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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


PetMan

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vor einer Stunde schrieb steven:

es geht hier, meiner Meinung nach, nicht um "Lärm machen", sondern um "Salut-Schießen", zum letzten Gedenken an einen Kameraden. Lärm machen geht auch mit einer Trommel.

Dann hast Du das leider falsch verstanden. Ich bin mir einer letzten Ehre sehr wohl bewusst. Unsere Schützenschwestern und -brüder werden mit dem Treuen Kameraden und drei Salutschüssen aus Böllern verabschiedet. Das Lärm machen, wäre nur die Argumentation in Richtung des Amts, um keine Ausnahmen nach dem WaffG zu benötigen. Und nein, Trommeln ist Sache der Musik beim letzten Geleit und hat nichts mit dem Salut zu tun.

 

Grüße

Hobbes

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Mir ist klar, daß das für den aktuellen Fall keine Hilfe mehr sein wird - aber ggf. könnte man über die Auswahl der Örtlichkeit etwas bewirken.

 

Es scheint ja so zu sein, daß die Anforderungen je nach zuständiger Behörde unterschiedlich gesehen werden.

Vielleicht wäre es in solchen Fällen eine Option, die Trauerfeier (einschl. Salut) und die Beisetzung an zwei verschiedenen Orten statt finden zu lassen.

Mit Unterstützung des Bestattungsunternehmens sollte das doch möglich sein.

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Die Beisetzung ging gestern fast ruhig über die Bühne. Ich habe es aber nicht versäumt jedem der es hören wollte ( und  vielen die es nicht wollten) den Sachverhalt zu erklären warum wir als verein keinen Salut geschossen haben. Verstehen konnte es keiner . Und von wegen Lärm.....das war der Dame ja auch wichtig......da ratterten 2 Züge recht nah am Friedhof vorbei ...............und ein mit der Parksituation einer Dame unzufriedener Autofahrer zeigte allen das seine Hupe noch langanhaltend funktioniert und drohte Lautstark Backpfeifen an. Keine 20m neben der Grabstätte. Aber wir hätten da mit dem Salutschiessen ja Lärm gemacht der das Naturschutzgebiet beeinträchtigt hätte......................

Ich habe über den Sachverhalt auch mit 3 Richterkollegen der Lebensgefährtin des verstorbenen gesprochen die auch da waren. Von denen konnte das auch keiner nachvollziehen.............Ermessensspielraum würde grade deswegen eingeräumt, damit man auf " besondere Sachverhalte " reagieren kann. Wobei keiner der Richter das Waffengesetz im Kopf hatte, sondern die Aussagen kamen anhand meiner Erklärung des § 12 Abs 5 und auf Ermessensspielraum im allgemeinen.

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vor 9 Stunden schrieb Elo:

Vielleicht wäre es in solchen Fällen eine Option, die Trauerfeier (einschl. Salut) und die Beisetzung an zwei verschiedenen Orten statt finden zu lassen.

Ehemaliger Wohnort und Ort der Beisetzung liegen gut 30 km auseinander. Eher nicht machbar. Unser Verein liegt noch weiter weg .

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vor 3 Minuten schrieb PetMan:

3 Richterkollegen der Lebensgefährtin des verstorbenen 

Wenn 4 Richter*:_Innen die Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde ?? unterschreiben dann kommt Bewegung rein für die Zukunft. Fachaufsatz in einschlägigen Zeitschriften parallel. Oder haben die alle Angst vor dem Hausbesuch?

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Betroffen ist auch jeder der an dem letzten Geleit

des Verstorbenen teilnimmt oder das plant.

Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlos und in

der Regel fruchtlos. Eine Häufung bei einzelnen

Beamten führt aber oft zu Diskussionsbedarf in

der Behörde und ist selten förderlich...

 

 

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Am 16.2.2023 um 10:37 schrieb PetMan:

Es gibt also Ordnungsamtsleiter die den ihnen im § 12 Abs. 5 eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzen. Und halt welche die es nicht tun. Wir sind hier wohl auf eine der letzeren Gattung gestossen...................Schade..................

In Baden-Württemberg brauchts dazu allerdings noch eine Zustimmung vom Regierungspräsidium, was die Ausnahmemöglichkeit nicht einfach gestaltet...

 

Im SprengG-Bereich steht und fällt alles bei der Ortspolizeibehörde (= Ordnungsamt der Gemeinde).

 

Gruß SBine

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