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gipflzipfla

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  1. Das Erwerben einer Schusswaffe ist das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Schusswaffe. So die Defintion. Mit dem Moment, wo ich Dir eine Schusswaffe aushändige, hast Du sie erworben... das heisst aber nicht, dass sie auch in Deinem Besitz, in Deinem Eigentum, wäre. Erwerben hat diesbezüglich mit Kauf nichts zu tun. (Ein altes Sprichwort, als Beispiel: "Was du ererbt von deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen.") Edit, der erlaubte Besitz wird durch den Voreintrag bestätigt
  2. Dann müssten dazu diese, und zwar genau diese!, auf Jahre hinaus im Kaufpreis konstant niedrig beiben. Die Chancen darauf seher ich eher als nicht gegeben.... Die Rechnung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf. Das ist wie beim Wiederladen... das Equipement und sich ständig verteuernde Komponenten der Patronen machen das Wiederladen, zumindest für den Durchschnittsschützen!, langsam aber sicher völlig unrentabel.
  3. Hast Du den Händler diesbezüglich schon kontaktiert und, falls ja, wie reagiert er denn darauf ?
  4. Hast Du schon Kontakt mit dem Versender aufgenommen und die Kosten eingefordert? Solltest Du besser zuerst einmal machen... Weil der kann ja letztendlich auch nichts dafür, dass das Paket fälschlich abgeliefert wurde
  5. D a s wird nicht passieren, dass sich Händler freiwillig den Ast abschneiden, auf dem sie sitzen... Ein nicht verschickter Artikel bedeutet für den Händler nämlich genau einen nicht verkauften Artikel. Ich finde die Rückforderung der zu viel bezahten Versandkosten korrekt.... es wurde ja ein Teil der vertraglich zugesicherten Leistungen nachweislich nicht erbracht. Der Versender muss sich die Kohle dann eben beim Verbringer zurück holen ! Kann man sich aber auch gefallen lassen. Und deswegen ist es so, wie es ist
  6. Das ist ja Deine eigene Schuld, dass alles, was auch immer geschieht, genau so geschieht, wie es geschieht (wird man Dir hier bestimmt attestieren!) Du kannst es im Stillen versuchen, wenn es Dir den Aufwand wert ist. Bringt es Dir etwas, so im Nachhinein? Wenn schon, dann musst Du ja den Versender in die Zange nehmen. Er ist Vertragspartner des Verbringers. D e r hat Dir die erhöhten Kosten in Rechnung gestellt und somit den Kaufvertrag nicht erfüllt. Ist alles beschissen, ich weiss Ich kann Dir sagen, wie das in Österreich läuft: da läuft so etwas bestimmt nicht, weil es von keinem Händler Waffenversand an privat gibt!
  7. ööööhm..... kannst mir das bitte erläutern, damit ich verstehe worin man darin eine massive Diskiminierung sehen kann
  8. Sicher. Du hast Recht Wenn er eine Veranlassung dazu gehabt hätte, anders zu handeln, er hätte es getan.
  9. Ichn hab mich doch gar nicht aufgeregt.... Oder ist eine andere Ansicht zu haben schon gleich Aufregung?
  10. ...Du vergisst aber auch noch das Wesentliche daran: hinter dem Imperium Glock stehen unzählige Konstrukteure, während die Vorbenannten eher alleine waren! Auch hatten Jene keinerlei Computerprogramme zur Vefügung, um technische Abläufe simulieren zu können. Da gabs nur: bauen und antesten! Also von wegen "verblassen".... Ing. Gaston Glock konnte aus bereits Vollem schöpfen und, er hats richtig gemacht, er wollte nicht das Rad neu erfinden... Ich will ja keinesfalls seine Leistungen schmälern, aber auch Ehre, wem Ehre gebührt !
  11. Ernsthaft ??
  12. angefangen in der höheren Politik..... da gehts allerdings meistens um Lebensläufe. Und es wird vorgemacht: Sooooo wirst du unbestraft doch noch etwas
  13. ich würde drarin aber eher den dezenten Hnweis darauf erkennen, dass man gewillt ist, von seinem Selbtverteidigungsrecht Gebrauch zu machen. Durchaus legitim, auf eigenem Grund und Boden, in den eigenen vier Wänden, wenn ein rechtwidriger Angriff gegen die eigene Person, gegen die eigene Gesundheit oder das Leben erfolgt. Ja, gut, eine Sache des Blickwinkels
  14. Wenn Du "keine" und durch "auffällig weniger" ersetzt, dann eventuell... Aber, ja, besser ist das
  15. das waren dann wohl frische Früchte aus dem Rumtopf... Oder es gibt eine Krankheit, die solcherlei verursacht.
  16. https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/fruchtsaefte/ Teilzitat: "... nach den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt ein Alkoholgehalt von drei Gramm pro Liter Fruchtsaft als tolerabel. Das entspricht 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter – eine Menge, die angesichts der üblichen Trinkmengen von Saft selbst für Kinder als unbedenklich gilt. Zum Vergleich: Würde der tolerierte Höchstwert erreicht, was ohnehin eher unwahrscheinlich ist, müssten rund neun Liter Fruchtsaft getrunken werden, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen, die durchschnittlich in einem halben Liter Bier steckt. ...." Teilzitat Ende Die Größe des Glases entscheidet über die mögliche Menge Mit einer Halben ist man i.d.R. noch von 0,5‰ entfernt. 0,3‰ könnten aber drin sein... je nach körperlicher Verfassung und Zeitraum (und Bier).
  17. Autofahren darfst mit 0,5‰ ...baust einen Unfall mit 0,3‰ stehst schon vor dem Richter. Die Realität zeigt ja auf, dass Gewohnheitstrinker stets einen Grundgehalt intus haben. Wir müssen uns damit abfinden, dass uns die Knarren nur widerwillig, wenngleich noch dazu unter strengen Repressalien, zugebilligt werden. Die Ausweitung auf 0,0‰ beim Führen von Waffen ist somit nur eine logische Folge
  18. Wie viele Teile umfasst dieses Puzzle ab 21 denn? X-Tausend Teile.. oder hätte der Krempel in einer Tupperbox Platz, welche man im Schrank einschließen könnte ? Es geht da nicht um Vertreuen, sondern um den Zugriff durch unberechtigte Personen auf Waffen Meint der Gesetzgeber, wie immer theoretisch, und fordert Ideenreichtum Ein Teufelskreis
  19. "Der Fisch stinkt stets vom Kopfe her!" Wenn eine Geschäfsleitung nichts taugt, ist es auch um den Rest in der Bude schlecht bestellt... Mein persönlichen Erfahrungen mit Frankonia? Mal so, mal so. Aber nichts, was mich jetzt wirklich massiv verärgern würde. (Ich könnte einen Tatsachenbericht zur Firma DDOptics verfassen! Belegbare Tatsachen! Insbesondere zum Thema "Garantiezusagen auf lange lange Zeit hin", Reparaturfall völlig versaut, inkl. Kaputtreparieren meiner Zieloptik ....Aber Hauptsach, man kann sich in Afrika gegenseitig bespaßen )
  20. Naja, das Gericht hat diesen Tatbestand ja gewürdigt.. Teilzitat: " II. Gefährliche Körperverletzung, §§ 223 I, 224 I Nr. 2 StGB Darüber hinaus hat sich X wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht. X hat eine Körperverletzung i.S.v. § 223 I StGB begangen, also eine andere Person körperlich misshandelt (jede üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt), indem er der G mehrfach mit der Hand ins Gesicht und mit der Luftpumpe auf den Kopf geschlagen und seine Mutter mit dem Fuß im Hüftbereich getreten hat....." Teilzitat Ende Dass dieser Tatbestand hier keine besondere Erwähung findet ist wohl der Tatsache geschuldet, dass Körperverletzung schon verboten worden ist. Das Auge der Satire hat vielmehr die Tatwaffe, eine Fahrradluftpumpe, erbkickt und nun stellt der TE die Aussage in den Raum, dass geschildertes Verbrechen niemals geschahen hätte können, wenn solcherlei gefährlichen Waffen verboten wären Aus meiner Sicht irrt er allerdings, denn es war, bewiesenermaßen, wohl eine echte Fahrradluftpumpe und keine Anscheinsluftpumpe. Anscheinsluftpumpen zu verbieten würde also wenig bis gar keinen Sinn machen "Satire darf mittlerweile alles!"
  21. ...alles, womit man sich bei der Waffenhandhabung nicht verhakeln kann, ist vorteilhaft. Ich bevorzuge es auch beim Ansitz, den Riemen der Jagdwaffe zu entfernen. Recknagel-Fan
  22. - wenn 30 Büchsen nebeneinander im Büchsenständer stehen und ein Gurt verhakt sich beim Entnehmen einer Büchse an der Nächststehenden, ist das Theater schon perfekt. Umkippende Waffen, durch mit herausziehen aus dem Waffenständer, können zu Schäden in sackteuren Holzklasseschäften führen. Bei uns am Schießsatand macht man die Riemen deswegen ab... mit Sicherheit. Außer, Mann ist alleine auf weiter Flur
  23. es müsste auf unter die magischen 60 Tagessätze hinauslaufen. Die Summe ist unerheblich, die richtet sich ja nach dem Einkommen Erst darunter ist der Jagdschein nicht in ärgster Gefahr Das Beisiel zeigt aber, wie weit man zu gehen bereit ist.. Für, genauer betrachtet, eigentlich einem Nichts Und dann lese ich eine Empfehlung, für das Verhalten nach der Jagd, zum Schüsseltrieb. Mich wunderts nicht, dass darauf Niemand mehr wirklich Lust und Muße hat.
  24. ich kann, für mich persönlich glauben, was ich will... Ich empfehle ja Niemanden etwas, was nicht koscher ist ! Das kannst Du anders sehen und daher für Dich glauben, was immer Du möchtest.
  25. @uwewittenburg , zitiere doch Alles, und nicht nur das was Dir gefällt, um es aus dem Kontext zu reissen! Ich glaube, immer noch besser, als meine Jagdwaffe irgendwem auszuhändigen, der unbefugt zum Erwerb von Waffen ist. Das Liegenlassen im Auto ist gesetzlich gedeckt (wenngleichaus meiner persönlichen Sicht noch windiger als die Sache mit dem Wirt..) Mann kann natürlich auch in diesem Falle den Verschluss oder den Vorderschaft der Knarre bei sich behalten.
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