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Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Das kann ich Dir schon sagen: den Jägerinnen und Jägern wurde Regierungsseitig bestätigt, das sie mit der Jagd systemrelevante Maßnahmen tätigen! Davon bin ich als Sportschütze doch sehr weit entfernt.... -
Jägerprivileg und Umwege bei der Jagdausübung
gipflzipfla antwortete auf groucho's Thema in Waffenrecht
Das hat er ja nicht... er hat das dem / einem Sanitäter aufgetragen, was dann gründlich daneben ging. Teilzitat: "..Er begab sich zurück zum Auto und wählte den Notruf. Nachdem dieser angekommen war, machte er einen Sanitäter auf den Revolver aufmerksam und bat ihn, diesen der Polizei zu übergeben. Der Revolver wurde jedoch mit in das Krankenhaus verbracht, wo ihn die Polizei entgegennahm." Teilzitat Ende Ich hoffe, der Mann klagt dagegen und bekommt recht! -
ZDF 03.05.2023 Tödlicher Polizeieinsatz - Warum musste Mouhamed sterben ?
gipflzipfla antwortete auf MB69's Thema in Allgemein
"....Warum ist der Polizist überhaupt allein zu dem Verwirrten in den Brunnen gestiegen? „Letztlich hat der Beamte die Notwehrsituation selbst herbeigeführt“, sagt ein Polizeikenner. Dem ist nichts hinzuzufügen.!" Danke für das Gespräch -
Ich gehe noch einmal kurz darauf ein: wir Jäger pachten lediglich das Jagdrecht des Grundbesitzers. Nun sind Schießveranstaltungen in Wald und Flur keine Jagdausübung im rechtlichen Sinne, Du verstehst? Also ist die Schußabgabe im Wald auf das gerade vom Gesetzgber erlaubte Maß zu beschränken. Alles, was über die Jagdpachtnutzung hinaus geht, hat der Grundeigentümer zu genehmigen. Bei uns kann sogar das Befahren der nicht öffentlichen Wege im Revier untersagt werden! Ist einfach so, muss man nicht diskutieren! Das kann er aber nicht, weil Wald und Flur keine behördlich genehmigten Schießstände sind. Wald, auch wenn er Privatbesitz ist, ist öffentlicher Raum (frei zugänglich, zu Erholungszwecken blablabla... eh schon wissen). Anders kann ich Dir Deine Fragen nicht beantworten...
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...Klick -->> (Achtung, ein Link, nix für schwache Nerven)
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Das ist die Qunintessenz aus "die lassen mich nicht mitspielen" Ist halt blöd, dass wenn man mit so ganz gewissen Aussagen und Vorstellungen vor den Jagdgenossen auftritt, dass dieser dumme Bauernpöbel selbige so schnell durchschaut , wie es der Vorstehenden nicht glauben willl... Und, zack, schon ist er draußen, noch bevor er überhaupt einen Zeh zwischen Türe und Schwelle bringt. Merke: wenn der Grundbesitzer nicht will, jagt Niemand auf seinem Grund und Boden. Eine Verpachtung ist nicht zwingend vorgeschrieben!
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Halten wir fest, dass das Schießen im öffentlichen Raum ja nicht ganz so ohne ist. Das wird auf das Allernötigste reglementiert. Es ist halt einfach so!
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Leute wie Du gehören einfach mit dem nassen Fetzen rausgegjagt.... Ganz einfach.
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Weil das Revier a) keine genehmigte Schießstätte ist und b) das zur Probeschießen der Jagdbüchs ohnehin erlaubt ist. Probeschießen ist aber gemeinhin definiert.... Da wirds bei 20 Schuß schon sehr sehr eng
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Beratung durch einen im Waffenrecht bestens versierten Rechtsanwalt! Anders wird das in Buntland nix mehr... der Willkür sind bereits Tür und Tor geöffnet worden!
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Waffenlicht und Waffenschein/ Frage aus Interesse
gipflzipfla antwortete auf Monsieur's Thema in Waffenrecht
Woraus leitest Du das für Dich ab ? Siehe BKA Gesetz (gültig a 27.07.2022) ---->>Klick, zum Download -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
gipflzipfla antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
Fotos vom Schrank finde ich ok. Das erspart Dir einen Hausbesuch. Da gabs doch die Änderung, hinsichtlich der Waffenschränke, bei Euch? Zum Rest.. pfuuhh, ohne vorheriger sachkundiger Rechtsberatung würde ich da erst einmal nichts tun! -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Threadtitel: "ich rege mich darüber auf, was ein Buntländer im Ausland treibt!" Wobei.. das sollte eigentlich Jedem chaixxegal sein. Nur keinem Blockwart nicht... schon klar -
Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken...
gipflzipfla antwortete auf lrn's Thema in Waffenlobby
Mit der 3 Sekundenregel dürfte man Einer schon überfordert sein... Inkl. so manch einem Gschichterlerzählerin in der F(l)achjournaille. -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung bei einem an sich unbescholtenem Bürger (davon gehe ich mal aus..) ?? Maximal auf Grund seine absolut bescheuerten Benehmens.. aber eher unwahrscheinlich Ja, nix is unmöglich, in diesem heutigen Buntland .... -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Bist sicher? Doch, doch..man begreift das abseits Marmeladingen, abseits dem Buntland, schon... Weil auch wir dürfen am eigenen Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoß das dicht eingezäunte (!!) Grundstück nicht verlassen kann. Eher wird die Lärmemission zum Problem werden. Insofern bin ich da eher tiefenentspannt Und was irgendwer irgendwo im Ausland so treibt, ist mir als Legalwaffenbesitzenden aber sowas von chaixxegal, wie nur was.. -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Minute 06:00 "Pfoooahhh... Alter.. da hängt noch das Schwarzpulver " Ok.. passt schon -
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gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Von Wem und aus welchem Grunde denn? -
Dieses "Machwerk" habe ich durch Zufall auf YT gefunden
gipflzipfla antwortete auf Lokführer's Thema in Allgemein
Spielt doch für Euch in Marmeladingen Buntland gar keine Rolle. Kannst ja mal eine Anfrage an die Ständige Vertretung der CZ in Berln stellen, dann wirst Du es wissen. Alter, was geht nur in manchen Köpfen so vor sich... -
Gibt nix Besseres, als mit einer Luftdruckwaff zu trainieren!* Jeder Fehler wird gnadenos aufgezeigt Ebenfalls: auf 100m Freiluftstand gibts nix Besseres, um auf Präzision GK zu trainieren* *ich nehme etwas Ironie in dem Beitrag aber durchaus zur Kenntnis
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Das Video habe ich mir gegeben... Wenn, ziemlich am Ende, der Ausbilder auf Rückfrage des Azubi´s nach dem Verreißen meint, "..nach unten, wahrscheinlich"... dann schlägst bei mir auf der Uhr schon 13. Wenn i c h auf dem Schießstand ( beim Ersteinschießen einer Waffe) nicht weiß, wo mein Schuß hingeht, so hänge ich mir deswegen e x t r a einen doppelten Flipchartbogen hin, auf dem in der Mitte meine Zielscheibe montiert wird. Und genau d a s hätte der Ausbilder in diesem Fall auch machen müssen! Dann hätte der Azubi sofort gesehen, wohin seine Fehlschüsse gegangen sind! Einerseits unfähige Ausbilder.. andrerseits darf man sich dann auch nicht wundern, wenn so etwas dabei herauskommt: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/urteil-polizistinnen-lassen-kollegen-bei-schiesserei-zurueck-100.html
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wenn man eine Frontalaufnahme für eine bestimmte Szene braucht, ist das nicht ungewöhnich, dass in die Kamera gezielt wird. Schätze ich einmal.... Mit einer Platzpatrone wäre ja auch nicht weiter spassiert
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Verhält sich wie beim Jagan.. da muss auf <40m auch dementsprechend "drüber halten". Erster und zweiter Fleckschuß, das Kreuzen des Geschoßes der Visierlinie. Immer wieder interessant zu beobachten, wie abweichend sich das gestaltet. Geschoßgewicht, Geschoßgeschwindigkeit.... * * Klugchaixxmodusaus
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Europäischer Feuerwaffenpass und WBK im Original dabei haben Pflicht
gipflzipfla antwortete auf knaeckebrot's Thema in Waffenrecht
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html " Sonderfälle: Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach oder durch Deutschland ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend, sofern die weiteren in § 32 Absatz 3 Waffengesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen. " Sonnenklar... edit: im Falle der WBK würde ich mit der Waffenbehörde abklären, ob im Ausnahmefall eine von der Behörde beglaubigte Kopie als vorübergehender Ersatz anerkannt wird. Für den EUFWP kommt das ja nicht in Frage. Der hat eine fixe Ablaufzeit von 5 Jahren und wird nur einmal verlängert. -
Tipps gesucht: Zucken, wenn andere schießen ...
gipflzipfla antwortete auf Giraffe's Thema in Allgemein
Und genau da musst Du wieder hin... Konzentration... Versuchs mit autogenem Training https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Autogenes+Training+zur+Verbesserung+der+Konzentration Viel Erfolg!