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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Mausebaer

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vor 15 Stunden schrieb schmitz75:

Ich behaupte mal die Beanstandungen bei AR15 Besitzern sind deutlich geringer als bei allen anderen. 

Wie kommst du darauf? Glaube ich nicht...

 

Ich behaupte, bei Besitzern von KK Matchgewehren (nur Einzellader) sind die Beanstandungen deutlich geringer als bei den AR Besitzern :spiteful:

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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Wie kommst du darauf? Glaube ich nicht...

  • Es gibt einfach mehr legale Besitzer von (oft alten) KK-EL-Matchgewehren, die keine AR15 besitzen, als Besitzer von AR15, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen.
  • Wie soll es einem legalen AR15 Besitzer hier möglich sein, von der Pflicht, die Waffen in entsprechendne Sicherheitsschränken zu verwahren, nichts zu wissen (zu wollen)? Bei Personen, die ihr z.B. altes Walther UIT in den 70er auf grün erfasst bekamen oder so etwas erbten, sieht das gelegentlich auch mal anders aus.
  • Auch die nicht leere Schachtel R50 liegt da manchmal immer noch mal einfach so herum.
  • Es sind eher weniger AR15-Besitzer über 60 Jahre alt als Besitzer von KK-Match-EL, die kein AR15 besitzen. Da gibt es dann auch weniger nachträgliche §6 Abs. 1 WaffG Beanstandungen.
  • Es sind eher weniger AR-Besitzer, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen unter 25 Jahre alt als Besitzer von KK-Match-EL, die kein AR15 besitzen. Da sollte es dann auch tendenziell weniger nachträgliche §5 WaffG Beanstandungen geben.
  • ...

Von der sozioökonomischen und demographischen Struktur her, vermutete ich auch bei den legealen Besitzern von KK-EL-Matchgewehren, die keine Besitzer von AR15 sind, ein absolut höheres Potential für Beanstandungen nach dem Waffenrecht als bei Personen die legal AR15 besitzen aber keine KK-EL-Matchgewehre. Was jedoch auch eine wichtige Rolle spielt, ist die Auswahl der zu überprüfenden Personen und die Häufigkeit der Überprüfungen - klassisch: Wer suchet, der findet. Wenn KK-EL-Matchgewehrbesitzer, die keine AR15 besitzen, einfach nicht überprüft werden, und Besitzer von AR15, die keine KK-EL-Matchgewehre besitzen laufend überprüft werden, kann man bei den Besitzer von KK-EL-Matchgewehren, die keine AR15 besitzen, auch keine Beanstandungen haben, weil man da gar nicht nach geschauft hätte. Das wäre dann so ähnlich wie mit den nicht durchgeführten § 36 - Kontrollen bei Peronen, die ewb-pflichtige Waffen und Munition ohne die vorgeschriebenen staatlichen Erlaubnisse besitzen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

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vor 2 Stunden schrieb 6/373:

SPD - Bremen. Damit ist doch schon alles gesagt.

Eigentlich schon.

 

Eine Partei, die bundesweit, bei der Wählerzustimmung, praktisch nur noch einen Trend kennt: nach unten. Und das aus gutem Grund.

Ein "Bundesland",  das strukturell, aber auch aus politischen Gründen so abgewirtschaftet hat, dass keine echte Existenzberechtigung mehr da ist (und eigentlich nur noch die Eingliederung ins große NS bleibt, wenn es normal zuginge...).

 

Beide Punkte haben die dort aber noch nicht so richtig realisiert.

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vor 3 Stunden schrieb Mittelalter:

Wie kommst du darauf? Glaube ich nicht...

"Alle anderen" in der Frage der SPD "im Allgemeinen" meint natürlich nicht Einzelpersonen, sondern die Gesamtheit der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen, die keine AR15 haben.

Wenn du dir eine Gruppe zum Vergleich rauspickst die weniger Beanstandungen hat, würde ich dir die Gruppe der ohne Beanstandungen Kontrollierten empfehlen und kein KK-Konstrukt.

 

 

Bearbeitet von schmitz75
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Siggi "das Pack" Gabriel, Andrea "in die Fresse" Nahles, "St." Martin Schulz, Ralf "Sauertopf" Stegner, Ulrich "ich kusche vor dem Miri- Clan und drangsaliere lieber gesetzestreue Bürger" Mäurer plus die noch weiter links eingestellten Nachfolger der Jusos die einzig für noch mehr illegale Einwanderung stehen und alle anderen Probleme in unserem Land ausblenden sind die absolut perfekten Aushängeschilder der SPD.

 

Mit solchen Spitzenkräften ist es um das Projekt "Untergang" gut bestellt.

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Hurra, hurra wie wunderbar! Schon wieder ist mehr Sicherheit da. :closedeyes:

 

Zitat

21-jähriger Autofahrer fährt mit verbotenem Spring- und Einhandmesser herum

0

(Foto: 123rf.com)

Im Zuge der Schleierfahndung entdeckten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb in einem tschechischen Pkw zwei Messer. Dabei handelte es sich um ein nach dem Waffengesetz verbotenes Springmesser sowie um ein Einhandmesser, das ohne berechtigtes Interesse und ohne gesondertes Behältnis mitgeführt wurde.

THIERSHEIM Die Fahnder entdeckten die beiden Messer in der Seitenablage der Fahrertür. Dem 21-jährigen tschechischen Fahrzeugführer erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Die Gegenstände wurden sichergestellt.

...

Qualle: https://www.wochenblatt.de/polizei/schwandorf/artikel/250149/21-jaehriger-autofahrer-faehrt-mit-verbotenem-spring-und-einhandmesser-herum

 

Euer

Mausebaer :hi:

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War mir bis eben gar nicht klar, dass das deutsche Gesetz in Sachen Messer so dermassen absurd ist!

 

Vermutlich ist es flächendeckend der Fall, dass die Fieberträume von den Etatisten und anderen Viehhaltern wahr geworden sind, es aber bislang keiner so richtig wahrhaben wollte.

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vor 15 Minuten schrieb ED2:

War mir bis eben gar nicht klar, dass das deutsche Gesetz in Sachen Messer so dermassen absurd ist!

Da gibt es noch ein paar "Absurditäten" mehr.

Das Absurdeste ist aber, das das "Stimmvieh", teilweise auch als "Pack" bezeichnet, immer noch zu "standing Ovations" bereit ist.

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Naja,

 

der § 42a WaffG ist ja auch am 01. April 2008 in Kraft getreten, quasi als bösartiger Aprilscherz. :spiteful:

Zitat

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Also erst einmal verbieten und dann gummiartige Ausnahmen formulieren. :bad:  Wenn die wollten, könnten die alle Nikolaus-Darsteller und oft auch echte Bischöfe anschaichen, wenn die zwischen ihren "Auftritten" ihre Stäbe nicht in verschlossenen Behältnissen transportieren. Gleiches bei allen Handwerkern u.ä. die z.B. ein Multi-Tool dabei haben, dessen Messerklinge eine Öffnungshilfe besitzt - bei der Arbeit ok, zwischen den einzelnen Einsätzen muss das Tool aber in ein verschlossenen Behältnis. :gaga:

 

Dazu kommen dann noch die Umgangsverbote ("Das Berühren mit den Pfoten ist bereits verboten.") in Anlage 2 zum WaffG. Die scheinen regelmäßig von Menschen verfasst und beschlossen worden zu sein, die grundsätzlich von nichts eine Ahnung haben. Nunchackus, weil man damit würgen könnte, Buttflymesser, Drager nur mit Ausnahmegenehmigung für Jäger und Angehörige von fell- und pelzverarbeitender Handwerken, Springmesser, soweit sie nicht wieder ausgenommen sind vom Verbot (wobei 2003 die Varianten vergessen wurden, wieder ausgenommen zu werden, bei denen die Klinge vorne herauskommt), Schlagringe, Totschläger, ... der Irrsinn zieht sich dann bis dahin, dass ein S&W Mod. 53 in .22 RemJet der bis zum 31.12.1969 gefertigt wurde, eine normale KW ist, aber ab der Fertigung ab dem 01.01.1970 höchst verboten wurde. (Man wollte die PSM verbieten ohne sie zu bennen. Dass es noch weitere mehrschüssige KW für Zentralfeuerpatronen mit einem Kaliber unter 6,3 mm gibt ... ) :huh:

 

Auch die Aufbewahrung nach § 36 WaffG hat so ihre Tücken. Kurzschwertartige Kochmesser dürfen überall in Deinem befriedeten Besitztum herumliegen, wie Du es willst. Aber wehe, der kleine, selbstgemachte Grabendoch Deines Ur-Opas ist nicht sicher verwahrt! Aber am Schönsten finde ich da immer noch, dass unsere Kontrollettis auch bei Leuten, die ewb-pflichtige Schusswaffen und/oder Muniton illegal besitzen, deren Aufbewahrung überprüfen dürfen. :dirol:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

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Wobei man, bei aller - vollkommen berechtigten - Kritik am deutschen "Messerrecht" zumindest eines eingestehen muss:

Man hat in D wenigstens, in recht typischer Normierungs-Manier, versucht, alles einigermaßen in Gesetzesbuchstaben zu fassen...

 

Es gibt in Europa Länder, da sind die einschlägigen Bestimmungen so schwammig, dass eine große Bandbreite von "alles verboten" bis "interessiert keinen" da ist bzw. im Zweifelsfall vom Polizeibeamten nach "Nasenfaktor" entschieden wird.

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vor 3 Stunden schrieb jimmypop:

Ist ein PKW nicht ein verschlossenes Behältnis?

Richtig, er ist grundsätzlich nicht ein verschlossenes Behältnis

 

Das wäre er nur, solange er

  1. verschlossen ist und gleichzeitig
  2. niemand mit in dem Behältnis ist (Stichwort: zugriffsbereit)

Daher ja auch die Kofferraumregelung. Im Prinzip ja, aber wenn man ihn z.B. bei einer Kontrolle öffnet oder ans Warndreieck muss und es dort hat ... :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Am 17.7.2018 um 08:37 schrieb schmitz75:

Liebe SPD Bremen, ich bin bereit gegen eine Zahlung von 10.000€ mein AR15 bei der Waffenbehörde abzugeben.

Jhr habt den Begriff "nudging" falsch verstanden.

 

Nudging (Synonym für anregen, lenken, formen) ist eine verhaltensökonomische Methode, bei der versucht wird, das Verhalten von Menschen auf vorhersagbare Weise zu beeinflussen, ohne dabei jedoch auf Verbote, Gebote oder ökonomische Anreize zurückzugreifen.

 

Flachpfosten hingegen ist ein Synonym für Politiker die nicht in der Lage sind ihre eigene Muttersprache zu benutzen und statt dessen Wörter wie "nudging" erfinden.

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Am 18.7.2018 um 21:17 schrieb Mausebaer:

Hurra, hurra wie wunderbar! Schon wieder ist mehr Sicherheit da. 

Schleierfahndung sei Dank... bei den EU Bürgern hat man da keinerlei Bedenken... hätte er sich mal nen dicken Vollbart angepappt... da hätte keiner rein geguckt...

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