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Kreppel

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  1. Bevor eine diese hahnebüchene, an den Haaren herbeigezogene Herausklauberei dessen, was man gerne hätte, dass es so sei glauben möchte: Das Waffengesetz muss keine Verankerung fordern, denn die ist in der DIN bereits enthalten. Die trotzdem geforderten 200 kg bei Widerstandsgrad 0 sind wie bereits beschrieben handwerklicher Murks des Gesetzgebers. Das Waffengesetz fordert Widerstandsgrad 0 (mit Bedingungen) oder 1. Die Norm die diese Widerstandsgrade definiert sagt, dass alle Schränke unter 1.000 kg verankert sein müssen, um die Norm und damit den gesetzlich geforderten Widerstandsgrad zu erfüllen. Und ~50% der Hersteller sagen das auch so in ihren Waffentresor Bedienungsanleitungen/Handbüchern/Montageanleitungen. Der Rest lässt es halt weg. So, genug Lebenszeit für Windmühlen geopfert, das muss jetzt wieder für ein paar Monate reichen.
  2. Schau' nochmal in's Gesetz, bzw. genauer die AWaffV. Die vorher für die A/B-Schränke genutzten 200 kg sind auch bei den 0er-Schränken erwähnt. Aber nicht, weil sie in der DIN EN 1143-1 auftauchen (denn die sagt, dass alles unter 1000 kg sowieso verankert sein muss), sondern weil die Herrschaften die das Waffenbesetz regelmäßig verschlimmbessern immer mit dem Bauch denken und nicht mit dem Kopf.
  3. Das liegt aber daran, dass es Leute wie Du bis heute nicht verstehen wollen. Nein. §13 AWaffV bezieht sich auf Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1. Was die fordert, wurde hier ja schon dargelegt, diskutiert und grossteils nicht verstanden (auch nicht von denen, die sich "damit beruflich beschäftigen", dann N nicht in kg umrechnen können und das dann per YouTube dokumentieren). Dass sich in §13 Abs. 3 und Abs. 4 immer noch "200 kg" finden, liegt daran, dass auch hier wieder das Waffenbesetz handwerklich grottenschlecht ausgeführt wurde und die Schreiberlinge natürlich nicht Anforderungen aus dem alten Gesetz weglassen konnten bzw. vielmehr wollten. Die haben die DIN/EN 1143-1 aber genauso wenig gelesen (und verstanden) wie der Rest der Diskutanden hier auf WO, denn andernfalls stände das so nicht mehr im Gesetz - und wenn doch noch, dann zu mindest anders formuliert. Entgegen dem Gesetz mit seinen 200 kg Gewicht des Tresors (von einer Verankerung mit vergleichbarem Abreißgewicht wird da übrigens nicht mehr gesprochen, genauso wie der Sonderfall A/B Jägerschrank mit seiner Ausnahmeregelung aus dem Gesetz gestrichen wurde) spricht die DIN/EN 1143-1 nur von der Stabilität der Öffnung in der Tresorwand und von einer "fachgerechten Verankerung", gibt für diese aber keine Werte vor. Die 200 kg finden sich nur im Gesetz und können damit als Mindestabrisswiderstand der Verankerung für kleine/leichte Tresore verstanden werden - zumindest theoretisch. Verankert werden müssen alle.
  4. Ja, bitte. Sowohl, als auch...
  5. Darauf basiert mittlerweile leider das komplette Forum. Schade drum.
  6. Und kann dann 50 kN nicht korrekt in kg umrechnen, meint aber YouTube Videos darüber machen zu müssen... Na denn ist ja gut... ...dann irren sich halt die Hersteller. Dafür können die aber vielleicht 50 kN und kg umrechnen. https://s3.secureo.at/assets/tre/secureo/anleitung-secureo-hawk.pdf https://cdn.shopify.com/s/files/1/0609/6470/0413/files/Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_Montageanleitung-Wertschutzschraenke_DE_EN_FR_MTD_MT_RangerN_OL_Magno_2024-02-16_22-20.pdf?v=1708131633 https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Wilhelm.pdf https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Joachim.pdf Spar' Dir einfach Deine Energie. Das hier ist wie mit den Perlen vor die Säue. Ich bin ja wirklich kein Freund (auch) von Deinen YouTube Videos, aber für Deinen Kampf gegen Windmühlen hier hast Du ein Like verdient. Ich spar' mir meine Lebenszeit mittlerweile lieber.
  7. Und Du glaubst, Du bist da der Einzige? Und andere stecken den Kopf in den Sand und glauben halt, was sie gerne glauben wollen... weil sie ja in Stuttgart auf der Messe waren... oder so. Und womit? Willkommen im Club.
  8. Und das entscheidest Du? Oder doch vielleicht der Sachverständige und die Bausubstanz? Das fragt man sich bei den meisten Deiner Beiträge auch...
  9. Er hat es eben schon angeboten, bevor es ihm nach dem Gesetz erlaubt war und der Gesetzgebungsprozess noch nicht in trockenen Tüchern war. Jetzt ist es halt verschärft, stört ja nicht. Oh, Moment... Ja, das hätte er nicht machen sollen. Dafür dürfen sich jetzt Sportschützen seit 20 Jahren mit den Folgen herumschlagen.
  10. Es ist vollkommen irrelevant, ob man damals da war oder nicht, auch wenn Du da dauernd drauf rumreitest. Nocheinmal, ganz langsam, zum mitschreiben: Einen Messe-Besuch kann man nicht in der Politik und bei Bedenkenträgern herumzeigen. Eine Print-Werbung schon. Was wird also weitere Kreise gezogen haben? Wenn man auf seiner Webseite dann Print-Werbung und Messeauftritt zusammen abbildet, dann wird die Messe vielleicht mal im gleichen Atemzug genannt, dürfte aber eine ziemlich niedrige Relevanz gehabt haben. Haben die anderen denn auch so offensiv Print-Werbung gemacht? Genau darum geht's doch. Wer hat das denn als Überraschung dargestellt?
  11. Es erscheint unsicher, weil es unsicher ist. Vor allem, weil es deutlich bessere Lösungen gibt, die ohne unnötige externe Sicherungen und Abzüge, mit denen die ersten paar Schuss unter Stress irgendwohin gehen, auskommen. Wie gut das klappen würde, sieht man an Deiner Vollauto-Argumentation. Wie gesagt, passt schon. Zumindest wissen jetzt ein paar mehr, was eine dumme Idee ist.
  12. Ist es nicht. Aber bleib Du ruhig mal bei Deiner Meinung, das passt schon.
  13. Bei ihm ist das okay, würde irgendwann vielleicht einige der Kommentare hier ersparen.
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