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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


PetMan

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vor 7 Minuten schrieb karlyman:

Allerdings, wenn sie es dort  eben mit einem Problem der Störung der öffentlichen Ordnung begründen kann...

 

Ja und dabei muss dann berücksichtigt werden, das es sich um eine kurzfristige, singuläre Störung handelt, die dann hinnehmbar ist.


Der Trend hierzulande ist immer mehr die Verabsolutierung bestimmter bürokratischer Vorgänge, welche mit der Verfassung nicht vereinbar ist.

 

 

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Auf Letzteres deutet für mich, in dem vorliegenden Fall, z.B. die pauschale Heranziehung eines benachbarten Naturschutzgebiets hin.

 

Allein mit der dortigen Existenz eines solchen Gebiets ist noch gar nichts begründet...

Das riecht regelrecht nach einem verzweifelten "Fischen nach Gründen".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 39 Minuten schrieb PetMan:

Es wurde auch nicht auf die " Totenruhe " o.ä. abgestellt, sondern einzig auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als das hinterfragt wurde kam dann das Argument mit dem Naturschutzgebiet neben dem Friedhof.

Das Sportschiessen ist als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt. Wie sind keine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Und in der Kultur des Sportschiessens ist das Salutschiessen schon seit Ewigkeiten fest verankert.

Kleine Korrektur, nicht das Sportschiessen, sondern das deutsche Schützenwesen ist Kulturerbe. Dazu zählt auch das "Lärmbrauchtum in den deutschen Landen".

Wir böllern (Kanone) immer bei Beerdigungen, es sein denn es wird von den Angehörigen nicht gewünscht. Wie es mit K98 aussieht weiß ich nicht. Die würden dann ja im öffentlichen Raum geführt. Fällt unter WaffG 42a, möglicherweise.


Info: (https://www.dsb.de/tradition)

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 34 Minuten schrieb ThomasMueller:

Wie es mit K98 aussieht weiß ich nicht. Die würden dann ja im öffentlichen Raum geführt. Fällt unter WaffG 42a, möglicherweise.

Dafür kann die Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zum Abfeuern von Kartuschenmunition sprich Platzpatronen erteilen.

Ist bei uns in RLP möglich, aber wahrscheinlich auch von den jeweiligen SBs abhängig.

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Das Argument Naturschutz kam auch erst im Nachgang auf die Nachfrage 

vor 9 Minuten schrieb Michael BK:

Dafür kann die Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zum Abfeuern von Kartuschenmunition sprich Platzpatronen erteilen.

Deswegen meldet man so ein Salutschiessen auch an und bekommt damit durch die Genehmigung diese Schiesserlaubnis. Da kommt dann siche rkeiner und sagt: " Ok, das schiessen ist erlaubt, aber das Führen in der Öffentlichkeit wird geahndet " Wir sind schon mit dem Karabiner über der Schulter vom Verein auf den Marktplatz zum Salutschiessen. Da liefen leute hinterher um zu Schauen wo wir den jetzt wieder Salut schiessen. Aber da ruft keiner die Polizei. Wollte auch noch nie einer die Genehmigung sehen, die natürlich vorhanden und dabei war.

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Vor einigen Jahrzehnten war es in Illingen kein Problem mit der Genehmigung zum Salutschießen bei der Beerdigung des Vorsitzenden vom Schützenverein .

 

Probleme hatte ich in Eppelborn bei der Hochzeit eines Jagdfreundes .

Die grüne Dame der Behörde verweigerte damals die Genehmigung.  

Wir haben es damals anders gelöst .

 

Böllerkanone kam von mir . Ein Freund hatte im angrenzenden Jagdrevier einen Erlaubnisschein . 

Unter meiner Aufsicht durfte er ja ballern,  und im Revier darf er zur Hundeausbildung ja auch schießen . Kaliberbeschränkung gibt es keine . 

 

Somit war das Ballern kein Problem .

Friedhöfe liegen jetzt ja sehr oft am Ortsrand . Manchmal grenzt sogar direkt ein Jagdrevier daran . 

Also würde ich mal Kontakt zu dem JAB aufnehmen,  ob er nicht zufällig Hundeausbildung macht .

Geht auch ganz gut mit Schrotschüssen in die Luft. 😉

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vor 55 Minuten schrieb ThomasMueller:

Kleine Korrektur, nicht das Sportschiessen, sondern das deutsche Schützenwesen ist Kulturerbe.

Mein Fehler, falsche Begrifflichkeit benutzt, sorry

 

 

vor 3 Minuten schrieb raze4711:

Vor einigen Jahrzehnten war es in Illingen

Geht hier um die Ortspolizeibehörde von Quierschied. und wir haben letzmalig in 2022 Salut geschossen bei einer Beerdigung. In Nalbach. War auch kein Problem.

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Hallo Kollegen,

 

ein Vereinsmitglied ist verstorben. Er wünschte sich vorab ein Salutschiessen bei seiner Beerdigung durch den Verein. Normal stellen wir dann eine Abordnung von 5 bis 8 Mann, die mit 98ern 3 Schuss Salut feuert. Heute wurde um die erforderliche Genehmigung bei der entsprechenden Ordnungsbehörde ersucht.  Unser Anliegen wurde mit der " Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung " abgewiesen. Ausserdem wäre angrenzend an den Friedhof ein Naturschutzgebiet.

Nun meine Frage an euch: Wie wird bei euch das Salutschiessen bei Beerdigungen, aber auch bei Geburtstagen oder anderen Festen Gehandhabt? In meinem Umfeld war dies das erste mal das es eine Absage gibt. Hat sich da was im Gesetz geändert was ich verpasst habe oder ist das wieder " Freestyle " der Ordnungsbehörde? Zuständig war hier eine Gemeinde im Saarland.

 

 

 

Hast Du einen Bescheid bekommen oder ist das nur eine mündliche Ansage?

Fakt ist nämlich, dass man am Telefon leicht Chaisse erzählen kann. Allerdings schreiben wenigstens Halbintelligente diese nicht in einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

 

Wie schnell muss das alles laufen?

 

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Blabla.

 

Wenn ich den Antrag auf Schiesserlaubnis stelle, dann bekomme ich auch einen Antrag. Noch ist die Öffentliche Hand an Recht und Gesetz gebunden, nichts mit mündlichem Blabla.

 

Wenn ich das verlange, bedarf es eines Bescheides.

 

Die Frage ist höchstens, ob ich antragsberechtigt bin.

 

 

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"Leider hat die Gemeinde auf dem Friedhof das Hausrecht .  "

Man kann aber auch bei der nächsten Gemeinderatsitzung öffentlich thematisieren, warum man einem Schützenkameraden eine der letzten Ehren verweigert.
Man muss sich immer wieder vor Augen halten, und auch vor Augen führen, dass Behörden und Beamten für uns da zu sein haben, und nicht wir für sie.

 

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 57 Minuten schrieb PetMan:

Deswegen meldet man so ein Salutschiessen auch an und bekommt damit durch die Genehmigung diese Schiesserlaubnis. Da kommt dann siche rkeiner und sagt: " Ok, das schiessen ist erlaubt, aber das Führen in der Öffentlichkeit wird geahnde

Also im Saarland..... Wo Eltern noch Geschwister sind, äääh ich meine, wo jeder mit jedem irgendwie verwandt ist... 

Ja

Im Rest der Republik würde ich da nicht drauf wetten und mir das Führen explizit schriftlich genehmigen lassen... 

Am Ende sagt der Knilch im Ordnungsamt, er hat immer nur von Schaftböller geredet und nicht von scharfen Waffen... 

 

Wie gesagt... Aufm Dorf geht vieles... Bis halt mal der falsche nachfragt.... 

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vor 4 Minuten schrieb ASE:

 

Ja und? Ist das eine Privatperson die nach Gutdünken handeln darf oder eine öffentliche Einrichtung?

 

Dann schau dir die Friedhofsordnung an . 

Wenn er eine Salutschiessen will , dann ist es für den anderen das Stören der Totenruhe . 

 

Es gilt also eine Abwägung der Interessen .

Dabei wird die Zahl der Gegner , größer sein als die Befürworter . 

Und da zieht das größere Interesse

Bearbeitet von raze4711
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Ja und damit kein genereller Versagungsgrund.

 

Das Argument der "Störung der Totenruhe" ist genau so eine unzulässige Verabsolutierung wie ich sie oben erwähnte.  Sie betrifft explizit nicht das Bestattungszeremoniell. Es ist nicht so, dass man auf dem Friedhof eine Party feiern wollte, sondern als Teil des Bestattungsrituals Salutschüsse abgeben will.

Bearbeitet von ASE
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Und Morgen will jemand bei seiner Beerdigung das eine Heavy Metalband  Highway to Hell spielt....... 

Wo ist das Bestattungsritial festgehalten ? Gibt es dazu eine Durchführungsverordnung ? 

Wenn nicht,  gilt der Grundsatz " Wer die Musik bezahlt , entscheidet was gespielt wird "

 

Es gibt ja auch keinen Zwang das die Beerdigung auf diesem Friedhof stattfinden muss .

Im Nachbarort ist Salutschießen von der Gemeinde erlaubt .

Wir durften im Nachbarort Salut schießen. 

Unabhängig der Zeit , wird das eine Klage ohne Sinn. 

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Na ja, ganz so "willkürlich" darf die Gemeinde als Trägerin/Betreiberin des Friedhofs nicht entscheiden.

 

@ASE hat den Finger da schon in die richtige Wunde gelegt - der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung... da geht es bei der Zulassung von deren Benutzung nicht frei um "Nasenfaktor" oder "mag ich nicht".

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