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Kreppel

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  1. Bevor eine diese hahnebüchene, an den Haaren herbeigezogene Herausklauberei dessen, was man gerne hätte, dass es so sei glauben möchte: Das Waffengesetz muss keine Verankerung fordern, denn die ist in der DIN bereits enthalten. Die trotzdem geforderten 200 kg bei Widerstandsgrad 0 sind wie bereits beschrieben handwerklicher Murks des Gesetzgebers. Das Waffengesetz fordert Widerstandsgrad 0 (mit Bedingungen) oder 1. Die Norm die diese Widerstandsgrade definiert sagt, dass alle Schränke unter 1.000 kg verankert sein müssen, um die Norm und damit den gesetzlich geforderten Widerstandsgrad zu erfüllen. Und ~50% der Hersteller sagen das auch so in ihren Waffentresor Bedienungsanleitungen/Handbüchern/Montageanleitungen. Der Rest lässt es halt weg. So, genug Lebenszeit für Windmühlen geopfert, das muss jetzt wieder für ein paar Monate reichen.
  2. Schau' nochmal in's Gesetz, bzw. genauer die AWaffV. Die vorher für die A/B-Schränke genutzten 200 kg sind auch bei den 0er-Schränken erwähnt. Aber nicht, weil sie in der DIN EN 1143-1 auftauchen (denn die sagt, dass alles unter 1000 kg sowieso verankert sein muss), sondern weil die Herrschaften die das Waffenbesetz regelmäßig verschlimmbessern immer mit dem Bauch denken und nicht mit dem Kopf.
  3. Das liegt aber daran, dass es Leute wie Du bis heute nicht verstehen wollen. Nein. §13 AWaffV bezieht sich auf Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1. Was die fordert, wurde hier ja schon dargelegt, diskutiert und grossteils nicht verstanden (auch nicht von denen, die sich "damit beruflich beschäftigen", dann N nicht in kg umrechnen können und das dann per YouTube dokumentieren). Dass sich in §13 Abs. 3 und Abs. 4 immer noch "200 kg" finden, liegt daran, dass auch hier wieder das Waffenbesetz handwerklich grottenschlecht ausgeführt wurde und die Schreiberlinge natürlich nicht Anforderungen aus dem alten Gesetz weglassen konnten bzw. vielmehr wollten. Die haben die DIN/EN 1143-1 aber genauso wenig gelesen (und verstanden) wie der Rest der Diskutanden hier auf WO, denn andernfalls stände das so nicht mehr im Gesetz - und wenn doch noch, dann zu mindest anders formuliert. Entgegen dem Gesetz mit seinen 200 kg Gewicht des Tresors (von einer Verankerung mit vergleichbarem Abreißgewicht wird da übrigens nicht mehr gesprochen, genauso wie der Sonderfall A/B Jägerschrank mit seiner Ausnahmeregelung aus dem Gesetz gestrichen wurde) spricht die DIN/EN 1143-1 nur von der Stabilität der Öffnung in der Tresorwand und von einer "fachgerechten Verankerung", gibt für diese aber keine Werte vor. Die 200 kg finden sich nur im Gesetz und können damit als Mindestabrisswiderstand der Verankerung für kleine/leichte Tresore verstanden werden - zumindest theoretisch. Verankert werden müssen alle.
  4. Ja, bitte. Sowohl, als auch...
  5. Darauf basiert mittlerweile leider das komplette Forum. Schade drum.
  6. Und kann dann 50 kN nicht korrekt in kg umrechnen, meint aber YouTube Videos darüber machen zu müssen... Na denn ist ja gut... ...dann irren sich halt die Hersteller. Dafür können die aber vielleicht 50 kN und kg umrechnen. https://s3.secureo.at/assets/tre/secureo/anleitung-secureo-hawk.pdf https://cdn.shopify.com/s/files/1/0609/6470/0413/files/Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_Montageanleitung-Wertschutzschraenke_DE_EN_FR_MTD_MT_RangerN_OL_Magno_2024-02-16_22-20.pdf?v=1708131633 https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Wilhelm.pdf https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Joachim.pdf Spar' Dir einfach Deine Energie. Das hier ist wie mit den Perlen vor die Säue. Ich bin ja wirklich kein Freund (auch) von Deinen YouTube Videos, aber für Deinen Kampf gegen Windmühlen hier hast Du ein Like verdient. Ich spar' mir meine Lebenszeit mittlerweile lieber.
  7. Und Du glaubst, Du bist da der Einzige? Und andere stecken den Kopf in den Sand und glauben halt, was sie gerne glauben wollen... weil sie ja in Stuttgart auf der Messe waren... oder so. Und womit? Willkommen im Club.
  8. Und das entscheidest Du? Oder doch vielleicht der Sachverständige und die Bausubstanz? Das fragt man sich bei den meisten Deiner Beiträge auch...
  9. Er hat es eben schon angeboten, bevor es ihm nach dem Gesetz erlaubt war und der Gesetzgebungsprozess noch nicht in trockenen Tüchern war. Jetzt ist es halt verschärft, stört ja nicht. Oh, Moment... Ja, das hätte er nicht machen sollen. Dafür dürfen sich jetzt Sportschützen seit 20 Jahren mit den Folgen herumschlagen.
  10. Es ist vollkommen irrelevant, ob man damals da war oder nicht, auch wenn Du da dauernd drauf rumreitest. Nocheinmal, ganz langsam, zum mitschreiben: Einen Messe-Besuch kann man nicht in der Politik und bei Bedenkenträgern herumzeigen. Eine Print-Werbung schon. Was wird also weitere Kreise gezogen haben? Wenn man auf seiner Webseite dann Print-Werbung und Messeauftritt zusammen abbildet, dann wird die Messe vielleicht mal im gleichen Atemzug genannt, dürfte aber eine ziemlich niedrige Relevanz gehabt haben. Haben die anderen denn auch so offensiv Print-Werbung gemacht? Genau darum geht's doch. Wer hat das denn als Überraschung dargestellt?
  11. Es erscheint unsicher, weil es unsicher ist. Vor allem, weil es deutlich bessere Lösungen gibt, die ohne unnötige externe Sicherungen und Abzüge, mit denen die ersten paar Schuss unter Stress irgendwohin gehen, auskommen. Wie gut das klappen würde, sieht man an Deiner Vollauto-Argumentation. Wie gesagt, passt schon. Zumindest wissen jetzt ein paar mehr, was eine dumme Idee ist.
  12. Ist es nicht. Aber bleib Du ruhig mal bei Deiner Meinung, das passt schon.
  13. Bei ihm ist das okay, würde irgendwann vielleicht einige der Kommentare hier ersparen.
  14. Und mehr Murks geht auch kaum. Passt aber zu den Sturmgewehr Mitteldistanzwaffen-Beitrgägen.
  15. Ja, ganz schlimm. Und *schwupps* überfällt man auf einmal ein Nachbarland. Immer dieses Drängen...
  16. Dann vielleicht in ein paar Stunden nochmal drüberlesen.
  17. Die "Pumpguns", als Schrotflinten mit Pistolengriff sind einzig aufgrund des Umstandes, dass sie der Schul-Attentäter von Erfurt als Tatwaffe mitgeführt (aber nicht verwendet) hat, in's Verbot gerutscht (damit man wenigstens "was getan" hat). Da ging es um keine Sachargumente wie "kurze Bauform" oder "gut versteckt tragen". Dementsprechend ist auch dieser Gedankengang nicht korrekt. Die "Pumpguns" sind, nachdem die Tat in Erfurt am Tag der Verabschiedung des neuen Waffengesetzes im Bundestag erfolgte, in kürzester Zeit im Rahmen einer Nachberatung um Juni herum noch mit dem neuen WaffG verboten worden (wäre der Gedankengang korrekt, wären die Bullpups ebenfalls im Gesetz gelandet). Die Bullpups wurden aber erst im Zuge der Genese des §6 AWaffV aufgrund der weiter oben beschriebenen Umstände (und auf Grundlage der gleichen Situation) im darauffolgenden Jahr aufgenommen und nur für Sportschützen ausgenommen und eben nicht generell verboten.
  18. Hast Du denn schonmal einen Blick da reingeworfen? Es geht ihm doch grade darum, dass in der Schießstandrichtlinie bis auf exakt eine Nutzungsart nur auf entweder <30/200 oder eben 1.500 oder 7.000 Joule abgestellt wird und eben nicht auf die gewünschten 4.000 Joule. Bei der Erwähnung von 4.000 Joule wird das auf Geschossfänge für Flinten mit Bleischrot und FLG eingeschränkt, "normale" KW und LW sind da dann nicht zugelassen.
  19. Auch in das Schweizer Waffenmagazin wird niemand aus der Legislative freiwillig schauen, wenn er nicht dazu gezwungen wird. Der Zwang kam dann, als man gezwungen wurde...
  20. Die 15 Zeilen unnötigen Bullshit drumrum, mit dem Du sie ausgeschmückt hast.
  21. Schießstandsachverständige nutzen für Raumschießanlagen manchmal auch den Zwischenwert von 3.500 Joule. Hierfür gibt es eine Reihe von zertifizierten Materialien und Bauweisen. Beispiel: https://www.lahnau-akustik.de/einsatzgebiete/raumschiessanlagen Lahnau sollte in der Lage sein, Schießstandsachverständige zu nennen, mit denen sie zusammengearbeitet haben und die solche 3.500 Joule-Anlagen abgenommen haben. Das Ganze kostet aber Geld, denn die Hersteller lassen sich die Zertifizierung natürlich entsprechend bezahlen. Ohne entsprechende Zertifizierung Kraft eigener Arroganz wird aber kaum ein Sachverständiger von der Richtlinie abweichen. Mit Eigenleistung und Selbstbastelei wird es da also nix.
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