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IGNORED

Erwerbserlaubnis für "Munition aller Art"


webnotar

Empfohlene Beiträge

@Thomas St. @JuergenG

 

Ich kann mir nur vorstellen, daß die Beiträge der "Praktiker" hier sich auf fiktive Szenarien oder Erzählungen aus dem Ausland beziehen?

Trotzdem hat dieser Faden im öffentlichen Bereich das Potential, unerwünschte Aufmerksamkeit und Argumente für die Waffengegner zu produzieren und sollte deshalb eingestampft werden.

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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Bei einem Wettkampf wird mit verschiedenen Munitionsarten geschossen? 

selbstverständlich !

schon mal bei einem bds wettkampf teilgenommen ?

sowohl im kw als auch im lw bereich werden die wettkämpfe in gemischrer zusammensetzung geschossen - also NICHT nur ein kaliber bzw nur eine wertungsklasse......

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Es geht hier um ein Problem der Praxis und einer fehlenden Regelung um die Lebenswirklichkeit abzubilden

 

Es kommt auf Schießständen immer wieder vor, das Munition herunterfällt, herausrepetiert wird  oder auf sonstige unbeabsichtigte Weise in den Besitz des  Schießstandbetreibers übergeht, was in den überwiegenden Fällen ein Schützenverein bzw dessen Vorstand ist nun vor dem Problem steht, was er mit der Munition machen soll, die er nicht besitzen darf. 

 

 

Ich hatte diesbezüglich bein meiner Behörde angefragt, die standen dem Problem in der Sache wohlgesonnen gegenbüber, aber das Recht ist hier nicht ausreichend ausgestaltet, so daß man keine MES ausstellen konnte.

 

 

Zitat
(2) Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen, die mehrere Personen besitzen, kann auf diese Personen ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden. Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein. Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so ist die dem Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen und die Waffenbesitzkarte zurückzugeben.
 
 
(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

 

 

Die Erteilung eines Munitionserwerbscheines ist für Schützenvereine schlicht nicht vorgesehen, so dass nur die Möglichkeit bleibt, den verantwortlichen Personen nach §10 Abs 2  persönlich einen Munitionserwerbsschein für Munition jeder Art zu erteilen. Einklagbar wäre das nicht, aber es gäbe durchaus eine Grundlage für die Behörde ein Bedürfnis anzuerkennen

 

Es wäre eigentlich im Sinne der Rechtssicherheit dringend nötig das Recht hier anzupassen und Vereins-WBKs in den Status der MES aller Art zu erheben, oder zumindest auf Vollzugsebene (Länder-IMs) die Anerkennung eines Bedürfnisses für MES aller Art für die verantwortlichen Personen einer Jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung zu regeln.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 19 Stunden schrieb webnotar:

Schwarmwissen gefragt

 

Die Match-Veranstalter

... sind in erster Linie verantwortlich. Das Sammeln und in Kisten werfen und übergeben ist auf einem Schießstand jedem erlaubt, solange die Munition den Stand nicht verlässt. 

 

vor 19 Stunden schrieb webnotar:

die Hoffnung geäußert,  dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten

das wäre z.B. ein Waffenhändler. Idealerweise kennt der Veranstalter einen solchen oder hat selbst eine Lizenz und darf die somit aufbewahren.

 

MES wird in meinem Kreis nur noch selten erstellt. Und pauschal für alles, falls das mal vorkommt, braucht schon wirklich viel Gutmütigkeit eines SB.

 

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3 hours ago, ASE said:

Es geht hier um ein Problem der Praxis und einer fehlenden Regelung um die Lebenswirklichkeit abzubilden

 

Was aber unterm Strich kein Problem ist, weil jemand mit Munition alleine nichts anfangen kann, wenn er nicht die dafür passende Waffe hat, plus dass WBK-Besitzer eh x-fach durchleuchtet sind. 

Typisches Beispiel von doppelt und dreifach gemoppelt, Dank deutscher Gesetzgebergründlichkeit, was unterm Strich zu mehr "Straftaten" führt, deren Ahndung allerdings zu keiner Erhöhung der Sicherheit führt, meint jemand der hier in CH jede hier legale Munition kaufen kann, egal ob er eine Waffe dafür hat oder nicht. 

 

bj68

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vor 4 Stunden schrieb scotty600:

...

 

MES wird in meinem Kreis nur noch selten erstellt. Und pauschal für alles, falls das mal vorkommt, braucht schon wirklich viel Gutmütigkeit eines SB.

 

 

Warum brauchts da viel Gutmütigkeit? Wo sehen die da das Problem, wenn jemand Munition haben darf, für die er keine Waffe hat?

Diese Einschränkung ist unter den an Unsinn reichen deutschen Waffenbeschränkungen sicher eine der unsinnigsten.

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vor 10 Stunden schrieb duck:

Unsere Schützen verlieren Munition oder wissen nicht wo sie ist. Was sollen wir tun?

Das ist NICHT die Frage.

 

Warst Du schonmal auf einem größeren Wettkampf des BDS in Philippsburg? Bei Fallscheibe z.B. stehen sechs Leute nebeneinander, unter Umständen nutzt jeder ein anderes Kaliber. Es werden sechs Durchgänge pro Person geschossen, und normalerweise muss die Waffe nach jedem Durchgang entladen werden. Das sind 36 Entladevorgänge in 15 Minuten. An einen Tag also über tausend. Und wenn der Durchgang beendet ist, ist zügig der Stand für die nächsten frei zu machen. Hülsen werden mit dem Besen zur Seite gefegt. Da liegen am Ende des Tages durchaus eine Handvoll Patronen verschiedenster Kaliber drin.

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Und ich denke es gibt auch einen Riesen unterschied ob jemand die Munition einfach so verliert und nicht weiß wo sie ist (sie also überall im öffentlichen Raum liegen könnte, das hört sich so an als würde mitten in der Fußgängerzone jemand ein Päckchen auf den Boden fallen lassen) und diesem Vorgang bei dem einzelne Patronen in einer Umgebung auf den Boden fallen in der ein vielfaches dieser "verlorenen" Munition vollkommen legal vernichtet wird.

 

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vor 14 Stunden schrieb heinzaushh:

Nicht in jedem

Das ist ja genau der springende Punkt.

Denn der Erwerb (aufsammeln) auf dem Stand ist erst mal noch kein Problem. Auch nicht das sammeln und zwischenlagern auf dem Gelände (in entsprechendem Behältnis).

Man bräuchte dann nur jemanden mit entsprechender Berechtigung, der vor Ort delaboriert.

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Am 29.10.2023 um 22:40 schrieb webnotar:

Schwarmwissen gefragt

 

Die Match-Veranstalter im Landesverband berichten immer wieder über das Problem, dass beim Aufräumen und der Überprüfung des Standes scharfe Munition gefunden wird, die im Zuge des Wettkampfs, aus welchem Grund auch immer, liegen geblieben ist. Oft handelt es sich um Patronen, die am Ende einer Stage oder nach einer Waffenstörung heruntergefallen und vom Schützen nicht wieder aufgehoben und eingepackt worden sind. Nicht  auszuschließen ist es auch, dass scharfe Patronen - verbotswidrig, irrtümlich oder zufällig - in die Orga- und Materialkisten gelangen und  erst beim Auspacken im Lager gefunden werden.

 

Aufgrund mangelnder Erwerbsberechtigung ist dann der Verantwortliche, auch wenn er eine § 27 Erlaubnis hat, in einer rechtlichen Problemlage und gehindert, diese Patronen erst einmal einzusammeln, mitzunehmen und aufzubewahren. In der Wiederladelizenz ist regelmäßig der Besitz auf Patronen eingeschränkt, die in Waffen verschossen werden kann, die in der jeweiligen WBK stehen. Gelegentlich findet sich vor Ort ein Schütze, der die Munition besitzen darf und mitnimmt. Manchmal muss diese aber vor Ort delaboriert werden, um sie legal und zuverlässig zu entsorgen.

 

Auf einer Tagung wurde die Hoffnung geäußert,  dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten, die dann zum Zwecke des Besitzerwerbs durch Fund und daran anschließenden - vorübergehenden - Besitzes bis zur Delaborierung genutzt werden kann und die Situation legalisiert.

Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition".

Ich habe daher solche WBK Vermerke:

image.png

Bearbeitet von IMI
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vor 9 Stunden schrieb Fyodor:

Warst Du schonmal auf einem größeren Wettkampf des BDS in Philippsburg? Bei Fallscheibe z.B. stehen sechs Leute nebeneinander, unter Umständen nutzt jeder ein anderes Kaliber. Es werden sechs Durchgänge pro Person geschossen, und normalerweise muss die Waffe nach jedem Durchgang entladen werden. Das sind 36 Entladevorgänge in 15 Minuten. An einen Tag also über tausend. Und wenn der Durchgang beendet ist, ist zügig der Stand für die nächsten frei zu machen. Hülsen werden mit dem Besen zur Seite gefegt. Da liegen am Ende des Tages durchaus eine Handvoll Patronen verschiedenster Kaliber drin.

 

Dann würde ich mir erstmal Gedanken über den Umgang mit Waffen und Munition machen bevor ich über den Gesetzgeber jammere. Man kann Waffen auch so entladen, dass die Patronen nicht überall herumfliegen.

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vor 16 Minuten schrieb Kreppel:

Man kann Waffen auch so entladen, dass die Patronen nicht überall herumfliegen.

Wer frei von Sünde ist gebe den ersten Schuß ab. Du meine Güte, unter Zeitdruck kann es schon mal passieren. In unserer Sportordnung ist es ausdrücklich verboten, etwas ohne Erlaubnis des Leitenden vom Boden aufzuheben. 

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vor 31 Minuten schrieb Kreppel:

Man kann Waffen auch so entladen, dass die Patronen nicht überall herumfliegen.

ich nehme mal an Du schiesst nur statisch streng nach SpO,......

 

zB. bei IPSC kann es durchaus vorkommen, das innerhalb einer Stage bei Funktionsstörung mal eine Patrone rausrepetiert werden muss

und dann unglücklich unter eine Palette oder einen anderen Aufbau kullert, die ist dann halt erstmal weg,...... und wird später wieder gefunden, von solchen Patronen reden wir hier,....

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Am WE in Pb bei nassem Sand finde ich oft meine "im Stehen" rausrepetierte Patrone nicht. Bei einer Funktionsstörung rausrepetierte Patrone, die man optisch nicht verfolgt und der nä. Schütze/RO/Helfer beim Drauftreten in Sand eingräbt, isses ganz rum. Und ganz sicher nehme ich dann irgendeine volle Murmel ausm Sand mit heim.

Am Ende kann keiner sagen, wie lange die da schon liegt, wem die gehört und was drin ist.

Fundmunition sollte dann in eine Box kommen und dem Standbetreiber zur Vernichtung übergeben werden. Ist sein Stand und Hülsen wollen die meisten ja auch haben (bringen ja Kohle). Dann muss man sich halt auch um die Findlinge kümmern.

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vor 58 Minuten schrieb Kreppel:

 

Dann würde ich mir erstmal Gedanken über den Umgang mit Waffen und Munition machen bevor ich über den Gesetzgeber jammere. Man kann Waffen auch so entladen, dass die Patronen nicht überall herumfliegen.

Auf einem Wettkampf herrscht Zeitdruck. Das aufheben von Munition oder Hülsen während des laufenden Wettkampfes ist laut Sportordnung verboten. Nach einem Durchgang liegen auf dem Boden zwischen 250 und 650 leere Hülsen, je nach Können der Teilnehmer. Die Zeit ist knapp bis zum nächsten Start... wühlst Du da in den Bergen an leeren Hülsen nach der einen vollen Patrone die Dir runter gefallen ist, oder die nicht gezündet hat und herausrepetiert wurde? Bestimmt nicht.

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Die Sportordnung hat Vorrang vor dem Waffengesetz, das ist natürlich klar. Zeitdruck ist auch wichtiger als Sorgfältigkeit.

Aber gut, man kann sich alles schönreden und dieser Thread liefert dann den Waffengegnern das nächste Argument, insbesondere wenn man "Aber IPSC!!!" noch als Ausrede vorwegschiebt.

 

Warum wohl das Aufheben von Dingen in der Sportordnung verboten ist? Nicht weil man sich vielleicht auch noch Gedanken um den sicheren Umgang mit den Waffen macht und dafür lieber auf den gesetzlich geforderten sachgemäßen, vorsichtigen und sorgfältigen Umgang mit Munition verzichtet?

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Die Diskussion erinnert mich an einen Freitag Mittag in meiner BW-Grundwehrdienstzeit in den 90ern. Streifensoldat hatte eine G3 Patrone 7.62x51 "verloren". Die ganze zugeschneite Kaserne wurde in Lockdown versetzt bis die Patrone gefunden wurde. Der Feierabend kam an dem Freitag "etwas" später also sonst.

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jetzt ist alles klar! Danke für die vielen konkreten und leicht umsetzbare Antworten auf die Frage:

" ...

 

Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition".

..." 

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