Zum Inhalt springen

gipflzipfla

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.054
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von gipflzipfla

  1. Nein, die Einladung vorzuweisen ist absolut unnötig! Die Argumentation (abgesehen von der, sehr eindeutigen, rechtlichen Grundlage): der EUFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre lang gültig. Sollst Du etwa für jede Mitnahme Deiner Waffen(n) ins Ausland einen neuen EUFWP austellen lassen ? Was Du allerdings haben musst, ist eine Einladung des ausländischen Veranstalters, oder eine Jagdeinladung, mit welcher Du den Grund der Mitnahme von Waffen ins Ausland belegen kannst Gehe direkt eine Etage höher mit Deinem Ansinnen und rede mit dem Vorgesetzten. Edit, lies Dich vorher hier zum Thema ein EuFWP... Einladung zur Ausstellung des EuFWP notwendig? N e i n ! Klick -->>
  2. Ich kann mich an einen Kuli erinnern, da stand drauf: "Geklaut bei Blachut!"
  3. Dem Buntlandbewohner, zur eigenen Sicherheit! Keine Macht Waffen dem Volke ! Eine weniger im Umlauf.... 0:0 Ich würde Dir ja wünschen, dass Du sie bekommen kannst. Aber aus dem Teil jetzt irgendein historisch wertvolles, unbedingt erhaltenswertes, Kulturgut konstruieren zu wollen, ist meiner Ansicht nach überzogen.
  4. Wem wäre mit dem Erhalt gedient, außer in diesem Fall Dir persönlich, als Interessenten? Öffentliches Interesse gleich Null... Ob es jetzt ein Eisen mehr oder weniger davon gibt.... Alles im Leben ist endlich. so what
  5. Hättest Dir besser ein Stück Damaststahl draus geschmiedet, zum Anfertigen eines Messers
  6. Weshalb denn? Willst Du übers Mittelmeer nach Afrika flüchten?
  7. man kanns auch gänzlich ausblenden. Es macht das Geschehen des Dummschwatz schreibens einer Journaillin aber nicht ungeschehen
  8. Meinungsfreiheit... Ich bin allerdings der Meinung, dass, auch in diesem Falle!; wieder einmal eine Behörde versagt hat. Die Vorzeichen wurden ja gegeben und Auffälligkeiten bekannt.
  9. Wenigstens haben wir diesbezüglich noch etwas mehr an Freiraum, vergleichem mit Buntland.
  10. Das Zitat wächst nicht auf meinem Mist... Ich habe nur den Pressetext zitiertn Man weiss ja nicht, als was sich der Mann ausgegeben hat. Das geht aus der recht dürftigen Pressemitteilung leider nicht hervor
  11. ...die Anleitungen dazu gibt es in diversen Foren. Mitlesen und sich dahingehend bilden, kann ja Jeder Habs verlinkt weil hier die Befürchtungen geäußert wurden. Und, siehe da, es gibt Nix, was es nicht gibt.
  12. Polizei Simbach: Pressebericht vom 25.07.2023 Stand: 25.07.2023 14:00 Falscher Gemeindemitarbeiter Simbach a.Inn. Am 2207.2023 gegen 10.00 Uhr klingelte ein unbekannter Mann bei der Frau eines Sportschützen in Simbach a. Inn an der Haustüre. Er gab sich als Gemeindemitarbeiter aus und sagte, dass er den Waffenschrank überprüfen will. Die Frau des Waffenbesitzers wollte den Dienstausweis des Mannes sehen, worauf dieser sich unvermittelt entfernte. Zu Straftaten ist es nicht gekommen. Dennoch bittet die Polizei in diese Sache um Hinweise. Der Mann wird als ca. 50 Jahre alt beschrieben, dunkelblondes Haar, 1,75m groß, ca. 75 kg schwer. Er hatte eine Stofftasche und eine blaue Schreibkladde bei sich und sprach akzentfreies Hochdeutsch. Aktualisiert 25.7.2023 14:08 Polizei Pressemitteilung Quelle: https://www.pnp.de/polizei/landkreis-rottal-inn/simbach
  13. Glückwunsch
  14. Gibt ja echt Nix, was es nicht gibt... Klick -->>
  15. An sich eine gute Idee, aber dann gibts ja keinen Überraschungsmoment mehr und die Behörden haben weniger Chancen, schwarze Schafe aus zu sortieren. Freilich kann man argumentieren, dass es dazu keinen festen Zeitrahmen geben müsste. Letztendlich macht das die ohnehin schon ungeliebte Überprüfung noch komplizierter
  16. Völlig falsch, weil man sich damit erst, u n d , zu Recht, ausliefert! Besser ist es, einen rechtsgültigen Bescheid zu erlangen und dann dagegen anzugehen!
  17. Das Thema hatten wir doch erst vor einigen Wochen hier.... Wurde der Thread gelöscht? (ich gaube nicht!)
  18. Meiner ist der, dass es gar nicht gewollt ist, deutlich und unmissverständich klar zu machen dass Missbrauch im Bereich des legalen Schusswaffebesitzes eine völlig untergordnete Rolle spielt! Da wird hintergründig, hinwirkend auf das Unterbewusstsein der Bevölkerung, mit Dreck geworfen.... weil ein wenig davon bleibt immer hängen. Reine Psychologie!
  19. gipflzipfla

    The Duke

    Damit habe ja nicht ich begonnen! Die Fakten wurden benannt. Wer darin nur "ein Vergehen" sieht, muss wohl eher blind sein
  20. gipflzipfla

    The Duke

    "...Wer Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, dem droht gemäß § 51 Abs. 1 bzw. § 52 Abs. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren..." Waffen mit herausgefeilten Seriennummer unters Volk zu bringen geschieht wohl bestimmt ohne entsprechende Erlaubnis. Ob man das als Vergehen werten kann, stellt eh ein Gericht fest...
  21. Kaufe sie niemals blind! Ich kennen welche, da hakelt der Verschluß. Also nur kaufen, wenn Du vorher eine in Händen hattest und der Verschluß wirklich hakelfrei "geht". Leider kenne ich zu wenige, als dass ich mich für die Schußleistung in Empfehlung verbürgen könnte. Aber Jene, welche ich kenne, sind über jeden Zweifel erhaben. Unter <25mm auf 100m sind mit (meiner) Referenzmunition RWS Target Elite Plus 168gr wiederholbar drin und auch auf 300m passen die Schußbilder regelmäßig. Es liegt ja auch am Schützen. Wiederlader kitzeln dann ohnehin noch den einen oder anderen mm weniger heraus. edit, Kaliber .308
  22. ...für mich bestimmt nicht. Aber bei solch ernsten Themen sollte man sich GRÜNantworten fast verkneifen.. Solche werden all zu schnell falsch verstanden.
  23. Irgendwie muss man sein Bedürnis ja begründet begründen....
  24. Ich vergaß
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.