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schoenauer

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  1. Hüstel .... auch diesseits des Atlantiks sind die durchaus anzutreffen
  2. Hallo Tom, am einfachsten wäre es zum nächsten Schützenverein zu gehen. Frage dort nach, ob Du deren Hülseneimer leeren darfst. Kostet evtl. ein paar Euro, weil sie die leeren Hülsen sonst auch verkaufen. Bzgl. Schrothülsen können die Dir, so sie selbst keine Disziplinen mit Schrot schiessen, sicher den Weg zum nächsten Tontaubenstand weisen.
  3. Darf man. Mit den Begriffen "shooting range texas" fördert Google problemlos solche Links zu Tage.
  4. Ich weiss... und in jeder Hinsicht vergleichbar mit einer zerlegbaren großkalibrigen Langwaffe. Ist ok.
  5. Naja... also dafür braucht man nun wirklich nicht viel Fantasie. Weil sie dann leichter verdeckt zum Ort der Verwendung gebracht werden könnten. Dieses Argument wird auch von bzw für Waffenbesitzer genutzt - siehe Werbung für Take Down Waffen und entsprechende Transportkoffer z.B. für Flugreisen.
  6. Ich weiss. Wir könnten jetzt noch in die Diskussion einsteigen, dass Du da zum Jagdschutz übergehst und wer dafür bzw. dazu berechtigt ist. Aber das ist ehrlich gesagt nicht mein Punkt. Mir ging es darum plakativ zu zeigen, dass Jäger sich nicht sicher fühlen sollten. Ja, ich übe seit Jahrzehnten selbst die Jagd aus und bin Sportschütze Nein, ich habe selbst keinen HA - weder sportlich noch jagdlich. Trotzdem....
  7. Im Zweifelsfall alt "...auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;..." neu "...auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;..." erledigt.
  8. Lieber EBR, ich habe den Teil, in dem Du Merkava zitierst nicht noch in das Ziatt aufgenommen. Daher nochmal ausdrücklich: es geht nicht (nur) um die Forderung Richtung "Polizeibeamter ausserhalb ihrer Dienstzeit" sondern um die Forderung bzgl. legaler Besitzer von erlaubnisfplichtigen Schusswaffen. Wer die Entwicklung der Bundesrepublik kennt, der kann nicht allen Ernstes glauben, dass eine solche Forderung von Erfolg gekrönt sein kann. Davon abgesehen: ich weiss, dass Polizeibeamte aus der Sicht vieler Sportschützen und Jäger Waffen-DAUs sind. Ich glaube allerdings, dass dieser Sicht auch eine hoffnungslose Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten in solchen Situationen zu Grunde liegt, die sehr deutlich ausserhalb der eigenen Sportordnung liegen.
  9. Diese Ideen sind Lichtjahre von der Realität entfernt.
  10. Ich sehe das so, dass die Aufbewahrung der Waffen in einem entsprechend zertifizierten Behältnis überprüft wrid. Warum sollte ich dann darüber sprechen wo der Schlüssel aufbewahrt wird???
  11. Ich kann nicht ausschliessen, dass ich dieses Thema als zu unbedeutend ansehe, weil ich in 30 Jahren als Sportschütze und 26 Jahren als Jäger noch niemals in die Situation kam, dass ein Polizeibeamter meine (mit-)geführten Schusswaffen kontrollieren/sehen wollte. Vielleicht habe ich deswegen den Eindruck, dass diese wiederholt diskutierte Frage oft deshalb aufkommt, weil der eine oder andere Zeitgenosse es cool findet, seine vermeintliche Sonderstellung als Waffenbesitzer unbedingt kundtun zu müssen. "Schau her, lieber Wachtmeister. Ich habe auch eine Knarre."
  12. Als Neuling kannst Du leider die PNs noch nicht nutzen. ad 1: Ja, kannst Du. Bzgl. des Vereins hast Du die Lage bei Sportschützen im Kopf. Für den Jäger (Jagdscheininhaber) sieht die Welt etwas anders aus. ad 2: Theoretisch ja - macht aber niemand.
  13. Pistole .45 ACP: Fangschuss Revolver Kal. .22. lfB: jagdsportliches Übungsschiessen gem. DJV Schiessvorschrift - die Waffe und das Kaliber sind dafür zugelassen Beim Revolver wäre ich mit dem Argument Fallenjagd eher zurückhaltend. Es könnte die (Rück-)Frage kommen, ob Du die Fallenjagd ausüben darfst.
  14. Es wäre nicht das erste Beispiel dafür, dass die Gesetzgebung den Entwicklungen der realen Welt folgt. Ein Hinweis darauf wo die Reise hingeht.
  15. Willkommen in der realen Welt. Das haben z.B. Versandhäuser bereits vor zwanzig Jahren so gemacht.
  16. EzLord, ist doch ok für dich. Du hast jetzt eine Einschätzung eines Fachmannes. Ein Nebeneffekt: das Forum hat die Schilderung und Bewertung der Sachlage aus erster Hand. Nix mit "der Cousin meiner Ex-Frau hatte mal einen Schulfreund, dessen Vater soll....." Viele Grüße Schönauer
  17. M.E. ein sehr vernünftiger Vorschlag. Dein Bekannter scheint mir übrigens nicht zu schnellen Gedankensprüngen zu neigen (freundlich ausgedrückt).
  18. Ich habe mich da etwas an der Beschreibung im ersten Beitrag des Threads orientiert. Da findet sich die räumliche Eingrenzung des Threadstarters "...Süd-Westen = Frankfurt bis Bodensee und Saarbrücken bis Augsburg, also 100km oder maximal 200km Umkreis um Stuttgart...."
  19. Der Stand der Wiesbadener Schützengesellschaft. Viele Grüße Schönauer
  20. Da stimme ich Dir von ganzem Herzen zu. Wie man den Umgang mit Kunden auf der sozialen und emotionalen Ebene pflegt, ist die Entscheidung jedes Kaufmannes - egal ob hinter der Ladentheke, hinter einem Server oder (im Falle eines Beamten) hinter dem Schreibtisch in der Amtsstube. Was mich bewogen hat zu fragen, war an einem offensichtlichen Beispiel das vorzuführen, was auf WO (in der vermeintlichen Anonymität des WWW) häufig zu beobachten ist: man verwechselt persönliche Betroffenheit, die das Individuum erbost, mit objektiven Fakten. Man beklagt (vermeintliche) Rechtsverstöße, ruft sofort nach einem Anwalt oder droht mit selbigem - gerne auch garniert mit einer Wortwahl, die man hoffentlich im direkten Gespräch nicht nutzen würde. Das ganze kann man m.E. mit steigender Tendenz beobachten. Und was steht jeweils am Ende? Ein Beitrag zur Klimaerwärmung ...heisse Luft. Viele Grüße Schönauer
  21. Bei nicht übergebenen Daten?
  22. Hi Chapmen, wie gesagt möchte und kann ich Dir keineswegs Antworten verbieten. Ad 1: AGBs schliessen keine Individualabreden aus. Ad 2: Ich kann mir nicht vorstellen, das nicht übergebene Daten einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze darstellen. Ad 3: Niemand behauptet, dass dein "Nein" ein Rechtsverstoß sei. Kann egun etwas erzwingen? Worauf begründet sich der Anspruch eines Individuums auf einen account bei diesem Anbieter? Ad 4: Keines - so lange man nicht ihre Plattform nutzen möchte. Guts Nächtle Schönauer
  23. Ad 1: Das muss es möglicherwiese auch nicht. §305b BGB räumt der Individualabrede Vorrang vor den AGBs ein. Ad 2: Du bist natürlich nicht verpflichtet das hier jemandem zu erläutern. Fragen darf ich aber (und ein "das geht dich nix an" riskieren): welcher Schaden ist Dir denn entstanden? Viele Grüße Schönauer
  24. Lieber chapmen, dass Du sauer bist, habe ich verstanden. Ich finde es auch nett, dass Du mir deine Sicht auf deinen Fall schilderst. Gefragt hatte ich allerdings konkret den User "Halali88". Aber auch bei Dir ist mir nicht ganz klar welcher Rechtsverstöße egun sich schuldig gemacht hat. Einem registrierten Nutzer den Zugang zu einer Plattform zu sperren mag diesen, aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, erzürnen - aber stellt das einen Verstoß gegen geltendes Recht dar? Auch die Frage nach einer Kopie des Personalausweises ist m.E. kein Verstoß gegen geltendes Recht. Es steht Dir schliesslich frei diese Frage abschlägig zu beantworten. Oder? Um es deutlich zu sagen: ich spreche von der juristischen Seite, denn genau in diese Richtung zog "Halali88". Ob ein Betroffener dieses Vorgehen als kundenfreundlich ansieht, war bei meiner Frage an "Halali88" nicht der Punkt. Nix für ungut Viele Grüße Schönauer
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