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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


PetMan

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Zur Beerdigung haben wir bisher 1x Salut geschossen, wir machen das mit 12er Flinten.

War ein verdientes Vereinsmitglied, war hier in der Gemeinde kein Problem.

Nachbarkreis ist manchmal etwas schwierig, aber mit genug Vorlaufzeit geht es auch dort. Man ist dort nicht sooooooo schnell.

 

Keine anwälte im Verein, die mal einen Einspruch formulieren können?

 

 

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Idee - es hält doch sicher ein Kirchenvertreter die Trauerrede/Traueramt.

 

Wenn man von dieser Seite unter Hinweis auf den letzten Willen des Verstorbenen Untersützung bekommen könnte, wäre das doch sicher ein wichtiger Pluspunkt.

 

Vielleicht würde ein Anruf von kirchlicher Seite bei der Ordnungsbehörde (oder direkt bei der Behördenleitung) Eindruck machen.

 

Unabhängig davon - mit einer telefonischen Auskunft würde ich mich nicht (endgültig) abspeisen lassen.

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vor 16 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Im Saarland schon. Nicht umsonst wollten die Franzosen den Laden unbedingt los werden!

 

Hast du in Geschichte nicht aufgepasst ? 

Das Saargebiet gehört die letzten 100 Jahre nicht zu Frankreich .

Es stand lediglich zeitweise unter Französischer Kontrolle.

Was übrigens bei der Pfalz auch so war .

Dazu hatte das Saargebiet einen Status Quo . Hatte eine eigene Fußballnationalmanschaft. 

 

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Gerade eben schrieb Elo:

Idee - es hält doch sicher ein Kirchenvertreter die Trauerrede/Traueramt.

 

Wenn man von dieser Seite unter Hinweis auf den letzten Willen des Verstorbenen Untersützung bekommen könnte, wäre das doch sicher ein wichtiger Pluspunkt.

 

Vielleicht würde ein Anruf von kirchlicher Seite bei der Ordnungsbehörde (oder direkt bei der Behördenleitung) Eindruck machen.

 

Unabhängig davon - mit einer telefonischen Auskunft würde ich mich nicht (endgültig) abspeisen lassen.

 

Dann gib Gas. Im Regelfall ist die Beisetzung 3 Tage nach dem Ableben. 

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vor 5 Minuten schrieb raze4711:

 

Hast du in Geschichte nicht aufgepasst ? 

Das Saargebiet gehört die letzten 100 Jahre nicht zu Frankreich .

Es stand lediglich zeitweise unter Französischer Kontrolle.

Was übrigens bei der Pfalz auch so war .

Dazu hatte das Saargebiet einen Status Quo . Hatte eine eigene Fußballnationalmanschaft. 

 

 

Ja, das stimmt. Weil niemand die Typen bei sich in der Mannschaft haben wollte. Das war das EINZIGE, über das sich die Frogs mit den Deutschen einig gewesen sind.

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Die Beisetzung ist nächste Woche Donnerstag. Und es wird schriftlich interveniert. Und zwar beim Bürgermeister der Gemeinde, der auch Chef der Ortspolizeibehörde ist.

 

Und die immer blöder werdenden Scherze über Saarländer ( Eltern sind Geschwister usw ) könnte man sich wenigstens in so einem Thema sparen. Sagt über die Schreiberlinge aber auch viel aus................

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Dann drücke ich euch mal die Daumen das der Bürgermeister eine Zusage erteilt. 

 

Bei meiner Hochzeit wollte der Schützenverein auch auf einem öffentlichen Platz böllern.

Der Sachbearbeiter lehnte ab . 

Da war ich auch noch im Faßtnachtsverein aktiv. 

Unser Sitzungspräsident bekam das mit , und sagte ich sollte 2 Tage vor der Hochzeit wieder nachfragen .

Ich fragte warum . Er erzählte mir , daß der Bürgermeister dann in Urlaub ist , und er als 1. Beigeordneter den Bürgermeister vertritt, und er das Böllern genehmigt . Hat geklappt 

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vor einer Stunde schrieb raze4711:

Hier gibt es keine Schützenvereine,  die 200 aktive Mitglieder haben , und noch weniger Vereine die 10 Vereinsmitglieder zu einer Beerdigung stellen können . 

Wir haben nur 110 Mitglieder und bei der letzten Beerdigung sind rund 30 Mann (aktive und passive) angetreten. Ist halt eine Frage der Ehre.

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Kollege der auf einer Behörde, aber einer anderen , arbeitet hat bei " seinem " Fachbereichsleiter nachgefragt und dort wäre es kein problem diese Genehmigung zu bekommen. Also gibt es wohl zumindest keine " gesetzliche Regelung " die neuerdings das Salutschiessen auf Freidhöfen verbietet...............

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Aus einem Handbuch für Bestatter:
"... oder Fahnen, Banner bzw. Standarten sein (Verein, Militär, Polizei) Werden persönliche Gegenstände des Verstorbenen in die Dekoration eingebaut, dann sind diese unverzüglich an die Angehörigen zurückzugeben! Nutzen Sie zusätzliche Lichtquellen wie Strahler, Deckenfluter,... Sind besondere Rituale/Aktionen zu erwarten? Essen, Trinken, Luftballonaufstieg, Salutschießen,... Tiere? Daisi & Mooshammer? Genehmigung der FH-Verwaltung einholen?! "

Salutschießen ist also nicht die Ausnahme und es bedarf nun wirklich einer sehr guten Begründung, warum man das verbieten will.

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Mal zur Auflockerung: Alter Freund böllerte im grünen Baden - Württemberg in einer Großstadt schon auf der Beerdigung eines Zigeuner - Granden. Die haben sich selbst so tituliert, bevor einer der Bots hyperventiliert. Goldener Leichenwagen, mehrspännig mit weißen Pferdchen usw. Er sagte, er hätte die Flinte bestimmt 10 mal auf dem Friedhof verkaufen können. :grin: Hat er nicht und auch sonst sei alles extrem diszipliniert abgelaufen.

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vor 2 Stunden schrieb ThomasMueller:

Aus einem Handbuch für Bestatter:
"... oder Fahnen, Banner bzw. Standarten sein (Verein, Militär, Polizei) Werden persönliche Gegenstände des Verstorbenen in die Dekoration eingebaut, dann sind diese unverzüglich an die Angehörigen zurückzugeben! Nutzen Sie zusätzliche Lichtquellen wie Strahler, Deckenfluter,... Sind besondere Rituale/Aktionen zu erwarten? Essen, Trinken, Luftballonaufstieg, Salutschießen,... Tiere? Daisi & Mooshammer? Genehmigung der FH-Verwaltung einholen?! "

Salutschießen ist also nicht die Ausnahme und es bedarf nun wirklich einer sehr guten Begründung, warum man das verbieten will.

Das Handbuch der Bestatter ist aber kein Gesetzestext , der für den Grundstückseigentümer allgemeingültig ist .

Beim Böllern auf Behördenflächen gilt ein kann , aber kein muss. 

Und bei dem von dir zitierten Text steht , daß zum Böllern die Genehmigung der Friedhofsverwaltung eingeholt werden muss . Stimmt also 

Aber nicht , das die Friedhofsverwaltung die Genehmigung auch erteilen muss . 

Und die Verwaltung verbietet das auch nicht,  sie genehmigt das nicht.  Gaaanz großer Unterschied.  

 

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Es scheint, daß hier viel reininterpretiert wird, was so gar nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht.

 

@PetMan Ich habe versucht, da bei einem Bekannten bei unserer Ordnungsbehörde nachzufragen, es ist aber schwierig, da ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts eine belastbare Aussage zu erhalten.

 

Kannst Du sagen, was genau bei welcher konkreten Behörde (der Ort ist egal, aber die exakte Funktion/Bezeichnung wäre interessant) beantragt wurde?

Sprechen wir von einer waffenrechtlichen oder emissionsrechtlichen Erlaubnis oder von der einfachen Zustimmung, das Friedhofsgelände in dieser Form zu nutzen?

Der Salut soll mit regulären Langwaffen unter Verwendung von Kartuschenmunition erfolgen, wenn ich das richtig verstanden habe?

Die Fragen mögen banal klingen, wären aber für die Einschätzung wichtig.

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vor 7 Stunden schrieb PetMan:

 

Geht hier um die Ortspolizeibehörde von Quierschied. und wir haben letzmalig in 2022 Salut geschossen bei einer Beerdigung. In Nalbach. War auch kein Problem.


@Elo

 

Steht doch dabei, das es um die Ortspolizeibehörde Quierschied geht. 
 

Das ist im Saarland. 
 

Schlimme Sache.

 

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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