 Minuten schrieb LordKitchener:

Ich fasse mal zusammen: Der legale Waffenbesitzer sollte besser auf seine grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäußerung *freiwillig* verzichten (die laut Bundesverfassungsgericht übrigens auch grenzwertig sein darf und dennoch im legalen Rahmen bleibt), da selbst legale Meinungsäußerungen schlimme Folgen für ihn haben können?

 

Richtig erkannt.

Das sieht das VG Freiburg bzgl. Art. 13 GG und Waffenbesitz ähnlich. Entweder Grundrecht oder Waffen - beides gibt's nicht mehr uneingeschränkt. 

(siehe im Topic "Anlasslose Kontrollen")

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vor 48 Minuten schrieb bumm:

Schon, aber dieses besondere hervorheben der "Munitionslademaschine" finde ich doch extrem seltsam.

Die entkräftet eben seine Schutzbehauptung, dass er natürlich nur freie Waffen und Tierabwehrspray gemeint hat... :closedeyes:

 

vor 36 Minuten schrieb LordKitchener:

 

Ich fasse mal zusammen: Der legale Waffenbesitzer sollte besser auf seine grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäußerung *freiwillig* verzichten (die laut Bundesverfassungsgericht übrigens auch grenzwertig sein darf und dennoch im legalen Rahmen bleibt), da selbst legale Meinungsäußerungen schlimme Folgen für ihn haben können?

 

 

Nein, der Waffenbesitzer sollte lernen, dass dieses Recht auf freie Meinungsäußerung auch seine Grenzen hat und nicht jeden Hirnschiss rechtfertigt.

Aber das versteht hier im Forum auch nicht jeder, da kann man das "draußen" natürlich auch nicht erwarten...

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vor 36 Minuten schrieb German:

Nein, der Waffenbesitzer sollte lernen, dass dieses Recht auf freie Meinungsäußerung auch seine Grenzen hat und nicht jeden Hirnschiss rechtfertigt.

Aber das versteht hier im Forum auch nicht jeder, da kann man das "draußen" natürlich auch nicht erwarten...

Führt dann das Leugnen von Asylantenkriminalität oder das Fordern von illegaler Einwanderung ebenfalls zum Entzug? Oder wenigstens das Liefern von Kriegswaffen an Nato "Partner" die einen Angriffskrieg gegen andere Länder betreiben? Fragen über Fragen ...

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vor einer Stunde schrieb P22:

 

Richtig erkannt.

Das sieht das VG Freiburg bzgl. Art. 13 GG und Waffenbesitz ähnlich. Entweder Grundrecht oder Waffen - beides gibt's nicht mehr uneingeschränkt. (siehe im Topic "Anlasslose Kontrollen")

 

Na klar. Das Grundrecht (s. Art. 13 GG) wird ja auch keeiinesfalls angetastet...

Nur gibt es eben, wenn man nicht freiwillig  darauf verzichtet, anschließend verwaltungsrechtlich "auf die Finger".

 

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vor 50 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Was hat das Eine jetzt mit dem Anderen zu tun?

Es sind grenzwertige *Meinungen* ! Entweder all diese führen zum Entzug oder keine ...

 

Sind Kurden nun Freiheitskämpfer oder Terroristen? Die türkische Armee Angriffskrieger oder welche die für Sicherheit im Ausland sorgen? Da gehen die Meinungen sehr durcheinander ... Je nach Richtersympathie zur einen oder anderen Position wird dann entzogen oder aber nicht? Und im nächsten Verwaltungsbezirk ist alles umgekehrt? Genau so stellt man sich einen Rechtsstaat doch vor?

 

Übrigens ist auch die Meinung "Soldaten sind Mörder" grundgesetzlich geschützt! Und dagegen ist das "Bewaffnet euch" Kinderkram.

Oder der Begriff "IS Kämpfer" ! Nein, es sind keine Kämpfer es sind Schwerstkriminelle welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit verüben. Wieso werden sie in den Medien dermaßen verharmlost?

 

Brauchen wir eine Meinungspolizei?

Bearbeitet von LordKitchener
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