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IGNORED

"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

vor 38 Minuten schrieb LordKitchener:

Eine vernünftige Mitarbeit bei Kontrollen ist im Interesse aller! Den Kaminfeger oder Handwerker lässt man auch rein. Einfach die Kontrolleure ihre Arbeit machen lassen und gut ist.

Handwerker lasse ich freiwillig ein. Das ist ein anderer Fall. Der Schornsteinfeger kommt dem schon näher. Bei einer Feuerstättenschau (soweit vorhanden) muss er auch in diese Bereiche gelassen werden. Allerdings verrichtet dieser wieder eine Leistung für mich.

Und die Grundrechte sind nunmal zuerst Abwehrrechte gegen einen Staat.

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Aufgeweicht wurde auch an anderer Stelle. Hat man als Selbständiger eine Umsatzsteuernummer und betrieblich genutzte Räumlichkeiten im Privathaus, ist man verpflichtet eine steuerliche Nachschau der Geschäftsräume zu dulden.

 

Wurde schon geschrieben, sorry.

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vor 3 Stunden schrieb schiiter:

...

Der Rest ist eben das Prinzipielle. Ja, auch der Hausflur ist Wohnraum. Diesen Kompromiss hab ich ja benannt....Muss jeder für sich abwägen.

Da Bankfach ist wieder eine andere Geschichte. DIe Lagerung zu Hause ist hingegen nirgendwo vorgeschrieben....

ICh persönlich kann mich leider agrnicht dagegn verwehren. Ich muss Zutritt zur Betriebsstätte gewähren. Aber das ist nunmal auch nicht mein privater Bereich. Trotzdem mein Grundstück. Trotzdem mein Haus. Deswegen ist aber mein Grundrecht auch nicht verletzt, denn in die Wohnräume dürfen sie nicht.

Genau darum geht es doch in dieser Diskussion. Es wird immer wieder der Eindruck erweckt, als würde man beliebig und jederzeit durch unsere Wohnungen spazieren dürfen und sich da umschauen. Das ist nicht der Fall.

 

 

Also, in der Tat, wenn man die Möglichkeit hat, kann man die Waffenaufbewahrung so gestalten (also platzieren), dass eigentliche/wirkliche Wohnräume bei Kontrollen nicht tangiert sind.

 

Übrigens muss ich dabei an die hier öfter mal - von manchen fasziniert - geschilderte Variante "Kurzwaffe im Oer-Würfel, mit Zierdeckchen drüber neben dem Bett" denken...

Das wäre dann eine Variante nach dem Motto "mehr Wohnraum geht nicht".

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Aber den Würfel kann man ja auch zum Kontrolletti tragen und vorzeigen ;)

Auch muss die Waffe zum vereinbarten Termin (ohne lässt man keine Kontrolle zu) entweder nicht in diesem Tresor sein oder dieser eben nicht neben dem Bett.

Ein Recht auf Betretung gibt es eben nicht und jeder legt nun selbst fest, wie er was arrangiert.

Ein Grundrechtsverlust würde bedeuten, dass die Kontrolleure einfach so ins Schlafzimmer spazieren dürften. Das ist eben nicht so.

Ich finde das ist schon ein entscheidender Unterschied.

ICh würde wettem das die Aussage-tut mir eid ins Schlafzimmer kann ich sie jetzt beim besten Willen nicht lassen, nicht als nicht nachvollziehbare weigerung der Kontrolle ausgelegt wird. Damit hat man dann für den nächsten Termin Zeit die Angelegenheit entsprechend zu regeln.

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Die Aufforderung das die Bevölkerung sich bewaffnen soll ist voll gerechtfertigt und auch durch das Grundgesetz wie auch durch das Völkerrecht gedeckt.

So wie auch jedermann das Recht hat Verteidigungsschießen zu lernen.

 

Es ist eigentlich immer bitter wenn Richter nicht mal mehr die Grundlage ihres Wirkens kennen.

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Deswegen wird auch niemand verknackt.

Hier trat weiteres hinzu.

 

Mein Frau kann das bspw. den ganzen Tag unbehelligt ausrufen, wenn dadurch kein aufhetzendes Verhalten zustande käme.So bleibt auch seine Meinungsäußerung unbeeinträchtigt und er wurde auch nicht aufgefordert dies zukünftig zu unterlassen.

 

Eine Sache des Waffenrechts mit ihrem unbestimmten §5. Keine Frage der Meinungsäußerung ;) Die bleibt ihm unbenommen. Der Richter scheint dies zu wissen.

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vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Eine Sache des Waffenrechts mit ihrem unbestimmten §5. Keine Frage der Meinungsäußerung. Die bleibt ihm unbenommen. Der Richter scheint dies zu wissen.

 

Auch hier wieder:

Eure Grundrechte, klar, unbenommen. Aber über das Verwaltungsrecht, da "kriegen" wir euch...

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vor 4 Minuten schrieb schiiter:

Mein Frau kann das bspw. den ganzen Tag unbehelligt ausrufen, wenn dadurch kein aufhetzendes Verhalten zustande käme.

 

Übrigens wurde hier immer mal wieder andiskutiert, was wohl passiere, wenn die Ehefrau (auch Eigentümerin des Gebäudes und nicht-LWB) die Kontrolle - bzw. den Einlass der Kontrolleure - einfach mit Verweis auf ihr Haus- sowie Grundrecht verweigere. Auch wenn der gleichzeitig anwesende Ehemann/LWB erklärt, von sich aus keine Einwände gegen die Kontrolle zu haben.

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Der Ehemann will natürlich den familiären Frieden nicht gefährden.

Die Frau kann bspw. explizit erklären, dass jetzt kein Zugang zu Diesem und Jenem bestehen würde.

Danach muss sich der Ehemann aber dennoch Gedanken machen, wie er seinen Pflichten nachkommen kann.

Grundsätzlich wird die Weigerung der Ehefrau nicht ausreichend sein.

Für den Moment natürlich.

Damit sind wir wieder beim Termin und den entprechenden Arrangements.

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Es sei denn man bewahrt andernorts auf.

Ein grundsätzlicher Rat sollte eben sein, ein uangekündigte Kontrolle immer vernünftig begründet abzulehnen und gut vorbereitet in den Termin zugehen.

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vor 12 Stunden schrieb WOF:

Wenn der Ehemann zustimmt reicht das aus.

Meinst du ? Der Mann kann doch nicht zu Lasten Dritter irgendwelche Rechte aufgeben. Wenn die DDH keinen Besuch möchte, im ganzen Haus, dann will sie das nicht. Ihre Rechte sind als "Unbewaffnete" nämlich nicht nach AffG ausgehebelt. Sie hat hier vollen Schutz des GG. (Noch)

Bearbeitet von BigMamma
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vor 12 Stunden schrieb karlyman:

 

Übrigens wurde hier immer mal wieder andiskutiert, was wohl passiere, wenn die Ehefrau (auch Eigentümerin des Gebäudes und nicht-LWB) die Kontrolle - bzw. den Einlass der Kontrolleure - einfach mit Verweis auf ihr Haus- sowie Grundrecht verweigere. Auch wenn der gleichzeitig anwesende Ehemann/LWB erklärt, von sich aus keine Einwände gegen die Kontrolle zu haben.

Nix, haben wir durch!

Ich liebe meine Frau.

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vor 6 Stunden schrieb BigMamma:

Meinst du ? Der Mann kann doch nicht zu Lasten Dritter irgendwelche Rechte aufgeben. Wenn die DDH keinen Besuch möchte, im ganzen Haus, dann will sie das nicht. Ihre Rechte sind als "Unbewaffnete" nämlich nicht nach AffG ausgehebelt. Sie hat hier vollen Schutz des GG. (Noch)

Hat das OLG Köln anders entschieden: http://blog.burhoff.de/2018/03/wohnungsdurchsuchung-oder-wenn-mehrere-das-hausrecht-inne-haben/

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vor 2 Stunden schrieb WOF:

Aber nur in bestimmten Konstellationen und auch nur für den Fall einer repressiven Durchsuchung nach Art. 13 II GG, § 102ff. StPO.

Die anlasslose Kontrolle ist gerade keine Durchsuchung und es verbleibt bei dem - auch vom OLG genannten - Grundsatz, dass jeder Grundrechtsträger einwilligen muss.

 

Führt dann fürs WaffenR zu dem von @schiiter dargestellten Problem.

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vor 20 Stunden schrieb micky123:

Die Aufforderung das die Bevölkerung sich bewaffnen soll ist voll gerechtfertigt und auch durch das Grundgesetz wie auch durch das Völkerrecht gedeckt.

 

So einen ähnlichen Unsinn verbreiten die Reichsbürger auch.

 

Nützt nur nix.

 

Liegt auch daran, daß die von Völkerrecht genau NULL Ahnung haben.

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vor 2 Stunden schrieb WOF:

In unserem Fall geht es aber nicht um eine Durchsuchung. Wenn der Waffenbesitzer die Kontrolle der Aufbewahrung nicht ermöglichen kann erfüllt er u. U. nicht die Voraussetzungen für den Waffenbesitz. Der Waffenbesitzer muss die Bedingungen erfüllen und nicht seine Frau. Das muss ich jetzt nicht gut finden, ist aber so. 

Aber vielleicht sollte so eine leere Hose auch keine Waffen besitzen.

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vor 24 Minuten schrieb heletz:

 

So einen ähnlichen Unsinn verbreiten die Reichsbürger auch.

 

Nützt nur nix.

 

Liegt auch daran, daß die von Völkerrecht genau NULL Ahnung haben.

Noch eine GEmeinsamkeit

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vor 27 Minuten schrieb Joseg:

in unserem Fall geht es aber nicht um eine Durchsuchung....

Wenn das Urteil liest wirst du feststellen daß es darauf nicht ankommt.

Es wird ausdrücklich klar gestellt daß jeder der das Hausrecht ausüben

darf alleine entscheiden kann.

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