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IGNORED

1 Bier nach dem Schießen ok?


pasiwd

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vor 1 Stunde schrieb duck:

Beim Transport (führen) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen im öffentlichen Raum gilt 0,0 Promille. Sonst Zuverlässigkeit weg. Bin ich in der eigenen Wohnung darf ich sternhagelblau neben dem (bestimmt verschlossenem) Waffenschrank liegen.

 

Ich würde mal sagen: jeglicher Umgang mit Schusswaffen setzt 0,0 Promille voraus.

Wenn Du zu Hause mit 2 Promille deine Flinte putzt (nicht die in der Hose), wird's bei einer spontanen Kontrolle auch erstmal dünn mit der Zuverlässigkeit. 

 

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vor 30 Minuten schrieb thomas.h:

 

ok, urteil von 2016...

ABER:

Zitat

(Az. 1 L 784/16.NW). 
Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Mann ungeeignet sei, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, da er alkoholabhängig sei. Weiter meinte das Gericht, dass beim Führerscheininhaber bereits vor drei Jahren eine 
Alkoholabhängigkeit festgestellt worden sei. Abschließend meinte das Verwaltungsgericht, dass der Führerscheinentzug nicht voraussetze, dass der Kläger alkoholisiert am Straßenverkehr partizipieren müsse.

 

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Jemand bei dem 2 Promille gemessen werden, ist ein geübter, ja geradezu begnadeter Säufer.

 

Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass die persönliche Eignung nicht gegeben ist.

 

Bei welcher Gelegenheit ein derartiger Alkoholpegel festgestellt wird ist dabei unerheblich.

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vor einer Stunde schrieb Qnkel:

 

Wenn Du zu Hause mit 2 Promille deine Flinte putzt (nicht die in der Hose), wird's bei einer spontanen Kontrolle auch erstmal dünn mit der Zuverlässigkeit. 

 

Wenn ich Zuhause meine Querflinte mit der alten Unterhose putze und dabei 4 Bier und 5 Schnäpse getrunken hätte, mach ich die Tür nicht mehr auf, schon mal wg. der fehlenden Hose.

Kalsarikännit.

 

Transportieren und Führen sind zwei unterschiedliche "Zustände".

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2 minutes ago, Leser said:

Jemand bei dem 2 Promille gemessen werden, ist ein geübter, ja geradezu begnadeter Säufer.

 

Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass die persönliche Eignung nicht gegeben ist.

 

Bei welcher Gelegenheit ein derartiger Alkoholpegel festgestellt wird ist dabei unerheblich.

 

Im genannten Fall aber dann wohl doch nicht ganz. Hier ist eine ausführlichere Meldung des Sachverhalts. Die Polizei war nicht zufällig da aufgeschlagen, sondern wegen zweiter Suizidankündigungen des Mannes. Nach eigener Aussage hatte er sich eine Woche lang von fünf Radler und 0,6 l Wodka am Tag ernährt, sonst keine Nahrung. Der Blutalkohol war auch nicht 2‰, sondern 2,4. Das scheint mir als Situation schon klar unterscheidbar von jemandem, der mal bei einer Geburtstagsparty deutlich mehr getrunken hat, als gut für ihn ist, das sonst aber nicht tut. Auch das Gericht hat nicht auf den Blutalkohol an sich abgestellt, sondern auf die offenbare Abhängigkeit.

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vor 3 Stunden schrieb duck:

Beim Transport (führen) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen im öffentlichen Raum gilt 0,0 Promille. Sonst Zuverlässigkeit weg. Bin ich in der eigenen Wohnung darf ich sternhagelblau neben dem (bestimmt verschlossenem) Waffenschrank liegen.

Ich bin von diesem fachlich fundierten, und mit eindeutigen Quellen belegtem,  Beitrag begeistert.

Oder ironiefrei: Weder das Erste, noch das Zweite (sofern es aktenkundig würde) ist korrekt.

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Ich schieße seit 1960. Damals ging niemand Sonntags nach dem Schießen nüchtern vom Stand.

Olympiade 1976 in Montreal. Der beste Schütze " Freie Pistole " 50m war ein Russe ( Toz ) der zwar das beste Ergebnis schoß, aber nach dem  letzten Schuß nach forne fiel und disqualifiziert wurde,

weil er sturzbetrunken war. Trinken war aber noch nicht Alles. Früher gingen bei DM Freie Pistole die Packungen " Abasin ", ein Betablocker, der den Herzschlag verringert, herum.

Das war fast überall so.

Gott sei Dank ist das vorbei. Alkohol oder andere Drogen beim Schießen kenne ich nicht mehr seit min. 30 Jahren.

Das hat sich Gott sei Dank völlig geändert. Ich wüßte auch nicht, wann ein Kollege die letzten Jahre nach dem Schießen Alkohol getrunken hätte.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 5 Minuten schrieb Sal-Peter:

oder ob man danach noch ein einzelnes Bierchen zischt.

Natürlich hast Du aus erster Sicht Recht. Meine Überlegung ist aber folgende: Wenn ich weiß, daß Alkohol ein Suchtmittel ist und sich nicht mit Waffenhandhabung verträgt, lasse ich es einfach ganz.

Wenn mir das aber so schwer fällt, daß ich darauf nicht verzichten kann, oder will, darf ich nicht mit Waffen umgehen.

Da gibt es nur ein  - Entweder - Oder -.

Wer nicht auf Alkohol verzichten kann, oder will, in dessen Hand gehören keine Waffen.

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Der Faden wurde am 18. Juni 2022, also vor einem Jahr zuletzt beschickt.

 

Dann hat ein am letzten Montag (12.06.2023) neu angemeldeter Account hier einen einzigen Satz geschrieben (und wurde vom Kraut gelikt).

 

Offensichtlich gibt es beim Thema noch Diskussionsbedarf ...

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vor 11 Stunden schrieb thomas.h:

Da wäre ich mir nicht so sicher:

Der Kerl wurde zwar zu Hause betrunken angetroffen, das war aber nicht der Grund für den Entzug des Führerscheins. Sondern seine Alkoholsucht. Und das ist bei der WBK genau so. Trinkst Du mal zu viel, passiert gar nichts. Bist Du aber süchtig, kann sie Dir entzogen werden sogar wenn Du dann gerade nüchtern bist. Zwei Paar Schuhe.

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vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

Olympiade 1976 in Montreal. Der beste Schütze " Freie Pistole " 50m war ein Russe ( Toz ) der zwar das beste Ergebnis schoß, aber nach dem  letzten Schuß nach forne fiel und disqualifiziert wurde,

weil er sturzbetrunken war.

Zählt der Alk da als Doping?

vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

Alles. Früher gingen bei DM Freie Pistole die Packungen " Abasin ", ein Betablocker, der den Herzschlag verringert, herum.

Das ja dann wohl ganz sicher?

vor 9 Stunden schrieb Homi:

Weder das Erste, noch das Zweite (sofern es aktenkundig würde) ist korrekt.

Wieso nicht? Dass mit Waffe unterwegs und minimalem Alk im Blut die Zuverlässigkeit verloren geht, darüber gibt es m.W. mindestens ein Urteil. Und warum man nicht besoffen neben seinem verschlossenen Waffenschrank schlafen darf, das würde mich auch mal interessieren.

 

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vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

Natürlich hast Du aus erster Sicht Recht. Meine Überlegung ist aber folgende: Wenn ich weiß, daß Alkohol ein Suchtmittel ist und sich nicht mit Waffenhandhabung verträgt, lasse ich es einfach ganz.

Wenn mir das aber so schwer fällt, daß ich darauf nicht verzichten kann, oder will, darf ich nicht mit Waffen umgehen.

Da gibt es nur ein  - Entweder - Oder -.

Wer nicht auf Alkohol verzichten kann, oder will, in dessen Hand gehören keine Waffen.

Wie jetzt...

Ich komme vom Schießen nach Hause, lege die Waffe in den Safe, verschließe den und setze mich dann zum Ausklang des Sommertages mit ´nem schönen

Rotwein auf den Balkon.

Und deswegen gehören in meine Hände keine Waffen ???

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vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Meine Überlegung ist aber folgende: Wenn ich weiß, daß Alkohol ein Suchtmittel ist und sich nicht mit Waffenhandhabung verträgt, lasse ich es einfach ganz.

Wenn mir das aber so schwer fällt, daß ich darauf nicht verzichten kann, oder will, darf ich nicht mit Waffen umgehen.

Mach deine Überlegung doch etwas einfacher: Wenn du weist das etwas deinen Zustand so beeinflusst das ein sicherer Umgang mit Gegenständen durch die andere zu Schaden kommen könnten nicht mehr gewährleistet ist

so meidest du dieses "Etwas". 

Also kein Alkohol, Drogen, MSM, Frauen, Straßenverkehr usw. alles und jedes kann eine Person so beeinflussen das es zu nicht vorhersehbaren Ereignissen kommen kann. 

Waffen und der Schießsport können für einige auch ein "Suchtmittel" sein und diese könnten ausrasten wenn mal etwas nicht so klappt wie sie es wollten. Frustrierte Schützen nach einem Wettkampf die ihren Unmut mehr

oder weniger laut von sich gebe. Harter Umgang mit dem "Sportgerät" und Kavalierstart bei der Abfahrt sind noch das geringste, verbale Ausrutscher gegenüber anderen Teilnehmern/Funktionären könnten sich steigern.

 

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Am 8.6.2022 um 14:00 schrieb Fussel_Dussel:

Du transportierst nicht, du führst verschlossen im Rahmen deines Bedürfnisses. Daher 0,0 

Transportieren ist de facto erlaubnisfreies Führen....

Teilzitat WaffVwV

"...

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen...."

Teilzitat Ende

Zum Thema "erlaubnisfreies Führen einer Schußwaffe" findet sich in der WaffVwV bestimmt auch noch etwas. Da wette ich fast darauf.... 
(Das wäre aber Punkt 2 der Schulung und dann kostenpflichtig!) ;)

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Am 8.6.2022 um 13:36 schrieb pasiwd:

Hallo zusammen,

 

Ich hab da eine Frage...

 

Gruß & Danke

Die Einen sagen so, die Anderen so.... (Vor Gericht und auf hiher See bist Du in der Hand Gottes!)

Bei den heutigen Bemühungen, Waffen aus Privathand zu bekommen, hättest Du im Fall der Fälle wohl sehr schlechte Karten.

Die "Aberkennung der Zuverlüssigkeit" (Entzug der Waffenrechtlichen Dokumente) wird allerdings durch die zuständige Waffenbehörde (nicht durch die Polizei vor Ort) ausgesprochen.
Wenn Du allerdings so breit bist, dass es wirklich auffällt, werdens Deine Knarre wohl gleich einkassieren (Gefahr im Verzug).


https://www.google.com/search?q=Deutschland+Aberkennung+der+Zuverlässssigkeit+nach+Alkoholgenuss&client=firefox-b-d&ei=eWCJZK6oNPeE9u8PtOqr0A8&ved=0ahUKEwjuyO2ik8L_AhV3gv0HHTT1CvoQ4dUDCA4&uact=5&oq=Deutschland+Aberkennung+der+Zuverlässssigkeit+nach+Alkoholgenuss&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQA0oECEEYAEoFCEASATFQAFgAYABoAHABeACAAQCIAQCSAQCYAQCgAQE&sclient=gws-wiz-serp

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@sealord37 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf Alkohol im Zusammenhang mit der Schussabgabe.

Die "geringste Menge" waren übrigens komfortable 0,78 Promille, dafür brauchen nicht wenige Waidmänner 4 Bier und mehr.

Aber wie schon geschrieben, fliegt weiter in eurer Gutmenschenblase.

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vor 4 Stunden schrieb sealord37:

Das ja dann wohl ganz sicher?

Ganz sicher, denn ich habe das selbst erlebt.

 

vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

Also kein Alkohol, Drogen,

Alkohol ist eine Droge, selbst wenn viele das nicht akzeptieren wollen. Mit etwas Selbstkontrolle kann man darauf verzichten, zumindest, solange man mit Waffen umgeht. Das klappt ja auch in der Regel ohne Probleme.

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich die letzten 10 Jahre nie erlebt, das in Verbindung mit einem Schießen, vor, wärend, oder nachher Alkohol konsummiert wurde. In dem Verein, in dem ich schieße ist das

auch allgemein nicht üblich. Alle richten sich danach.

Ich selbst hätte nichts dagegen, wenn nach dem Schießen ein Bier getrunken würde, aber dann wirklich nur ein Bier.

Das macht aber Niemand, es wird einfach kein Alkohol getrunken, das hat sich so eingebürgert und geht sehr gut.

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vor 8 Minuten schrieb Homi:

Aber wie schon geschrieben, fliegt weiter in eurer Gutmenschenblase.

Ich bin mit Sicherheit kein " Gutmensch ". Mir ist die Ausübeung des Schießsportes nur einfach wichtiger, als der Konsum von Alkohol. Das ist für mich aber auch kein Problem, da ich den Genuß von Alkohol

bis auf praktisch Null eingeschränkt habe.

Ich habe wärend meiner Ausbildung in den 80er Jahren die verherende Wirkung von Alkohol gesehen und das hat mich einfach zum Nachdenken gebracht.

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vor einer Stunde schrieb Homi:

fliegt weiter in eurer Gutmenschenblase

Was hat es mit Gutmenschenblase zu tun, wenn man angesichts der Einstellung unserer derzeitigen Regierung zu Waffen ein vorsichtig ist und gewisse Eventualitäten wenigstens im Hinterkopf hat? Gibt hier einige Threads, wo waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen wurden und ein Großteil der User über das Urteil so nicht erwartet hätte.

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