Zum Inhalt springen

gipflzipfla

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.709
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von gipflzipfla

  1. Die waffenrechtiche Legaldefintion, die habe ich auch verstanden.. Die waffenrechtliche Legaldefinition lautet: – WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1] Ich wollte ja nur wissen, welcher HA mit möglichst kurzem Lauf die 60cm unterschreitet, um als KW durch zu gehen und die man legal besitzen darf..
  2. Es wäre, auf die Schnelle, nur rein interessehalber gewesen.. Also nichts Zwingendes, um es für mich zu vertiefen. Da steht nicht drin, welcher Hersteller einen HA als "Kurzwaffe" (unter 60cm gebrauchsübliche Länge, per Definition, siehe obiger Link) anbietet Is aber auch egal... irgendwer wird vielleicht schon eine kennen und bennenen
  3. Meine Gemüsesuppe schmeckt auch mit ohne Geschmacksverstärker. Salz, Pfeffer, fertig Warum? Weil ich sie genau so seit Kindheit an kenne. Funktioniert allerdings eben nur mit Eigenanbau. Die "Futtermittelindustrie" hat uns bereits völlig verdorben... "Herzhaft", ist das Thema
  4. Danke ! Ich habs ja ergooglet.. https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzwaffe Naja, das Kaliber wird im Thread explizit angeführt. Mich würde es interessieren, welche Kurzwaffen es, bei erlaubtem Besitz!, im Kal. .223 gibt. Was wäre denn die kürzeste Lauflänge, um unter die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge von 60 cm zu gelangen ? (Ich habs nicht so mit den HA´s)
  5. Als da wäre dann aber das unbefriedigte Sättingungsgefühl.. (wenn ich satt bin, kanns noch so gut schmecken. Es passt nicht mehr rein) Jo, die Sache mit den Geschmacksverstärkern .. Mittlerwiele ist der Konsument dadurch verdorben! Braucht man vielleicht nicht, wenn die Zutaten aus eigenem Anbau kommen. Der Krempel aus dem Supermarkt ist geschmacklich nicht immer so der Hit.
  6. Was, bitte, wäre das Paradebeispiel für eine Kurzwaffe im Kaliber .223 Zählen HalbAutomaten in D zu Kurzwaffen, weil sie relativ kurze Läufe haben? (ich verstehe unter KW Pistolen und Revolver, kenne aber Solchige nicht im Kal. 223)
  7. Rein interessehalber hätte ich auch nicht nur eine Frage dazu Darf Person A das Magazin überhaupt besitzen, obwohl keine passende Waffe dazu vorhanden ist? Ist der Besitz des Magzines nicht auch ans Bedürfnis gekoppelt? Wenn Person A das Magazin, als rechtmäßiger Besitzer, auf sich anmelden muss, darf Person A dann der Person B, als nicht besitzberechtigt, überhaupt den jederzeit praktischen Zugriff ermöglichen? Person A wäre dann wohl anzuraten, das Magazin gegen fremden Zugriff zu sichern und dieses stets im geeigneten Behältnis verschlossen zu lagern.
  8. Wozu beantragt man denn einen KWS ? Unsereins hat keinen Zugriff, keinen Einblick, ins NWR. In Österreich kann ich ins ZWR schauen, und mir einen Ausdruck meiner eigenen Waffen erstellen. Aber eben nur für meine Sammlung.
  9. Naaa... Moooomet! Das habe ich als Vermutung aufgestellt. Die Frage von @Mittelalter wird nur Hr. Striegel selbst beantworten können
  10. 'Vielleicht... ? Teilzitat aus der wwweltweit größten Bibliothek: "...Daten des Nationalen Waffenregisters demonstrieren, wie drastisch der Zuwachs der Kleinen Waffenscheine ist: Wurden Ende 2020 noch 705.506 solcher Scheine registriert, stieg die Zahl binnen einem Jahr auf 740.038 und lag zu Silvester 2022 bei 781.186. Demnach legen die Registrierungen immer stärker zu..." Teilzitat Ende Eine Frage der Interpretation ?
  11. Vielleicht solltest Du die bestimmenden Adressaten kontaktieren...
  12. Deine Kündigung ist unwirksam... Kleiner Formfehler "Einmal dabei, immer dabei!" So ist das, in einer Familie
  13. Und auch der "Perforierer" war wieder einmal unterwges... ...wieder Einer! Klick -->> Ich kanns nachvollziehen, dass die Polizei bei Mitführen von diversen Messern mittlerweile recht allergisch darauf reagiert! Den hätte man auch laufen lassen können. Sorgt er sich doch bestimmt fürsorglich um seine Begleitung... Klick -->>
  14. D a s , mein Bester, das denkst auch nur Du. Jemandem, der sich nicht mit Politik und Wahlen auseinandersetzt, dem ist das Zustandekommen einer Regierung gänzlich unbekannt! Spielt aber auch keine Rolle, denn jeder Wäher wählt ja in erster Linie seinen Favoriten. Er hofft, dass dieser die absolute Mehrheit erlangt und es zu keiner Koalition kommen wird. Aber, erstens kommt es zumeist anders und zweitens, als man denkt!
  15. Ausserhalb des Einzugsbereiches dieser regionalen Tageszeitung nimmt man solche Meldung überhaupt nicht wahr.. Dafür steht dann in der nächsten Regionalzeitung irgend ein anderer kleiner Eierdieb in der Zeitung. Ich mach mir aoft das vergnügen und google nach der entsprechenden Pressemeldung zu einem Zeitungsartikel. Es wird nahezu 1:1 aus dieser Presseaussendung übernommen. Eigenrecherche der Journaille? Absolute Fehlanzeige.... (trifft ja auch auf so manches Forenmitglied zu!) So kommts mir jedenfalls vor. Polizei Furth im Walde, Presse... Klick --> Edit meint, es stehen auch andere Sachen in den Presseaussendungen. Ich wette darauf, dass auch dieser Vorfall in einer Tageszeitung drin steht: Sexueller Übergriff in Bahnhofsnähe.. Klick -->> Ok.. d a n n auch in diesem Fall, wir brauchen ja eh keine Polizei, welche ihe Erfolge präsentiert Edit redet mit ihrer Edit: Grenzpolizei schnappt Drogentransporteur. Klick -->> Teilzitat: "....Die Beamten lagen mit ihren geschulten Augen genau richtig, denn bei der ersten Durchsicht des Fahrzeuges konnten im Dachhimmel ca. 6 Gramm Kokain aufgefunden werden. Bei der darauffolgenden genaueren Durchsuchung konnten die Fahnder im Motorraum versteckt drei Päckchen, mit insgesamt knapp über 350 Gramm Marihuana, auffinden und sicherstellen..." Teilzitat Ende
  16. Naja... realistisch betrachtet, hat auch im Buntlang Niemand die GRÜENiNNEN in den Bundestag gewählt. Die Ampel wurde konstruiert, unter vorsätzlicher Missachtung des eigentlichen Wählerwillens! Um keinen Deut schlechter oder gar besser, als bei uns. Schau Dir den Stimmenteil der GRÜNENiNNEN Wähler*innen hier wie dort an und frage Dich, wie es deren Willensvertreter in die Regierung geschafft haben...
  17. Du bist schlau https://www.polizei.bayern.de/mam/pp-niederbayern/sonstige/fittosize_1200_0_d39ccff68c7a027a3c04aa3f23489cdf_202220131_ppnb_organisationseinheiten_gpd.jpg Lediglich der Begriff wurde abgeschafft und dem Kind wurde ein neuer Name gegeben. Aber is eh wuascht https://de.wikipedia.org/wiki/Zollgrenzbezirk
  18. Weil das einen wieder jahrelang andauernen sowie kostenintensiven Rechtsstreit mit sich bringen dürfte und die Erfolgsaussichten eher gering einzuschätzen sind. Es wurde ja aufgeführt, Teilzitat: "...Die fehlende Maßhaltigkeit hätte dem Beschussamt auch aufgrund der eingereichten technischen Unterlagen auffallen müssen. Dies wird jedoch wohl deshalb kaum aufzuklären sein, da der Ordner, in dem sich die technischen Unterlagen befinden, nach Aussage des Leiters des Beschussamts fortlaufend aktualisiert wird und die alten Unterlagen nicht aufbewahrt werden....." Teilzitat Ende Von technischem Versagen in tausenden Fällen indes liest man ja nichts. Also wirds wohl so passen
  19. Waffen zu reinigen gehört aber primär nicht(!) zu den Aufgaben des Beschussamtes. Die Anforderungen sind da schon ganz klar definiert
  20. Alter... Google mal, wo das stattgefunden hat. Ist halt so, ich war lange genug in dieser Gegend unterwegs. Da passiert sonst weiter nicht so viel Da werden die Presseaussendungen der Polizei medial verbreitet. Völlig normal, wie halt so üblich! Welches Problem hast Du denn damit? Verstoß gegen das WaffGes. Darauf wurde reagiert. Aus fertig. Es ist mir eigentlich chaixxegal, ob das in der Zeitung steht, oder nicht. Natürlich ist das in Ordnung so. Es spricht ja nix dagegen. Da stehen auch die Obstpreise drin. Übrigens, der Threadtitel ist dahingehend auch falsch. Der Pole hat das Messer nicht zur Brotzeit benutzt, sondern kund getan, das er andenkt, es dazu zu benutzen und es deswegen mit sich geführt hat! Ich hab den Thread nicht eröffnet.
  21. Falle solchermaßen, Verstoß gegen das WaffGes, einmal ungut in Slowenien, Kroatien, Italien... auf. Kannst froh sein, wenn Du einige Stunden später überhaupt weiterfahren darfst. Deutschland und Österreich sind dagegen die reinsten Mädchenstuben !! Es ist halt so, dass es das Gesetz gibt und man sich daran halten muss. Damit hast Du ein Problem ? Ich nicht... Unsereins beschäftigt sich halt, naturgemäß, etwas mehr mit der Thematik WaffGes. Blöd gelaufen, für den Polen. Verbotene Waffe, aus fertig. Dieses Messer wird nach Beschlagnahme einem SV vorgelegt und befundet. Und da wird nichts ohne Expertiese vernichtet, weil der nächste Hansel dann mit einem Rechtsanwalt ankommt und gegen die Republik Klage einreicht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.