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gipflzipfla

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  1. Dann erwarte ich die volle öffentliche Rehabilitation des zu Unrecht Beschudigten, durch den Verband! Sonst verliert man nicht nur an Gesicht sondern auch an Glaubwürdigkeit.
  2. Wenn wir beide Kumpels sind, zeige ich Dich nicht an... Wären wir es nicht, und ich hätte Beweise u n d den niederen Beweggrund, weil ich Dir einfach eins reinwürgen möchte, k ö n n t e ich Dich auch anzeigen. Ich k ö n n t e aber auch bei Dir, als Nicht-Kunpel, nichts gesehen haben... Einfach, weil ich Dir nichts wollte
  3. Doch, genau das ist das Thema. Dass die Bude durchsucht wurde.. ok, ein normaler Vorgang, die Behörden müssen reagieren! Was mir aber absolut gegen den Strich geht ist, dass diese Person via Medien in der Öffentlichkeit mit eine Bestimmtheit vorverurteilt wird, dass es einem graust. Ja, ok, das ist mittlerwile schon allgemeiner Trend und seit je her dier "Arbeit der Kwalitätsjournaille".. Aber die Behörden, wer auch immer, haben die verdammte Pflicht, der Öffentlichkeit lediglich gesicherte Erkenntnisse zukommen zu lassen! Das ist meine persönliche Sichtweise dazu.
  4. Grundsätzlich kann man dem ja zustimmen. Aber was ist der Unterschied zwischen Denunzieren und Anzeigen? Denunziert wird feige, aus dem Hinterhalt, auf Grund irgendwelcher dubiosen Vermutungen und weil man irgendwem aus eigentlich niederen Beweggründen eins reinwürgen kann und will. Anzeige erstattet man, unter seinem vollen Namen und unter Beweislegung! In diesem Falle ist es ja mit der Beweislegung nicht weit her... "es soll sich, es könnte sich...blablabla..." Da hat irgendwer den Hund von der Kette gelassen und wird, letztendlich, selbst gebissen werden...
  5. Mann erkennt daran, wie tief die Angst vor dem Staatsapparat schon im Nacken sitzt... Eine gar grausame Entwicklung Undschuldsvermutung? Greift und gilt nicht mehr...
  6. https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1993050158_19940118X00 Teilzitat: ".... Rechtssatz Da der Gesetzgeber der OÖ BauO 1976 das "geschlossen" bebaute Gebiet dem "nicht geschlossen" bebauten Gebiet gebenüberstellte, kann ein "gekuppelt" verbautes Gebiet nur dem Teilbereich "nicht geschlossen" bebautes Gebiet zugeordnet werden. Der Umstand, daß die Häuser verhältnismäßig eng beieinanderstehen und sich die Gebäude überwiegend in der Nähe der Besitzgrundgrenzen befinden, muß jedenfalls, um eine Übereinstimmung mit dem Begriffsinhalt "geschlossen" herbeizuführen, hinsichtlich BEIDER Seiten eines an der Straße (bzw etwa durch Vorgarten zurückversetzten) gelegenen Hauses erfüllt sein. Hätte der Gesetzgeber die Mindestabstände auch für Gebiete nicht gewollt, in denen die Häuser jeweils nur an einer Seite aneinandergebaut sind bzw verhältnismäßig nahe beieinanderstehen, hätte er dies durch eine Wendung wie "außerhalb eines geschlossen oder gekuppelt gebauten Gebietes" klargestellt. Der geltende Gesetzestext verbietet aber die Anwendung auf Gebiete, in denen Häuser überwiegend jeweils nur an einer Seite aneinandergebaut sind bzw relativ eng beieinanderstehen....." Teilzitat Ende Alles klar, jetzt ?
  7. Teilzitat: "... Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen. Herzlichst Ihr Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel Präsident der IWÖ " Teilzitat Ende
  8. Dieser bestehende Thread ist schon ganz gut, beschäftigt sich seit der Entstehung dieser neuerlichen, aus Aktionismus gesteuerten, politischen Idiotie mit dem Thema https://forum.waffen-online.de/topic/477060-messerverbote-in-österreich/
  9. Teilzitat: "... Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen. Herzlichst Ihr Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel Präsident der IWÖ " Teilzitat Ende
  10. Sorry fürs o.T. . Warum wegen Hehlerei? War Dein Messer denn gestohlen ? Was ist diese ominöse "Nachversicherung" denn (eine vage Vorstellung hätte ich ja, aaaber...) ?
  11. Echt schade, dass man hier bei uns in Österreich solche Gelegenheiten nicht bekommt... Würde ich gerne nehmen wollen.
  12. Hier, zur Auflockerung des Themas
  13. Die beste Wahl.... gibt absolut nix Besseres, fürs Taschengeld Belasse sie auf jeden Fall im Original, verbastle vertune keinesfalls die originalen Griffschalen und die original Aufschrift!
  14. Jeder Kulturbereicher, sowohl in der Republik Österreich oder gar in der Bundesrepublik Deutschand, der zwingend ein Piktogram zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Chaixxhauses benötigt, wird sich sowieso und gänzlich selbstverständich an eine ausgeschilderte Waffenverbotssone halten
  15. : : https://www.heute.at/s/funf-fakten-zum-neuen-auslander-waffengesetz-52762162 :
  16. Kommenden September droht uns die Nationalratswahl !! Bis dahin muss etwas Bahnbrechendes geschehen... Ok, der Hr. Bundesinnenminister*in lässt dabei außer Acht, dass es für die Ausländer ohnehin schon ein bestehendes Waffenverbot gibt ! Ich schätze einmal, dass uns bei dieser Nationaratswahl ein BLAUes Wunder blüht.* *Neues aus dem Lehrbuch: Wie der Wechselwähler auf jehrelange Misspolitik reagiert!
  17. : : https://www.youtube.com/watch?v=CIxv6jMoxyE :
  18. Naja, unerlaubt Hand an fremdes Eigentum zu legen und da irgendwelche Zerlegungsaktionen zu starten, das kommt vielleicht nicht so gut an. (nein, ich weiß nicht, wer die Knarre zerlegt hat!) Wegen der Fotos wärs ja noch egal. Die tauchen nach der IWA sowieso irgendwann einmal im Internet auf.
  19. Schützt aber, so direkt, jetzt auch nicht vor Abhandenkommen (was wiederum Zugriff für Unbrechtigte wäre). Wie gesagt... nach dem "Schlüsselurteil" Also: Speisen und Getränke nimmt man im Hotelzimmer zu sich ! Grünschrift ist aus.....
  20. Schrotflinten ohne Vorderschäfte sind bekanntlich besonders bedienerfreundlich und dabei recht funktional
  21. WaffVWV, zu den §§12. . . .... Aber agesichts des "Schlüsselurteil" wäre bin ich mir in Deutschland bei nichts mehr sicher. Ich befürchte, da wirst Du fast schon einen im Waffenrecht sehr versierten Anwalt fragen müssen
  22. Aber die Frage an sich ist ja schon interessant... wirft sie doch noch andere Frage auf ! Was passiert nämlich, wenn die unangekündigte Waffenkontrolle stattfinden soll und sich die Knarre nicht im eigenen Waffenschrank befindet... Die Knarre also im Vereinstresor, zugänglich für Jeden mit Schlüssel dazu, steht Wir gehen natürlch, weil eh alles fiktiv ist, davon aus, dass die Knarre deswegen mit einer Abzugssicherung gesichert und sich auch der Verschluss nicht in der Waffe befindet! Dieser liegt nämlich zu Hause, im eigenen Waffenschrank der neuesten Generation geforderten Sicherheitsklasse und der Schlüssel dazu liegt... (eh schon wissen) Da fällt mir grad ein, sorry für o.T., was ist aus dem Thread mit der Hausfrau und den umherliegenden Waffenkoffern ihres heiß eliebten Göttergatten geworden? Ich finde den leider nicht mehr
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