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gipflzipfla

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  1. Ich wäre dafür, alle Flachstähle unter eine staatlich überwachte Erwerbserlaubnis zu stellen... Man hat ja ohnehin sonst nichts zu tun Ja, ich weiss! .
  2. Das Bild vermittelt eine Botschaft.. diese entsteht bekanntlich beim Empfänger. DeepL übersetzt mir das: "Wir verkaufen keine Messer an Personen unter 16 Jahren" Find ich jetzt grad nicht so dramatisch aufwühlend.... so what
  3. Das Ignorieren unliebsamer Aussagen beginnt im eigenen Kopf!
  4. Ich halte für mich persönlich fest: - Halbautomaten sind zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd völlig legal ! - Halbautomaten, als legale Waffen zur Ausübung der ordnungsgemäßen Jagd, sind auf jagdlichen Schießständen, zum Zwecke des Trainings und dem sicheren Umgang damit, keinesfalls zu verbieten ! - Die Schussfolge aus einem Halbautomaten klingt nicht anders, als die aus einem schnell bedientem Repetierer ! - Mann muss offensichtlich seinem zwanghaft-pathologischem Reflex der Verbotsforderung zwingend folgen ! - Offensichtlich schon weich in der Marille.... und aus meiner persönlichen Erfahrung heraus Leute, die beim Hegeringschießen dem Rehbock auf der Wildtierscheibe in die Vorderläufe, die Keulen, den Rücken, den Pansen oder überhaupt nur irgendwohin in die Botanik schießen! Überall hin, nur niemals auf die im Durchmesser rund 25cm große Kammer treffen! Die beschossenen Wildtierscheiben nach einem Hegeringschießen sprechen deutliche Bände! Hier wären, im Sinne des Wildes, deutliche Maßnahmen erforderlich! - Braucht also kein Mensch, diese Verbotsfanatiker! Außer natürlich ihresgleichen selber.
  5. Man könnte auch den "QualitätsJournaillisten" darauf hintrimmen, dass nicht alles zwanghaft in einem Artikel untergebracht werden muss, was mit dem Thema an sich absolut n i c h t zu tun hat! Und die Alten.. naja, sinnlos!
  6. ...die Wahl-Stimmenauszähler der SPÖ eher nicht
  7. Optisch, hingelegt, ja.. Was davon sind gebrauchsfähige Waffen, abzüglich der bei uns frei verkäuflichen Griffstücke ? Da bleibt nicht mehr viel übrig. Und wenn man davon ausgeht, dass gegen den Eigentümer kein aufrechtes Waffenverbot verhängt wurde, eher nix mehr
  8. Das Hausrecht ist das von mir geschriebene Gesetz. Wenn Du meine Gastfreundschaft genießen willt, so gilt diese auch für Dich. Genau so, wie ich auch die Gesetze unserer Republik achte und die Republik Österreich als solche anerkenne. Da behautet Einer, "die BRD ist eine Lüge, die Deutsche Flagge eine Handelsflagge.. blablblablub". Ok.. dieser irrigen Meinung kann er ja sein, die hat man ihm auch nicht abgesprochen. Man hat ihm nur den KWS entzogen. Aus für mich nachvollziehbaren Gründen.
  9. Worin begründest Du das denn? Er hat ja nicht seine Meinung, sondern seine Ansicht der Dinge dargestellt. Noch genauer genommen, seinen Rechtsansichten.. Die treffen halt nicht zu. Da sehe ich einen wesentlichen Unterschied.. Beispiel: Du bist der Meinung, dass meine Hausprdnung für Dich nicht gilt. Wenn ich der Ansicht bin: Du ziehst bitte Deine schmutzigen Schuhe aus, bevor Du herein kommst, dann machst Du das. Wenn nicht, kommst eben nicht herein. Da gibts halt nichts zu diskutieren. Sauf ma des Bier ebn draußn
  10. Und genau für den Quatschanteil daran wurde sein KWS widerrufen und eingezogen. Was daran Quatschanteil ist, legt der Staat, der Gesetzgeber, in Vetretung des Souveräns fest (behauptet er halt...).
  11. Einerseits auf staatliche garantierte Meinungsfreiheit pochen wollen und andrerseits den Staat, auf dem diese Meinungsfreiheit basierend aufbaut, nicht akzeptieren zu wollen ist wie die Katze, die sich in den eigenen Schwanz beisst. Da passt etwas nicht. Und zwar grundlegend nicht!
  12. Letztendlich ists dann eh schon Chaixxegal, ob Jemand legalisiert zugekifft oder unter Alkoholeinfluss Umgang mit Waffen haben wird. Der Umgang mit Waffen betrifft ja nicht nur das Nutzen auf einem Schießstand, sondern auch das erlaubnisfreie Führen zuvor und danach. Wird vielleicht ganz gerne ausgeblendet. Das wird die Reihen der aktive Schützen in den kommenden Jahren ausdünnen.....
  13. Darum, um das Thema Alkohol, gehts in diesem Thread.
  14. Ich schaue recht gerne Formel1 Rennen... und die ganzen Berichte drumherum noch viel lieber. Da wird immer wieder gesagt, dass man mit Simulationsfahrten unheimlich wichtige Erkenntnisse gewinnt, welche sich dann in jeglicher Form positiv auswirken und verwenden lassen. Du scheinst die Künstliche Intelligenz massiv zu unterschätzen... Vielleicht solltest Du ein bischen tiefer in die Materie eintauchen
  15. Mach das.... Link dazu, Klick -->>
  16. "Planquadrat".... Wird Dir eher nichts sagen, ich weiss. Das ist bei uns die regelmäßige Maßnahme gegen Alkohol-Sünder am Steuer. Wenn nach so einer Aktion öffentlich wird, wie vielen Alkohol-Sündern am Steuer der Lappen geknipst wird, dann kann man einen signifikanten Rückgang erkennen. Sie werden niemals völlig eliminiert, aber die Statistiken sprechen sehr deutliche Sprachen. Zumindest für einige Zeit werden potentielle Öffentlichkeitsgefährder aus dem Verkehr gezogen. Alkohol am Schießstand hat absolut keinerlei Berechtigung! Ob Dir meine Meinung dazu passt, oder nicht., geht mir echt am Arsch vorbei! Ich erlebe jedes Mal "Nüchterne", mit wesentlichen Defiziten beim Umgang mit Schußwaffen. Möcht ich mir nicht mehr vorstellen, wie Jene dann erst unter schon leichtem Alkoholenfluß agieren! (ich weiss ja nicht, ob diese "Nüchternen" nicht eh einen im Tee haben!) Ich will mich am Schießstand nicht auch noch einer potentiellen Gefährdung durch Alkoholiker ausgesetzt sehen. Im Thema gehts aber ums e i n e Bier n a c h dem Schießen. Soll jeder machen, was er will.... Eines passt immer, so lange nichts passiert. Gültig für Österreich: Wie viel Bier darf man trinken bei 0 5 Promille? Bei einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein wird bei einem Mann bereits die Grenze von 0,5 Promille erreicht. Bei einer Frau dagegen sind hierfür nur 0,3 Liter Bier beziehungsweise 0,1 Liter Wein nötig. Für 1,6 Promille muss man als Mann etwa zwei Liter Bier oder einen Liter Wein trinken. Was passiert zwischen 0 5 und 0 8 Promille? 0,5 bis 0,79 Promille Bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille im Blut wird eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 300 bis 3.700 Euro fällig. Es handelt sich dabei um eines der 13 so genannten „Vormerkdelikte“: Der betroffene Lenker erhält eine Vormerkung im Führerscheinregister.19.04.2023
  17. So ungefähr.... man weiss ja nicht, was in den Köpfen Anderer so vor sich geht und wo deren üersönliche Schmerzgrenze liegt. Ich weiss ja auch nicht, weshalb ein exklusives, explizites, Etikett auf die Mineralwasserflasche drauf muss... (irgendeine Deutsche / EU-Vorgabebestimmung wirds dann wohl schon geben, dessen bin ich mir fast sicher) Edit meint, alkoholfreies Minderalwasser nach dem Schießen ist ok
  18. "die auf die Geselligkeit scheißen".... Während in anderen Ländern z.B. im Straßenverkehr die 0,00 Promille Grenze gilt, warum eigentlich?, ists ein NoGo, dies auch für bzw. im Umgang mit Waffen anzudenken ?
  19. Blödes Geschwätz !! ...abgesehen von Deiner völlig bescheuerten Unterstellung. Völlig in Ruhe geschrieben
  20. Naja, nicht wirklich. Der Veganer will halt wissen, ob es im Produktionsablauf etwas gibt, was gegen Veganes Mineralwasser sprechen könnte. Muss man nicht drüber nachdenken, genau so wenig wie als Nicht-Veganer Mineralwasser mit so einem Etikett kaufen
  21. was ich grad auch vermisse, ist ein Beitrag von mir, ganz zu Anfang von dem Thread.. Da habe ich die WaffVwV zum Thema "Transportieren von Waffen" zititert. Frage an die Admin´s: wurde hier "geJokert" (und falls ja, warum)?
  22. ich kann auch mit ohne Alk und Giftstoffen im Blut Da gebe ich Dir Recht... Die Medien als auch die Politik haben wesentlich das Ihrige dazu beigetragen. So wie sie auch das Ihrige g e g e n den legalen Besitz von Waffen beitragen. Alkohol im Zuammenhang mit Schußwaffengebrauch ist daher immer ein willkomenes Thema ... Mein Thema wäre eher das "Schießstandsterben" ! Aber das ist dann eh ein anderes Thema.
  23. Die Biere der Brau Union genießen den besten Ruf...
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