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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


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Geschrieben

Ich würde gerne verstehen, wovon wir hier überhaupt sprechen.

 

Wenn mit 98ern (= regulären Langwaffen?) Kartuschenmunition verschossen werden soll, erfüllt das die Definition von "schießen" nach den Begriffsbestimmungen (Anl. 1) des Waffengesetzes?

Für das Schießen außerhalb einer Schießstätte wäre dann eine Schießerlaubnis erforderlich [§ 12 (4) WaffG].

Ausnahme dazu gäbe es für Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, wenn Zustimmung durch den Inhaber des Hausrechts im befriedeten Besitztum.

 

Daneben gibt es ja noch den § 16 WaffG u. a. bezüglich Schießen im Rahmen der Brauchtumspflege.

Da gibt es auch die Möglichkeit einer Erlaubnis auf mehrere Jahre.

 

Die Ortspolizeibehörde Quierschied ist wohl eine normale Gemeindeverwaltung (Hausrecht/Zustimmung?), aber keine Waffenbehörde (Schießerlaubnis).

Oder sind die Zuständigkeiten im Saarland anders geregelt?

 

Wie gesagt, ich will hier - gerade bei so einem Thema - keine Probleme herbeireden oder aufbauschen, mir geht es nur um das Grundverständnis.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Elo:

Ich würde gerne verstehen, wovon wir hier überhaupt sprechen.

 

Wenn mit 98ern (= regulären Langwaffen?) Kartuschenmunition verschossen werden soll, erfüllt das die Definition von "schießen" nach den Begriffsbestimmungen (Anl. 1) des Waffengesetzes?

Für das Schießen außerhalb einer Schießstätte wäre dann eine Schießerlaubnis erforderlich [§ 12 (4) WaffG].

Ausnahme dazu gäbe es für Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, wenn Zustimmung durch den Inhaber des Hausrechts im befriedeten Besitztum.

 

Daneben gibt es ja noch den § 16 WaffG u. a. bezüglich Schießen im Rahmen der Brauchtumspflege.

Da gibt es auch die Möglichkeit einer Erlaubnis auf mehrere Jahre.

 

Die Ortspolizeibehörde Quierschied ist wohl eine normale Gemeindeverwaltung (Hausrecht/Zustimmung?), aber keine Waffenbehörde (Schießerlaubnis).

Oder sind die Zuständigkeiten im Saarland anders geregelt?

 

Wie gesagt, ich will hier - gerade bei so einem Thema - keine Probleme herbeireden oder aufbauschen, mir geht es nur um das Grundverständnis.

 

Ob Schießgebehmigung benötigt wird oder nicht, bleibt immer noch die Gemeinde Quierschied , die das Salutschießen/ Böllern / Lärmen auf ihrem Friedhof nicht genehmigt. 

Das gilt aber für jede Gemeinde in Deutschland .

Leider entscheidet da aber auch jede Gemeinde für sich selbst . 

Je nachdem wer auf der Behörde sitzt , und zuständig ist . 

Es gibt kein Bundesrecht / Landesrecht das darüber entscheidet  .

Es ist jedes Mal eine Einzelentscheidung , da der Friedhof nicht dem Bund / Land , sondern der Gemeinde gehört . 

Und die entscheidet für sich , was auf ihrem Grund und Boden erlaubt ist , oder nicht.  

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb schoenauer:

Siehe Friedhofsatzung der Gemeinde Quierschied Par. 6 Abs. 3 lit. h i.d.F. vom 11.12.14. 

Diese Satzung verbietet nicht explizit das Salutschiessen, schreibt aber, wie wohl jede Friedhofsatzung , Ruhe auf dem Friedhof vor. Wir würden auch ausserhalb des eigentlichen Friedhofes Salut Schiessen. Das Grabfeld liegt am Rande des Friedhofes . Aber es wurde das Schiessen generell mit der von mir genannten Begründung abgelehnt, was ich als Frechheit empfinde. Und "Ruhe "....ich hab schon Spielmannszüge auf dem Friedhof aufspielen gesehen, das ist auch nicht grade Ruhig..........

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Geschrieben

Bevor jetzt einige Foristi hier wegen dieses Fadens eine schlaflose Nacht haben, bringe ich mal ein wenig Licht ins Dunkel.

Nachdem PetMan mich heute morgen davon in Kenntnis gesetzt hat, dass die Gemeinde Quierschied keine Genehmigung für ein Salut Schießen bei der Bestattung des verstorbenen Schützenbruders erteilen wird, habe ich mich in die Sache eingeklinkt. Da ich selbst bei der Ortspolizeibehörde meiner Heimatgemeinde arbeite, habe ich die Fachbereichsleiterin der Gemeinde Quierschied angerufen, das Gespräch verlief extrem grenzwertig. Die Kollegin könnte sehr gut die Tochter des J.E. Flintenlaufgeschosses sein, ihre grundsätzlich ablehnende Haltung kam mit jedem ihrer Worte zum Ausdruck. Es würden generell keine Erlaubnisse für solche Veranstaltungen erteilt, als Grund hat sie allen Ernstes die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung angeführt, ebenso die Störung durch Lärm für das an den Friedhof angrenzende Naturschutzgebiet, welches auch bewaldet sei. (Tiere werden gestört). Jetzt weiß ich endlich, warum Jäger Schallis benutzen dürfen ! Sollen ? Müssen ?

Da ich nicht den Oberlehrer spielen wollte habe ich mich von der Dame mit dem Hinweis verabschiedet, dass, sollten wirklich alle Legalwaffenbesitzer ihre Waffen abgeben müssen, wir uns an die Schützenhäuser kleben würden, ....läuft ! Normalerweise bin ich bestrebt professionell mit solchen Dingen umzugehen, aber diese Dame gehört eindeutig zu den Verbotsfanatikern. Natürlich habe ich mir auch die Friedhofssatzung der Gemeinde angeschaut, die Formulierung unter §6 Abs. 3 stellt meiner Meinung nach auf Lärm ab, welcher eindeutig NICHT zu einer Bestattungszeremonie gehört, sondern die Totenruhe stört. (Bei der Beerdigung unseres Kassierers wurde zum Beispiel dessen Lieblingslied aus einer großen Musikbox gespielt). Also habe ich beim Vorzimmer des Bürgermeisters angerufen, und für seine morgige Sprechstunde um einen kurzfristigen Termin gebeten. Wir sind dann so verblieben, dass sie mein Anliegen dem BGM vortragen wird und ich telefonisch informiert werde. Er hat Weisungsbefugnis der Fachbereichsleiterin gegenüber und damit das letzte Wort in dieser Angelegenheit, natürlich im Rahmen geltender Gesetze. Meiner Meinung nach gilt in diesem Fall das Opportunitätsprinzip wie in ganz vielen anderen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens auch, er kann es genehmigen, muss es aber nicht. Trotzdem werde ich bei einem ablehnenden Bescheid das ganze in Schriftform nachschieben.

 

 

 

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  • Wichtig 7
Geschrieben

Ich suche gerade ein kleines Stueckchen Land in Kentucky weil es dort legal ist sich auf seinem eigenem Land beerdigen zu lassen, das ist etwas was ich ganz toll finde. Meine Eltern liegen auf einem Friedhof auf dem man nach 20 oder 20 Jahren die "letzte" Ruhestaette teuer neu pachten muss.

 

Es ist in den U.S.A. nicht mehr sehr vieles besser als in Deutschland aber die persoenlichen Freiheiten kann man doch geniessen, selbst wenn es darum geht sechs Fuss unter der Erde zu liegen. Ausserhalb von geschlossenen Ortschaften darf selbstverstaendlixh noch geschossen werden obwohl ich das wohl nicht mehr hoeren wuerde. Bei Begraebnissen von im Dienst gefallenen Polizisten und Veteranen ist der Salut aber immer noch Gang und Gaebe, trotz FJB.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb josa20:

 Da ich selbst bei der Ortspolizeibehörde meiner Heimatgemeinde arbeite, habe ich die Fachbereichsleiterin der Gemeinde Quierschied angerufen, das Gespräch verlief extrem grenzwertig. Die Kollegin könnte sehr gut die Tochter des J.E. Flintenlaufgeschosses sein, ihre grundsätzlich ablehnende Haltung kam mit jedem ihrer Worte zum Ausdruck.

 

 

Klasse, ist ja super gelaufen.

 

Die Fachbereichsleiterin ist nun massiv angepixxt, weil da nun irgendwelche Leute von außerhalb bei ihr anrufen und ihr erklären wollen, wie sie in deren Augen ihre Arbeit zu machen hat, und sich diese dann auch noch mit sinnfreien Argumenten wie "ans Schützenhaus kleben, wenn wir unsere Waffen entzogen bekommen und nebenbei auch noch ihren Chef nerven" verabschieden. Da ist die Dame jetzt bestimmt sehr aufgeschlossen, ihre Meinung zu Gunsten des Antragstellers zu ändern. Hast ja jetzt nochmal ordentlich Öl ins Feuer gekippt, Deine Fähigkeiten zur Konfliktlösung sind ja anscheinend sehr überschaubar. Einfach nur peinlich, sowas.

 

Wirklich tolle Aktion von Dir. Und ja, es läuft, um es mal in Deinen Worten zu sagen.

 

Fragt sich allerdings nur, in welche Richtung.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb PetMan:

Im Gegenteil, die Lebensgefährtin des verstorbenen ist Oberstaatsanwältin. 

Da muss ich mich korrigieren, sie ist keine Oberstaatsanwältin, sie ist Richterin.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Einfach nur peinlich, sowas.

 

Vielleicht überlegst Du doch mal, ob es angemessen ist, zwei Schützen, die Ihrem toten Kameraden einen letzten Wunsch erfüllen wollen, derart anzugehen.

Oder ob es angebracht ist, insbesondere als Außenstehender, die Angemessenheit oder Sinnhaftigkeit dieses Wunsches zu werten ...

 

@PetMan @josa20 Ich hoffe - wie sicherliche die große Mehrheit hier - Ihr könnt etwas im Sinne Eures verstorbenen Kameraden erreichen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Wow!

Ich stelle mir gerade den unter die Erde gerutschten Clanchef in Berlin vor, der sich gewünscht hat, unter dem Gedröhne von x Schreckschußwaffen zu Allah zu reiten.

Nun stehen unter den 2000 Trauergästen an vorderster Stelle die " Bandidos " mit gezücken Schreckschußwaffen, und ballern den Chef zur letzten Ruhe.

Denn: War dem Einen Recht ist, ist dem Anderen Billig. !!!

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb GermanKraut:

Die Fachbereichsleiterin

Hallo German

 

in deinen Kreisen sollte man "Hochwohlgebohrene Fachbereichsleiterin" als Titulierung bevorzugen.

Du bist Untertan, kein Bürger. Und das sicherlich gene.

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

Wow!

Ich stelle mir gerade den unter die Erde gerutschten Clanchef in Berlin vor, der sich gewünscht hat, unter dem Gedröhne von x Schreckschußwaffen zu Allah zu reiten.

Nun stehen unter den 2000 Trauergästen an vorderster Stelle die " Bandidos " mit gezücken Schreckschußwaffen, und ballern den Chef zur letzten Ruhe.

Denn: War dem Einen Recht ist, ist dem Anderen Billig. !!!


Was genau nimmst Du ein und in welcher Dosierung?

 

Ist das Legal?

 

Bitte genaue Angaben, ich arbeite an einem Buch, um Kinder vor Drogenmissbrauch zu warnen!

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Diese Satzung verbietet nicht explizit das Salutschiessen, schreibt aber, wie wohl jede Friedhofsatzung , Ruhe auf dem Friedhof vor.

 

Oh, dann ist aber auch so manche Posaunenbläserei am Grab nicht mehr möglich... Ja, es gibt Leute, für die ist das auch Ruhestörung...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Die Fachbereichsleiterin ist nun massiv angepixxt, weil da nun irgendwelche Leute von außerhalb bei ihr anrufen und ihr erklären wollen, wie sie in deren Augen ihre Arbeit zu machen hat

 

 

Sie hat ihre Arbeit richtig zu machen. Dazu gehört auch in der Ordnungs-/Eingriffsverwaltung, ermessensfehlerfreie Entscheidungen (auch unter Ausblenden persönlicher Grundeinstellungen) zu treffen.

 

Ich gehe mal davon aus, dass @josa20 in dem Sinne das Gespräch geführt hat, und als selbst in dem Bereich Tätiger weiß, welcher Ton da anzuschlagen ist.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb GermanKraut:

 Einfach nur peinlich, sowas.

Ich empfehle die Nutzung eines Spiegels. Vielleicht erkennst Du dann wer wirklich peinlich ist.

 

Dem Thread-Starter wünsche ich viel Erfolg bei der Umsetzung des letzten Willens des verstorbenen Schützenkameraden.

 

Weiterhin möchte ich hiermit dem Thread-Starter und vorallem der Witwe meine Kondolenz zum Verlust eines gliebten Menschen aussprechen.

Geschrieben

Wir schießen regelmäßig Salut. 
Zuletzt letzten Monat/im Januar. 
Problemlos wie immer. 
(In Bayern). 

Wir schießen auch auf Friedhöfen einen letzten Ehrensalut. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:


Was genau nimmst Du ein und in welcher Dosierung?

 

Ist das Legal?

 

Bitte genaue Angaben, ich arbeite an einem Buch, um Kinder vor Drogenmissbrauch zu warnen!

Du entwickelst ja eine zunehmend konservative Grundhaltung. 
:s75:

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Finde ich toll, dass sich andere vollkommen uneigennützige für den letzten Wunsch eines Verstorbenen einsetzen.

 

Wieder andere kennen wohl nur den Bückling.

Ob die Dame dann etwas angep**** ist dürfte wurst sein, scheint ja nicht so, dass da noch viel zu retten gewesen wäre.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb raze4711:

 

Dann schau dir die Friedhofsordnung an . 

Wenn er eine Salutschiessen will , dann ist es für den anderen das Stören der Totenruhe . 

 

Störung der Totenruhe ist keine Lärmstörung sondern Grabschändung...

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Sebastians:

letzten Wunsch

Mit dem "letzten Wunsch" ist das so eine Sache. Mein Bruder wollte seine Asche auf einer Insel in Kroatien ausgestreut Haben. Ist auch so geschehen, aber der Rest der Familie (Brüder und Schwester) haben jetzt keinen Platz zum Gedenken. Wenn ein Sterbender in seiner Agonie etwas äußert, für das er keine Verantwortung mehr tragen muß und es seinen Nachkommen aufhalst.... :contra:

Geschrieben

Schlagzeile in der Dorfpostille:

 

Fachbereichsleiterin verweigert ehrenwertem Verstorbenen letzen Willen…..

 

Mit großer Bestürzung hat die trauernde Witwe des Verstorbenen die herzlose Entscheidung der blabla…….

 

Respekt….

 

Pietät…..

 

Unangemesse Entscheidung…..

 

Kleinlich…..

 


 

 

Da kann man was lostreten wenn man will. Als Richterin ohnehin wenn sie das denn in dem Fall der Trauer kann / will.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Cannon Balls:

Mit dem "letzten Wunsch" ist das so eine Sache. Mein Bruder wollte seine Asche auf einer Insel in Kroatien ausgestreut Haben. Ist auch so geschehen, aber der Rest der Familie (Brüder und Schwester) haben jetzt keinen Platz zum Gedenken. Wenn ein Sterbender in seiner Agonie etwas äußert, für das er keine Verantwortung mehr tragen muß und es seinen Nachkommen aufhalst.... :contra:

naja, die können ja auf der Insel trauern. Wenn ich sehe wie manche Gräber gepflegt werden ist da oft eher lästig….Die Angehörigen gedenken da lieber dem Sparbuch.

 

 

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