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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Hast Du neue Erkenntnisse? Gibt es Pläne oder wurde das Trialog-Kompromiss-Papier schon wieder geändert?

 

Hunter meint das du 2017 deine ganzen Magazine entsorgen (in die Tonne kloppen) kannst!

Geschrieben (bearbeitet)

. Als Reaktion auf die Terrorangriffe von Nizza und Berlin will Milan Chovanec das Recht auf Schusswaffenbesitz in der Verfassung verankern."

 

der Mann hat Eier :yess:

 

ich muss noch mal .........

 

Ach Gott hat der Mann Eier.

Klasse!!!

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben

Und das ist in Tschechien ein Sozialdemokrat!

 

Vielleicht ist es das was mein Grossvater immer meinte das die Sozialdemokratie für die Bürger wäre? Leider hat er es nie verstanden was aus der Sozialdemokratie in der BRD wurde in den letzten 30-40 Jahren....

Geschrieben (bearbeitet)

Schwarzwälder bringt viele interessante technische Vorschläge.

Wir haben bis her ein Verwendungsverbot für Magazine über 10 bei halbautomatischen Langwaffen. Bei freim Besitz und Verkauf aller Magazine. Das ging gerade so und hat nicht die geringsten Probleme gebracht.

 

Die Deutschen waren auf EU Ebene nach meinen Informationen im Rat und im Trilogue die stärksten Protagonist der 10er Langwaffenregelung.

Diese ist jedoch verbunden mit der absolut schwachmatigen Regelung, dass für die Besitzer der Langwaffen für größere Magazine nicht nur ein Verwendungs- sondern auf ein Besitzverbot gilt. Kriminelle werden mindestens die nächsten 50 Jahre ohne Probleme Langwaffenmagazine >10 bekommen. Der rechtstreue und überprüfte Langwaffenbesitzer verliert seine Zuverlässigkeit für ein solches Magazin. Da fällt einem nichts mehr ein.

Hier muss an anpacken. Die Regelung ist irrsinnig. Die orginäre deutsche Regelung eines Verwendungsverbotes  mit der Ausnahme für anerkannte internationale Sportdisziplinen und deren Betreiber (bsiher nur IPSC) ist nicht ganz so abstrus, wie das was jetzt verabschiedet wurde. Übrigens mit barbarischen Druck auf die Parlamentsvertreter von seiten einiger Regierungen.

 

Hoffentlich geht Milan Chovanecs Vorschlag durch. Das wäre mal ein supergutes Signal! Dass man die Bevölkerung völlig wehrlos macht und den Terroristen aussetzt, ist furchtbar. Warum soll es nicht möglich sein, Personen, die beispielsweise 20 Jahre legal Schusswaffen besessen haben, sich einwandfrei verhalten haben und sehr gute Schießfertigkeiten nachweisen können, nach einer Überprüfung nicht einen Waffenschein auszustellen. Wir reden ja nicht über amerikanische Verhältnisse sondern dass Menschen ausgewählt werden, die jahrzehntelang Zugriff auf Schusswaffen hatten, vernatwortungsvoll damit umgingen, entsprechende Schießfertigkeiten haben und bereit sind, eine Waffen verantwortungsvoll zu führen. Selbst wenn dies nur 10.000 Bürger/innen in Deutschland sind, bringt dies durchaus eine Chance auf Widerstand bei einem Terrorakt bzw. Amoklauf. Die Wahrscheinlichkeit eines missbrauchs durch einen dieser Waffenträger geht gegen Null!

 

Friedrich Gepperth

 

Friedrich Gepperth

Bearbeitet von Friedrich Gepperth
Geschrieben
. Als Reaktion auf die Terrorangriffe von Nizza und Berlin will Milan Chovanec das Recht auf Schusswaffenbesitz in der Verfassung verankern."

 

der Mann hat Eier :yess:

 

ich muss noch mal .........

 

Ach Gott hat der Mann Eier.

Klasse!!!

Leute, die Meldung geht grad durch die Presse. Das ist jetzt unsere Chance in den Kommentaren dem Unwissenden die Realität in bezug auf Waffen in der Bevölkerung zu erklären.

Die Stunde steht gut, gerade in Zeiten des überall möglichen Terrors oder der Zusammenrottung von Verbrecherbanden in der Öffentlichkeit.

Klärt auf, dass die Tschechen schon lange Waffen tragen dürfen, dass die Schweizer ihre Sturmgewehre mit nach hause bekommen oder dass Todeszahlen nicht mit der Schusswaffendichte korreliert sondern von der stärke der sozialen Ungerechtigkeiten abhängen.

Im Focus gibt es schon einen Artikel, WELT oder Tagesschau wären interessant, da kann man meist auch kommentieren.

Bringt die Info über die Tschechische Lösung auch in Kommentare zu anderen Themen ein.

Wir müssen uns öffentlich zeigen, dezent aber nachdrücklich.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

... Der rechtstreue und überprüfte Langwaffenbesitzer verliert seine Zuverlässigkeit für ein solches Magazin. Da fällt einem nichts mehr ein.

 

Liest man die Veröffentlichung von Vicky Ford genau, dann steht da nicht drin dass man die Zuverlässigkeit definitiv verliert, sondern ein "kann". Entweder man verliert die Zuverlässigkeit oder nicht eben nicht. Sollte dieses "kann" so ins Gesetz übergehen, wird wohl schön geklagt werden können.

Geschrieben

Leseempfehlung, einige interessante Links sind auch eingebaut. 

 

http://www.gunsweek.com/en/current/news/firearms-united-opens-2017-full-swing

 

Zitat

 

Firearms United opens 2017 in full swing!

January 2, 2017 - 11:43am

Posted in: Current

An open letter from Tomasz Stępień and another addressed to Jean-Claude Juncker, a new international conference, a partnership with an important sport shooting event: Firearms United starts the new year with a bang ...

[...]

Click here to read and download Tomasz Stępień's letter

Click here to read Dennis Andersson's open letter to Jean-Claude Juncker

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:
vor 11 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Wir reden ja nicht über amerikanische Verhältnisse ...

 

https://forum.waffen-online.de/topic/448200-anweisung-berliner-polizisten-dürfen-dienstwaffe-nicht-mehr-in-der-freizeit-tragen/?do=findComment&comment=2442725

 

CM

Eine sehr schöne Zusammenstellung zweier Links, welche alles aussagt.

 

Man gestattet dies nicht einmal mehr den Polizisten. Geschweige denn weiteren bewaffneten Beamten und beamtenähnlichen Dienstverhältnissen.

Wie will man also den Weg in die Relität zurückfinden?

 

Es bedarf einiger schrecklicher Ereignisse, um ein Umdenken herbeizuführen.

Solange werden die Augen weiter fest verschlossen und religiös-ideologische PC blabla abgesondert.

 

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Machtwille der Verbände auch zu deren Ende führen wird.

Die Beschränkung des Waffenbesitzes führt zur Abschaffung und auch mit der Abschaffung der Ableistung des Grundwehrdienstes ist ein Bruch zwischen Waffen und Gesellschaft herbeigeführt worden.

Nur eine breite Basis, sorgt für den Erhalt. Das muss überhaupt nicht mit einem Waffenschein verknüpft werden. MAn braucht einen einfachen Einstieg (siehe Österreich). Die viel zu hohen Hürden, welche die Verbände selbst herbeiführten, bewirken jedoch das Gegenteil.

Aufwachen Herr Gepperth!

Momentan wäre ich über einen Einsatz bzgl der vollkommen irren Aufbewahrungsrichtlinien viel eher erfreut, als über Hirngespinste des Waffen Führens.

 

MfG

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Hoffentlich geht Milan Chovanecs Vorschlag durch. Das wäre mal ein supergutes Signal! Dass man die Bevölkerung völlig wehrlos macht und den Terroristen aussetzt, ist furchtbar. Warum soll es nicht möglich sein, Personen, die beispielsweise 20 Jahre legal Schusswaffen besessen haben, sich einwandfrei verhalten haben und sehr gute Schießfertigkeiten nachweisen können, nach einer Überprüfung nicht einen Waffenschein auszustellen. Wir reden ja nicht über amerikanische Verhältnisse sondern dass Menschen ausgewählt werden, die jahrzehntelang Zugriff auf Schusswaffen hatten, vernatwortungsvoll damit umgingen, entsprechende Schießfertigkeiten haben und bereit sind, eine Waffen verantwortungsvoll zu führen. Selbst wenn dies nur 10.000 Bürger/innen in Deutschland sind, bringt dies durchaus eine Chance auf Widerstand bei einem Terrorakt bzw. Amoklauf. Die Wahrscheinlichkeit eines missbrauchs durch einen dieser Waffenträger geht gegen Null!

 

Friedrich Gepperth

 

Friedrich Gepperth

 

Der Jahrzehnte lange feuchte Traum der Sportschützen, sie wollen privilegiert sein, ihre Gesetzestreue und Loyalität soll endlich beachtet und anerkannt werden, ja man möge sie doch als Ordnungsreserve betrachten.

 

Ohje, Ohje, wer es jetzt noch nicht kapiert hat, dem ist nicht mehr zu helfen.

 

In der EU bereitet man sich auf die Zeit vor in der es zu Aufständen kommen wird, da wäre es von den Mächtigen absolut töricht auf die Entwaffnung der Sportschützen zu verzichten.

 

Die Sportschützen sind und bleiben Teil des Mobs.

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

 

Wir haben bis her ein Verwendungsverbot für Magazine über 10 bei halbautomatischen Langwaffen. Bei freim Besitz und Verkauf aller Magazine. Das ging gerade so und hat nicht die geringsten Probleme gebracht.

....

Die orginäre deutsche Regelung eines Verwendungsverbotes  mit der Ausnahme für anerkannte internationale Sportdisziplinen und deren Betreiber (bsiher nur IPSC) ist nicht ganz so abstrus, wie das was jetzt verabschiedet wurde. Übrigens mit barbarischen Druck auf die Parlamentsvertreter von seiten einiger Regierungen.

 

 

 

Friedrich Gepperth

 

Friedrich Gepperth

 

Wir haben mitnichten ein generelles Verwendungsverbot.

"Ausnahmen" gibt es nicht nur für anerkannte internationale Sportdisziplinen und deren Betreiber....

Die 10er-Regelung gilt nur für Sportschützen, aber nicht jeder Waffenbesitzer ist Sportschütze. Auch da gibt es überhaupt keine Probleme.

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Schwarzwälder bringt viele interessante technische Vorschläge.

Wir haben bis her ein Verwendungsverbot für Magazine über 10 bei halbautomatischen Langwaffen. Bei freim Besitz und Verkauf aller Magazine. Das ging gerade so und hat nicht die geringsten Probleme gebracht.

 

Doch Fritz, hat es!

 

Versetz dich doch einmal in die Rolle des deutschen Politikers, der in Brüssel verhandelt - sinngemäß: "Unser Jagdgesetz erlaubt den Jäger bei der Jagd zwei Schuss im Magazin, unsere Sportordnungen kennen keine Langwaffendisziplinen, die mehr als zehn Schuss im Magazin erfordern würden. Ergo: KEIN privater Schütze in Deutschland braucht Langwaffenmagazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können."

 

Damit war es ein probates Mittel der Verhandlungsführung, der Magazinbeschränkung zuzustimmen und damit eine Gegenposition beim geforderten AK47-/AR15-Verbot einnehmen zu können - letztlich verprellt man damit ja niemanden - vermeintlich zumindest.

 

Aus sportlicher Sicht (also aus Sicht der Verbände, und m.E. insbesondere des BDS, des BDMP und des VdRBw) war dagegen die Magazinbegrenzung auf 10 Schuss mehr als hinderlich. Die deutschen IPSC-Büchsenmatches sind Magazinwechselübungen, bei denen es i.d.R für den Schützen deutlich unvorteilhafter als bei den Kurzwaffenmatches ist, auch mal drei Schuss auf eine Scheibe zu machen. Die Antwort auf die Frage von IPSC-Anfängern, wieviele Magazine man denn mindestens braucht, wenn man IPSC Langwaffe schießen möchte, sorgt regelmäßig für überraschtes Stirnrunzeln. Sieben Magazine für einen Long Course sind einfach nur albern.

 

Die deutschen Sportschützenverbände hatten über zehn Jahre Zeit, den sportlichen Mehrwert (und sei es nur durch Vergleich mit den Sportordnungen der anderen EU-Staaten) von 30 Schuss-Magazinen ggü. der Politik darzustellen und zu begründen. Passiert ist aber das genaue Gegenteil - die 10 Schuss-Begrenzungen wurden in die Sportordnungen zementiert, was sogar dazu geführt hat, dass einzelne Waffenbehörden in den Sportschützen-WBKen für die SL-Büchsen den Zusatz "Magazin mit nicht mehr als zehn Schuss" eingetragen haben.

 

Und warum sollte man etwas in Deutschland kaufen und besitzen können, was nicht notwendig und dessen Verwendung für die Masse der LWB sowieso verboten ist? Aus innenpolitischer Sicht (und unter dem Druck der EU-Kommission nach "VERSCHÄRFUNG") ist die Entscheidung nachvollziehbar.

 

Als Individuen können wir alle jammern, aber den Verbänden bleibt m.E. nur das Mea Culpa.

 

Ich schließe mich meinen Vorrednern an - solange privater Waffenbesitz ein Privileg von Hobbyisten (Sportschützen, Jäger, Sammler) ist, Selbstverteidigung keinen Bedürfnisgrund darstellt und die Sache mit der wehrhaften Demokratie nach §20, Abs. 4 GG nicht wirklich ernst gemeint ist, wird dieser Spießrutenlauf auf ewig weitergehen.

 

Gruß, Rüdiger

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb RüdigerB:

 

Doch Fritz, hat es!

 

Versetz dich doch einmal in die Rolle des deutschen Politikers, der in Brüssel verhandelt - sinngemäß: "Unser Jagdgesetz erlaubt den Jäger bei der Jagd zwei Schuss im Magazin, unsere Sportordnungen kennen keine Langwaffendisziplinen, die mehr als zehn Schuss im Magazin erfordern würden. Ergo: KEIN privater Schütze in Deutschland braucht Langwaffenmagazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können."

 

...

 

 

... und damit ist man argumentativ bereits in die Falle der Unrechtsstaatlichkeit gefallen.

 

Charles Baron de Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

 

... und damit ist man argumentativ bereits in die Falle der Unrechtsstaatlichkeit gefallen.

 

Charles Baron de Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

 

Dein

Mausebaer

 

Kein Widerspruch meinerseits, aber ein Gesetz, das (vermeintlich / fälschlicherweise) keinen beeinträchtigt, mag aus Sicht der Politik erträglich sein, um einen Kompromiss an anderer Stelle aushandeln zu können. Ist der Grundsatz jeder Verhandlung: Gib' bei den Themen nach, die dir (eigentlich) egal sind, aber erzeuge bei der Gegenseite den Eindruck, dass diese einen Verhandlungserfolg erzielt hat - Montesquieu hin oder her.

 

Ist ungefähr so, als ob die EU Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen europäischen Autobahnen fordert und dann in die StVO aufgenommen wird, dass man auf deutschen Autobahnen nicht schneller als 350(sic!) km/h fahren darf.

 

Der Unterschied in den beiden Fällen ist allerdings, dass 10-Schuss-Magazine nun einmal doch (sportlich) eine Einschränkung darstellen, während es wohl 99,999% der Autofahrer egal wäre, wenn man nur noch 349 km/h auf BABen fahren dürfte. Das mit den Magazinen hat allerdings den Politikern bisher keiner gesagt...

 

Gruß, Rüdiger

Bearbeitet von RüdigerB
Geschrieben (bearbeitet)

Der Vergleich wäre max. Reichweite ohne nachzutanken von 100 km. :closedeyes: Es soll ja kein ziviler AR-Klon in .204 Ruger verboten werden. Es sollen nicht mehr als 10 Patronen ins Magazin passen dürfen. :rtfm: Bei einem Verbot von Magazinen mit mehr als 10.000 Schuss strebte die effektive Einschränkung ja auch eher gegen Null.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
Am ‎01‎.‎01‎.‎2017 um 19:01 schrieb Schwarzwälder:
vor 18 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Schwarzwälder bringt viele interessante technische Vorschläge.

Wir haben bis her ein Verwendungsverbot für Magazine über 10 bei halbautomatischen Langwaffen. Bei freim Besitz und Verkauf aller Magazine. Das ging gerade so und hat nicht die geringsten Probleme gebracht.

 

Die Deutschen waren auf EU Ebene nach meinen Informationen im Rat und im Trilogue die stärksten Protagonist der 10er Langwaffenregelung.

Diese ist jedoch verbunden mit der absolut schwachmatigen Regelung, dass für die Besitzer der Langwaffen für größere Magazine nicht nur ein Verwendungs- sondern auf ein Besitzverbot gilt. Kriminelle werden mindestens die nächsten 50 Jahre ohne Probleme Langwaffenmagazine >10 bekommen. Der rechtstreue und überprüfte Langwaffenbesitzer verliert seine Zuverlässigkeit für ein solches Magazin. Da fällt einem nichts mehr ein.

Hier muss an anpacken. Die Regelung ist irrsinnig. Die orginäre deutsche Regelung eines Verwendungsverbotes  mit der Ausnahme für anerkannte internationale Sportdisziplinen und deren Betreiber (bsiher nur IPSC) ist nicht ganz so abstrus, wie das was jetzt verabschiedet wurde. Übrigens mit barbarischen Druck auf die Parlamentsvertreter von seiten einiger Regierungen.

 

Hoffentlich geht Milan Chovanecs Vorschlag durch. Das wäre mal ein supergutes Signal! Dass man die Bevölkerung völlig wehrlos macht und den Terroristen aussetzt, ist furchtbar. Warum soll es nicht möglich sein, Personen, die beispielsweise 20 Jahre legal Schusswaffen besessen haben, sich einwandfrei verhalten haben und sehr gute Schießfertigkeiten nachweisen können, nach einer Überprüfung nicht einen Waffenschein auszustellen. Wir reden ja nicht über amerikanische Verhältnisse sondern dass Menschen ausgewählt werden, die jahrzehntelang Zugriff auf Schusswaffen hatten, vernatwortungsvoll damit umgingen, entsprechende Schießfertigkeiten haben und bereit sind, eine Waffen verantwortungsvoll zu führen. Selbst wenn dies nur 10.000 Bürger/innen in Deutschland sind, bringt dies durchaus eine Chance auf Widerstand bei einem Terrorakt bzw. Amoklauf. Die Wahrscheinlichkeit eines missbrauchs durch einen dieser Waffenträger geht gegen Null!

 

Friedrich Gepperth

 

Friedrich Gepperth

4. Blockierung:

Blockierungen von 20-Schuss auf 10-Schuss sind und bleiben in jedem Fall zulässig, auch wenn sie ggf. rückbaubar sind. Viele Schützen haben ein Interesse, wegen dem sicheren Greifen z.B. 20er Korpus-Magazine weiter verwenden zu können. Auch die Industrie hat nachvollziehbare Interessen (siehe z.B. Oberlandarms mit seinen 100.000enden G2 Magazinen 20er im Lager).

Blockierungen größerer Magazine auf 10-Schuss(Langwaffen) oder auf 20-Schuss (Kurzwaffen) sollen erlaubt bleiben, solange sie niccht einfach rückbaubar sind.

5. Echte Besitzstandswahrung:

Was für Nicht-Waffenbesitzer gilt, muss auch für Legalwaffenbesitzer gelten: Der Altbesitz an Magazinen > 10/20 Schuss bleibt uneingeschränkt geschützt. Es darf keine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz geben! Legalwaffenbesitzern sollten folgende Optionen angeboten werden:

a) Behalten der großen Magazine in unverändertem Zustand mit Nutzungsverbot.

b) Behalten der großen Magazine und Nutzen, sofern der Halbautomat auf Klasse A umgeschrieben wird.

c) Behalten der großen Magazin mit reversiblem Blockieren auf 10/20 Schuss und Weiternutzung, solange sie im blockierten Zustand genutzt werden.

0=> zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten kann der LWB seinen Magazinbestand der Behörde zeitnah (z.B. innerhalb 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes) melden, diese stempelt die Meldung ab als Nachweis der Besitzberechtigung.

 

 

Ich denke, wenn wir Druck machen, können wir diese Forderungen durchsetzen und damit erträglich (für uns) gestalten. Wir sollten dies umgehend tun. Bin aber für technische Ergänzungen oder Anregungen vorab gerne dankbar!

 

Grüße

Schwarzwälder

Da kann ich Fritz nur zustimmen ! Der Besitz von Großraum Magazinen gefährdet die Sicherheit NICHT !

 

Ich darf einmal folgendes zu bedenken geben:

 

- Großraum Magazine können in kurzer Zeit per 3D Drucker hergestellt werden

- Bestehende Magazine kann leicht die Blockierung entnommen werden

- Bestehende Magazine können leicht vergrößert werden

 

Erfordert die Intelligenz eines 12 jährigen ...

 

Was gefährdet denn die Sicherheit wirklich ?

 

Das z.B. in Islamisten/OK Vierteln in Marseille AK-47 (Full Auto) offen auf der Straße verkauft werden und es jede Woche (!) Schießereien mit automatischen Waffen zwischen meist arabischen Drogenbanden dort gibt. In schwedischen Malmö (lokale Besonderheit) fliegen jede Woche Handgranaten aus den selben Gründen. Auch in Belgien gibt es Viertel wo automatische Waffen und Granaten verkauft werden. Gerade ist so eine "Verkaufsstelle" übrigens auch im Ruhrgebiet ausgehoben werden. In unserem Land laufen Hunderttausende Typen rum deren Asylantrag ABGELEHNT wurde. Dazu noch mehr als 100.000 Personen welche per Haftbefehl gesucht werden. Die Grenzen werden kaum geschützt ... Die Kuscheljustiz verhängt oft extrem milde Urteile ...

 

Aber 30 Schussmagazine bei gesetzestreuen Legalwaffen Besitzern sollen eine Gefahr darstellen ? LÄCHERLICH !

Geschrieben (bearbeitet)

@ Rüdiger

Niemand braucht Sportwagen, niemand braucht....

Merkst was? Vermutlich nicht

Von der Regelungkompetenz der EU in Sachen innere Sicherheit mal ganz abgesehen. 

 

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Nebenbei erwähnt, hier mal http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/bluttat-in-rehetobel-ar-zwei-verletzte-nach-schiesserei-id5983928.htmlein aktuelles Beispiel aus meiner Heimat, dass das Waffengesetz Taten mit Schusswaffen nicht verhindern können. Zitat aus dem Link: 

Zitat

Roger S. war der Polizei bekannt: 2004 wurde der Mann wegen mehrfacher versuchter Tötung, mehrfacher schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt. «Es wurde keine Freiheitsstrafe ausgesprochen, doch verbrachte er mehrere Jahre in der Massnahme», sagt der zuständige Staatsanwalt Bruno Wehrlen. 

Der Täter hätte nach dem Waffengesetz meines Landes, die Schusswaffen die er hatte und auch einsetzte, gar nicht legal besessen dürfen. Hat er aber trotzdem getan, also eindeutig illegal. Kein Waffengesetz kann so eine Tat verhindern. Bleibt nur noch zu hoffen, dass der einte schwer verletzte Polizist überlebt.

Geschrieben (bearbeitet)

Waffengesetze sind i.d.R. ja auch nicht zum Schutz der Bevölkerung da, sondern zum Entwaffnen und Wehrlosmachen der Bevölkerung. Nur wäre es dumm von den Politikern und politischen Beamten dieses auch offen zuzugeben, solange es formell noch demokratische Grundstrukturen gibt. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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