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gipflzipfla

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  1. Nicht jeder sinnvoll erscheinende Kompromiss ist gleichzeitg ein Verrat an Idealen!
  2. Schaue Dir doch diesbezüglich einmal das Schweizerische WaffGes an.... Da ist es sehr wohlbestimmten Gruppen verboten, waffen zu führen. Das ist alles eine Frage der Gesestzeniederschrift, so wie dem politischen Wollen! U n d: dem Wahrem nationaler Interessen! Wenn man dieses "Wahren der nationalen Interessen" aber bereits in Brüssel an der Haustüre in den Regenschirmeimer geschmissen hat.. Na dann!
  3. Ja, schau, das Wählen an sich ist nicht dasThema.. Sondern das anschließende Mißachten des Wählerwillens ! https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtagswahl/landtagswahl-in-thueringen-102.html Urplötzlich hatten wir in Österreich die GRÜNEN in der Regierung. Aber Niemand hat sie direkt dorthin gewählt. Nein, die ÖVP´ler Polithuren haben sich das so ausgemauschelt. Und nichts anderes läuft in Deutschland. Wurde nicht unlängst das Whlrecht geändert? Irgendwie hab ich da etwas in dunkler Erinnerung... Wo blieb denn der Aufschrei der Massen dagegen ? Insofern hast Du auch wieder Recht ! Edit, Thüringen.. ein Musterbeispiel. Ein Anruf von IM-Erika und schon lief das Ding...
  4. Dafür stocken die Anderen auf und füllen diese Lücke mit Ihresgleichen... https://www.fr.de/politik/affaere-minister-wirtschaftsministerium-zdf-gruene-patrick-robert-habeck-graichen-trauzeuge-vetternwirtschaft-92248307.html
  5. Andere Länder, andere Begutachtungen.... ich könnte ja dagegen angehen, sehe den Wiedrbeschaffungswert persönlich aber fast gerecht angesetzt Den Jimny in die Werkstatt stellen und reparieren lassen, das ist ja problemlos möglich. Ich überlege noch, was am Besten wäre Edit: zur Eingangsfrage wäre zu überlegen, ob das Einkleben eines ZF nicht wertmindernd zu sehen ist. Man verursacht damit ja bleibende Spuren am Gehäuse, die beim Verkauf den Wert deutlich mindern werden. Ich würde keines mit sehr schwer entfernbaren Klebstoffresten am Tubus kaufen.
  6. ....., der Wiederbeschaffungswert ist X.X00 € Sagt mir der Schadenbegutachter (SV) im Falle meines Jimny Diesel, Bj. 2009, mit 217.000Km, im vorliegenden Gutachten schwarz auf weiss. Dass die Karre nicht mehr gebaut wird und so selten wie nur was ist, wird aus meiner Sicht dabei nicht wirklich berücksichtigt. Wenn ich mir den momentanen Preisspiegel bei den Jimny´s allgemein so anschaue, dürfte der WbW wesentlich höher liegen. "Zeitwert" war einmal...vor vielen vielen Jahren. Edit, der Wiederbeschaffungswert eines tadellosen PMII dürfte heute beim seinerzeitigen Neupreis liegen. Unter ~2700,- €nettn sehe ich momentan und schon länger grad nix
  7. An Deiner Stelle würde ich das mit Schmidt&Bender direkt vorab klären und das ZF dort hin schicken...
  8. Angenommen, der Wald dort gehört mir und ich und Jagdgegner... Dann geht mir so ein Gespräch gepflegt am Arsch vorbei Was gibts denn da zu reden ? Im Leben ist da keine Volksverhetzung zu erkennen
  9. "Mit einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 26. Juni 2012, dass Grundeigentümer nicht verpflichtet werden dürfen, gegen ihren Willen die Jagdausübung auf eigenen Grundstücken zu dulden (Urteil des EGMR vom 26. Juni 2012 - 9300/07)." So Einer, z.B. ...
  10. Wenn ich mir fremdes Eigentum "zum Entsorgen" zueigne, die Schilder sind ja keine einfach so da liegende Fundsache, dann entwende ich sie widerrechtlich. Und ich bin nahezu davon überzeugt, dass das im Falle eines legal Waffenbesitzender nahezu jeder Richter so sehen wird. Selbst wenn der Tagessatz dafür nur 5,- €netten betragen würde, so kämen 60 Tagessätze in Betracht. Rein zum Zwecke des Entsorgens... (legaler, aber ungeliebter, Waffen aus der Gesellschaft) edit, wegen der Diskussion darum grad mal gegooglet: https://kujus-strafverteidigung.de/ratgeber/diebstahl-von-verkehrsschildern/
  11. Dann wäre dann noch das Beweisen, dass ein Fremder... usw. usf. Und wer, genau... Funktioniert halt mit, erlaubten!, Filmaufnahmen viel eher, als mit Ohne. Denk ich mir Ich kanns Kamera aufstellen schon nachvollziehen. Wenns rechtlich gedeckt ist. Kein Thema! Und darum gehts ja, im Eingangsposting, wohl auch... Zumindest verstehe ich das so. Wie bitte? Leute, hier gehts um Einen von uns, um Einen mit gemeinsamen Interessen (das vergessen so Einige leider wohl) !
  12. Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  13. Spielt alles keine Rolle, wenns nicht Dein Grund und Boden ist..... Was denn, wenn der Aufstellende die Erlaubnis des Waldbesitzers dazu erhalten hätte? Weiss ja Niemand, weils Niemand hinterfragt hat! Das ändert aber auch rein gar nichts an den Eigentumsverhältnissen. Oder lässt Du etwa ein fremdes Auto abschleppen, weils auf der Straße steht und es Dir dort und die Farbe davon nicht gefällt ? Als Jagdscheininhaber wäre ich diesbezüglich schon sehr sehr vorsichtig! Das Entwenden fremden Eigentums nennt man gemeinhin auch Diebstahl! Damit gelangst recht schnell ins Strafrecht.
  14. Auuuuutsch! Sachbeschädigung und Entwendung fremden Eigentumes.... B i t t e; nicht als Jäger, denn dann wird die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden (mit vorhersehbar bekannten Folgen) !
  15. "Aufnehmen" steht gemeinhin und landläufig auch fürs Filmen. Nur mal so, das muss man nicht erst ausdiskutieren Wozu sonst installiert man dort denn die Kamera(s), um nicht einen Verstoß gegen geltende willkürlich aufgestellte Regeln zu dokumentieren? Da wäre ich jetzt aber gespannt.... Merke: ich nehme ausschließlich nur Bezug auf das Eingangsposting. Alles andere zu diskutieren, ist in dem Thema bescheuert ! Ich brauche keine Nebenkriegsschauplätze! Interessiert mich nicht....
  16. Sofern nicht durch Schilder, z.B. "Privatgrundstück, Betreten durch vereinsfremde Personen verboten" gekennzeichnet, aus meiner Sicht eben doch. Jeder am Schießsport Interessierte kann das Gelände das Schützenvereins jederzeit betreten, sofern nicht auffällig und mit Betretungsverbot belegt. Wir in Österreich haben diesbezüglich ein besonderes Rechtsverständnis... siehe "Besitzstörung" (Besitz bedeutet keinesfalls Eigentum!)
  17. Wenn man die Aufnahmen nicht speichert, wie will man später einen Regelbruch nachweisen? *grübelundstudier*
  18. Schlechtes Beispiel.... in einem Mehrparteienhaus machen das die anderen Mieter (lässt sich gerichtlich durchsetzen, isso).
  19. Ich seh nix.... edit, nach Doppelklick, jetzt ja Was soll man dazu sagen? Bevor ich mich mich aufrege, ists mir egal! Ich kann da keine Volksverhetzung erkennen. Freie Meinungsäusserung, blühende Fantasie. Emotional leicht überquellend... Dass es Jagdgegener gibt, ist ja nichts Neues. Der Druck war bestimmt nicht billig. Gehn se weiter, hier gibts nichts zu sehen. So what
  20. Was wird denn brennen? Das Gebäude, Teile des Inventars, oder ein Pulverlager ?
  21. So dass ihn Keiner findet.. 6 feet under
  22. Könnte sein, dass Du nicht angesprochen warst und ich gar nicht weiß, was Du grad von mir willst .... Is mir ab eh wuascht...
  23. Hast Du ihm dafür auch schon dauerhaft die Werkzeugkarte entzogen und ihm die Unzuverlässigkeit ausgesprochen ?
  24. Stimmt... irgendwann ist immer das erste Mal Aber mit solchen Geschichten sollte man aufm Amt niemals argumentieren wollen. Nicht als Jäger, von dem die Anerkennung von der geistigen und körperlichen Gesundheit abhängt. Das wäre die allerletzte Argumentation, die ich (für mich persönlich) einbringen würde / wollte Du siehst ja, im Anlassfall, da wars der eigene Verdacht auf Schlaganfall.... (wie der drauf kam, ist mir eh rätselhaft). Wurde nicht in die Bewertung mit einbezogen... Teilzitat aus dem Artikel: "...Nachdem er ausgestiegen war, verspürte der Antragssteller Schmerzen, die auf einen Schlaganfall hindeuteten. Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. ...." Teilzitat Ende Bei einem Schlaganfall telefoniert man selber mit Sicherheit nicht mehr... da hat man andere Probleme.
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