Zum Inhalt springen

gipflzipfla

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.697
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von gipflzipfla

  1. https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1993050158_19940118X00 Teilzitat: ".... Rechtssatz Da der Gesetzgeber der OÖ BauO 1976 das "geschlossen" bebaute Gebiet dem "nicht geschlossen" bebauten Gebiet gebenüberstellte, kann ein "gekuppelt" verbautes Gebiet nur dem Teilbereich "nicht geschlossen" bebautes Gebiet zugeordnet werden. Der Umstand, daß die Häuser verhältnismäßig eng beieinanderstehen und sich die Gebäude überwiegend in der Nähe der Besitzgrundgrenzen befinden, muß jedenfalls, um eine Übereinstimmung mit dem Begriffsinhalt "geschlossen" herbeizuführen, hinsichtlich BEIDER Seiten eines an der Straße (bzw etwa durch Vorgarten zurückversetzten) gelegenen Hauses erfüllt sein. Hätte der Gesetzgeber die Mindestabstände auch für Gebiete nicht gewollt, in denen die Häuser jeweils nur an einer Seite aneinandergebaut sind bzw verhältnismäßig nahe beieinanderstehen, hätte er dies durch eine Wendung wie "außerhalb eines geschlossen oder gekuppelt gebauten Gebietes" klargestellt. Der geltende Gesetzestext verbietet aber die Anwendung auf Gebiete, in denen Häuser überwiegend jeweils nur an einer Seite aneinandergebaut sind bzw relativ eng beieinanderstehen....." Teilzitat Ende Alles klar, jetzt ?
  2. Teilzitat: "... Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen. Herzlichst Ihr Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel Präsident der IWÖ " Teilzitat Ende
  3. Dieser bestehende Thread ist schon ganz gut, beschäftigt sich seit der Entstehung dieser neuerlichen, aus Aktionismus gesteuerten, politischen Idiotie mit dem Thema https://forum.waffen-online.de/topic/477060-messerverbote-in-österreich/
  4. Teilzitat: "... Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen. Herzlichst Ihr Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel Präsident der IWÖ " Teilzitat Ende
  5. Sorry fürs o.T. . Warum wegen Hehlerei? War Dein Messer denn gestohlen ? Was ist diese ominöse "Nachversicherung" denn (eine vage Vorstellung hätte ich ja, aaaber...) ?
  6. Echt schade, dass man hier bei uns in Österreich solche Gelegenheiten nicht bekommt... Würde ich gerne nehmen wollen.
  7. Hier, zur Auflockerung des Themas
  8. Die beste Wahl.... gibt absolut nix Besseres, fürs Taschengeld Belasse sie auf jeden Fall im Original, verbastle vertune keinesfalls die originalen Griffschalen und die original Aufschrift!
  9. Jeder Kulturbereicher, sowohl in der Republik Österreich oder gar in der Bundesrepublik Deutschand, der zwingend ein Piktogram zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Chaixxhauses benötigt, wird sich sowieso und gänzlich selbstverständich an eine ausgeschilderte Waffenverbotssone halten
  10. : : https://www.heute.at/s/funf-fakten-zum-neuen-auslander-waffengesetz-52762162 :
  11. Kommenden September droht uns die Nationalratswahl !! Bis dahin muss etwas Bahnbrechendes geschehen... Ok, der Hr. Bundesinnenminister*in lässt dabei außer Acht, dass es für die Ausländer ohnehin schon ein bestehendes Waffenverbot gibt ! Ich schätze einmal, dass uns bei dieser Nationaratswahl ein BLAUes Wunder blüht.* *Neues aus dem Lehrbuch: Wie der Wechselwähler auf jehrelange Misspolitik reagiert!
  12. : : https://www.youtube.com/watch?v=CIxv6jMoxyE :
  13. Naja, unerlaubt Hand an fremdes Eigentum zu legen und da irgendwelche Zerlegungsaktionen zu starten, das kommt vielleicht nicht so gut an. (nein, ich weiß nicht, wer die Knarre zerlegt hat!) Wegen der Fotos wärs ja noch egal. Die tauchen nach der IWA sowieso irgendwann einmal im Internet auf.
  14. Schützt aber, so direkt, jetzt auch nicht vor Abhandenkommen (was wiederum Zugriff für Unbrechtigte wäre). Wie gesagt... nach dem "Schlüsselurteil" Also: Speisen und Getränke nimmt man im Hotelzimmer zu sich ! Grünschrift ist aus.....
  15. Schrotflinten ohne Vorderschäfte sind bekanntlich besonders bedienerfreundlich und dabei recht funktional
  16. WaffVWV, zu den §§12. . . .... Aber agesichts des "Schlüsselurteil" wäre bin ich mir in Deutschland bei nichts mehr sicher. Ich befürchte, da wirst Du fast schon einen im Waffenrecht sehr versierten Anwalt fragen müssen
  17. Aber die Frage an sich ist ja schon interessant... wirft sie doch noch andere Frage auf ! Was passiert nämlich, wenn die unangekündigte Waffenkontrolle stattfinden soll und sich die Knarre nicht im eigenen Waffenschrank befindet... Die Knarre also im Vereinstresor, zugänglich für Jeden mit Schlüssel dazu, steht Wir gehen natürlch, weil eh alles fiktiv ist, davon aus, dass die Knarre deswegen mit einer Abzugssicherung gesichert und sich auch der Verschluss nicht in der Waffe befindet! Dieser liegt nämlich zu Hause, im eigenen Waffenschrank der neuesten Generation geforderten Sicherheitsklasse und der Schlüssel dazu liegt... (eh schon wissen) Da fällt mir grad ein, sorry für o.T., was ist aus dem Thread mit der Hausfrau und den umherliegenden Waffenkoffern ihres heiß eliebten Göttergatten geworden? Ich finde den leider nicht mehr
  18. Wuascht.... Ist eigentlich eh o.T. . Hier hats halt den absoluten Vorteil, dass man niemals mit irgendwelchen Mahngebühren belastet wird. Es fallen ja keine Provisionsforderungen an Dafür ist man in seinen Angeboten halt recht beschränkt...
  19. Naja, anbieten tust sie ja jedem Einzelnen der anwesenden Foristen. Das ANgbeot ist für Jeden einsehbar. Also wenn ich daran Interesse hätte, dann könnte ich Dir eine PN schreiben (wenn Du das zulassen würdest) und Dich fragen, ob Du mir das Teil verkaufen willst. Hab ich hier schon gemacht. und wurde beschissen habe hier also auch schon Lehrgeld bezahlt. Also allzuviel anders als beim €gon ist es diesbezglich auch hier nicht. Edit, Postings haben sich überschnitten . Sorry
  20. Ja, zu genau. Die Alten früher haben Schubladen beschriftet, in welche sie beschriftete Tüten abgelegt haben. Darin dann der jeweilige Inhalt, alles sortiert. Ich will ja nicht sagen, dass früher alles besser war, aber falsch war das bestimmt nicht. Jetzt ists aber leider halt auch so, dass Dir die elektronischen Schubladen mit ohne Strom im Schrank recht wenig nützen werden. Ein Teufelskreis
  21. edit, Achtung, o.T.. Teilzitat aus dem Schottenzentrum: Veröffentlichen von Beiträgen in diesem Forenbereich ist nur unseren fördernden Mitgliedern möglich. Teilzitat Ende So stehts geschrieben... wenn nun ein Angebot eine Veröffentlichung eines Beitrages darstellt? Dann habe ich das wohl missverstanden... Ok, ich hab eh nix zu verscherbeln. Wuascht Sorry, für o.T. .
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.