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gipflzipfla

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  1. Nein, ich befürchte, Du verstehst mich nicht ! Ich gebe Dir jetzt ein Beispiel dafür: Ich stelle Dir zwei gleichaussehende Tassen hin. In beiden befindet sich eine weisse Flüssigkeit. Beides ist Milch. Links Kuhmilch, rechts "Anscheinsmilch". Du hasst aber Kuhmilch ums Verrecken... und dann sagst Du zu mir: "Nimm die Anscheinsmilch weg, ich hasse Anscheinsmilch!" Suppa!
  2. ....ich habs befürchtet Es ist nicht die Frage, w a s gemeint ist, sondern was dann, in Waffengesetz gemeiselt, verboten werden soll. Eine A n s c h e i n s w a f f e wird durch das BKA folgend definiert, ich zitiere aus obigem Link: Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen, unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Feuerwaffen. Zitat Ende! Wenn man schon Probleme bei den Begrifflichkeiten hat, wird man rein gar nichts verhindern können..
  3. Ich lasse das bewusst als Vollzitat stehen, damit es keine Verwechslungen gibt... Was genau sind denn "Anscheinswaffen" resp. "Halbautomatische Anscheinswaffen" ? Diese Bezeichnung ruft bei mir, hinsichtlich dem Thema, etwas Verwunderung hervor. Ist doch in meiner Vorstellung eine Anscheinswaffe ein, in der Wirkung mit keiner scharfen Feuerwaffe vergleichbares, Spielzeug! Eine "Anscheinswaffe" vermittelt also lediglich den Anschein dass es sich um eine scharfe Waffe handeln könnte. Aber lassen wir dazu einfach die Definition von Anscheinswaffen durch das BKA auf uns einwirken: BKA: Definition der "Anscheinswaffe" <<------ Klick Dürfte ich also bitte erfahren, was genau denn nun verboten werden soll ? Wie kritisch muss man das Verbot von, durch das BKA klar klar definierten, Anscheinswaffen betrachten und dagegen protestieren ? (Ja, mir ist die Gefahr der Salamitaktik durchaus bewusst!)
  4. Schau halt einfach ins Österreichische Waffengesetz. Da steht alles drin! Sich selbst kundig zu machen, macht schlau und man erspart sich unangenehme Anwürfe (von Leuten, die in dem Thema ohnehin nicht sattelfest sind)!
  5. Patronen sind teuer Ich wollte ursprünglich gerne einen .416 Rigby zu Sauenjagen haben und diese dann auf ca. 4600 Joule Mündungsenergie laden. Mich hätte das Geschoßgewicht und das Diamter fasziniert. Mangels angebotener Gebraucht-Büchsen habe ich diese Idee nicht mehr weiter verfolgt. Be Hülsenpreisen um ~ 4,- €netten war das auch nicht verkehrt. Freilich käme man jagdlich mit 100 Hülsen urlange aus. Auch wenn man damit regelmäßig zum Trainieren auf den Schießstand geht. Bin dann bei kleinerem Diameter, wohl aber ebenfalls satter Leistung, hängen geblieben. Aber Spaß macht die Fette doch ein wenig mehr, wenn man leichte masochistische Züge für sich befriedigen möchte
  6. Wie kommst Du denn darauf? Wenn ich mir die Vorbereitung zum zweiten Schuß anschaue, zweifle ich sehr stark daran...
  7. Ja, guten Tag auch. Definiere Cineshot Patronen ...
  8. https://www.google.com/search?q=Wer+ist+in+Deutschland+für+Vereinsrecht+zuständig%3F&client=firefox-b-d&ei=8BqVY_P2L4azkwWLjoWoAQ&ved=0ahUKEwjzrtLSnvD7AhWG2aQKHQtHARUQ4dUDCA4&oq=Wer+ist+in+Deutschland+für+Vereinsrecht+zuständig%3F&gs_lcp=Cgxnd3Mtd2l6LXNlcnAQDDoKCAAQRxDWBBCwAzoECCEQCkoECEEYAEoECEYYAFCfBljAPmDnS2gBcAF4AIABeIgBkAWSAQMwLjaYAQCgAQHIAQjAAQE&sclient=gws-wiz-serp
  9. Wenn ich die Importerlaubnis, EU §37, selber einhole, koste mich diese ca. 78,- € an Verwaltungsaufwand für unsere BH. Dann kann ich die Importerlaubnis versenden.... Und alles geht seinen Gang
  10. Grundsätzlich: wenn der Verkäufer mitmacht, gibt es diesbezüglich genau 0 (NUL) Probleme! Der Verkäufer bräuchte die verkaufte Waffe lediglich an eine in Deutschland als Exporteur auftretende Firma versenden... und Alles geht problemlos seinen gesetzlich vorgesehenen Gang. So eine Normalität im Warenversand wird jährlich bestimmt hundertfach so abgehandelt
  11. Das kannst Du gut vergessen... Wenn Du selber noch keinen Export / Import erfüllt hast, lasse das Mitdiskutieren besser. Es nutzt Niemandem. (Doch, ich hab dem Varminter schon ene PN geschrieben, was er machen könnte) Es spießt sich letztendlich nur am guten Willen des Verkäufers...
  12. Fehler Nr. 1, ein Gewaltiger!! Warum, denkst Du, hast Du eine offensichtlich schon Gebrauchte bekommen? Eventuell ein Rückläufer, auf Grund übelster Schußleistung.... Auf solche Deals ließe ich mich nicht ein. Das geht, ohne Wenn und aber, zum Anwalt. Du hast ja den Nachbarn, oder eine andere von Dir unabhängige Person, als Zeugen, wenn ich das richtig verstanden habe... Der / die / das Zeuge war beim Auspacken des Sondermülls selbstredend dabei! Jetzt, im Nachhinein wirds natürlich schwierig. Lasse Dich übers Fernabgabegesetz anwaltlich beraten !
  13. Dann wurde wohl ein Geldtransporter auf der BAB gestopt, ausgeraubt und die Täter wollen per Anhalter weiter
  14. Auch der Pannenstreifen gehört zur Fahrbahn einer BAB Es steigt halt nicht jeder über die Planke, aus dem Gefahrenbereich. Ich wette, daran lassen sich diverse Nationalitäten festmachen! So lange es nicht heisst: "Achtung, es befinden sich Pferdefuhrwerke auf der Fahrbahn. Fahren Sie mit Ihrem Ochsengespann möglichst rechts, überholen Sie nicht! Wir melden es, wenn.... " * *der feuchte Traum eine jeden GRÜNENiNNEN Wählers...
  15. Du hast dann doch wohl entsprechenden E-Mailverkehr als Beleg und wirst eine Bestätigung über die Abholung bekommen?
  16. Kann ja auch andere Gründe gegeben haben. Weiss mans
  17. Das war aber, angesichts eines Toten, schon etwas viel Angesagtes. Unabhängig davon, wer am Ende einnes solchen Tages der Erblasser ist So eine Action etwas unaufälliger erfolgreicher durchzuziehen, das könnte man von den Russen lernen...... nein, hätte man von den Russen lernen können
  18. Naja, so eigentlich nicht. Denn wenn ein Überbestand heranwächst und dieser dann für Menschen gefährlich wird, so hat man selbst dazu beigetragen. Und das hat dann sehr wohl etwas mit Jagd zu tun. Das Bären-Thema hast Du eingebracht. Aber, ja, das muss man mit Jagdgegnern nicht ausdiskutieren wollen. Die stehen ja auf dem Standpunkt, dass die (Land) Bevölkerung in deren Reviere eingedrungen sind. Solcherlei Volk muss man einfach aushungern.....
  19. Ein interessanter, wenngleich schon älterer, Artikel dazu: https://www.globalcitizen.org/de/content/british-columbia-bans-trophy-hunting-grizzly-bears/ Was soll dann mit den Waffen aus bisher privatem Besitz geschehen? Nur rein rethorisch gefragt...
  20. Ist auch wieder ein Schuss nach hinten... Denn die Provisionsgebühr erhöht sich mit dem Kaufpreis? De facto ist es doch so, dass die Gebühren den Ertrag schmälern. Je öfter man einstellt, desto weniger Ertrag. "Die Kohle ist ja nicht weg, die hat nur ein Anderer!"
  21. Wissen wir ja schon seit über drei Wochen... Selbst wir Österreicher müssen nachweisen, dass wir bezugsbrechtigt sind. Ich kauf dort einfach nichts mehr*. *hab mich aber um die momentane Situation für uns auch nicht mehr informiert.
  22. In Zeiten, in denen grad wieder einmal am WaffGes geschraubt werden soll, ist jeder Fehler unverzeilich! Ich befürchte, die Kanone steht schon in Stellung
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