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ah ja, Ministerpräsident... Danke sorry
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..könntest Du nicht auch das "Bedürfnis" haben, diese Waffe als Erbteil abzulehnen und das Erbe Selbiger verneinen? (meine Bedürfnis wäre es schon, eine Knarre als Erbteil zu erwerben) Wenn man Deutsch als dem WaffGes zu Grunde liegende Amtssprache voraussetzt: "Unter Bedürfnis versteht man in der Alltagssprache Verlangen, Wunsch, Ansprüche („wachsende Bedürfnisse“) oder etwas meist materielles zum Leben Notwendiges.! "
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Der genießt erst einmal Immunität. Und bevor gegen ihn ermittelt wird, muss diese vom Bundestag aufgehoben werden. Das wird aber, wegen so eine Lapalie bestimmt nicht machen.. (Sollte dem nicht so sein, ich lasse mich gerne berichtigen) Ja, ich habs verstanden gelesen: 2018
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Auch Umschülder drücken im Regelfall die Berufsschulbank noch einmal ... Also eher nichts Ungewöhnliches
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Und eine Erweiterung der waffenrechtlichen Erlaubnis, im Sinne des Bedürfnisses, jagdliche Verwendung Deiner Sportwaffen, ist war nicht machbar?
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Sind ja schon auf ihn zugekommen, in einem netten Erstversuch... Was gäbe es denn noch zu klären, wenn für die Waffenbehörde eh Alles klar ist? Ich lese im Eingangsposting: Teilzitat: "Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten." Teilzitat Ende Woher willst Du denn wissen, dass man ohne Rechtbeistand nicht mit noch einem "wir haben einen Fehler begangen..." beglückt wird ? Es ist schon suspekt, dass seitens der Waffenbehörde in so einer Sache lediglich angerufen wird! Ob sich das mit dem Datenschutz vereinbaren lässt? Wie wurde denn die Identität zweifelsfrei sicher gestellt, so dass man so etwas Sensibles per Telefon abhandelt? Warum wird denn, wenn die sich dort so sicher sind, die WBK nicht gleich per Bescheid widerrufen und eingezogen? Wart, ich denk mir mal etwas aus dazu, so aus meiner persönlichen Erfahrung mit deutschen Behörden.. (deren habe ich zur Genüge!) . . . . . Ah ja.. so einen Bescheid könnte man ja beeinspruchen, o h n e sich vorher am Telefon zu der Sache zu äussern und somit schon Gehör gefunden zu haben ? Kann ja sein, dass ich mir irre. Daran glaube ich aber nicht!
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Merke: "Gehe NIE zu Deinem Fürst, solang Du nicht gerufen wirst!" Lass sie auf Dich zukommen....
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Wenn Du die Langwaffe auf GEE einschießt, dann damit auf 100m den 10er Fleck treffen willst, musst den Spiegel aufsitzen lassen. Also tiefer reinfahren. Abhängig davon, wie viel cm Du auf 100m drüber, über dem 10er, wärst. Viele Leute unterschießen das Wild auf sehr kurze Entfernungen, weil sie sich darüber nicht im Klaren sind Selbiges auf 25m mit der Kurzen. Die Entfernung ist ja egal... Du kannst voll reinhalten, wenn Du den Kontrast von Kimme und Korn zum 10er hast, also "Fleck" einschießen. Wenn Du den Kontrast nicht hast, aus welchen Gründen auch immer, dann musst Du tiefer halten, ins "Weisse" und die Waffe dementsprechend höher einschießen.
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Doch.. oder Du hast das Prinzip der GEE nicht verstanden... Ja und? Alles eine Frage der Augen und des Kontrastes. Schwarze Visierung auf schwarzer Scheibe ist halt öde... auch auf 25m
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Jo.. d a s habe ich schon vor vielen Jahren in meiner "Abteilung Jugend forscht" in der Praxis erprobt und die Schußbilder davon in diversen Jagdforen eingebracht. Ich brauche somit eigentlich nichts mehr zum Kenntnisgewinn "probieren". Aber danke für den Hinweis
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Und, was genau, ist dann anderes, als neu einschießen ?
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Da ein Geschoß in seiner Parabel zuerst einmal steigt und dann wieder fällt, trifft dies auch auf "Fleck" zu... (die Jäger unter uns kennen "Spiegel aufsitzen lassen" unter dem Begriff GEE. Hier meistens Haltepunkt auf 100m mit +4cm Hochschuss. Dazu muss man folglich, um auf 100m "Fleck" zu treffen, dementsprechend tiefer anhalten ) . Zu "Fleckschuss" muss die Waffe stets auf die jeweilige Zielentfernung eingeschossen werden.
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Nur als absolutes Negativbesispiel, ausserhalb Deutscher WaffGes-Vorschriften: https://kaernten.orf.at/stories/3220847/ Es ist immerhin möglich, dass, im ungünstigsten Falle, Unberechtigte Zugriff auf Waffen (egal welcher Art) bekommen k ö n n t e n. Lassen wir einmal die Art der Waffen völlig ausser Acht.. es geht rein nur ums Mögliche. Merke: der WaffBes ist in der Argumentationsnot, wenn etwas "abhanden" kommt. Is einfach so... Im obig verlinkten Falle ist die Menge und Art der für Unberechtigte zugänglichen Waffen erst einmal unerheblich (wiewohl zu würdigen). Wenn alles ordnungsgemäß verwahrt gewesen wäre, so wäre es niemals zu diesem Prozess gekommen! Blöd natürlich, wenn man während dem Reinigen seiner Kurzen plötzlich ärztliche Hilfe benötigt. Dann ist dem Zugriff durch Unberechtigte praktisch jede Möglichkeit geboten (jaaaaa..... ich weiß!)
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Wenn er die Glock nebst Munition legal besitzen darf, dann schon.... das ist der eine Punkt. Nun haben wir aber gelesen, dass die SRS Knarre manipuliert gewesen sein. Ab dem Moment werden schina dere Punkte im WaffGes berührt und das Unheil nimmt seinen Lauf. Das Urteil kann man ja in seiner Aussage erst bewerten, wenn man die vollständige Begründung dazu gelesen hat. So sehe ich das jedenfalls, für mich, persönlich...
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Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Vielen Dank ! -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Die waffenrechtiche Legaldefintion, die habe ich auch verstanden.. Die waffenrechtliche Legaldefinition lautet: – WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1] Ich wollte ja nur wissen, welcher HA mit möglichst kurzem Lauf die 60cm unterschreitet, um als KW durch zu gehen und die man legal besitzen darf.. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Es wäre, auf die Schnelle, nur rein interessehalber gewesen.. Also nichts Zwingendes, um es für mich zu vertiefen. Da steht nicht drin, welcher Hersteller einen HA als "Kurzwaffe" (unter 60cm gebrauchsübliche Länge, per Definition, siehe obiger Link) anbietet Is aber auch egal... irgendwer wird vielleicht schon eine kennen und bennenen -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
gipflzipfla antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Meine Gemüsesuppe schmeckt auch mit ohne Geschmacksverstärker. Salz, Pfeffer, fertig Warum? Weil ich sie genau so seit Kindheit an kenne. Funktioniert allerdings eben nur mit Eigenanbau. Die "Futtermittelindustrie" hat uns bereits völlig verdorben... "Herzhaft", ist das Thema -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
gipflzipfla antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Danke ! Ich habs ja ergooglet.. https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzwaffe Naja, das Kaliber wird im Thread explizit angeführt. Mich würde es interessieren, welche Kurzwaffen es, bei erlaubtem Besitz!, im Kal. .223 gibt. Was wäre denn die kürzeste Lauflänge, um unter die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge von 60 cm zu gelangen ? (Ich habs nicht so mit den HA´s) -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
gipflzipfla antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Als da wäre dann aber das unbefriedigte Sättingungsgefühl.. (wenn ich satt bin, kanns noch so gut schmecken. Es passt nicht mehr rein) Jo, die Sache mit den Geschmacksverstärkern .. Mittlerwiele ist der Konsument dadurch verdorben! Braucht man vielleicht nicht, wenn die Zutaten aus eigenem Anbau kommen. Der Krempel aus dem Supermarkt ist geschmacklich nicht immer so der Hit.