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hobbes_am_stand

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  1. Das ist meiner Meinung nach zunächst mal der einzige springende Punkt, der leider völlig vernachlässigt wird. Es können noch so viel Aufsichtslehrgänge besucht werden, wie man will, ohne eine offizielle/dokumentierte Bestellung des Standinhabers (bzw. i.d.R. des Vereinsvorstands) gibt es keine Aufsicht für sich selber oder andere. Da spielen dann die ganzen weiteren Aspekte über Erwerb/Besitz/Sachkunde/Fachkund(!sic) erstmal keine Rolle. Und ob der TE einen Vorstand findet, der ihn mit seiner Motivation alleine schießen zu wollen zur Aufsicht bestellt... Ich kann mir gut vorstellen, dass das nicht klappt bzw. hätte ich für diesen Vorstand vollstes Verständnis, der den TE nicht bestellt. @TE: Man könnte aber jetzt auch mit einem positiven Aspekt sehen. Such Dir jemanden, der mit Dir zum Training geht. So lernst Du die Leute besser kennen und die vor allem auch Dich. Wenn man sich beim Schießen kennt, ist das auch mMn eine ganz andere Vertrauensbasis, auf der eine gegenseitige Beaufsichtigung entspannter aufbauen kann. Auch im Sinne von uns allen als Sportschützen, sollten wir versuchen, keine Einzelgänger mit Waffen "auszubilden", sondern hier eine sich selbstkontrollierende Sportgemeinschaft zu schaffen. Just my 2 cents Hobbes
  2. Dann hast Du das leider falsch verstanden. Ich bin mir einer letzten Ehre sehr wohl bewusst. Unsere Schützenschwestern und -brüder werden mit dem Treuen Kameraden und drei Salutschüssen aus Böllern verabschiedet. Das Lärm machen, wäre nur die Argumentation in Richtung des Amts, um keine Ausnahmen nach dem WaffG zu benötigen. Und nein, Trommeln ist Sache der Musik beim letzten Geleit und hat nichts mit dem Salut zu tun. Grüße Hobbes
  3. Schade, dass es hier so viel unnützes Rauschen auf persönlicher Ebene in dem Thread gibt. Was ich mich aber im Kern des Threads die ganze Zeit frage, ob das Problem durch Salutwaffen und Kartuschenmunition und damit einhergehenden dem WaffG erst gescheitert ist. Die ganzen ablehnenden Gründe, auf die es am Ende raus lief, wären doch mit "Lärmgeräten" (aka Böllern) ins Leere gelaufen, da die Böllerei doch nicht dem WaffG unterliegt. Oder sehe ich das falsch? Grüße Hobbes
  4. Und da sagt noch einmal einer, es gibt bei WO (oder im Waffenrecht) keine einfachen Antworten. Merci Hobbes
  5. Hallo zusammen, wenn ich als WBK-Inhaber auf Grundlage von §12 Ziff. 1a WaffG eine Waffe für max. 4 Wochen ausleihen möchte und im Internet nach Vordrucken für einen "Leihschein" suche, stolpere ich an div. Stellen immer über den §38 Ziff. 1e WaffG, z.B. hier: https://polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/Leihschein.pdf https://www.gsvbw.de/wp-content/uploads/2014/12/waffenverleih_ausfuellbar-blanko_2006.pdf Wenn ich mir den §38 aber so anschaue: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__38.html müssten sich dann die Formulare nicht auf §38 Ziff. 1f beziehen? Oder hat sich die Nummerierung hier irgendwann mal geändert und 1f war mal 1e? Falls da schon mal jemand drüber gestolpert ist oder sachdienliche Hinweise geben kann, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Grüße Hobbes
  6. Moin, Moin, ich hab den hier für Munition: https://www.ikea.com/de/de/p/ikea-ps-schrank-weiss-10251451/ und sowas in der Art fürs Pulver (hatte damals so einen Schrank um die 25 € gefunden): https://www.amazon.de/vidaXL-Werkzeugschrank-Industriedesign-Werkstattschrank-Metallschrank/dp/B086MNB838/ref=sr_1_28?crid=1K6NF6GT115KN&keywords=blechschrank&qid=1649060830&sprefix=blechschrank%2Caps%2C76&sr=8-28 Beide gingen bei den SB anstandslos durch. Das ganze in einen Schrank zu packen halte ich nicht für sinnvoll, ist ja einmal WaffG und einmal SprengG. Wenn da an einer Stelle was geändert wird, hat das nicht gleich Auswirkungen auf das andere Behältnis. Grüße Hobbes
  7. @Kalle385: Und bevor Du auf einem Schießstand mit Reizstoffen rumsaust, denk mal an die, die nach Dir den Stand kehren...🙄
  8. Eigentlich am Thema vorbei, aber trotzdem mMn interessant bei diesem Punkt: Das ist aus Sicht der Signalverarbeiter ein typisches ausgedünntes Problem (engl. sparse) bei dem man sehr effiziente Methoden verwenden kann. Hierzu gibt es ein fast historisches Beispiel beim Massentest von Soldaten auf Syphilis im 2. WK. bei dem "compressed sensing" eingesetzt wurde. Hier galt es eine große Anzahl an Personen auf Syphilis zu Testen. Ziel war ein 100%-Test der Personen bei gleichzeitiger nur geringer Zahl an Testmöglichkeiten. Mit dem Wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz infiziert sein wird, wurden zufällig größere Personengruppen gebildet und deren Blutproben durchmischt. Der Syphilistest wurde dann auf das Blutgemisch angewendet. Wenn der Test negativ war, war zu 100% sicher, dass niemand in der Gruppe infiziert war und man hatte eine große Gruppe mit nur einer Untersuchung getestet. War der Test positiv, wurde die Gruppe geteilt und der Test erneut durchgeführt. Den Transfer auf den obigen Vorschlag und die Situation in Schützenheimen überlasse ich jetzt jedem selber 😜 Grüße Hobbes
  9. Moin, Moin das ist im ein Problem, über das ich auch Grübel. Bei mir ist es eine Rotschwäche, sprich rot und grün sind gleich bunt, aber nicht differenzierbar. Probleme bereitet mir das im Alltag nicht wirklich, Sehschärfe in den Tests über 110%. Bei der WBK-Beantragung müsste ich aber dann mit Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen und da ist halt mal die Sammelfrage nach körperlichen Einschränkungen wie z.B. nicht korrigierbaren Sehschwächen, Farbtüchtigkeit mit drin. Tja und nun? Beschließe ich jetzt für mich, dass das für die WBK irrelevant ist und unterschreibe mit "alles OK" oder gebe ich es an, wecke schlafende Hunde und hole mir ein Problem ins Haus? Welche Erfahrungen gibt es hier? Wer hat da schon mal im Antrag irgendwas angegeben und welche Konsequenz hatte es dann? Grüße Hobbes
  10. n'Abend, Ok, ungenau geschrieben: LuPi im Koffer, VL-Perkussions-Pistole im Werkzeugkoffer, Werkzeug etc. also alles "kurz" Sachen, bei denen mir die 140 nicht wirklich im Wege stehen. Für Murmeln sollte Platz dicke reichen. Die Zweiteilung links/rechts könnte vielleicht noch helfen, wenn es um die getrennte Lagerung von Pulver und Munition geht. Da Problem kommt auch noch irgendwann auf mich zu. @Anyone: Erfahrungswerte was Munition und SP/NC-Pulver im zweigeteilten Schrank angeht? Grüße Hobbes
  11. Moin, Moin, na wenn da Geldkassetten durchgehen (@P22: ist das nicht nervig, wenn man wöchentlich Einkaufen gehen muss?), dann sollte sowas hier doch auch problemlos durchgehen: https://www.amazon.de/Aktenschrank-Metallschrank-Büroschrank-Stahlschrank-140x80x40cm/dp/B00ZFCFYW2 Da sollte ein passabler Vorrat und noch alles andere, wie Vorderlader, LuPi, Werkzeug usw. reinpassen. Finde ich vom Formfaktor bei mir günstiger als den Standard-Tipp Ikea PS Grüße Hobbes
  12. Moin, Moin, das "gleichwertig" ist doch das Problem. Was unsereins als gleichwertig erachtet, hat doch auf dem Amt nix zu sagen. Bringt doch lieber mal Beispiele, was Eure SB als "gleichwertig" durchwinken. Am besten mit Foto, dann kann man sich evtl. etwas besser ausmahlen, was "genehmigungsfähig" sein könnte? Wer macht den Anfang? Ich habe noch keinen. Grüße Hobbes
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