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gipflzipfla

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  1. Das ist ja Deine eigene Schuld, dass alles, was auch immer geschieht, genau so geschieht, wie es geschieht (wird man Dir hier bestimmt attestieren!) Du kannst es im Stillen versuchen, wenn es Dir den Aufwand wert ist. Bringt es Dir etwas, so im Nachhinein? Wenn schon, dann musst Du ja den Versender in die Zange nehmen. Er ist Vertragspartner des Verbringers. D e r hat Dir die erhöhten Kosten in Rechnung gestellt und somit den Kaufvertrag nicht erfüllt. Ist alles beschissen, ich weiss Ich kann Dir sagen, wie das in Österreich läuft: da läuft so etwas bestimmt nicht, weil es von keinem Händler Waffenversand an privat gibt!
  2. ööööhm..... kannst mir das bitte erläutern, damit ich verstehe worin man darin eine massive Diskiminierung sehen kann
  3. Sicher. Du hast Recht Wenn er eine Veranlassung dazu gehabt hätte, anders zu handeln, er hätte es getan.
  4. Ichn hab mich doch gar nicht aufgeregt.... Oder ist eine andere Ansicht zu haben schon gleich Aufregung?
  5. ...Du vergisst aber auch noch das Wesentliche daran: hinter dem Imperium Glock stehen unzählige Konstrukteure, während die Vorbenannten eher alleine waren! Auch hatten Jene keinerlei Computerprogramme zur Vefügung, um technische Abläufe simulieren zu können. Da gabs nur: bauen und antesten! Also von wegen "verblassen".... Ing. Gaston Glock konnte aus bereits Vollem schöpfen und, er hats richtig gemacht, er wollte nicht das Rad neu erfinden... Ich will ja keinesfalls seine Leistungen schmälern, aber auch Ehre, wem Ehre gebührt !
  6. angefangen in der höheren Politik..... da gehts allerdings meistens um Lebensläufe. Und es wird vorgemacht: Sooooo wirst du unbestraft doch noch etwas
  7. ich würde drarin aber eher den dezenten Hnweis darauf erkennen, dass man gewillt ist, von seinem Selbtverteidigungsrecht Gebrauch zu machen. Durchaus legitim, auf eigenem Grund und Boden, in den eigenen vier Wänden, wenn ein rechtwidriger Angriff gegen die eigene Person, gegen die eigene Gesundheit oder das Leben erfolgt. Ja, gut, eine Sache des Blickwinkels
  8. Wenn Du "keine" und durch "auffällig weniger" ersetzt, dann eventuell... Aber, ja, besser ist das
  9. das waren dann wohl frische Früchte aus dem Rumtopf... Oder es gibt eine Krankheit, die solcherlei verursacht.
  10. https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/fruchtsaefte/ Teilzitat: "... nach den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt ein Alkoholgehalt von drei Gramm pro Liter Fruchtsaft als tolerabel. Das entspricht 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter – eine Menge, die angesichts der üblichen Trinkmengen von Saft selbst für Kinder als unbedenklich gilt. Zum Vergleich: Würde der tolerierte Höchstwert erreicht, was ohnehin eher unwahrscheinlich ist, müssten rund neun Liter Fruchtsaft getrunken werden, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen, die durchschnittlich in einem halben Liter Bier steckt. ...." Teilzitat Ende Die Größe des Glases entscheidet über die mögliche Menge Mit einer Halben ist man i.d.R. noch von 0,5‰ entfernt. 0,3‰ könnten aber drin sein... je nach körperlicher Verfassung und Zeitraum (und Bier).
  11. Autofahren darfst mit 0,5‰ ...baust einen Unfall mit 0,3‰ stehst schon vor dem Richter. Die Realität zeigt ja auf, dass Gewohnheitstrinker stets einen Grundgehalt intus haben. Wir müssen uns damit abfinden, dass uns die Knarren nur widerwillig, wenngleich noch dazu unter strengen Repressalien, zugebilligt werden. Die Ausweitung auf 0,0‰ beim Führen von Waffen ist somit nur eine logische Folge
  12. Wie viele Teile umfasst dieses Puzzle ab 21 denn? X-Tausend Teile.. oder hätte der Krempel in einer Tupperbox Platz, welche man im Schrank einschließen könnte ? Es geht da nicht um Vertreuen, sondern um den Zugriff durch unberechtigte Personen auf Waffen Meint der Gesetzgeber, wie immer theoretisch, und fordert Ideenreichtum Ein Teufelskreis
  13. "Der Fisch stinkt stets vom Kopfe her!" Wenn eine Geschäfsleitung nichts taugt, ist es auch um den Rest in der Bude schlecht bestellt... Mein persönlichen Erfahrungen mit Frankonia? Mal so, mal so. Aber nichts, was mich jetzt wirklich massiv verärgern würde. (Ich könnte einen Tatsachenbericht zur Firma DDOptics verfassen! Belegbare Tatsachen! Insbesondere zum Thema "Garantiezusagen auf lange lange Zeit hin", Reparaturfall völlig versaut, inkl. Kaputtreparieren meiner Zieloptik ....Aber Hauptsach, man kann sich in Afrika gegenseitig bespaßen )
  14. Naja, das Gericht hat diesen Tatbestand ja gewürdigt.. Teilzitat: " II. Gefährliche Körperverletzung, §§ 223 I, 224 I Nr. 2 StGB Darüber hinaus hat sich X wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht. X hat eine Körperverletzung i.S.v. § 223 I StGB begangen, also eine andere Person körperlich misshandelt (jede üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt), indem er der G mehrfach mit der Hand ins Gesicht und mit der Luftpumpe auf den Kopf geschlagen und seine Mutter mit dem Fuß im Hüftbereich getreten hat....." Teilzitat Ende Dass dieser Tatbestand hier keine besondere Erwähung findet ist wohl der Tatsache geschuldet, dass Körperverletzung schon verboten worden ist. Das Auge der Satire hat vielmehr die Tatwaffe, eine Fahrradluftpumpe, erbkickt und nun stellt der TE die Aussage in den Raum, dass geschildertes Verbrechen niemals geschahen hätte können, wenn solcherlei gefährlichen Waffen verboten wären Aus meiner Sicht irrt er allerdings, denn es war, bewiesenermaßen, wohl eine echte Fahrradluftpumpe und keine Anscheinsluftpumpe. Anscheinsluftpumpen zu verbieten würde also wenig bis gar keinen Sinn machen "Satire darf mittlerweile alles!"
  15. ...alles, womit man sich bei der Waffenhandhabung nicht verhakeln kann, ist vorteilhaft. Ich bevorzuge es auch beim Ansitz, den Riemen der Jagdwaffe zu entfernen. Recknagel-Fan
  16. - wenn 30 Büchsen nebeneinander im Büchsenständer stehen und ein Gurt verhakt sich beim Entnehmen einer Büchse an der Nächststehenden, ist das Theater schon perfekt. Umkippende Waffen, durch mit herausziehen aus dem Waffenständer, können zu Schäden in sackteuren Holzklasseschäften führen. Bei uns am Schießsatand macht man die Riemen deswegen ab... mit Sicherheit. Außer, Mann ist alleine auf weiter Flur
  17. es müsste auf unter die magischen 60 Tagessätze hinauslaufen. Die Summe ist unerheblich, die richtet sich ja nach dem Einkommen Erst darunter ist der Jagdschein nicht in ärgster Gefahr Das Beisiel zeigt aber, wie weit man zu gehen bereit ist.. Für, genauer betrachtet, eigentlich einem Nichts Und dann lese ich eine Empfehlung, für das Verhalten nach der Jagd, zum Schüsseltrieb. Mich wunderts nicht, dass darauf Niemand mehr wirklich Lust und Muße hat.
  18. ich kann, für mich persönlich glauben, was ich will... Ich empfehle ja Niemanden etwas, was nicht koscher ist ! Das kannst Du anders sehen und daher für Dich glauben, was immer Du möchtest.
  19. @uwewittenburg , zitiere doch Alles, und nicht nur das was Dir gefällt, um es aus dem Kontext zu reissen! Ich glaube, immer noch besser, als meine Jagdwaffe irgendwem auszuhändigen, der unbefugt zum Erwerb von Waffen ist. Das Liegenlassen im Auto ist gesetzlich gedeckt (wenngleichaus meiner persönlichen Sicht noch windiger als die Sache mit dem Wirt..) Mann kann natürlich auch in diesem Falle den Verschluss oder den Vorderschaft der Knarre bei sich behalten.
  20. Dazu habe ich keine Informationen. Habe diesen Fall nur beispielhaft erwähnt (stellvertretend für alle Idiotien, in diesem besten Buntland aller Buntländer).
  21. Der Hotelsafe ist mir in diesem Thema doch völlig Wumpe ! (Interessant wirds ja erst dann, wenn die Knarre weg kommt... Du musst Vorsorge dafür treffen, damit genau das nicht vorkommt! Zu jedem Hotelsafe gibt es irgendwo einen Zweitschlüssel) Es geht darum, was man im Tipp "Die PIRSCH", siehe Eingangsposting!, empfohlen bekommt: "Händige Deine Jagdwaffe dem zum Erwerb nicht berechtigten Wirt aus, damit dieser sie in einem Raum einschließt, zu dem nur er Zugang (und somit Zugriff auf alle Waffen darin) hat." (Den Erwerb einer Waffe stellt schon dar, dass man die tatsächliche Gewalt darüber bekommt") er Erwerb einer Waffe liegt vor, wenn die Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. Unerheblich ist, auf welchem Rechtsgrund der Erwerb beruht ...und verschenke damit Deine Zuverlässigkeit! Da gibts absolut nichts zu interpretieren. Interpretationsspielraum gleich Null! Völlig egal, in welcher Schriftgröße Du Deine Antwort schreibst. Der Erwerb einer Waffe liegt vor, wenn die Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. Unerheblich ist, auf welchem Rechtsgrund der Erwerb be
  22. Wo genau, !!, steht denn da, dass Du Deie Waffe einem Unberechtigtem überlassen darfst, o h n e Folgen, die Du dafür tragen musst?? Hebe das doch einfach einmal fett hervor.... für uns Alle! Danke Teilzitat: "...Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. ..." Teilzitat Ende Ein Unberechtigter Unbefugter, ein Gastwirt, bekommt meine Jagdwaffe mit Sicherheit nicht von mir ausgehändigt, nur um sie in einem Raum einzuschließen, zu dem nur er alleine Zugriff hat! Siehe Eingangsposting, Tipp der "Qualitätz-Jagd-Journaille" ! Also, noch einmal die Frage: Was genau halten wir also von diesem Tipp Lieber lasse ich sie, gesetzlich gedeckt, gegen Abhandenkommen gesichert, für den gesetzlich zulässigen Zeitraum in meinem Fahrzeug eingeschlossen. Der Verschluss der Waffe, oder die Abugeeinheit, befindet sich währenddessen bei mir, am Mann! Zwei Fragen, heute, in diesem Forum... und keine der Beiden wird anscheinend und wirklich verstanden.
  23. Das ist richtig... eben k e i n e Fahrt mit der Waffe im Auto, welches durch das Bedürfnis Jagd gedeckt ist. Und es ist das aktuell beste Beispiel von dem, was uns allen passieren kann.. Im besten Buntland aller Buntländer! Ein Besseres hab ich grad nicht. Heraussuchen muss man es sich selber... Eine stabile Bleckiste im Auto, gesichert mit zwei Schlössern und diese Kiste, mitsamt der Waffe drin, gesichert gegen unberechtigten Zugriff und das Abhandenkommen. Das Fahrzeug wird dann im Krassesten aller krassen Fälle einfach von einem, durch die Polizei beauftragten, Abschleppdienst in die Verwahrstelle verbracht. Wo dann alles, bis zur Abholung durch einen Berechtigten, unter Kontrolle bleibt. Ist definitiv machbar, macht aber Niemand so!
  24. Nur, weil Du es, für Dich!, nicht musst Warum sollstes Jemand seine Kurze, wenn er sie komfortabel im Holster erlaubt führen darf, denn n i c h t geholstert und ungeladen erlaubt führen Was spricht denn dagegen, wenn es gegen kein Gesetz dieses bestem Buntlandes aller Buntländer verstößt Wenn Einem irgendwann dieses Recht abgesprochen wird, ist das Geplärre wieder riesengroß... Es hilft, vielleicht, dass Einem dieses Recht nicht so mir nichts dir nichts aberkannt werden könnte....
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