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gipflzipfla

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  1. Wie sollens denn eine angemeldete Waffe als legal identifizieren, wenns die Waffennummer (sofern vorhanden) nicht überprüfen dürften (bei uns in Ö werden nur die Kurzen überprüft... Sheriff kommt mit der Meldung, Vorlage, Nummernabgleich, danke und auf Wiederschaun. Find ich unspektakulär normal. Damit muss ich leben können. Geht ja auch, weil is halt so)
  2. Ja, aber sie wäre zu bekommen! Ich habe auch die Satzung einer mir unbekannten JG über solche Wege bekommen. Ich wollte, ich bekam... und wenns mich was gekostet hätte, dann hätt ich dafür bezahlt! So bin ich... Alles eine Frage der Wertung und perönlichen Wichtigkeit edit: wo steht in der Satzung, dass man diese als Vereinsmitglied nicht ausgehändigt bekommen darf ? Wie sollst Du denn ohne Kenntnisnahme der Satzung wissen, ob Du etwas falsch machst?
  3. Aus der ganzen Sache interpretiere ich als Außenstehender für mich die Frage, ob das Thema in einer Vollversammlung behandelt und darüber abgestimmt wurde. So auch der Ausschluss des VDB. Oder war das eine alleinige Aktion des Vorstandes, ohne Einbindung aller Mitglieder. Vieles an Vorstandsaktionen kann man getrost als ....... mit zum Erbrechen.... titulieren. Das sehe ich ja schon innerhalb kleiner Jagdgesellschaften, was da so alles im stillen Kämmerchen ausgearbeitet wird. Natürlich niemals zum Vorteil a l l e r Mitglieder. Weil "mir samma mir!" und wo käme man denn hin, wenn alle Mitglieder Mitspracherecht hätten. Es wäre schon interessant, in der Angelegenheit zu differenzieren edit, hat sich mit vorherigem Posting überschnitten
  4. Zu Allererst einmal ist es ja der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e.V. .... Wem gegenüber ist man verpflichtet? Nur ein Teilzitat: ".....Insbesondere in den letzten 8 Jahren hat der VDB in unzähligen Vorstandssitzungen immer wieder versucht, das FWR zu motivieren, seinem satzungsgemäßen Auftrag nachzukommen und mehr Aktivität zu zeigen. Dies wurde seitens des VDB wiederholt mit konstruktiven Vorschlägen unterfüttert. So hat der VDB bereits 2016 einen Vorschlag zur Neustrukturierung des FWR vorgelegt, die seit diesem Jahr auch von anderen Vorstandsmitgliedern gefordert wurde und nun anscheinend endlich umgesetzt werden soll. Zudem hat sich der VDB zuletzt mit seiner Kampagne „Next-Guneration – Operation:Reset“ für die Interessen der gesamten Branche offensiv eingesetzt. Denn eine drohende nächste Waffenrechtsänderung wird ohne Aktivitäten der Interessenvertretungen weitere Bereiche stark einschränken, was für die VDB-Mitgliedsunternehmen eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet. Wir haben dies in der Vergangenheit z.B. mit Deko- oder Salutwaffen, „großen“ Magazinen oder neuen wesentlichen Waffenteilen erlebt. Diese Einschränkungen haben den Fachhandel signifikant wirtschaftlich getroffen. Die Streichung aus dem Vorstand traf die Vertreter des VDB (Vizepräsident Satzinger und Frau Hüne) in der Delegiertenversammlung völlig unerwartet. Das VDB-Präsidium ist betrübt und fassungslos über diese Entscheidung. In den kommenden Tagen werden wir zusammen mit unseren Mitgliedern klären, wie wir mit dieser Entscheidung umgehen sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! " Teilzitat Ende Genügend für den interessierten Mitleser, um sich an anderer Stelle tiefer in die Materie einzulesen
  5. Man unterstellt dann wohl Interessenskonflikte (?) Dazu müsste man aber Satzungen vergleichen. Ist alles nicht so einfach, im Vereinswesen
  6. In Kitzbühel, im gelobten Land hinter den Bergen, kostet eine 50-70m² große Eigentumswohnung ~ 1Mio €ttn. Man müsste also regional eingrenzen Da musst schon einen ausserordentlich gefragten Job in Österreich ausüben. Vom Haus reden wir erst gar nicht (mehr) https://www.private-residences.net/mountain-snow/kaufobjekte/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI7r-hzJjigwMV_z4GAB2NOwODEAAYAyAAEgJ-WPD_BwE
  7. Fraglich, wonach Du angelst.... Alles hat ein Ende, nur der Wurm hat zweie!
  8. Mooooment.. die Polizei hätte das verhindern müssen !
  9. Nein, nein... ich hab damit keine Probleme. Es schwingt da eine Menge Sarkasmus mit.... Und ich habe nicht grundlos auf die Sache mit dem deutschen Waffenverkäufer Heidelberger Attentäter verlinkt, der seine Waffen recht problemlos in Österreich erwerben konnte. Eure beschissene Presse wusste daraufhin be k a n n t l i c h nichts Anderes Besseres zu tun, als Österreich mit seiner liberalen Waffengesetzgebung an den Pranger zu stellen. Kannst Musst einfach einmal danach googlen! Denkst halt einmal darüber nach wie toll wir das Österreicher so finden können... Un dann so ein toller, e r s t e r, Thread eines neuen Mitgliedes....
  10. Das ist mir eigentlich relativ wurscht.... Immerhin wird Dir in Deutschland der Kauf und Besitz von Munition untersagt.... die werden schon Gründe dafür haben. Du sprichst ja selber von "einigen Vorstrafen", welche Dich belasten. Was, genau, erwartest Du denn, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass...." ? Insofern hättest Du auch in Österreich ein Waffenverbot, Nur mal so, am Rande erwähnt.... Ich finde es einfach falsch, dass bei uns dem EU Ausländer der Kauf von Waffen so problemlos ermöglicht wird. Nichts Anderes will ich zum Ausdruck bringen... Dazu stehe ich! Rein sachlich und emotionslos! Wuascht..
  11. Das liegt an unserem beschissen liberalem WaffGes, welches es dem Ausländer gestattet, bei uns problemlos Waffe der Kat C zu erwerben Bleib bitte wo Du bist.... ! https://wien.orf.at/stories/3140580/ Wegen solcher Schwachköpfe wirds auch bei uns sowie f ü r uns immer rigoroser !
  12. Wäre aber ganz ok, gewesen, wenn es das wäre Naja.. ich habe mich ja darum bemüht, den gangbaren Pfad aufzuzeigen (mein Verweis auf den Sprecher für law and order.. schien mir naheliegend) Danke
  13. Womit willst Du Dich denn in der Ausgangsfrage auseinandersetzen? Die Fage wurde ja noch nicht 100%ig beantwortet.. Es macht sich ja Niemand die Mühe Kannst mir das mit der El Liste bitte erklären, was damit gemeint ist?
  14. Man wird Dir hat entgegnen: "..das ist von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt" Grundsätzlich bedeutet ja nicht auschließlich
  15. Was hier andauernd auf den 70 Tagesätzen herumgeritten wird.... Dazu muss man wohl nicht besonders beleidigend gewesen sein. Es liegt ja alles im Ermessen des Richters, wieviel TS er ansetzt In Österreich, hier nicht relevant, ich weiß, aber nur mal zum Überdenken Beleidigung gemäß § 115 StGB kann mit bis zu drei Monate Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Grundsätzlich sind negative und kritische Meinungen durch die Meinungsfreiheit geschützt.
  16. Eine Frage des Blickwinkels und der eigenen Betrachtung.. Ich gehe stark davon aus, dass auch Du einer der Spacken bist. So wie ich auch... und viele viele Andere in diesem Forum
  17. Schau mal auf Dein Avatar und denke Dir die Sternchen davon weg
  18. Vielleicht solltest Du Dich an ihen wenden? Rechtspolitischer Sprecher: Thomas Seitz Ich gehe davon aus, dass man Deine Anfrage intern notfalls an die dafür zuständige Person weiterleiten würde wird Deine Suche war wohl auch nicht intensiv genug, bei mir haben sieben Sekunden für die Anfrage in Google gereicht: https://afdbundestag.de/fachpolitische-sprecher-der-afd-fraktion-gewaehlt/
  19. Nach WaffGes, Recht und Ordnung darf die Waffen aber nur Jemand dauerhaft und erlaubt besitzen, der dazu alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit ohne WBK geht Dir die erforderliche waffenrechtliche Vorausetzung leider ab. Und das Bedürfnis hat man Dir auf Grund Deiner Verurteilung damit, mehr oder weniger, ja auch abgesprochen aberkannt.. Deine Knarren müssen also weg, und zwar mit zwei T: FLOTT In den Chaixx hast Du Dich wohl selbst reingeritten, der Sachbearbeiter ist daran gänzlich unschuldig. Was, genau, willst Du daran nicht akzeptieren? Enteignung geht übrigens anders.... (auch wenn Du das noch seitenlang durchdiskutieren willst).
  20. @P22, was ganau an Deutsch verstehst Du nicht ? Die Höhe des Tagessatzes = Einzahl Die Höhe, die Anzahl (!!), der Tagessätze = Mehrzahl Spielt aber auch keine weitere Rolle für mich
  21. Wo habe ich etwas anderes geschrieben? Ich habe sogar zitiert, was jedermann innerhalb von einigen Sekunden selber herausfinden kann. Das Interpreteren findet statt... ich merke es schon. Noch einmal: die Gleichung kannst Du umstellen, wie Du willst. Sie geht am Ende immer auf, egal, was Du theoretisch zuerst ansetzt. Die Höhe des Tagessatzes in Summe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten! Die Höhe, die Anzahl, der Tagessätze orientiert sich am Straftatbestand. Also dessen was das Gesetz dafür hergibt!
  22. Ja genau... was aber nicht so tragsch ist. Das passiert mir öfters
  23. aha.... 4.-€ * 70 = 280,- € Ok, Setzen, 6 ! ich steig aus dem Thema Tagessätze aus
  24. Nein, nein.. das Prinzip ist das Gleiche. Auch hier kann man einem Nackten nicht in die Taschen greifen... "Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der Verurteilten/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.!" Preisfrage: wieviele Tagessätze wären das, bei mindestens 4,- € pro Tagessatz?
  25. Bist Du sicher, dass das wichtig ist und Deine Fragen dem Threadersteller helfen? Nein, ich verwechsle da nichts.... https://www.koerperverletzung.com/tagessatz/
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