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gipflzipfla

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  1. Ich möchte mir das gar nicht ausmalen, wenn der Mann das Messer behalten hätte dürfen, in der nächsten Stadt Jemanden damit absticht und dann heraus kommt, dass er das Messer nach einer Kontrolle mitnehmen durfte. Eidt, er hats ja gar nicht benutzt, sondern, Teilzitat: "Der Mann gab den Beamten gegenüber spontan an, dass er das Messer als Brotzeitmesser nutze. Zur Sache wollte er sich aber nicht weiter äußern. Doch das, was der Mann ihnen da auftischen wollte, ließen die Beamten nicht gelten." Teilzitat Ende So, und jetzt ihr.... (Ich erkenne auf dem Foto kein Springmesser.... ) (Dass ein BuPo seinen Job gemacht hat, ist nur mehr als korrekt!) https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
  2. Wenn das Mitführen von einem Springmesser mit 11cm Klingenlänge im Buntland verboten ist, dann ist es das nicht nur für den eingefleichten Buntländer, sondern ausnahmslos für Alle! Auch für Polen! Dass der Mann das WaffGes nicht kennt, ist kein Argument. Wenn ich in Polen etwas mache, was gegen dortige Gesetze verstößt, wird das wohl auch geahndet werden. Also... "bitte weiter gehen, es gibt nichts zu sehen!"
  3. Ja, und? Weideschlachtung, korrekt ausgeführt, bedeutet Streß- und Leidvermeidung für die Tiere. Man darf den Landwirten gratulieren, dass sie sich durchgesetzt und nicht aufgegeben haben !
  4. Zitat "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 13. (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden." Zitat Ende Wird ja immer wieder gerne dazu gesagt.. Aber es ist eh keine Durchsuchung der Wohnung
  5. Du kannst Dir, völlig konform mit Bestimmungen zum WaffGes, Deine Einladung auch selber schreiben Hier gibts irgendwo einen Thread, wo Italiener von Deutscher Staatsmacht so richtig gevögelt wurden.... Es ging ja um die, beispielhaft, verlinkte Ausschreibung.... Du solltest also meine Aussage dazu im Kontext betrachten Edit meint, ich könnte natürlich Deinen Einwurf auch als allgemeine Aussage zu dem Thema betrachten wollen, falls sie als solche gemeint ist. Bin da ja flexibel... Deutscher als Deutsch, oder so irgendwie
  6. Verwechselst Du das nicht mit einer Ausschreibeung, welche nicht gleichzeitig eine Einladung, sondern lediglich die Bekanntgabe eines geplanten Bewerbes ist ? Teilzitat, beispielsweise: "LSPLT. Erich Bohn Kaplangasse 16 4053 Haid  0660 / 41 98 925 E-Mail: fam.bohn@aon.at ___________________________________________________________________________________________ AUSSCHREIBUNG ZUM Oö-Cup FFWGK 2023 Im Auftrag des OÖ. Landesschützenverbandes sind alle Sportschützen/innen eingeladen, an diesem offiziellen Cup teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erbringen, einem Landesschützenverband angehören - dadurch versichert - und mit den Regeln und Sicherheitsbestimmungen des Österreichischen Schützenbundes vertraut sind." Teilzitat Ende Damit ist ein Österreichischer Landesschützenverband gemeint.... Sollten Ausländer mitmachen wollen, bedarf es dazu einer Einladung durch den Veranstalter (wird der Grenzer so sehen wollen, falls es eine Kontrolle gibt!)
  7. ..das müssen die Deutschen sein, die sich Österreich als neuen Lebensmittelpunkt ausgesucht haben
  8. Falsch, in diesem Falle. Da wird einem das Leben schwer gemacht, von einer Behörde !
  9. Unterschrift mit drauf wär halt schon recht. Auch wenn man es so nicht sehen möchte, aber eine Einladung ist ein Dokument. Es dient ja zur erlaubten Mitnahme einer Waffe ein ein EU-Nachbarland. Ohne dieser Einladung, dem Nachweis des Grundes zu Mitnahme seiner Waffe(n) kein erlaubter Grenzübertritt. Zur Frage an sich steht alles in dem von mir verlinkten Artikel.
  10. Nein, die Einladung vorzuweisen ist absolut unnötig! Die Argumentation (abgesehen von der, sehr eindeutigen, rechtlichen Grundlage): der EUFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre lang gültig. Sollst Du etwa für jede Mitnahme Deiner Waffen(n) ins Ausland einen neuen EUFWP austellen lassen ? Was Du allerdings haben musst, ist eine Einladung des ausländischen Veranstalters, oder eine Jagdeinladung, mit welcher Du den Grund der Mitnahme von Waffen ins Ausland belegen kannst Gehe direkt eine Etage höher mit Deinem Ansinnen und rede mit dem Vorgesetzten. Edit, lies Dich vorher hier zum Thema ein EuFWP... Einladung zur Ausstellung des EuFWP notwendig? N e i n ! Klick -->>
  11. Ich kann mich an einen Kuli erinnern, da stand drauf: "Geklaut bei Blachut!"
  12. Dem Buntlandbewohner, zur eigenen Sicherheit! Keine Macht Waffen dem Volke ! Eine weniger im Umlauf.... 0:0 Ich würde Dir ja wünschen, dass Du sie bekommen kannst. Aber aus dem Teil jetzt irgendein historisch wertvolles, unbedingt erhaltenswertes, Kulturgut konstruieren zu wollen, ist meiner Ansicht nach überzogen.
  13. Wem wäre mit dem Erhalt gedient, außer in diesem Fall Dir persönlich, als Interessenten? Öffentliches Interesse gleich Null... Ob es jetzt ein Eisen mehr oder weniger davon gibt.... Alles im Leben ist endlich. so what
  14. Hättest Dir besser ein Stück Damaststahl draus geschmiedet, zum Anfertigen eines Messers
  15. Weshalb denn? Willst Du übers Mittelmeer nach Afrika flüchten?
  16. man kanns auch gänzlich ausblenden. Es macht das Geschehen des Dummschwatz schreibens einer Journaillin aber nicht ungeschehen
  17. Meinungsfreiheit... Ich bin allerdings der Meinung, dass, auch in diesem Falle!; wieder einmal eine Behörde versagt hat. Die Vorzeichen wurden ja gegeben und Auffälligkeiten bekannt.
  18. Wenigstens haben wir diesbezüglich noch etwas mehr an Freiraum, vergleichem mit Buntland.
  19. Das Zitat wächst nicht auf meinem Mist... Ich habe nur den Pressetext zitiertn Man weiss ja nicht, als was sich der Mann ausgegeben hat. Das geht aus der recht dürftigen Pressemitteilung leider nicht hervor
  20. ...die Anleitungen dazu gibt es in diversen Foren. Mitlesen und sich dahingehend bilden, kann ja Jeder Habs verlinkt weil hier die Befürchtungen geäußert wurden. Und, siehe da, es gibt Nix, was es nicht gibt.
  21. Polizei Simbach: Pressebericht vom 25.07.2023 Stand: 25.07.2023 14:00 Falscher Gemeindemitarbeiter Simbach a.Inn. Am 2207.2023 gegen 10.00 Uhr klingelte ein unbekannter Mann bei der Frau eines Sportschützen in Simbach a. Inn an der Haustüre. Er gab sich als Gemeindemitarbeiter aus und sagte, dass er den Waffenschrank überprüfen will. Die Frau des Waffenbesitzers wollte den Dienstausweis des Mannes sehen, worauf dieser sich unvermittelt entfernte. Zu Straftaten ist es nicht gekommen. Dennoch bittet die Polizei in diese Sache um Hinweise. Der Mann wird als ca. 50 Jahre alt beschrieben, dunkelblondes Haar, 1,75m groß, ca. 75 kg schwer. Er hatte eine Stofftasche und eine blaue Schreibkladde bei sich und sprach akzentfreies Hochdeutsch. Aktualisiert 25.7.2023 14:08 Polizei Pressemitteilung Quelle: https://www.pnp.de/polizei/landkreis-rottal-inn/simbach
  22. An sich eine gute Idee, aber dann gibts ja keinen Überraschungsmoment mehr und die Behörden haben weniger Chancen, schwarze Schafe aus zu sortieren. Freilich kann man argumentieren, dass es dazu keinen festen Zeitrahmen geben müsste. Letztendlich macht das die ohnehin schon ungeliebte Überprüfung noch komplizierter
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