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schoenauer

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  1. Eine Meldung des SWR vom 14.02.23 https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/polizei-rlp-lagert-asservate-teils-schlampig-100.html
  2. Na dann. Siehe Friedhofsatzung der Gemeinde Quierschied Par. 6 Abs. 3 lit. h i.d.F. vom 11.12.14.
  3. POL-HN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 24.10.2022 Polizei ermittelt nach tödlichem Vorfall an Schießstand Mosbach. Das Kriminalkommissariat Mosbach ermittelt aktuell wegen eines Vorfalls, der am Samstagnachmittag, gegen 14.30 Uhr, auf dem Schießstand in der Limbacher Straße in Mosbach zum Tod eines 62-Jährigen geführt hat. Nach derzeitigem Kenntnisstand wollte ein Schütze einen Schuss aus einer Langwaffe abgeben. Dabei kam es im Bereich des so genannten Verschlusses offenbar zu einer Explosion, wodurch der Mann schwere Verletzungen im Gesicht erlitt. Der ebenfalls anwesende 62-Jährige wurde vermutlich von Splittern getroffen und dadurch so schwer verletzt, dass er noch an der Unglücksstelle seinen Verletzungen erlag.... Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/5352667
  4. Ja, wie Habakuks Antwort bereits zeigt, geht es eben auch anders. Die Zeiten, in denen Juliane Zickgraf(-Peters) noch regelmäßig im Geschäft anzutreffen war, waren erfreulich anders. Eigentlich sollte der Händler Interesse an Kundenbindung haben und nicht umgekehrt. Aber wie gesagt: beide Seiten sind frei und letztlich handelt der Kaufmann richtig, der sein Geschäft langfristig betreiben kann. Warten wir es also ab. 🤷‍♂️
  5. Vielen Dank für die Info. Obwohl mein Pulverschein seit Jahren lediglich Einträge von Zickgraf aufweist, kam plötzlich die Forderung nach Vorkasse bei Vorbestellung. Verbunden war das mit der Aussage, dass man Chancen auf Pulver eigentlich nur noch bei Vorbestellung habe. Auf meine Frage, ob denn damit auch gesichert sei, dass man das Pulver bekommen würde, lautete die Antwort "Nein". Auf die Nachfrage, was dann denn mit der Anzahlung geschehe, konkret wie dann ggfs eine Erstattung aussähe, kam die Info, dass kein Geld erstattet würde sondern ein Gutschein. Meine Vermutung war schon, dass Kunden, die man sich dort persönlich merken kann, anders behandelt werden. Was kein Problem darstellt, denn innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist natürlich jeder Händler frei zu tun was er mag. Ebenso wie der Kunde in der Wahl seines Händlers frei ist. Das regelt sich alles von selbst. Wie von anderer Seite erwähnt: im Fall N140 sitzt nicht nur Zickgraf auf dem Trockenen. Am Wochenende habe ich meinen Bedarf bei eienm anderen Händlers gedeckt, der mir zufällig erzählte, dass er ebenfalls sehnsüchtig auf N140 wartet.
  6. Guten Morgen. Hast du mit der Bestellung auch Vorkasse geleistet?
  7. Also hast du keine konkreten Beispiele dafür, dass jemand die Auskunft aus dem NWR verweigert wurde. Genau darum und nur darum geht es nämlich hier . 👍
  8. Mal abgesehen davon, dass ich bei allen Sachbearbeitern der letzten 36 Jahre in unserer Kreisverwaltung absolut NIE Probleme hatte: Hast du für die erste Aussage konkrete Beispiele?
  9. § 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person (1) Die betroffene Person hat bei Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 ihre Identität durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Ausweiskopie oder amtlich beglaubigten Unterschrift nachzuweisen. Die Registerbehörde sendet die Ausweiskopie auf Verlangen der betroffenen Person nach Auskunftserteilung an diese zurück. Im Übrigen hat die Registerbehörde die Ausweiskopie spätestens ein Jahr nach Auskunftserteilung zu vernichten. (2) Über die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes entscheidet die Registerbehörde im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die Daten übermittelt hat. (3) Sind gespeicherte Daten unrichtig oder unvollständig, hat die Registerbehörde die zuständige Waffenbehörde unverzüglich zu unterrichten. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/BJNR018400020.html Da gibt es schon etwas zu genehmigen.
  10. http://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/blasrohrschiessen-im-dsb-ein-perfekter-breitensport-fuer-alle Blasrohrschießen.
  11. @cb01 um ganz korrekt zu sein, muss man natürlich auch sehen, dass dieser Thread hier von ihm und ausschließlich für seinen Fall eröffnet wurde. => Da gibt es ja neuerdings eine Funktion oben rechts, die diesbezüglich hilfreich ist.
  12. Das liegt an der (weithin unbekannten) Cooper Regel Nr. 5: Es gibt keinen sinnvollen Beitrag über Schusswaffen ohne vorherige Konsultation der Götter des WOlymp.
  13. Weil es nur auf WO gang und gäbe ist sich zu Sachverhalten zu äußern, die man nicht komplett kennt.
  14. Abgesehen davon, dass Person 1 ungesetzlich handelt, sofern es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt: das Ganze riecht sehr nach dem Begleichen alter Rechnungen. Da sollte man sich raushalten.
  15. Im Rahmen meiner Hobbys bin ich seit 35 Jahren legal mit erlaubnispflichtigen Waffen regelmäßig ausserhalb meiner Wohn- oder Geschäftsräume mit erlaubnispflichtigen Waffen unterwegs. Ich wurde noch nie diesbezüglich kontrolliert. Deshalb mal so aus reiner Neugier gefragt: Wie darf ich mir das im Detail vorstellen. Warum fand die Kontrolle statt? Wie sind sie auf das Messer gestoßen? Wie wurde das Messer mitgeführt?
  16. Naja, er hätte ja noch nicht mal einen kaufen müssen. Einfach umtragen.....
  17. Glückspilz. Bei uns (Pfalz) ist es genau umgekehrt. Unser Schützenverein hat die offenen (=Bogen) und teilgedeckten Stände seit dem 3. Mai wieder offen. Die LJV KG weiss jetzt schon, dass sich vor Juli auf gar keinen Fall etwas regen wird.
  18. Das ist nicht neu. Siehe z.B. hier.
  19. Damit zeigt man rein garnichts, weil fast niemand diese Aussage versteht oder verstehen wird. Selbst den meisten legalen Waffenbesitzern, die in Deutschland bekanntlich eine Minderheit sind, dürfte jetzt und in Zukunft kaum bewusst sein bzw. werden, dass sie einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Nein, das heisst nicht, dass ich das gut finde! Ich schätze nur ein, was ein solcher Sticker bringen würde.
  20. Bitte nimm es nicht persönlich. Ich muss gestehen, dass ich mich in solchen (und ähnlichen) Fällen immer frage, warum sowas in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert werden muss. Jeder sollte doch froh sein, wenn es ihm gelingt bei der bestehenden Regelungsdichte das Hobby "Schiessen" so auszuüben, wie es ihm gefällt. Einfach tun und gut ist. Warum muss man dann diskutieren, ob man das eigentlich darf???
  21. https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html Lediglich ein Amtsgericht aber immerhin. Der waffenrechtliche Aspekt wird nicht erwähnt.
  22. Warum nicht mit St. Rassmann, dem Pedersoli Service Point in Deutschland? Laut Überschrift handelt es sich doch um eine Rolling Block von Pedersoli.
  23. Es hat immerhin sechs Antworten gebraucht bis zum ersten Mal das Wort "Anwalt" fiel!! Und glücklicherweise war es ein Händler.....beim Amt wäre noch "rechtsmittelfähiger Bescheid" dazu gekommen. ?
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