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@ALBA, zumindest hast Du jetzt auf Grund dessen schon einmal gelernt, (m)einen Nicknamen korrekt zu schreiben. Siehste.. so geht das...geht doch Mir hat man als Kind zuallererst höffiche Umgangsformen beigebracht. Aber eben auch gnadenlose Ehrlichkeit! Der allererste Satz in meinem Posting lautete sinngemäß: "Hinzuziehen eines fähigen Justitiars, um die Rechtlage zu besprechen und dann.... !". Von, Zitat @ALBA, "klagen, klagen, klagen..." , Zitat Ende, war niemals die Rede. Einen Bescheid zu beeinspruchen bedingt ebenfalls noch lange keine Klage. Mann kann (s)einen Einspruch immer noch kostenlos zurückziehen, falls das besser ist! Sei Dir sicher: ich würde es tun, falls notwendig! Aber als bester Buntländer aller Buntländer nickt man offensichtlich eben lieber ab.... aber dann hört auf mit dem Herumgeheule!
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Ich behaupte nicht, dass Du ein Idiot wärst, weil Du eine Aussage nicht sinngemäß erfassen konntest.... (Gedanken sind allerdings zollfrei!)
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In so einem Fall würde ich mich hilfesuchend an den nächsten Justiziar des BDMP wenden.... ! W e n n nötig: - Antrag auf Erweiterung des Bedürfnisses stellen (Begründung: Du willst keine weitere KW erwerben!) - Bescheid abwarten - falls nötig, gegen diesen Bescheid vorgehen - bis dahin eben mit der Leihwaffe weiter sporteln.... Zu solchen Dingen kommt es ja nur, weil sich Niemand dagegen wehrt !
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...zu viel ! ..... Chaixx auf die paar €netten und mache es zukünftig besser! Diese Tips sind Bargeld für Dich! Ja, genau
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Zum Nachweis dafür, dass Einem die Staatsangehörigkeit nicht entzogen wurde! Reisepass und Personalausweis haben ein Ablaufdatum! De facto muss man sich das rechtmäßige Führen einer Staatsbürgerschaft alle paar Jahre behördlich bestätigen lassen, um echte Anerkennung zu erfahren. Teilzitat aus Wikipedia: "Ein Reisepass (in Deutschland im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass* bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der vom Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt...." Teilzitat Ende Kennst Dich nix aus, oder? Staatsbürgerschaftsnachweis ..... Klick --> * nicht zu verwechseln mit dem Nazionalpass, der so manchem Staatsbürger heute von politisch Andersdenkenden recht leichtfertig und überschnell ausgestellt wird !
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Stelle Dich einmal auf die Leeseite vom starken Wind... so ca. >30m Dann sprechen wir noch einmal darüber. Das, was ich letztens von einer KK am Schießstand zu hören bekam, war das "pfffffpffffpffffpfffff", kurz hintereinander. Der SD dazu kostet allerdings auch ein paar €netten mehr. Soll heissen, es ist alles "situationsabhängig" und wenn ich einen beschissenen Schalldämpfer benutze, dann kanns Ergebnis eben genau nach besonderem Wunsch ausfallen. Ja, gut, ok.... das ist, in diesem Falle, auch gut so Aber man muss Andere nicht für blöder verkaufen wollen, als man... ect. Das macht einen nur unglaubwürdig! Mich stört an der Argumentation des Gesetzgebers eigentlich ganz besonders, dass man mit der "verminderte Gefährdungswahrnehmung von einem Schuß durch Waldspazergängern" ablehnend argumentiert. Wenn der einmalige Schuss draussen ist, gibts keine Gefahr mehr. Und es rennt draussen keiner herum, der mit dem, schallgedämpften, Halbautomaten mehrfach Schussserien im Wald abgeben würde...
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USA setzen Export ziviler Schusswaffen zeitweise aus
gipflzipfla antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Österreich und Deutschland sind davon ausgenommen.... -
@CZM52 , wie geagt... Ignorefunktion und gut ists.* Disclaimer: "das Lesen meiner Beiträge kann bei gewissen Charaktären zu Bluthochdruck führen! Zu Fragen anderer, erwünschter, Nebenwirkungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Forenleitung!" *Ignorieren beginnt im eigenen Kopf! (ich helfe Dir ja gerne)
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@CZM52 , siehste Marmeladinger, dafür weißt Du jetzt wenigstens aus allererster Hand, was das ZWR ist. Weil mit Google bist Du anscheinend überfordert. Macht aber nix....* Ich helfe ja gerne (weil mir ist sogar das NWR ein Begriff... ich sollte mein Register eh mal bereinigen lassen) *übrigens, ich könnte Dir auch noch die Ignorefuntion erklären, damit Du meine Beiträge nicht ungewollt lesen musst
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Weil keiner der hier anwesenden Händler darauf antworten will (Bei "uns" kostet die Meldung durch den Händler i.d.R 15,- €netten. Außer er verzichtet im Rahmen seiner Verkaufsmarge, als Serviceleistung, darauf. Ob er die Gebühren ans Finanzamt weiterleiten müsste, ist mir unbekannt. Logischerweise ja eher nicht, denn er hat den Aufwand, den er vergütet sehen möchte.)
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In Österreich ist das die Meldebescheinigung, die einem der Händer nach registriertem Waffenkauf ausgedruckt übereignet. Finde ich Klasse... übrigens auch, dass ich mit meinem Handy auf mein eigenes Register zugreifen und alle Meldungen ausdrucken kann... https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450100.html Ja, ich weiß... ist wieder einmal ein Beitrag für´n Arsch. Aber ZWR betrifft ja Österreich. Nix zu danken dafür
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der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Und so etwas steht dann im Schrank, bei den Legalen mit dabei? Pfuuhhh... entweder nur dumm oder zu arm (für einen anderen Schrank) Meinetwegen kann Jeder haben, was er will. Bei uns reicht ja der abschießbare Kleiderschrank Noch... -
der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
- weil der Kontrolletti seinen aggressiven Handschweiss auf meine sorgsam gepflegten Waffen überträgt, welchen ich nach seiner Befummelaktion wegputzen muss? Wie komme ich denn dazu? Es ist absolut unnötig, dass irgendwer, ausser mir, meine Waffen befummelt. Bei uns greift Niemand fremde Waffen an! Muss er auch nicht. Ich halte dem Kontrolletti die Karre mit geöffnetem Verschluss die Nummernseite zum Abgleichen hin. Er gleicht ab. Fertig ! Mehr wird, zu Recht, auch nicht verlagt! Bei mir kommt auch immer nur Einer, ein Polizist. Schon rein aus Prinzip nicht. . -
Welche Verjährungsfristen gelten für "Schlüsselerlebnisse" eigentlich
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Die Intention der hier, zu diesem Uraltergnis, Postenden, zielt ja auf das Hier und Heute... Du verstehst?
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Welche Rolle spiet das denn, wenn Unberechtigte den Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen erhalten ? (In Zeiten, wo so ein Schlüssel n einem separatem Safe ein geschossen werden muss. Alter, da fällt dir eh nix mehr zu ein.... ) Ist eher mehr so eine Grundsatzdiskussion hier, denn es sind ja schon viele viele Jahre vergangen seitdem. Und es glit die Regel: "Gleicher als gleich!"
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ah ja, Ministerpräsident... Danke sorry
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..könntest Du nicht auch das "Bedürfnis" haben, diese Waffe als Erbteil abzulehnen und das Erbe Selbiger verneinen? (meine Bedürfnis wäre es schon, eine Knarre als Erbteil zu erwerben) Wenn man Deutsch als dem WaffGes zu Grunde liegende Amtssprache voraussetzt: "Unter Bedürfnis versteht man in der Alltagssprache Verlangen, Wunsch, Ansprüche („wachsende Bedürfnisse“) oder etwas meist materielles zum Leben Notwendiges.! "
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Der genießt erst einmal Immunität. Und bevor gegen ihn ermittelt wird, muss diese vom Bundestag aufgehoben werden. Das wird aber, wegen so eine Lapalie bestimmt nicht machen.. (Sollte dem nicht so sein, ich lasse mich gerne berichtigen) Ja, ich habs verstanden gelesen: 2018
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Auch Umschülder drücken im Regelfall die Berufsschulbank noch einmal ... Also eher nichts Ungewöhnliches